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Top 23: 
Verwaltungsstrukturreform / Gebietsreform
Antrag der Fraktion der CDU

Drucksache: 15/2437
-Plenarprotokoll-
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Top 55: 
Zweiter Parlamentarischer Untersuchungsausschuss
Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 15/2404 -
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
(Ausschussüberweisung 79. Sitzung am 23. Januar 2003)
Drucksache: 15/2466
-Plenarprotokoll-
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Wer will was?
Landtag streitet um Kommunalreform

Kiel (SHL). Die Gebiets- und Verwaltungsstruktur in Schleswig-Holstein ist nach Ansicht der Regierungsfraktionen nicht mehr zeitgemäß. Eine von "oben" verordnete Gebietsreform werde es jedoch nicht geben, sagte Innenminister Klaus Buß (SPD) am Donnerstag, 20. Februar, in einem von der CDU angeforderten mündlichen Bericht. In der von Kommunalpatriotismus geprägten Debatte warf die Opposition den Regierungsfraktionen wiederholt vor, auf Kosten der Kommunen eine Gebietsreform durchführen zu wollen. Die Debatte mit angestoßen hatte der Fraktionschef der Grünen, Karl-Martin Hentschel: Er gab Überlegungen kund, die Kreisverwaltungen zu vier bis fünf regionalen Bezirken zusammenfügen zu wollen.

Trotz seiner geringen Größe von gut 15.700 Quadratkilometern und seiner Position als zweitkleinstes der deutschen Flächenländer weist Schleswig-Holstein eine vielschichtige Verwaltungsstruktur auf. Seit der letzten Gebietsreform 1974 gibt es elf Kreise sowie vier kreisfreie Städte (Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster). Die Kreise sind in 1.126 Gemeinden aufgeteilt. Die Gemeinden sind in 118 Ämtern zusammen geschlossen. Davon betreuen 50 Ämter weniger als 7.000 Einwohner. 17 Ämter liegen unterhalb der Schwelle von 5.000 Einwohnern. 43 Ämter haben eine Größe zwischen 7.000 und 10.000 Einwohnern, lediglich 25 Ämter liegen darüber.

"Ich bin kein Verfechter einer von oben angeordneten Verwaltungsreform", stellte Buß wiederholt klar. Jedoch müssten die Kommunen - auch im Hinblick auf die Vorgaben der EU - den künftigen, immer größer werdenden Anforderungen entsprechen. "Zusammenarbeit bis hin zur Fusion ist das Mittel der Zukunft", sagte der Minister auch mit Blick auf den jüngsten Zusammenschluss der Gemeinden auf der Insel Fehmarn zu einer Stadt.

CDU mahnt Ehrlichkeit an

"Gibt es meine Gemeinde am Ende dieser Wahlperiode überhaupt noch?" Das sei die Frage, die sich die Menschen im Lande stellen, so Johann Wadephul (CDU). "Ich hatte erwartet, dass Sie etwas ehrlicher und offener sagen, was Sie vorhaben, Herr Minister." Er warf der Landesregierung vor, eine Gebietsreform zwangsweise durchführen zu wollen: "Sie wollen den Kommunen schon wieder Geld weg nehmen."

Nach Ansicht von Klaus-Peter Puls (SPD) gibt es in der Kommunalpolitik zwei Leitlinien: Die Verwaltungsstrukturen müssten leistungsfähiger gemacht und die kommunale Selbstverwaltung dürfe nicht durch Landeszwang ausgehebelt werden. Dabei setze die SPD-Fraktion auf freiwillige Zusammenarbeit nach dem Motto: "Wo sich Bürger selbst verwalten, hat der Staat sich raus zu halten."

FDP: "Prinzip der Freiwilligkeit"

Ziel des Ministers, mutmaßte Günther Hildebrand (FDP), seien Verwaltungseinheiten von 20.000 bis 25.000 Einwohnern. Auch die Grünen wollten eine von oben angeordnete Gebietsreform. Die FDP setze bei einer Gebietsreform "auf das Prinzip der Feiwilligkeit".

Karl-Martin Hentschel (Grüne) verteidigte seine Vorschläge zu einer Kommunalreform. Es gebe Schnittstellen innerhalb der Kreise und Gemeinden, die bereinigt werden könnten.

"Wir meinen, dass der richtige Weg eine verstärkte Zusammenarbeit ist", machte Silke Hinrichsen (SSW) die Position der dänischen Minderheit im Landtag deutlich. "Eine lebendige, kommunale Demokratie hängt nicht mit der Größe der Gemeinden zusammen."

Der Bericht der Landesregierung wurde einstimmig an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

Hintergrund:
 Trotz seiner geringen Größe von gut 15.700 Quadratkilometern und seiner Position als zweitkleinstes der deutschen Flächenländer weist Schleswig-Holstein eine vielschichtige Verwaltungsstruktur auf. Seit der letzten Gebietsreform 1974 gibt es elf Kreise sowie vier kreisfreie Städte (Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster). Die Kreise sind in 1126 Gemeinden, darunter 58 kreisangehörige Städte, aufgeteilt. Die Gemeinden sind in 118 Ämtern zusammen geschlossen. Angesichts der kommunalen Finanzprobleme hat die Diskussion um eine erneute Gebietsreform und eine Neuaufteilung der Verwaltungskompetenzen an Aktualität gewonnen.

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U-Ausschuss: Neustart mit Hindernissen
Untersuchung der "Filz-Affäre" geht  weiter

Kiel (SHL). Im Fall des im Januar auf Eis gelegten 2. Parlamentarischen Untersuchungs-Ausschusses hat der Landtag einen Neustart mit Verzögerung vorgenommen. Nach kontroverser Debatte und einer halbstündigen Unterbrechung stimmten die Parlamentarier mit großer Mehrheit dem neuen Untersuchungsauftrag für den so genannten "Filz-Ausschuss" zu. Der Grund für die zwischenzeitlichen internen Beratungen hinter verschlossenen Türen war ein alter Streitpunkt zwischen rot-grüner Koalition und Opposition: nämlich die Frage, wer für das Scheitern des ersten Untersuchungsauftrages verantwortlich war. Mit dem neuen Auftrag kann die Aufklärung der Aktivitäten des ehemaligen EXPO-Beauftragten der Landesregierung Karl Pröhl sowie des ehemaligen Finanzstaatssekretärs Joachim Lohmann nun weiter gehen.

Zur Vorgeschichte: Im April 2002 hatte der Landtag einstimmig die Einsetzung des zweiten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (2. PUA) in der laufenden Wahlperiode beschlossen. Nach 32 öffentlichen und 33 nicht-öffentlichen Sitzungen setzte der 2. PUA am 20. Januar 2003 seine Beratungen aus, nachdem die Landesregierung ihren Mitarbeitern keine Aussagegenehmigung mehr erteilen wollte. Die Regierung bemängelte die zu unpräzise Formulierung des Untersuchungsauftrages. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags hatte zuvor ebenfalls kritisiert, der Auftrag verstoße gegen das Bestimmtheitsgebot.

Ende Januar nahm die CDU einen zweiten Anlauf zur Formulierung. Sie legte einen deutlich umfangreicheren Entwurf vor, der nach geringfügigen Änderungen durch den Innen- und Rechtsausschuss nun - mit Hindernissen - eine parlamentarische Mehrheit fand.

Streit um "insbesondere"

CDU und FDP interpretierten die minimalen Änderungen (das Wort "insbesondere" wurde im Ausschuss hinzugefügt) als erneuten Versuch der Koalition, die Untersuchungen im Hinblick auf die Kommunalwahl zu verzögern. SPD und Grüne hingegen beklagten, die ausufernde CDU-Praxis bei der Zeugenvernehmung habe den ersten Versuch zwangsläufig zum Scheitern gebracht. Die Regierungsfraktionen betonten, die intensive Beratung im Ausschuss sei trotz der geringfügigen Änderungen nötig gewesen.

Der SSW kritisierte, der Neuantrag sei insgesamt zu weit gefasst und schieße über das ursprüngliche Ziel hinaus. Deshalb enthalte sich ihre Partei der Stimme.

Der Antrag wurde mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP und Grünen bei Enthaltung des SSW angenommen.

Hauptredner: Trutz Graf Kerssenbrock (CDU), Thomas Rother (SPD), Heiner Garg (FDP), Detlef Matthiessen (Grüne), Anke Spoorendonk (SSW). Weitere Beiträge: Holger Astrup (SPD), Martin Kayenburg (CDU), Monika Heinold (Grüne), Günter Neugebauer (SPD)

Hintergrund:
 
Im April 2002 beschloss der Landtag einstimmig die Einsetzung eines zweiten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (2. PUA) in der laufenden Wahlperiode. Aufgabe des Ausschusses ist laut Plenarbeschluss die "Klärung von Rechtsverletzungen und sonstigen Fehlverhalten durch Mitglieder der Landesregierung oder Beschäftigte des Landes bei Vergabeverfahren, Verfügungen über Landesvermögen und Ausübung von Nebentätigkeiten sowie sonstige Aktivitäten". In den bislang 32 öffentlichen und 33 nicht-öffentlichen Sitzungen hat sich der 2. PUA mit den Aktivitäten des ehemaligen Expo-Beauftragten der Landesregierung, Karl Pröhl, befasst. Pröhl soll während seiner Zeit im Landesdienst ein Hamburger Bauunternehmen bei Verhandlungen zum Kauf des landeseigenen Kieler Schlosses beraten haben und damit einer nicht genehmigten Nebentätigkeit nachgegangen sein. Ein zentraler Punkt der Untersuchungen war die Frage, seit wann die Ministerpräsidentin von dieser Doppelrolle Pröhls wusste.
 Am 20. Januar 2003 setzte der Ausschuss die Untersuchungen aus. Hintergrund: Juristen halten die Formulierung des Untersuchungsauftrags für zu unpräzise, um dem in der Verfassung verankerten "Bestimmtheitsgebot" zu entsprechen. Mit dieser Begründung hatte die Staatskanzlei ihren Mitarbeitern keine Aussage-Genehmigung mehr erteilt.

Stichwort: Untersuchungsausschuss.
 Laut Artikel 18 der Landesverfassung hat der Landtag "das Recht und auf Antrag eines Fünftels seiner Mitglieder die Pflicht, zur Aufklärung von Tatbeständen im öffentlichen Interesse einen Untersuchungsausschuss einzusetzen". Der Ausschuss lädt Zeugen vor und sammelt in öffentlicher Sitzung Beweise, die dann in nicht öffentlicher Sitzung beraten werden. Am Ende seiner Tätigkeit legt der Untersuchungsausschuss einen Abschlussbericht vor.
 Die Fraktionen des Landtags sind mit jeweils mindestens einem Mitglied vertreten. Die Mehrheitsverhältnisse des Landtags spiegeln sich in der Zusammensetzung des Ausschusses wider. Der Vorsitz wechselt bei jedem neuen Untersuchungsausschuss unter den Fraktionen in der Reihenfolge ihrer Stärke.
 Zur Beweisaufnahme kann der Ausschuss die Landesregierung verpflichten, Akten vorzulegen und ihren Mitarbeitern Aussagegenehmigungen zu erteilen. Gerichte und Behörden müssen Amtshilfe leisten.

mehr Informationen: Landesverfassung
(www.landesregierung-sh.de/landesrecht/100-7fr.htm)

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