Auf dieser Seite: Sicherheitstechnik / Fragestunde

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Top 07: 
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts

Gesetzentwurf der Landesregierung

                      - von der Tagesordnung abgesetzt -

Drucksache: 15/2402
-Plenarprotokoll -
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Top 56: Fragestunde
a.)
Fragesteller: Wolfgang Kubicki (FDP) - "Wann und von wem ist die Landesregierung darüber unterrichtet worden, dass die Staatssekretärin a. D. Henriette Berg eine ihrer Besoldung entsprechende Beschäftigung bei einer Behörde des Bundes antreten wird?"
b.) Fragesteller: Abgeordneter Dr. Heiner Garg (FDP) - "Seit wann ist der Landesregierung bekannt, dass zwischen der Besoldung, die Frau Berg im Dienst der Landesregierung erhalten hat, und ihrer zukünftigen Besoldung im Dienst des Bundes eine Lücke besteht, die vom Land Schleswig-Holstein zu schließen ist?"
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- Sicherheitstechnik -

- von der Tagesordnung abgesetzt -

 

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Der Fall Berg: Simonis übernimmt Verantwortung
Fragestunde zum "Ruhestand" der ehemaligen Umwelt-Staatssekretärin

Kiel (SHL). Im Fall der in den einstweiligen Ruhestand versetzten Umwelt-Staatssekretärin Henriette Berg (Grüne) hat sich Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) vor ihre ehemalige Mitarbeiterin gestellt. In einer Fragestunde am Freitag, 21. Februar, wies Simonis Vorwürfe der Opposition zurück, sie habe Berg Versorgungszahlungen des Landes sichern wollen, obwohl diese auf eigenen Wunsch aus dem Amt geschieden sei. Für die öffentlichen Irritationen, die in den letzten Wochen entstanden waren, übernahm die Regierungschefin selbst die Verantwortung. Hintergrund: Berg wechselt zum 1. April als Abteilungsleiterin ins Bundes-Umweltministerium. Da ihr Berliner Job niedriger dotiert ist als ihre Position in Kiel, muss das Land Schleswig-Holstein für die Differenz aufkommen, obwohl die 48-jährige nach Aussagen der Ministerpräsidentin vom Januar dieses Jahres auch auf eigenen Wunsch aus dem Amt geschieden war.

Trotz dieser Ende Januar im Rahmen einer Pressekonferenz gemachten Andeutungen habe sie erst am 11. Februar von Bergs neuer Tätigkeit erfahren, erwiderte Simonis auf eine Frage des FDP-Fraktionschefs Wolfgang Kubicki. Sie betonte, die gesamte Kabinettsumbildung sei ausschließlich nach fachlichen Aspekten erfolgt. Auf Nachfrage des liberalen Abgeordneten Heiner Garg erklärte die Ministerpräsidentin, ihr sei die Differenz zwischen den beiden Besoldungen erst nach dem Hinweis der FDP bewusst geworden. Die genaue Regelung sei "ihr nicht mehr im Kopf geblieben", denn sie trage "nicht ständig das Beamten-Versorgungsgesetz" mit sich herum. Dennoch sei dies "ein Fehler" gewesen.

Nachfragen der CDU nach Einzelheiten der Versorgungsregelung erteilte Simonis eine Absage. Sie verwies auf ihre "Treue- und Fürsorgepflicht" als Dienstherrin gegenüber den persönlichen Lebensumständen einer ehemaligen Mitarbeiterin – daher könne sie keine genauen Zahlen nennen.

Fragesteller: Wolfgang Kubicki, Heiner Garg (beide FDP), Johann Wadephul, Peter Jensen-Nissen, Klaus Schlie (alle CDU)

Hintergrund:
 Im Rahmen der Kabinettsumbildung hat Ministerpräsidentin Simonis auch die Staatssekretärin im Umweltministerium, Henriette Berg, in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Der 48-jährigen Grünen-Politikerin stünden damit Pensions-Ansprüche an das Land Schleswig-Holstein in Höhe von 450.000 Euro innerhalb der nächsten fünf Jahre sowie anschließend 2.000 Euro monatlich zu. Da Berg ab 1. April eine neue Stelle als Abteilungsleiterin im Bundes-Umweltministerium antritt, sind ihre Ansprüche auf 1.350 Euro im Monat gesunken.
 Die Entscheidung, Berg in den Ruhestand zu versetzen, stieß auf öffentliche Kritik. Grund: Die Ministerpräsidentin hatte erklärt, dass die Staatssekretärin auch auf eigenen Wunsch aus dem Kabinett ausscheide. Bei einer Kündigung ihrerseits hätte Berg keine Pensionsansprüche erworben.


Stichwort: Fragestunde
 Jedes Mitglied des Landtags ist berechtigt, für die Fragestunde einer Sitzungswoche eine Frage zur mündlichen Beantwortung an die Landesregierung zu richten. Zulässig sind Einzelfragen aus dem Bereich der Landespolitik sowie aus dem Bereich der Verwaltung, soweit die Landesregierung mindestens mittelbar verantwortlich ist. Der Fragesteller und andere Abgeordnete können bei der mündlichen Beantwortung durch die Landesregierung Zusatzfragen stellen. Fragen der Abgeordneten werden von der Regierung in der Regel nur mündlich beantwortet.

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