Rede von Landtagspräsident Heinz-Werner Arens zum Föderalismus

 


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Rede von Landtagspräsident Heinz-Werner Arens zum Tagesordnungspunkt "Bekenntnis zum Föderalismus und zur Subsidiarität" am Freitag, 21. Februar 2003.

Es gilt das gesprochene Wort

Mit der anstehenden Plenardebatte zum Föderalismuskonvent der Landesparlamente setzt der Schleswig-Holsteinische Landtag Zeichen. Der Schleswig-Holsteinische Landtag setzt Zeichen für die Stärkung des Föderalismus in Deutschland und damit für die Stärkung von Ländern und Landesparlamenten. Und er tut dies nicht allein. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik schicken sich die Landesparlamente an, mit einer Stimme zu sprechen.

Auf Schleswig-Holsteinische Initiative werden sich die Landtagspräsidenten und Fraktionsvorsitzenden aller Landesparlamente am 31. März in Lübeck treffen, um sich in die aktuelle Verfassungsdiskussion auf europäischer Ebene und die Reformüberlegungen zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung auf Bundesebene einzubringen und zu Wort zu melden. Ohne im einzelnen auf das Ihnen vorliegende Papier eingehen zu wollen, welches Ihnen als vorläufiges Ergebnis der Überlegungen vorliegt und über das wir heute zu beschließen haben, lassen Sie mich einige grundlegende Bemerkungen machen:

Mit dem Europäischen Konvent und der Aussicht des Ergebnisses einer möglichen Europäischen Verfassung befinden wir uns in einem Prozess von historischer Dimension. Gleichzeitig ist auf Regierungsebene von Bund und Ländern der Prozess zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung angestoßen worden. Dort zeichnen sich die ersten Ergebnisse Ende März ab. Beide Verfahren hängen – wenn auch nicht explizit - miteinander zusammen und haben eines gemeinsam: Die Landesparlamente finden dort nicht statt. Und das, meine Damen und Herren, kann nicht sein. Das kann aus demokratischer Sicht nicht gewollt sein. Das kann im eigenen Verständnis nicht gewollt sein.

Die Landesparlamente haben aus der deutschen Verfassung heraus keine eigenständige Organqualität nach außen. Die Länder werden ausschließlich durch ihre Landesregierungen auf Bundesebene repräsentiert. Das ist auf Grundlage der deutschen Verfassung so gewollt und dies ist hinzunehmen. Die Konstellation ist jedoch mit Wirkungen und Effekten verbunden, die aus meiner Sicht verfassungsmäßig nicht so gewollt sind und auch nicht so hinzunehmen sind.

Es besteht kein Zweifel, dass sich der Föderalismus in Deutschland bewährt hat. Er ist nach wie vor Garant für regionale Identität und Bürgernähe. Jedoch ist festzustellen, dass der Föderalismus in 2 Richtungen modernisiert und weiterentwickelt werden muss beziehungsweise der Korrektur bedarf: Die Länder sind in ihrer Eigenständigkeit und ihrer Handlungsfähigkeit zu stärken und die immer stärkere Entwicklung zu einem Regierungsföderalismus ist durch die Stärkung der Rechte der Länderparlamente zu korrigieren. So sind den Landesparlamenten in allen wesentlichen, die Länder betreffenden politischen Entscheidungen auf Bundes- und Europaebene Mitwirkungsmöglichkeiten einzuräumen.

In allen Fragen der Gesetzgebung, die die Länderparlamente in ihren legislativen Kompetenzen betreffen und die auf nationaler und europäischer Ebene entscheiden werden, müssen die Landesparlamente ein Mitbestimmungsrecht haben, so dass nicht gegen den Willen der Mehrheit der Landesparlamente Entscheidungen getroffen werden können.

Der Kompetenzverlust der Länder und insbesondere der Landesparlamente in Richtung Bund und Europa wurde nahezu ausschließlich kompensiert mit einem Einflusszuwachs der Landesregierungen im Bundesrat. Im Bereich der Bundesratsverfahren bestehen beispielsweise für die Landesparlamente in weiten Teilen lediglich Informations-, aber keine Mitwirkungsrechte. Dass die Landesregierungen diese Entwicklung so mit entschieden haben, ist ihnen nicht zum Vorwurf zu machen. Ganz im Gegenteil, viele der Entscheidungen in diese Richtung wurden im Konsens mit den Landesparlamenten getroffen.

Mit dieser Entwicklung wurden und werden allerdings die anfangs genannten prägenden Merkmale, die den deutschen Föderalismus als politisches Erfolgsmodell darstellen, zunehmend in Frage gestellt. Die eingeschlagene Entwicklung ist dabei nicht nur aus föderaler Sicht, sondern auch aus der schwindenden Stellung der Landesparlamente als oberste Organe politischer Willensbildung bedenklich. Sie ist damit im Sinne unseres demokratischen Selbstverständnisses falsch. Hier sind eine deutliche Korrekturen notwendig geworden, um die positiven Attribute des Föderalismus wieder in den Vordergrund treten zu lassen.

Die Handlungsnotwendigkeit hin zu einer Modernisierung des föderalen Systems wird durch die Entwicklung der Europäischen Union zusätzlich vergrößert. Im Zuge der Entwicklung der Union wächst die Einsicht, dass gerade starke Regionen prägender Faktor für die positive Handlungsdynamik Europas sind. Eine dementsprechend wichtige Rolle wächst ihnen zu. Und mit dementsprechend ausreichenden Rechten und Kompetenzen müssen sie im exekutiven und legislativen Bereich ausgestattet werden.

Die Legislative selbst ist hier aufgefordert Stellung zu beziehen, da die Exekutive diese in legislativen Fragen inhaltlich nicht vertreten kann. Mit dem Föderalismuskonvent der Landesparlamente bringt sie sich nunmehr inhaltlich ein und stellt ihre Positionen vor.

Der Föderalismuskonvent der Landesparlamente ist der ernsthafte und - ich bin zuversichtlich - auch erfolgreiche der Landesparlamente, ihre Sprechfähigkeit des deutschen Parlamentarismus in der föderalen und europäischen Ordnung zu sichern. Dazu müssen die Landesparlamente hinsichtlich ihres Selbstverständnisses und ihrer Kompetenzen Stellung beziehen. Für sie wird es ansonsten niemand tun. Wir wollen den Erfolg der bundesdeutschen Ordnung des Föderalismus durch die Stärkung der Länder und der Landesparlamente sichern.

Nachdem einzelne Landesparlamente in der Vergangenheit, wie auch der Schleswig-Holsteinische Landtag zuletzt im September 2001, in Richtung Stärkung der Länder und ihrer Parlamente Stellung bezogen haben, haben wir nunmehr gemeinsam mit allen Landesparlamenten die Möglichkeit, uns Gehör zu verschaffen. Aber auch nur so haben wir die Möglichkeit.

Die Landesparlamente sind mit ihrem gemeinsamen Arbeitsprozess vor nicht einmal einem Jahr praktisch von einer Null-Linie gestartet in dem Bewusstsein, dass es nicht nur aufgrund der Verfahren auf europäischer und Bundesebene höchste Zeit ist, ihre weitere Rolle und Position zu definieren und mit Forderungen zu unterlegen. Mit dem Ihnen vorliegenden Entwurf, der zur gemeinsamen Verabschiedung am 31. März 2003 in Lübeck ansteht, schaffen sich die Landesparlamente eine inhaltliche Plattform für ihr gemeinsames weiteres Vorgehen. Ich bin der Ansicht, dass diese Plattform schon eine beachtliche Grundlage in der Sprechfähigkeit nach außen und für das weitere Verfahren im Konvent zur Modernisierung der föderalen Ordnung Deutschlands ist. Damit werden bereits einige dicke Bretter gebohrt und ich bin zuversichtlich, dass in sich abzeichnenden weiteren Konventen dieser Arbeitsprozess fruchtbar weitergeführt werden wird.

Die Landesparlamente haben allen Grund, mit Selbstbewusstsein ihre Forderungen einzubringen und auch durchzusetzen. Denn liebe Kolleginnen und Kollegen, - und das meine ich ohne Arroganz oder Anmaßung – und dennoch mit Überzeugung: Wer soll an den Landesparlamenten vorbei, wenn diese mit einer Stimme sprechen?!

Damit sie das können, bitte ich heute um ihr Vertrauen und ihre Stimme für den Föderalismuskonvent der Landtagspräsidenten und der Fraktionsvorsitzenden und um Zustimmung zu dem Entwurf einer Erklärung in Lübeck. Vielen Dank.

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