Top 07:
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens
über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über
die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen
zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
Gesetzentwurf der Landesregierung
- von der Tagesordnung abgesetzt
- |
|
Top 56: Fragestunde
a.) Fragesteller: Wolfgang Kubicki (FDP) - "Wann und
von wem ist die Landesregierung darüber unterrichtet worden, dass
die Staatssekretärin a. D. Henriette Berg eine ihrer Besoldung
entsprechende Beschäftigung bei einer Behörde des Bundes
antreten wird?"
b.) Fragesteller: Abgeordneter Dr. Heiner Garg (FDP)
- "Seit wann ist der Landesregierung bekannt, dass zwischen der
Besoldung, die Frau Berg im Dienst der Landesregierung erhalten
hat, und ihrer zukünftigen Besoldung im Dienst des Bundes eine
Lücke besteht, die vom Land Schleswig-Holstein zu schließen ist?" |
|
|
-
von der Tagesordnung abgesetzt -
|
|
Der Fall
Berg: Simonis übernimmt Verantwortung
Fragestunde zum "Ruhestand" der ehemaligen
Umwelt-Staatssekretärin
|
Kiel (SHL). Im Fall der in den einstweiligen Ruhestand
versetzten Umwelt-Staatssekretärin Henriette Berg (Grüne) hat
sich Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) vor ihre ehemalige
Mitarbeiterin gestellt. In einer Fragestunde am Freitag, 21.
Februar, wies Simonis Vorwürfe der Opposition zurück, sie habe
Berg Versorgungszahlungen des Landes sichern wollen, obwohl
diese auf eigenen Wunsch aus dem Amt geschieden sei. Für die
öffentlichen Irritationen, die in den letzten Wochen entstanden
waren, übernahm die Regierungschefin selbst die Verantwortung.
Hintergrund: Berg wechselt zum 1. April als Abteilungsleiterin
ins Bundes-Umweltministerium. Da ihr Berliner Job niedriger
dotiert ist als ihre Position in Kiel, muss das Land
Schleswig-Holstein für die Differenz aufkommen, obwohl die
48-jährige nach Aussagen der Ministerpräsidentin vom Januar
dieses Jahres auch auf eigenen Wunsch aus dem Amt geschieden
war.
Trotz dieser Ende Januar im Rahmen einer Pressekonferenz
gemachten Andeutungen habe sie erst am 11. Februar von Bergs
neuer Tätigkeit erfahren, erwiderte Simonis auf eine Frage des
FDP-Fraktionschefs Wolfgang Kubicki. Sie betonte, die gesamte
Kabinettsumbildung sei ausschließlich nach fachlichen Aspekten
erfolgt. Auf Nachfrage des liberalen Abgeordneten Heiner Garg
erklärte die Ministerpräsidentin, ihr sei die Differenz
zwischen den beiden Besoldungen erst nach dem Hinweis der FDP
bewusst geworden. Die genaue Regelung sei "ihr nicht mehr
im Kopf geblieben", denn sie trage "nicht ständig das
Beamten-Versorgungsgesetz" mit sich herum. Dennoch sei dies
"ein Fehler" gewesen.
Nachfragen der CDU nach Einzelheiten der Versorgungsregelung
erteilte Simonis eine Absage. Sie verwies auf ihre "Treue-
und Fürsorgepflicht" als Dienstherrin gegenüber den
persönlichen Lebensumständen einer ehemaligen Mitarbeiterin
– daher könne sie keine genauen Zahlen nennen.
Fragesteller:
Wolfgang Kubicki, Heiner
Garg (beide FDP), Johann Wadephul, Peter Jensen-Nissen, Klaus
Schlie (alle CDU)
Hintergrund:
Im Rahmen
der Kabinettsumbildung hat Ministerpräsidentin Simonis
auch die Staatssekretärin im Umweltministerium, Henriette
Berg, in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Der
48-jährigen Grünen-Politikerin stünden damit
Pensions-Ansprüche an das Land Schleswig-Holstein in
Höhe von 450.000 Euro innerhalb der nächsten fünf Jahre
sowie anschließend 2.000 Euro monatlich zu. Da Berg ab 1.
April eine neue Stelle als Abteilungsleiterin im
Bundes-Umweltministerium antritt, sind ihre Ansprüche auf
1.350 Euro im Monat gesunken.
Die Entscheidung, Berg in den Ruhestand zu
versetzen, stieß auf öffentliche Kritik. Grund: Die
Ministerpräsidentin hatte erklärt, dass die
Staatssekretärin auch auf eigenen Wunsch aus dem Kabinett
ausscheide. Bei einer Kündigung ihrerseits hätte Berg
keine Pensionsansprüche erworben.
Stichwort:
Fragestunde
Jedes Mitglied des Landtags ist
berechtigt, für die Fragestunde einer Sitzungswoche eine
Frage zur mündlichen Beantwortung an die Landesregierung
zu richten. Zulässig sind Einzelfragen aus dem Bereich
der Landespolitik sowie aus dem Bereich der Verwaltung,
soweit die Landesregierung mindestens mittelbar
verantwortlich ist. Der Fragesteller und andere
Abgeordnete können bei der mündlichen Beantwortung durch
die Landesregierung Zusatzfragen stellen. Fragen der
Abgeordneten werden von der Regierung in der Regel nur mündlich
beantwortet.
|
zurück
zum Textanfang / Seitenanfang
|
|