Gesetz zur Stärkung der heimischen Wirtschaft beschlossen
Kiel (SHL). Unternehmen, die sich beim Land Schleswig-Holstein um
öffentliche Aufträge in den Bereichen Bau, Abfallentsorgung und
Schienen-Personennahverkehr bewerben, müssen ihren Mitarbeitern ab
sofort den am Ort der Leistungserbringung gültigen Tariflohn
zahlen. Der Landtag verabschiedete am Donnerstag, 20. Februar, mit
den Stimmen von SPD, Grünen und SSW das so genannte
Tariftreuegesetz in Zweiter Lesung. Die Befürworter, die die
Vorlage eingebracht hatten, bezeichneten das neue Gesetz als
unverzichtbaren Schutz der heimischen Wirtschaft vor
Billig-Anbietern. CDU und FDP vertaten dagegen die Position, dass
die neue Regelung den Unternehmen im Lande schade und der freie
Wettbewerb gestört werde. Außerdem könne die öffentliche Hand
künftig weniger Ausschreibungen vornehmen, weil
Aufträge teurer würden. Zudem machte die Opposition
grundsätzliche rechtliche Bedenken geltend.
Das schleswig-holsteinische Tariftreuegesetz ist zunächst auf
fünf Jahre befristet und gilt für Aufträge ab 10.000 Euro
aufwärts. Bei Angeboten, die mindestens zehn Prozent unter den
Mitbewerbern liegen, besteht Überprüfungspflicht. Das Gesetz ist
für Ausschreibungen des Landes verpflichtend und kann zusätzlich
von Kreisen, Städten und Gemeinden angewendet werden. Auch
Subunternehmer beauftragter Firmen müssen sich an die
Tarif-Vorgaben halten. Schleswig-Holstein ist nach Bayern, dem
Saarland und Berlin das vierte Bundesland, das ein derartiges Gesetz
verabschiedet. Gegen das Berliner Tariftreuegesetz ist ein Verfahren
beim Bundes-Verfassungsgericht anhängig. Kritiker machen zudem
europa-rechtliche Bedenken geltend.
CDU: "Verlogenheit und Widersinn"
Klaus-Dieter Müller (SPD) betonte, dass von nun an
Landes-Aufträge mit einem Volumen von jährlich über einer
Milliarde Euro an soziale Standards gebunden seien. Angesichts einer
"Pleitewelle" und einem Auftrags-Rückgang der heimischen
Baubranche von 19,2 Prozent innerhalb des letzten Jahres sei dies
eine dringend notwendige Hilfe.
Für die CDU-Fraktion übte Roswitha Strauß vehemente Kritik und
machte "Verlogenheit und Widersinn" bei Rot-Grün aus. Das
Gesetz sei "ein Anschlag auf die Tarifautonomie" und zudem
rechtlich fragwürdig. Durch die Festschreibung hoher Tarife werde
der freie Wettbewerb "abgewürgt" und Arbeitsplätze im
Niedriglohn-Bereich verhindert. Strauß beklagte, die Koalition
mache sich zum Interessen-Vertreter der Gewerkschaften.
Der FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki befürchtete
Schadensersatz-Forderungen im Falle eines Scheiterns des Gesetzes
vor dem Bundes-Verfassungsgericht. Er forderte, das Gesetz bis zu
einer Entscheidung des Verfassungsgerichts ruhen zu lassen. Der
Wirtschaftsstandort werde nachhaltig geschwächt, weil weniger
Aufträge anfielen. Die Konsequenz, so der Liberale, seien mehr
Arbeitslose, und die Steuerzahler erhielten bei gleicher Belastung
"weniger Schulen, weniger Straßen, weniger Radwege".
Rohwer: Unternehmer stimmen zu
"So kann es nicht weiter gehen", sagte Monika Heinold
von den Grünen mit Blick auf "Kolonnen aus Osteuropa" und
Dumping-Löhne von Subunternehmern, unter denen die heimische
Bauwirtschaft leide. Dies sähen auch die Unternehmensverbände so.
Sie beklagte, CDU und CSU hätten im Bundesrat ein bundesweites
Gesetz verhindert, obwohl in Bayern bereits seit Jahren ein
Tariftreuegesetz in Kraft sei.
Lars Harms (SSW) betonte, das Gesetz sei das "umfassendste
und modernste Tariftreuegesetz in der Bundesrepublik". Er
verwies auf die Anhörungen im Wirtschaftsausschuss, in denen
"gerade die Arbeitgebervertreter" sich sehr positiv zu der
Vorlage geäußert hätten. Harms stellte eine mögliche Ausweitung
des Geltungsbereiches auch auf den Busverkehr in Aussicht.
Wirtschaftsminister Bernd Rohwer (SPD) führte "Preisdumping
von bis zu 30 Prozent" als Beweis für die "Verfälschung
des Wettbewerbs" an, die nun mit dem Gesetz aus der Welt
geschafft werden solle. Dadurch werde keineswegs der Wettbewerb
abgeschafft. Auch die Baubranche, so der Minister, halte das Gesetz
in "breiter Übereinstimmung" für erforderlich. Dennoch
sei das Gesetz wegen der möglichen rechtlichen Bedenken "nicht
ganz ohne Risiko".