Auf dieser Seite: Erneuerbare Energien / Landes-Entwicklungsgesellschaft

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Top 32: 
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)
Antrag der Abgeordneten des SSW
            - ohne Aussprache -

Drucksache: 15/2454-neu
-Plenarprotokoll-
  zum Text


Top 49: 
Tätigkeitsbericht des LEG Unternehmensverbundes
nach § 10 a Abs. 4 Landesplanungsgesetz
Bericht der Landesregierung
                  - Neu: ohne Aussprache -
Drucksache: 15/2447
-Plenarprotokoll-
  zum Text
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Erneuerbare Energien

Kiel (SHL). Anders als in der Tagesordnung vorgesehen, hat der Landtag am Freitag, 21. Februar, sich dafür eingesetzt, dass das Gesetz für Erneuerbare Energien fortgeschrieben wird. Gegen die Stimmen von CDU und FDP wurde die Landesregierung mit Mehrheitsbeschluss aufgefordert, sich bei der Bundesregierung entsprechend einzusetzen. Kernpunkte des SSW-Antrages sind eine vierjährige Fristverlängerung für die Gewährung einer erhöhten Vergütung für Strom aus Offshore-Windkraftanlagen sowie die stärkere Ausrichtung auf kleinere Biomasse-Anlagen. 

Hintergrund:
 Der Anteil erneuerbarer Energien wie Windkraft oder Biomasse am Gesamt-Energieverbrauch betrug in Europa im Jahre 1998 laut einer Studie des niederländischen Projektbüros "Nachhaltige Energie" (PDE) 2,2 Prozent. Dieser Anteil, so das PDE weiter, könnte bis 2010 auf zwölf bis 17 Prozent gesteigert werden.
  In Schleswig-Holstein ist die Windkraft die am weitesten verbreitete regenerative Energieform. Mit 2408 Anlagen, die eine Gesamtleistung von 1629 Mega-Watt erbringen, liegt das Land an zweiter Stelle der Bundesländer hinter Niedersachsen (Stand: Mitte 2002). Durch Windenergie deckt Schleswig-Holstein zurzeit rund ein Viertel seines Gesamtstromverbrauchs (Bundesdurchschnitt: drei Prozent). Probleme hat die Wind-Branche in den Bereichen Offshore und Repowering. Von Offshore-Anlagen vor der Küste versprechen sich die Betreiber wegen des stärkeren Wind-Aufkommens eine um 40 Prozent höhere Strom-Ausbeute. Der Förderzeitraum für die kostspieligen Projekte im offenen Meer läuft jedoch 2006 ab. Gegen das Repowering, also die Aufrüstung bestehender Anlagen an Land auf bis zu 160 Meter Höhe, wehren sich einige Kreise.
 Eine weitere erneuerbare Energieform ist die Biomasse. Hierzu zählen unter anderem Komposte, Gülle, Holzabfälle und Stroh. Die Genehmigung von Biogas-Anlagen stößt wegen der damit verbundenen Geruchs-Belästigung häufig auf Widerstände. Laut einem Regierungsbericht aus dem Jahr 2002 gibt es in Schleswig-Holstein neun Biogas-Anlagen. Die Biomasse deckt 0,75 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland ab.

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Landesentwicklungsgesellschaft: 
Tätigkeitsbericht geht an die Ausschüsse

Kiel (SHL). Der Landtag hat den Tätigkeitsbericht der Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) einstimmig an den Finanzausschuss überwiesen. Mitberaten soll der Wirtschaftsausschuss. Da das Land Schleswig-Holstein mit einem Anteil von 50,07 Prozent Haupt-Gesellschafter der LEG ist, muss die Landesregierung dem Landtag einmal pro Wahlperiode einen Tätigkeitsbericht der LEG vorlegen.

Hintergrund:
 Die Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) ist ein umfassender Dienstleister im Bereich Grundstücke und Immobilien. Die Gesellschaft mit Sitz in Kiel betreut Wohnungs- und städtebauliche Projekte, besorgt die Vermietung und Bewirtschaftung von Wohnraum und ist als Immobilien-Verkäufer tätig. Da das Land Schleswig-Holstein mit einem Anteil von 50,07 Prozent Haupt-Gesellschafter ist, legt die Landesregierung dem Landtag einmal pro Wahlperiode einen Tätigkeitsbericht der LEG vor.
 Die LEG bildet mit fünf Tochterunternehmen den LEG-Unternehmensverbund. Dieser Verbund wies im Jahre 2001 eine Konzernbilanzsumme von 1,229 Milliarden Euro und einen Umsatzerlös von 8,9 Millionen Euro auf. Der LEG-Verbund verfügt über 22.300 Mietwohnungen in 60 Städten und Gemeinden. Rund 550 Mitarbeiter sind für das Unternehmen tätig.

mehr Information: LEG (www.leg-sh.de)

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