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Föderalismus
Rede von
Landtagspräsident Heinz-Werner Arens zum Tagesordnungspunkt
"Bekenntnis zum Föderalismus und zur Subsidiarität"
am Freitag, 21. Februar 2003.
Es gilt das
gesprochene Wort
Mit der anstehenden Plenardebatte zum Föderalismuskonvent
der Landesparlamente setzt der Schleswig-Holsteinische Landtag
Zeichen. Der Schleswig-Holsteinische
Landtag setzt Zeichen für die Stärkung des Föderalismus in
Deutschland und damit für die Stärkung von Ländern und
Landesparlamenten. Und er tut dies
nicht allein. Erstmals in der
Geschichte der Bundesrepublik schicken sich die
Landesparlamente an, mit einer Stimme zu sprechen.
Auf Schleswig-Holsteinische Initiative werden sich die
Landtagspräsidenten und Fraktionsvorsitzenden aller
Landesparlamente am 31. März in Lübeck treffen, um sich in
die aktuelle Verfassungsdiskussion auf europäischer Ebene und
die Reformüberlegungen zur Modernisierung der
bundesstaatlichen Ordnung auf Bundesebene einzubringen und zu
Wort zu melden. Ohne im einzelnen
auf das Ihnen vorliegende Papier eingehen zu wollen, welches
Ihnen als vorläufiges Ergebnis der Überlegungen vorliegt und
über das wir heute zu beschließen haben, lassen Sie mich
einige grundlegende Bemerkungen machen:
Mit dem Europäischen Konvent und der Aussicht des
Ergebnisses einer möglichen Europäischen Verfassung befinden
wir uns in einem Prozess von historischer Dimension. Gleichzeitig
ist auf Regierungsebene von Bund und Ländern der Prozess zur
Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung angestoßen
worden. Dort zeichnen sich die ersten Ergebnisse Ende März
ab. Beide Verfahren hängen – wenn
auch nicht explizit - miteinander zusammen und haben eines
gemeinsam: Die Landesparlamente finden dort nicht statt. Und
das, meine Damen und Herren, kann nicht sein. Das
kann aus demokratischer Sicht nicht gewollt sein. Das kann im
eigenen Verständnis nicht gewollt sein.
Die Landesparlamente haben aus der deutschen Verfassung
heraus keine eigenständige Organqualität nach außen. Die
Länder werden ausschließlich durch ihre Landesregierungen
auf Bundesebene repräsentiert. Das
ist auf Grundlage der deutschen Verfassung so gewollt und dies
ist hinzunehmen. Die Konstellation
ist jedoch mit Wirkungen und Effekten verbunden, die aus
meiner Sicht verfassungsmäßig nicht so gewollt sind und auch
nicht so hinzunehmen sind.
Es besteht kein Zweifel, dass sich der Föderalismus in
Deutschland bewährt hat. Er ist nach wie vor Garant für
regionale Identität und Bürgernähe. Jedoch ist
festzustellen, dass der Föderalismus in 2 Richtungen
modernisiert und weiterentwickelt werden muss beziehungsweise
der Korrektur bedarf: Die Länder sind in ihrer
Eigenständigkeit und ihrer Handlungsfähigkeit zu stärken
und die immer stärkere Entwicklung zu einem
Regierungsföderalismus ist durch die Stärkung der Rechte der
Länderparlamente zu korrigieren. So
sind den Landesparlamenten in allen wesentlichen, die Länder
betreffenden politischen Entscheidungen auf Bundes- und
Europaebene Mitwirkungsmöglichkeiten einzuräumen.
In allen Fragen der Gesetzgebung, die die Länderparlamente
in ihren legislativen Kompetenzen betreffen und die auf
nationaler und europäischer Ebene entscheiden werden, müssen
die Landesparlamente ein Mitbestimmungsrecht haben, so dass
nicht gegen den Willen der Mehrheit der Landesparlamente
Entscheidungen getroffen werden können.
Der Kompetenzverlust der Länder und insbesondere der
Landesparlamente in Richtung Bund und Europa wurde nahezu
ausschließlich kompensiert mit einem Einflusszuwachs der
Landesregierungen im Bundesrat. Im Bereich der
Bundesratsverfahren bestehen beispielsweise für die
Landesparlamente in weiten Teilen lediglich Informations-,
aber keine Mitwirkungsrechte. Dass
die Landesregierungen diese Entwicklung so mit entschieden
haben, ist ihnen nicht zum Vorwurf zu machen. Ganz im
Gegenteil, viele der Entscheidungen in diese Richtung wurden
im Konsens mit den Landesparlamenten getroffen.
Mit dieser Entwicklung wurden und werden allerdings die
anfangs genannten prägenden Merkmale, die den deutschen
Föderalismus als politisches Erfolgsmodell darstellen,
zunehmend in Frage gestellt. Die
eingeschlagene Entwicklung ist dabei nicht nur aus föderaler
Sicht, sondern auch aus der schwindenden Stellung der
Landesparlamente als oberste Organe politischer Willensbildung
bedenklich. Sie ist damit im Sinne unseres demokratischen
Selbstverständnisses falsch. Hier
sind eine deutliche Korrekturen notwendig geworden, um die
positiven Attribute des Föderalismus wieder in den
Vordergrund treten zu lassen.
Die Handlungsnotwendigkeit hin zu einer Modernisierung des
föderalen Systems wird durch die Entwicklung der
Europäischen Union zusätzlich vergrößert. Im Zuge der
Entwicklung der Union wächst die Einsicht, dass gerade starke
Regionen prägender Faktor für die positive Handlungsdynamik
Europas sind. Eine dementsprechend wichtige Rolle wächst
ihnen zu. Und mit dementsprechend ausreichenden Rechten und
Kompetenzen müssen sie im exekutiven und legislativen Bereich
ausgestattet werden.
Die Legislative selbst ist hier aufgefordert Stellung zu
beziehen, da die Exekutive diese in legislativen Fragen
inhaltlich nicht vertreten kann. Mit dem Föderalismuskonvent
der Landesparlamente bringt sie sich nunmehr inhaltlich ein
und stellt ihre Positionen vor.
Der Föderalismuskonvent der Landesparlamente ist der
ernsthafte und - ich bin zuversichtlich - auch erfolgreiche
der Landesparlamente, ihre Sprechfähigkeit des deutschen
Parlamentarismus in der föderalen und europäischen Ordnung
zu sichern. Dazu müssen die Landesparlamente hinsichtlich
ihres Selbstverständnisses und ihrer Kompetenzen Stellung
beziehen. Für sie wird es ansonsten niemand tun. Wir wollen
den Erfolg der bundesdeutschen Ordnung des Föderalismus durch
die Stärkung der Länder und der Landesparlamente sichern.
Nachdem einzelne Landesparlamente in der Vergangenheit, wie
auch der Schleswig-Holsteinische Landtag zuletzt im September
2001, in Richtung Stärkung der Länder und ihrer Parlamente
Stellung bezogen haben, haben wir nunmehr gemeinsam mit allen
Landesparlamenten die Möglichkeit, uns Gehör zu verschaffen.
Aber auch nur so haben wir die Möglichkeit.
Die Landesparlamente sind mit ihrem gemeinsamen
Arbeitsprozess vor nicht einmal einem Jahr praktisch von einer
Null-Linie gestartet in dem Bewusstsein, dass es nicht nur
aufgrund der Verfahren auf europäischer und Bundesebene
höchste Zeit ist, ihre weitere Rolle und Position zu
definieren und mit Forderungen zu unterlegen. Mit
dem Ihnen vorliegenden Entwurf, der zur gemeinsamen
Verabschiedung am 31. März 2003 in Lübeck ansteht, schaffen
sich die Landesparlamente eine inhaltliche Plattform für ihr
gemeinsames weiteres Vorgehen. Ich bin der Ansicht, dass diese
Plattform schon eine beachtliche Grundlage in der
Sprechfähigkeit nach außen und für das weitere Verfahren im
Konvent zur Modernisierung der föderalen Ordnung Deutschlands
ist. Damit werden bereits einige dicke Bretter gebohrt und ich
bin zuversichtlich, dass in sich abzeichnenden weiteren
Konventen dieser Arbeitsprozess fruchtbar weitergeführt
werden wird.
Die Landesparlamente haben allen Grund, mit
Selbstbewusstsein ihre Forderungen einzubringen und auch
durchzusetzen. Denn liebe
Kolleginnen und Kollegen, - und das meine ich ohne Arroganz
oder Anmaßung – und dennoch mit Überzeugung: Wer
soll an den Landesparlamenten vorbei, wenn diese mit einer
Stimme sprechen?!
Damit sie das können, bitte ich heute um ihr Vertrauen und
ihre Stimme für den Föderalismuskonvent der
Landtagspräsidenten und der Fraktionsvorsitzenden und um
Zustimmung zu dem Entwurf einer Erklärung in Lübeck. Vielen
Dank.
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