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Disziplinarrecht, (2. Lesung,
Top
03; Drs. 15/,
15/2399),
Kommunale Selbstverwaltung, (2. Lesung, Top 06; Drs. 15/2380,
15/2468),
Richterwahlausschuss (Top 12; Drs. 15/2484),
Grundstücks-Verkauf Kiel (Top 30; Drs. 15/2444),
Grundstücks-Verkauf Bonn (Top 33; Drs. 15/2455)
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Disziplinarrecht:
Das Disziplinarrecht für Beamte des Landes und der Kommunen ist
entrümpelt worden. Die Regierungsvorlage, die der Landtag im
Februar nach zweiter Lesung einstimmig beschloss, dient
dem Ziel, die Verfahren zu beschleunigen. Je nach Schwere des
Dienstvergehens drohen den Beamten verschiedene
Disziplinarmaßnahmen. Die Sanktionen beginnen mit Verweis und
Geldbuße, reichen über eine Kürzung der Dienstbezüge und eine
Zurückstufung bis zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Bei
Pensionären ist eine Kürzung oder Aberkennung des Ruhegehalts
möglich. Beim Land arbeiten rund 42.000 Beamte, bei Städten,
Kreisen und Gemeinden sind es etwa 6.000.
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Grundstücks-Verkauf
Kiel und Bonn: Das
Land verkauft seine ehemalige Vertretung in Bonn für zwei
Millionen sowie einige Grundstücke in Kiel für gut 1,39
Millionen Euro. Der Landtag stimmte beiden Geschäften einmütig
zu. Die Vertretung in Bonn, die aufgrund des Umzugs nach
Berlin nicht mehr benötigt wird, galt als Ladenhüter. Sie
stand seit mehr als fünf Jahren zum Verkauf und seit Mitte
2001 wie auch andere Immobilien in Bonn leer. Der Käufer,
ein Privatmann, verpflichtete sich zudem, anstelle des
Landes rund 228.000 Euro Ausgleichsabgabe an die Stadt Bonn
zu zahlen. Die Grundstücke in der Kieler Innenstadt erwirbt
die BIG Anlagen GmbH. Sie will auf den Flächen, die derzeit
als Parkplatz dienen, Wohnraum schaffen.
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Kommunale Selbstverwaltung:
Das Gesetz zur Stärkung der kommunalen
Selbstverwaltung ist nachgebessert worden. Der Landtag
änderte das seit Juni 2002 geltende Regelwerk einmütig
in drei Punkten. Erstens: Der Hauptausschuss einer Gemeinde
kann sich jetzt wie der eines Kreises um kommunale
Eigenbetriebe kümmern. Zweitens: In Städten erhalten
Stadtvertretung und Hauptausschuss ihr altes Recht zurück,
über die einem Stadtrat unmittelbar unterstellten
Top-Mitarbeiter zu entscheiden. Drittens: Vize-Mitglieder
der Amtsausschüsse dürfen auch in Ausschüssen, denen sie
nicht angehören, mitreden und Anträge stellen. Die
Gesetzesvorlage stammte von SPD und Grünen.
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Richterwahlausschuss: Der
Richterwahlausschuss entscheidet gemeinsam mit dem Justizministerium
auch über die Anstellung, Beförderung oder Versetzung von Richtern an
den Arbeitsgerichten. In solchen Fällen gehört dem Gremium auch ein
entsprechender Fachjurist an. Künftig sitzt dort der Arbeitsrichter
Joachim Stolz. Er wurde im Februar vom Landtag ohne Gegenstimme gewählt. Der Vorschlag
kam von der SPD. Der Richterwahlausschuss hat zwölf Mitglieder,
darunter sind acht Landtagsabgeordnete. Der Ausschuss entscheidet mit
Zweidrittel-Mehrheit.
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