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Für mehr Beschäftigung: Kündigungsschutz sofort lockern!
Antrag der Fraktion der FDP
Drucksache: 15/2428
-Plenarprotokoll-

Landtag unterstreicht Kündigungsschutz
Keine Mehrheit für FDP-Initiative zur Lockerung

Kiel (SHL). Schleswig-Holstein wird die von rot-grünen Politikern kürzlich geäußerte Überlegung, den Kündigungsschutz in Kleinbetrieben mit mehr als fünf Beschäftigen zu lockern, nicht unterstützen. Ein entsprechender FDP-Antrag fand am Donnerstag, 20. Februar, keine Mehrheit im Landtag. Die Liberalen wollten die Landesregierung auffordern, eine Initiative in den Bundesrat einzubringen mit dem Ziel, den Geltungsbereich des Kündigungsschutzes auf Betriebe mit 20 oder mehr Mitarbeitern zu beschränken.

Die Vorschläge von "Superminister" Wolfgang Clement, aber auch von Ministerpräsidentin Heide Simonis (beide SPD) sowie von Mitgliedern der grünen Bundestagsfraktion hatten nicht nur bei den Gewerkschaften für Unruhe gesorgt. Auch die SPD-Linke äußerte massive Kritik. Zurzeit gilt ein 1999 eingeführter strenger Schutz bei Betrieben mit mehr als fünf Beschäftigten. Union und FDP hatten früher die Grenze bei zehn Beschäftigten festgelegt.

Liberale und CDU forderten eine umfassende Deregulierung. Sie versprachen sich von einer flexibleren Handhabung des Kündigungsschutzes Impulse für den Arbeitsmarkt, insbesondere für Menschen mit geringer Qualifikation. Demgegenüber betonten die Regierungskoalition, der SSW und die Landesregierung, dass ein gelockerter Kündigungsschutz bereits in den 90er Jahren die Arbeitslosigkeit erhöht und nicht gesenkt habe. Stattdessen verwiesen sie auf die Reform-Vorschläge der Hartz-Kommission.

Der Antrag wurde an die Ausschüsse Soziales (federführend) und Wirtschaft (mit beratend) überwiesen.

Hauptredner: Heiner Garg (FDP), Wolfgang Baasch (SPD), Martin Kayenburg (CDU), Angelika Birk (Grüne), Silke Hinrichsen (SSW), Wirtschaftsminister Bernd Rohwer (SPD)

Hintergrund
 
Die rot-grüne Bundesregierung hat den Schutz der Arbeitnehmer vor Kündigungen durch ihre Arbeitgeber in der letzten Legislaturperiode in drei wesentlichen Bereichen ausgeweitet:
  - Zum 1. Januar 1999 stellte der Gesetzgeber den vollen Kündigungsschutz für alle Arbeitnehmer in Betrieben mit fünf und mehr Mitarbeitern wieder her. Damit wurde die 1996 von CDU/CSU und FDP beschlossene Regelung wieder zurückgenommen, nach der Kleinbetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern nicht mehr unter die Bestimmung des Kündigungsschutzes fielen.
  - Bei betriebsbedingten Kündigungen müssen zudem wieder alle wichtigen sozialen Gesichtspunkte geprüft werden. Das heißt: Alter, Zahl der Kinder und Chancen auf dem Arbeitsmarkt müssen in Betracht gezogen werden.
  - Seit dem 1.Mai 2000 sind Kündigungen nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich erklärt werden.
 Die Opposition in Bund und Land sieht in diesem ausgeweiteten Kündigungsschutz ein Hemmnis für Einstellungen. Arbeitgeber, so der Einwand, würden kein neues Personal verpflichten, aus Furcht, auf geänderte Marktbedingungen nicht flexibel reagieren zu können.

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