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Landtag unterstreicht
Kündigungsschutz
Keine Mehrheit für FDP-Initiative zur Lockerung
Kiel (SHL). Schleswig-Holstein wird die von rot-grünen
Politikern kürzlich geäußerte Überlegung, den Kündigungsschutz
in Kleinbetrieben mit mehr als fünf Beschäftigen zu lockern, nicht
unterstützen. Ein entsprechender FDP-Antrag fand am Donnerstag, 20.
Februar, keine Mehrheit im Landtag. Die Liberalen wollten die
Landesregierung auffordern, eine Initiative in den Bundesrat
einzubringen mit dem Ziel, den Geltungsbereich des
Kündigungsschutzes auf Betriebe mit 20 oder mehr Mitarbeitern zu
beschränken.
Die Vorschläge von "Superminister" Wolfgang Clement,
aber auch von Ministerpräsidentin Heide Simonis (beide SPD) sowie
von Mitgliedern der grünen Bundestagsfraktion hatten nicht nur bei
den Gewerkschaften für Unruhe gesorgt. Auch die SPD-Linke äußerte
massive Kritik. Zurzeit gilt ein 1999 eingeführter strenger Schutz
bei Betrieben mit mehr als fünf Beschäftigten. Union und FDP
hatten früher die Grenze bei zehn Beschäftigten festgelegt.
Liberale und CDU forderten eine umfassende Deregulierung. Sie
versprachen sich von einer flexibleren Handhabung des
Kündigungsschutzes Impulse für den Arbeitsmarkt, insbesondere für
Menschen mit geringer Qualifikation. Demgegenüber betonten die
Regierungskoalition, der SSW und die Landesregierung, dass ein
gelockerter Kündigungsschutz bereits in den 90er Jahren die
Arbeitslosigkeit erhöht und nicht gesenkt habe. Stattdessen
verwiesen sie auf die Reform-Vorschläge der Hartz-Kommission.
Der Antrag wurde an die Ausschüsse Soziales (federführend) und
Wirtschaft (mit beratend) überwiesen.
Hauptredner:
Heiner Garg (FDP), Wolfgang
Baasch (SPD), Martin Kayenburg (CDU), Angelika Birk (Grüne), Silke
Hinrichsen (SSW), Wirtschaftsminister Bernd Rohwer (SPD)
Hintergrund
Die rot-grüne
Bundesregierung hat den Schutz der Arbeitnehmer vor
Kündigungen durch ihre Arbeitgeber in der letzten
Legislaturperiode in drei wesentlichen Bereichen
ausgeweitet:
- Zum
1. Januar 1999 stellte der Gesetzgeber den vollen
Kündigungsschutz für alle Arbeitnehmer in Betrieben mit
fünf und mehr Mitarbeitern wieder her. Damit wurde die
1996 von CDU/CSU und FDP beschlossene Regelung wieder
zurückgenommen, nach der Kleinbetriebe mit bis zu zehn
Mitarbeitern nicht mehr unter die Bestimmung des
Kündigungsschutzes fielen.
- Bei
betriebsbedingten Kündigungen müssen zudem wieder alle
wichtigen sozialen Gesichtspunkte geprüft werden. Das
heißt: Alter, Zahl der Kinder und Chancen auf dem
Arbeitsmarkt müssen in Betracht gezogen werden.
- Seit dem
1.Mai 2000 sind Kündigungen nur dann rechtswirksam, wenn
sie schriftlich erklärt werden.
Die Opposition in Bund und Land sieht in diesem
ausgeweiteten Kündigungsschutz ein Hemmnis für
Einstellungen. Arbeitgeber, so der Einwand, würden kein
neues Personal verpflichten, aus Furcht, auf geänderte
Marktbedingungen nicht flexibel reagieren zu können.
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