Top 32:
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz
– EEG)
Antrag der Abgeordneten des SSW
- ohne Aussprache - |
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Top 49:
Tätigkeitsbericht des LEG Unternehmensverbundes
nach § 10 a Abs. 4 Landesplanungsgesetz
Bericht der Landesregierung
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Neu: ohne Aussprache - |
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Kiel (SHL).
Anders als in der Tagesordnung vorgesehen, hat der Landtag am
Freitag, 21. Februar, sich dafür eingesetzt, dass das Gesetz
für Erneuerbare Energien fortgeschrieben wird. Gegen die
Stimmen von CDU und FDP wurde die Landesregierung mit
Mehrheitsbeschluss aufgefordert, sich bei der Bundesregierung
entsprechend einzusetzen. Kernpunkte des SSW-Antrages sind eine vierjährige
Fristverlängerung für die Gewährung einer erhöhten
Vergütung für Strom aus Offshore-Windkraftanlagen sowie die
stärkere Ausrichtung auf kleinere Biomasse-Anlagen.
Hintergrund:
Der Anteil
erneuerbarer Energien wie Windkraft oder Biomasse am
Gesamt-Energieverbrauch betrug in Europa im Jahre 1998
laut einer Studie des niederländischen Projektbüros
"Nachhaltige Energie" (PDE) 2,2 Prozent. Dieser
Anteil, so das PDE weiter, könnte bis 2010 auf zwölf bis
17 Prozent gesteigert werden.
In Schleswig-Holstein ist die Windkraft die am
weitesten verbreitete regenerative Energieform. Mit 2408
Anlagen, die eine Gesamtleistung von 1629 Mega-Watt
erbringen, liegt das Land an zweiter Stelle der
Bundesländer hinter Niedersachsen (Stand: Mitte 2002).
Durch Windenergie deckt Schleswig-Holstein zurzeit rund
ein Viertel seines Gesamtstromverbrauchs
(Bundesdurchschnitt: drei Prozent). Probleme hat die
Wind-Branche in den Bereichen Offshore und Repowering. Von
Offshore-Anlagen vor der Küste versprechen sich die
Betreiber wegen des stärkeren Wind-Aufkommens eine um 40
Prozent höhere Strom-Ausbeute. Der Förderzeitraum für
die kostspieligen Projekte im offenen Meer läuft jedoch
2006 ab. Gegen das Repowering, also die Aufrüstung
bestehender Anlagen an Land auf bis zu 160 Meter Höhe,
wehren sich einige Kreise.
Eine weitere erneuerbare
Energieform ist die Biomasse. Hierzu zählen unter anderem
Komposte, Gülle, Holzabfälle und Stroh. Die Genehmigung
von Biogas-Anlagen stößt wegen der damit verbundenen
Geruchs-Belästigung häufig auf Widerstände. Laut einem
Regierungsbericht aus dem Jahr 2002 gibt es in
Schleswig-Holstein neun Biogas-Anlagen. Die Biomasse deckt
0,75 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland
ab. |
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Landesentwicklungsgesellschaft:
Tätigkeitsbericht geht an die Ausschüsse
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Kiel (SHL). Der
Landtag hat den Tätigkeitsbericht der
Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) einstimmig an den
Finanzausschuss überwiesen. Mitberaten soll der
Wirtschaftsausschuss. Da das Land
Schleswig-Holstein mit einem Anteil von 50,07 Prozent
Haupt-Gesellschafter der LEG ist, muss die Landesregierung dem
Landtag einmal pro Wahlperiode einen Tätigkeitsbericht
der LEG vorlegen.
Hintergrund:
Die
Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) ist ein umfassender
Dienstleister im Bereich Grundstücke und Immobilien. Die
Gesellschaft mit Sitz in Kiel betreut Wohnungs- und
städtebauliche Projekte, besorgt die Vermietung und
Bewirtschaftung von Wohnraum und ist als
Immobilien-Verkäufer tätig. Da das Land
Schleswig-Holstein mit einem Anteil von 50,07 Prozent
Haupt-Gesellschafter ist, legt die Landesregierung dem
Landtag einmal pro Wahlperiode einen Tätigkeitsbericht
der LEG vor.
Die LEG bildet mit fünf Tochterunternehmen den
LEG-Unternehmensverbund. Dieser Verbund wies im Jahre 2001
eine Konzernbilanzsumme von 1,229 Milliarden Euro und
einen Umsatzerlös von 8,9 Millionen Euro auf. Der
LEG-Verbund verfügt über 22.300 Mietwohnungen in 60
Städten und Gemeinden. Rund 550 Mitarbeiter sind für das
Unternehmen tätig.
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Information: LEG
(www.leg-sh.de) |
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