Auf dieser Seite: Tariftreuegesetz

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Entwurf eines Gesetzes zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen (Tariftreuegesetz)
Gesetzentwurf der Fraktion von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW – Drs. 15/2094
Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses
(1. Lesung 68. Sitzung am 13. September 2002)
Drucksache: 15/2384
-Plenarprotokoll-

Tariflohn wird Standard
Gesetz zur Stärkung der heimischen Wirtschaft beschlossen

Kiel (SHL). Unternehmen, die sich beim Land Schleswig-Holstein um öffentliche Aufträge in den Bereichen Bau, Abfallentsorgung und Schienen-Personennahverkehr bewerben, müssen ihren Mitarbeitern ab sofort den am Ort der Leistungserbringung gültigen Tariflohn zahlen. Der Landtag verabschiedete am Donnerstag, 20. Februar, mit den Stimmen von SPD, Grünen und SSW das so genannte Tariftreuegesetz in Zweiter Lesung. Die Befürworter, die die Vorlage eingebracht hatten, bezeichneten das neue Gesetz als unverzichtbaren Schutz der heimischen Wirtschaft vor Billig-Anbietern. CDU und FDP vertaten dagegen die Position, dass die neue Regelung den Unternehmen im Lande schade und der freie Wettbewerb gestört werde. Außerdem könne die öffentliche Hand künftig weniger Ausschreibungen vornehmen, weil Aufträge teurer würden. Zudem machte die Opposition grundsätzliche rechtliche Bedenken geltend.

Das schleswig-holsteinische Tariftreuegesetz ist zunächst auf fünf Jahre befristet und gilt für Aufträge ab 10.000 Euro aufwärts. Bei Angeboten, die mindestens zehn Prozent unter den Mitbewerbern liegen, besteht Überprüfungspflicht. Das Gesetz ist für Ausschreibungen des Landes verpflichtend und kann zusätzlich von Kreisen, Städten und Gemeinden angewendet werden. Auch Subunternehmer beauftragter Firmen müssen sich an die Tarif-Vorgaben halten. Schleswig-Holstein ist nach Bayern, dem Saarland und Berlin das vierte Bundesland, das ein derartiges Gesetz verabschiedet. Gegen das Berliner Tariftreuegesetz ist ein Verfahren beim Bundes-Verfassungsgericht anhängig. Kritiker machen zudem europa-rechtliche Bedenken geltend.

CDU: "Verlogenheit und Widersinn"

Klaus-Dieter Müller (SPD) betonte, dass von nun an Landes-Aufträge mit einem Volumen von jährlich über einer Milliarde Euro an soziale Standards gebunden seien. Angesichts einer "Pleitewelle" und einem Auftrags-Rückgang der heimischen Baubranche von 19,2 Prozent innerhalb des letzten Jahres sei dies eine dringend notwendige Hilfe.

Für die CDU-Fraktion übte Roswitha Strauß vehemente Kritik und machte "Verlogenheit und Widersinn" bei Rot-Grün aus. Das Gesetz sei "ein Anschlag auf die Tarifautonomie" und zudem rechtlich fragwürdig. Durch die Festschreibung hoher Tarife werde der freie Wettbewerb "abgewürgt" und Arbeitsplätze im Niedriglohn-Bereich verhindert. Strauß beklagte, die Koalition mache sich zum Interessen-Vertreter der Gewerkschaften.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki befürchtete Schadensersatz-Forderungen im Falle eines Scheiterns des Gesetzes vor dem Bundes-Verfassungsgericht. Er forderte, das Gesetz bis zu einer Entscheidung des Verfassungsgerichts ruhen zu lassen. Der Wirtschaftsstandort werde nachhaltig geschwächt, weil weniger Aufträge anfielen. Die Konsequenz, so der Liberale, seien mehr Arbeitslose, und die Steuerzahler erhielten bei gleicher Belastung "weniger Schulen, weniger Straßen, weniger Radwege".

Rohwer: Unternehmer stimmen zu

"So kann es nicht weiter gehen", sagte Monika Heinold von den Grünen mit Blick auf "Kolonnen aus Osteuropa" und Dumping-Löhne von Subunternehmern, unter denen die heimische Bauwirtschaft leide. Dies sähen auch die Unternehmensverbände so. Sie beklagte, CDU und CSU hätten im Bundesrat ein bundesweites Gesetz verhindert, obwohl in Bayern bereits seit Jahren ein Tariftreuegesetz in Kraft sei.

Lars Harms (SSW) betonte, das Gesetz sei das "umfassendste und modernste Tariftreuegesetz in der Bundesrepublik". Er verwies auf die Anhörungen im Wirtschaftsausschuss, in denen "gerade die Arbeitgebervertreter" sich sehr positiv zu der Vorlage geäußert hätten. Harms stellte eine mögliche Ausweitung des Geltungsbereiches auch auf den Busverkehr in Aussicht.

Wirtschaftsminister Bernd Rohwer (SPD) führte "Preisdumping von bis zu 30 Prozent" als Beweis für die "Verfälschung des Wettbewerbs" an, die nun mit dem Gesetz aus der Welt geschafft werden solle. Dadurch werde keineswegs der Wettbewerb abgeschafft. Auch die Baubranche, so der Minister, halte das Gesetz in "breiter Übereinstimmung" für erforderlich. Dennoch sei das Gesetz wegen der möglichen rechtlichen Bedenken "nicht ganz ohne Risiko".

Hintergrund
 
Öffentliche Aufträge des Landes in den Bereichen Bau, Abfallentsorgung und Schienen-Personennahverkehr sollen nach Willen von SPD, Grünen und SSW nur an solche Unternehmen vergeben werden, die ihren Mitarbeitern den am Ort der Leistungserbringung gültigen Tariflohn zahlen. Die Regelung soll für Aufträge ab 10.000 Euro gelten. Durch dieses so genannte Tariftreuegesetz sollen heimische Unternehmen vor Billiganbietern geschützt werden.
 Gewerkschaften kritisieren den Entwurf als nicht weitreichend genug. Sie bemängeln, dass die Kommunen nicht an die Vorgaben gebunden seien und dass der Bereich Öffentlicher Personennahverkehr (bis auf die Schiene) nicht erfasst sei.
 Die parlamentarische Opposition betrachtet die Regelung als wirtschaftlich unsinnig und macht rechtliche Bedenken geltend. Sie verweist auf ein beim Bundes-Verfassungsgericht anhängiges Verfahren gegen ein gleichartiges Gesetz des Landes Berlin sowie auf das Europarecht und befürchtet Schadensersatzforderungen, falls das Gesetz beschlossen wird.
 Der Versuch, ein Tariftreuegesetz auf Bundesebene zu verabschieden, scheiterte im Juni 2002 an der unionsgeführten Mehrheit im Bundesrat.

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