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Wer will
was?
Landtag streitet um
Kommunalreform
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Kiel (SHL). Die Gebiets- und Verwaltungsstruktur in
Schleswig-Holstein ist nach Ansicht der Regierungsfraktionen
nicht mehr zeitgemäß. Eine von "oben" verordnete
Gebietsreform werde es jedoch nicht geben, sagte Innenminister
Klaus Buß (SPD) am Donnerstag, 20. Februar, in einem von der
CDU angeforderten mündlichen Bericht. In der von
Kommunalpatriotismus geprägten Debatte warf die Opposition den
Regierungsfraktionen wiederholt vor, auf Kosten der Kommunen eine
Gebietsreform durchführen zu wollen.
Die Debatte mit angestoßen hatte der Fraktionschef der Grünen,
Karl-Martin Hentschel: Er gab Überlegungen kund, die
Kreisverwaltungen zu vier bis fünf regionalen Bezirken
zusammenfügen zu wollen.
Trotz seiner geringen Größe von gut
15.700 Quadratkilometern und seiner Position als zweitkleinstes
der deutschen Flächenländer weist Schleswig-Holstein eine
vielschichtige Verwaltungsstruktur auf. Seit der letzten
Gebietsreform 1974 gibt es elf Kreise sowie vier kreisfreie
Städte (Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster). Die Kreise sind
in 1.126 Gemeinden aufgeteilt. Die Gemeinden sind in 118 Ämtern
zusammen geschlossen. Davon betreuen 50 Ämter weniger als 7.000
Einwohner. 17 Ämter liegen unterhalb der Schwelle von 5.000
Einwohnern. 43 Ämter haben eine Größe zwischen 7.000 und
10.000 Einwohnern, lediglich 25 Ämter liegen darüber.
"Ich bin kein Verfechter einer von oben angeordneten
Verwaltungsreform", stellte Buß wiederholt klar. Jedoch
müssten die Kommunen - auch im Hinblick auf die Vorgaben der EU
- den künftigen, immer größer werdenden Anforderungen
entsprechen. "Zusammenarbeit bis hin zur Fusion ist das
Mittel der Zukunft", sagte der Minister auch mit Blick auf
den jüngsten Zusammenschluss der Gemeinden auf der Insel
Fehmarn zu einer Stadt.
CDU mahnt Ehrlichkeit an
"Gibt es meine Gemeinde am Ende dieser
Wahlperiode überhaupt noch?" Das sei die Frage, die sich
die Menschen im Lande stellen, so Johann Wadephul (CDU).
"Ich hatte erwartet, dass Sie etwas ehrlicher und offener
sagen, was Sie vorhaben, Herr Minister." Er warf der
Landesregierung vor, eine Gebietsreform zwangsweise durchführen
zu wollen: "Sie wollen den Kommunen schon wieder Geld weg
nehmen."
Nach Ansicht von Klaus-Peter Puls (SPD) gibt es
in der Kommunalpolitik zwei Leitlinien: Die
Verwaltungsstrukturen müssten leistungsfähiger gemacht und die
kommunale Selbstverwaltung dürfe nicht durch Landeszwang
ausgehebelt werden. Dabei setze die SPD-Fraktion auf freiwillige
Zusammenarbeit nach dem Motto: "Wo sich Bürger selbst
verwalten, hat der Staat sich raus zu halten."
FDP: "Prinzip der Freiwilligkeit"
Ziel des Ministers, mutmaßte Günther
Hildebrand (FDP), seien Verwaltungseinheiten von 20.000 bis
25.000 Einwohnern. Auch die Grünen wollten eine von oben
angeordnete Gebietsreform. Die FDP setze bei einer Gebietsreform
"auf das Prinzip der Feiwilligkeit".
Karl-Martin Hentschel (Grüne) verteidigte seine
Vorschläge zu einer Kommunalreform. Es gebe Schnittstellen
innerhalb der Kreise und Gemeinden, die bereinigt werden
könnten.
"Wir meinen, dass der richtige Weg eine
verstärkte Zusammenarbeit ist", machte Silke Hinrichsen
(SSW) die Position der dänischen Minderheit im Landtag
deutlich. "Eine lebendige, kommunale Demokratie hängt
nicht mit der Größe der Gemeinden zusammen."
Der Bericht der Landesregierung wurde einstimmig
an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.
Hintergrund:
Trotz seiner geringen Größe von
gut 15.700 Quadratkilometern und seiner Position als
zweitkleinstes der deutschen Flächenländer weist
Schleswig-Holstein eine vielschichtige Verwaltungsstruktur
auf. Seit der letzten Gebietsreform 1974 gibt es elf
Kreise sowie vier kreisfreie Städte (Kiel, Lübeck,
Flensburg, Neumünster). Die Kreise sind in 1126
Gemeinden, darunter 58 kreisangehörige Städte,
aufgeteilt. Die Gemeinden sind in 118 Ämtern zusammen
geschlossen. Angesichts der kommunalen Finanzprobleme hat
die Diskussion um eine erneute Gebietsreform und eine
Neuaufteilung der Verwaltungskompetenzen an Aktualität
gewonnen. |
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U-Ausschuss:
Neustart mit Hindernissen
Untersuchung der
"Filz-Affäre" geht weiter
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Kiel (SHL). Im Fall des im Januar auf Eis gelegten 2.
Parlamentarischen Untersuchungs-Ausschusses hat der Landtag
einen Neustart mit Verzögerung vorgenommen. Nach kontroverser
Debatte und einer halbstündigen Unterbrechung stimmten die
Parlamentarier mit großer Mehrheit dem neuen
Untersuchungsauftrag für den so genannten
"Filz-Ausschuss" zu. Der Grund für die
zwischenzeitlichen internen Beratungen hinter verschlossenen
Türen war ein alter Streitpunkt zwischen rot-grüner Koalition
und Opposition: nämlich die Frage, wer für das Scheitern des
ersten Untersuchungsauftrages verantwortlich war. Mit dem neuen
Auftrag kann die Aufklärung der Aktivitäten des ehemaligen
EXPO-Beauftragten der Landesregierung Karl Pröhl sowie des
ehemaligen Finanzstaatssekretärs Joachim Lohmann nun weiter
gehen.
Zur Vorgeschichte: Im April 2002 hatte der Landtag einstimmig
die Einsetzung des zweiten Parlamentarischen
Untersuchungsausschusses (2. PUA) in der laufenden Wahlperiode
beschlossen. Nach 32 öffentlichen und 33 nicht-öffentlichen
Sitzungen setzte der 2. PUA am 20. Januar 2003 seine Beratungen
aus, nachdem die Landesregierung ihren Mitarbeitern keine
Aussagegenehmigung mehr erteilen wollte. Die Regierung
bemängelte die zu unpräzise Formulierung des
Untersuchungsauftrages. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen
Dienstes des Landtags hatte zuvor ebenfalls kritisiert, der
Auftrag verstoße gegen das Bestimmtheitsgebot.
Ende Januar nahm die CDU einen zweiten Anlauf zur
Formulierung. Sie legte einen deutlich umfangreicheren Entwurf
vor, der nach geringfügigen Änderungen durch den Innen- und
Rechtsausschuss nun - mit Hindernissen - eine parlamentarische
Mehrheit fand.
Streit um "insbesondere"
CDU und FDP interpretierten die minimalen Änderungen (das
Wort "insbesondere" wurde im Ausschuss hinzugefügt)
als erneuten Versuch der Koalition, die Untersuchungen im
Hinblick auf die Kommunalwahl zu verzögern. SPD
und Grüne hingegen beklagten, die ausufernde CDU-Praxis bei der
Zeugenvernehmung habe den ersten Versuch zwangsläufig zum
Scheitern gebracht. Die Regierungsfraktionen betonten, die
intensive Beratung im Ausschuss sei trotz der geringfügigen
Änderungen nötig gewesen.
Der SSW kritisierte, der Neuantrag sei insgesamt zu weit
gefasst und schieße über das ursprüngliche Ziel hinaus.
Deshalb enthalte sich ihre Partei der Stimme.
Der Antrag wurde mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP und
Grünen bei Enthaltung des SSW angenommen.
Hauptredner:
Trutz
Graf Kerssenbrock (CDU), Thomas Rother (SPD), Heiner Garg (FDP),
Detlef Matthiessen (Grüne), Anke Spoorendonk (SSW).
Weitere Beiträge: Holger Astrup (SPD), Martin Kayenburg (CDU),
Monika Heinold (Grüne), Günter Neugebauer (SPD)
Hintergrund:
Im April
2002 beschloss der Landtag einstimmig die Einsetzung eines
zweiten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (2. PUA)
in der laufenden Wahlperiode. Aufgabe des Ausschusses ist
laut Plenarbeschluss die "Klärung von
Rechtsverletzungen und sonstigen Fehlverhalten durch
Mitglieder der Landesregierung oder Beschäftigte des
Landes bei Vergabeverfahren, Verfügungen über
Landesvermögen und Ausübung von Nebentätigkeiten sowie
sonstige Aktivitäten". In den bislang 32
öffentlichen und 33 nicht-öffentlichen Sitzungen hat
sich der 2. PUA mit den Aktivitäten des ehemaligen
Expo-Beauftragten der Landesregierung, Karl Pröhl,
befasst. Pröhl soll während seiner Zeit im Landesdienst
ein Hamburger Bauunternehmen bei Verhandlungen zum Kauf
des landeseigenen Kieler Schlosses beraten haben und damit
einer nicht genehmigten Nebentätigkeit nachgegangen sein.
Ein zentraler Punkt der Untersuchungen war die Frage, seit
wann die Ministerpräsidentin von dieser Doppelrolle
Pröhls wusste.
Am 20. Januar 2003 setzte der Ausschuss die
Untersuchungen aus. Hintergrund: Juristen halten die
Formulierung des Untersuchungsauftrags für zu unpräzise,
um dem in der Verfassung verankerten
"Bestimmtheitsgebot" zu entsprechen. Mit dieser
Begründung hatte die Staatskanzlei ihren Mitarbeitern
keine Aussage-Genehmigung mehr erteilt.
Stichwort:
Untersuchungsausschuss.
Laut
Artikel 18 der Landesverfassung hat der Landtag "das
Recht und auf Antrag eines Fünftels seiner Mitglieder die
Pflicht, zur Aufklärung von Tatbeständen im öffentlichen
Interesse einen Untersuchungsausschuss einzusetzen".
Der Ausschuss lädt Zeugen vor und sammelt in öffentlicher
Sitzung Beweise, die dann in nicht öffentlicher Sitzung
beraten werden. Am Ende seiner Tätigkeit legt der
Untersuchungsausschuss einen Abschlussbericht vor.
Die Fraktionen des Landtags sind mit jeweils
mindestens einem Mitglied vertreten. Die Mehrheitsverhältnisse
des Landtags spiegeln sich in der Zusammensetzung des
Ausschusses wider. Der Vorsitz wechselt bei jedem neuen
Untersuchungsausschuss unter den Fraktionen in der
Reihenfolge ihrer Stärke.
Zur Beweisaufnahme kann der Ausschuss die
Landesregierung verpflichten, Akten vorzulegen und ihren
Mitarbeitern Aussagegenehmigungen zu erteilen. Gerichte
und Behörden müssen Amtshilfe leisten.
mehr
Informationen: Landesverfassung
(www.landesregierung-sh.de/landesrecht/100-7fr.htm) |
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