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von der
Tagesordnung abgesetzt
- verlegt auf April-Tagung -
Hauptredner:
Hintergrund:
Zweimal innerhalb des letzten
halben Jahres waren an der Elbe extrem hohe Wasserstände
zu verzeichnen. Im August 2002, während der so genannten
"Jahrhundertflut" zeigte der Pegel in Lauenburg
8,70 Meter, im Januar dieses Jahres waren es 8,50 Meter.
Diese Ereignisse sind nach Auffassung der Landesregierung
Zeichen eines beschleunigten Klimawandels, der kurz-,
mittel- und langfristige Schutzmaßnahmen notwendig macht.
Die Landesregierung will deshalb einen "Gesamtplan
Binnenhochwasserschutz und Hochwasserrückhalt" auf
den Weg bringen. Der Elbdeich in Lauenburg wird
voraussichtlich ab Frühjahr 2003 verstärkt. Zudem hat
die EU-Kommission der Erweiterung des Programms
"Zukunft auf dem Lande" um den Fördertatbestand
"Maßnahmen zur Verhütung von
Hochwasserschäden" zugestimmt. Dieses Programm wird
von Land und EU finanziell gefördert. |
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Tierschutz,
die Dritte
Erneute Beratung im
Landtag
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Kiel (SHL). Die
Landesregierung soll sich auf Bundesebene für ein
Verbandsklagerecht, eine Tierhaltungsverordnung für
Nutztierarten und für die Reduzierung von Tierversuchen
einsetzen. Dafür hat sich der Landtag mit Mehrheit am Freitag,
21. Februar, nach diesbezüglichen Ausschussberatungen
nochmals ausgesprochen, nachdem das Thema Tierschutz im
vergangenen Jahr bereits zweimal im Plenum beraten worden war.
Die CDU stimmte wie die FDP gegen
die Ausschussvorschläge. Das vorgesehene Verbandsklagerecht
könne eine Prozesswelle los treten, so die Befürchtung aus
Reihen der Union. Allein der FDP-Abgeordnete Heiner Garg
enthielt sich bei der Abstimmung seines Votums. Grund: Seine
Fraktion hatte zusätzlich einen Änderungsantrag mit
weitreichenderen Forderungen zum Bericht des Umweltausschusses
vorgelegt. Der Liberale wertete den Antrag seiner eigenen
Fraktion insgesamt als
"nicht konsequent genug". Rot-Grün und SSW
befürworteten ebenso wie Geburtstagskind Umweltminister Klaus
Müller die Empfehlung des Ausschusses.
Hauptredner:
Jutta Scheicht (CDU),
Heiner Garg (FDP), Detlef Matthiessen (Grüne), Silke Hinrichsen
(SSW), Umweltminister Klaus Müller (Grüne)
Hintergrund:
Im Mai und
Juni 2002 stimmten Bundestag und Bundesrat einer
Grundgesetzänderung zu, die den Tierschutz als Staatsziel
einstuft. In Artikel 20a des Grundgesetzes werden nun
neben den "natürlichen Lebensgrundlagen" auch
"die Tiere" erwähnt. Diesem Beschluss war eine
jahrelange, kontroverse Diskussion voraus gegangen. Die
Erfüllung eines Staatsziels ist im Gegensatz zu einem
Grundrecht nicht einklagbar. Dennoch wird die Position des
Tierschutzes gestärkt. Deutschland ist das erste EU-Land,
in dem der Tierschutz Verfassungsrang erhält.
Vor diesem Hintergrund plädieren die
Regierungsfraktionen im Landtag für strengere Kriterien
bei Tierversuchen und Tierhaltung, für
Tierhaltungsverordnungen sowie für ein Verbandsklagerecht
für Tierschutzverbände. |
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