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Top 17: 
Einsatz der Bundeswehr im Innern
Antrag der Fraktion der FDP

Drucksache: 15/2427
-Plenarprotokoll-
  zum Text


Top 36: 
Erhalt von Bundeswehrstandorten
Antrag der Fraktionen von CDU und FDP
Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW
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Bundeswehr: Keine Ausweitung der Kompetenzen im Innern
Landtag spricht sich gegen Grundgesetzänderung aus

Kiel (SHL). Der schleswig-holsteinische Landtag wird eine Erweiterung der Kompetenzen der Bundeswehr im Innern durch eine Grundgesetzänderung nicht unterstützen. Einem entsprechenden Antrag der FDP, der sich gegen Einsätze zur Terrorabwehr ausspricht,  folgten am Mittwoch, 19. Februar, auch SPD, Grüne und SSW. Danach soll die Landesregierung entsprechende Initiativen im Bundesrat ablehnen, die darauf zielen, dass die Bundeswehr im Bereich der terroristischer Bedrohung größere Befugnisse erhält. Nur die CDU unterstützte den von Bayern angekündigten Vorstoß mehrerer unionsgeführter Länder und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. 

Der Einsatz der Bundeswehr im Innern wird durch die Grundgesetz-Artikel 35 und 87 geregelt. Demnach ist eine Verwendung der Streitkräfte auf Naturkatastrophen und Unglücksfälle sowie - im Falle eines Bürgerkriegs oder eines Staatsstreichs - auf den Schutz ziviler Objekte beschränkt. Der Einsatz erfolgt im Rahmen einer Amtshilfe und ist den federführenden Behörden unterstellt. Beispiele für ein derartiges Verfahren waren in jüngster Zeit zum Beispiel das Elbe-Hochwasser vom August 2002 (Foto) oder die Oderflut 1997.

Der FDP-Abgeordnete Wolfgang Kubicki befürwortete statt einer Kompetenz-Erweiterung eine bessere Ausstattung der Polizei und des Katastrophenschutzes. Der SPD-Abgeordnete Thomas Rother verwies auf Artikel 35 des Grundgesetzes, nach dem die Streitkräfte nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall oder bei Katastrophen eingesetzt werden dürften. 

"Die Grenzen zwischen äußerer und innerer Sicherheit sind fließend geworden", argumentierte dagegen der CDU-Abgeordnete Heinz Maurus. Die Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Innern zu überprüfen sei daher folgerichtig.

Die Abgeordnete Irene Fröhlich (Grüne) befürwortete zwar grundsätzlich den Einsatz der Bundeswehr bei terroristischen Angriffen, hielt dafür jedoch eine Änderung des Artikels 35 für unnötig. Für den SSW  forderte die Abgeordnete Silke Hinrichsen, angesichts neuer Herausforderungen durch den Terrorismus nicht die "Grundlagen unserer Gesellschaft" in Frage zu stellen. Werde der Artikel 35 des Grundgesetzes geändert, öffne dies bewaffneten polizeilichen Einsätzen der Bundeswehr im Inneren Tür und Tor.

"Wir wollen innerhalb Deutschlands keine Militarisierung unserer inneren Sicherheit", sagte Innenminister Klaus Buß (SPD).

Hintergrund:
 Der Einsatz der Bundeswehr im Innern wird durch die Grundgesetz-Artikel 35 und 87 geregelt. Demnach ist eine Verwendung der Streitkräfte auf Naturkatastrophen und Unglücksfälle sowie - im Falle eines Bürgerkriegs oder eines Staatsstreichs - auf den Schutz ziviler Objekte beschränkt. Der Einsatz erfolgt im Rahmen einer Amtshilfe und ist den federführenden Behörden unterstellt. Beispiele für ein derartiges Verfahren waren in jüngster Zeit zum Beispiel das Elbe-Hochwasser vom August 2002 oder die Oderflut 1997.
 Aufgrund der gestiegenen terroristischen Bedrohung sind bei Union und SPD Stimmen laut geworden, die eine Grundgesetzänderung zur Ausweitung der Bundeswehr-Befugnisse fordern. Sie verweisen unter anderem auf die unklaren Kompetenzen bei der Verfolgung des "Frankfurter Geisterfliegers" im Januar dieses Jahres. Der Antrag der FDP-Fraktion spricht sich gegen diese Bestrebungen aus.

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Landtag schießt gegen Standortschließungen
Buß: Fliegergeschwader in Tarp bis 2005 sicher

Kiel (SHL). Der Landtag wehrt sich gegen die Schließung von Bundeswehrstandorten in Schleswig-Holstein. Bedroht sind unter anderem die Marine-Standorte  Tarp/Eggebek und Olpenitz bei Kappeln (beide Kreis Schleswig-Flensurg). Parteiübergreifend wurde die Landesregierung am Donnerstag, 20. Februar, aufgefordert, gegen die Standortschließungen auf Bundesebene zu intervenieren. Zwischenzeitliche Entwarnung konnte Innenminister Klaus Buß (SPD) vermelden: Unter Berufung auf eine Stellungnahme des Bundes-Verteidigungsministers Peter Struck sei die Existenz des Marinefliegergeschwaders 2 in Tarp bis Ende 2005 gesichert. Zunächst nicht betroffen von den Streichungen seien die Minenräumeinheiten in Olpenitz sowie die Außenstelle der Wehrbereichsverwaltung Nord in Kiel.

Falls es dennoch zu einer Schließung von Standorten kommen sollte, riefen die Abgeordneten die Landesregierung dazu auf, Ausgleichsmaßnahmen des Bundes anzufordern.

Die im Januar 2001 vom Bundes-Verteidigungsministerium veröffentlichten Pläne zur Bundeswehrreform sehen eine Herabsetzung der Truppenstärke von 315.000 auf 282.000 Soldaten sowie die Schließung einer Vielzahl von Standorten vor. In Schleswig-Holstein sind unter anderem die Marine-Standorte Tarp/Eggebek und Olpenitz bei Kappeln bedroht. Die Rationalisierungen wirken sich auch auf die zivilen Bundeswehr-Angestellten aus. So wurden in der Wehrbereichsverwaltung Kiel 200 Stellen gestrichen. Die Standortverwaltungen Pinneberg und Tarp schlossen bereits Ende 2001, Heide und Neustadt folgten Ende 2002. Auch die Bundeswehrfachschulen in Kiel und Flensburg sollen aufgelöst werden.

Stimmen aus dem Parlament:

Frauke Tengler (CDU) an die Ministerpräsidentin: "Die Fraktionen dieses Hauses fordern Sie jetzt auf, persönlich beim Verteidigungsminister vorstellig zu werden, um für den Erhalt der Standorte zu plädieren."

Holger Astrup (SPD): "Wir wollen, dass diese beiden Stützpunkte erhalten bleiben."

Christel Aschmoneit-Lücke (FDP): "Mit dem heutigen Antrag bekommt die Landesregierung die nötige Rückendeckung."

Monika Heinold (Grüne): "Wir sind uns einig, dass Schleswig-Holstein nicht überproportional vom Truppenabbau betroffen sein darf."

Anke Spoorendonk (SSW): "Ich muss deutlich machen, dass es nicht angehen kann, dass die Betroffenen aus der Zeitung über ihre berufliche Zukunft erfahren."

Hintergrund:
 Die im Januar 2001 vom Bundes-Verteidigungsministerium veröffentlichten Pläne zur Bundeswehrreform sehen eine Herabsetzung der Truppenstärke von 315.000 auf 282.000 Soldaten sowie die Schließung einer Vielzahl von Standorten vor. In Schleswig-Holstein sind unter anderem die Marine-Standorte Tarp/Eggebek und Olpenitz bei Kappeln bedroht. 
 Die Rationalisierungen wirken sich auch auf die zivilen Bundeswehr-Angestellten aus. So wurden in der Wehrbereichsverwaltung Kiel 200 Stellen gestrichen. Die Standortverwaltungen Pinneberg und Tarp schlossen bereits Ende 2001, Heide und Neustadt folgten Ende 2002. Auch die Bundeswehrfachschulen in Kiel und Flensburg sollen aufgelöst werden.

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