Top 02:
Entwurf eines Gesetzes
über die Studiengebühren an staatlichen Hochschulen des Landes
Schleswig-Holstein (Studiengebührengesetz - StudienGebG)
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 15/2991
Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses
(1. Lesung 101. Sitzung am 10. Dezember 2003) |
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Top 19:
Bericht zur
Situation der Bildungsstätten in Schleswig-Holstein
Bericht der Landesregierung - Drucksache 15/3002
Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses
(Ausschussüberweisung 100. Sitzung am 14. November 2003)
Antrag der Fraktionen von
SPD und B`90/Grüne - Drs. 15/3238 |
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Studiengebühren
in Schleswig-
Holstein vorerst vom Tisch
FDP-Gesetzentwurf mit
großer Mehrheit abgelehnt
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Kiel (SHL). In Schleswig-Holstein wird es
vorerst keine Studiengebühren für so genannte
"Langzeitstudenten" geben. Die Diskussion war durch
einen Gesetzentwurf der FDP im Dezember 2003 erneut entfacht
worden ( plenum-online,
Dezember
2003). Darin hatten die
Liberalen für Studierende, die fünf Semester nach Ende der
Regelstudienzeit noch keine Abschlussprüfung abgelegt haben,
eine Gebühr von 500 Euro pro Semester gefordert. Am Mittwoch,
18. Februar 2004, hat der Landtag diese Initiative auf
Empfehlung des Bildungsausschusses gestoppt. Die
Regierungskoalition sowie der SSW und die CDU (bei Enthaltung
ihrer Abgeordneten Sylvia Eisenberg, Heinz Maurus, Klaus
Klinckhamer und Jost de Jager) stimmten gegen das liberale
Konzept für Studiengebühren.
Der bildungspolitische Sprecher der SPD, Jürgen
Weber, sprach sich als Alternative für ein Studienkonto-Modell
aus. Dieses soll ohne Bindung an eine bestimmte Semesterzahl
einen Gesamtumfang der Studiengebühr definieren, der kostenfrei
in Anspruch genommen werden kann und diejenigen belohnt, die
erfolgreich und zügig studieren. Dies biete im Gegensatz zum
FDP-Konzept Anreize, ein Studium zügig zu beenden. Die
Kernforderung der Sozialdemokraten bleibe aber unverändert ein
gebührenfreies Erststudium an deutschen Hochschulen. "Wir
wollen Studierende nicht abschrecken", so Weber.
"Politische Heuchelei" warf der
Bildungsexperte der Liberalen, Ekkehard Klug, der SPD vor, da
das vorgeschlagene Studienkonten-Konzept einen deutlich höheren
Verwaltungsaufwand nach sich ziehe. Dennoch habe die SPD den
Vorschlag der Liberalen als zu Verwaltungsintensiv kritisiert.
Die "Versprechungen der SPD sind so belastbar wie dünnes
Klopapier", kritisierte Klug.
CDU für Gebühren von Studienbeginn
Jost de Jager (CDU) bescheinigte beiden Systemen
gravierende Mängel. Keines sei in der Lage, die gewünschten
Lenkungseffekte zu erzielen. Aber: "Wir haben keine
grundlegenden Bedenken gegen Gebühren", betonte de Jager.
Sinnvoll seien ausschließlich generelle Gebühren vom ersten
Semester an, da nur sie Anreize zum zügigen Studium setzten.
Bedenken der Regierungskoalition, Studiengebühren könnten den
Studienzugang erschweren, wies der Christdemokrat angesichts der
Möglichkeit von darlehensbegleiteten Studiengebühren als
"Mähr" zurück.
Nach Auffassung der Grünen-Politikerin Angelika
Birk hangele sich die FDP als "ewiger Student durch die
Hochschulpolitik". Die FDP-Vorschläge "sind und
bleiben unsozial", so Birk. Sie forderte bessere
Beratungsmöglichkeiten für Studierende, um Fehlwege in der
Fächerwahl frühzeitig erkennen zu können. Anreize müssten
vor allem für die Hochschulen gesetzt werden, um sie dazu zu
bringen, Wege zur zügigen Beendigung des Studiums anzubieten.
Anke Spoorendonk (SSW) zufolge seien
Studiengebühren der Versuch, die finanzielle Situation der
Hochschulen auf Kosten der Studierenden zu verbessern. Dies sei
jedoch ein Trugschluss, da ein großer Teil der Erträge würde
durch Verwaltung und Finanzierung von Stipendien aufgefressen
würde.
Ministerin betont sozialen Aspekt
Die simple Forderung nach der Einführung von
Studiengebühren schaffe das Gegenteil von sozialer
Gerechtigkeit, betonte Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave
(SPD). Zahlreiche Studenten, besonders aus sozial schwachen Familien, müssten bereits
neben dem Studium arbeiten, um dies zu finanzieren. Für sie würden
Gebühren nur eine weitere Belastung bedeuten und ein schnelles Studium verhindern.
"Deshalb darf das Studium nicht verteuert werden», sagte
Erdsiek-Rave. Stattdessen müsse eine hohe Studierenden- und
Absolventenquote unser Ziel sein", erklärte die
Ministerin. Dazu sei unter anderem eine leistungsorientierte Verteilung
der Finanzmittel erforderlich.
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Hintergrund:
Der FDP-Gesetzentwurf sieht die Einführung von
Studiengebühren an schleswig-holsteinischen Hochschulen
vor. Die Liberalen beabsichtigen, jedem Studenten ein
"Bildungsguthaben" in Höhe der Regelstudienzeit
des gewählten Studiums zuzüglich eines
Prüfungssemesters sowie vier weiterer Semester
zuzugestehen. Wer nach Ablauf dieser Frist keinen
Abschluss erreicht hat, soll pro Semester 500 Euro an die
Hochschule zahlen. Gasthörer sollen pro Semester 100 Euro
aufbringen.
Mit rot-grüner Mehrheit empfiehlt der
Bildungsausschuss, den Entwurf in Zweiter Lesung
abzulehnen.
mehr
Informationen: plenum-online,
Dezember
2003
(www.www.sh-landtag.de/plenumonline/dez03/
texte/09_42_unigebuehren_zielvereinbarung.htm)
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Konkretes Förderkonzept für
Bildungsstätten gefordert
Landtag stützt Bedeutung
der Weiterbildung
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Kiel (SHL). Der Weiterbildung als vierte Säule des
Bildungssystems kommt in Zeiten des immer schneller werdenden
technologischen Wandels eine wachsende Bedeutung zu, waren sich
Sprecher aller Fraktionen am Mittwoch, 18. Februar 2004, in der
Debatte zur Lage der Bildungsstätten im Land einig. Gefragt sei
heute nicht mehr allein das in der Ausbildung erlernte
Fachwissen, sondern "lebenslanges Lernen", betonte
Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD) bei der Vorlage eines
Regierungsberichts. Rund eine halbe Million Menschen hätten
2002 annähernd 28.000 Bildungsmaßnahmen besucht, die Zahl der
Veranstaltungen sei in einem Fünf-Jahres-Zeitraum um ein
Drittel, die der Teilnehmer um 15 Prozent gewachsen.
Schleswig-Holstein sei für das lebenslange Lernen gut
gerüstet, so das Fazit der Ministerin.
Für eine weitere Fortentwicklung der
Förderung der Bildungsstätten sprachen sich die rot-grünen
Regierungsfraktionen aus: Nach dem Vorbild der fünf
Förderkonzept-Bildungsstätten sollten Landeszuschüsse
künftig von den Zielvereinbarungen mit den Trägern – neben
dem Land Kreise, Kirchen, Wohlfahrts- und Wirtschaftsverbände -
abhängig gemacht werden. In Schleswig-Holstein gibt es fünf so genannte
Förderkonzept-Bildungsstätten: Akademie Sankelmark,
Jugendhof Scheersberg, Landvolkshochschule Koppelsberg,
Nordseeakademie Leck, Nordkolleg Rendsburg. Daneben gibt
es zwei
Jugendbildungsstätten, vier Bildungsstätten im
Sozialbereich, elf Umweltbildungsstätten, 34
Familienbildungsstätten sowie 88 Berufsbildungsstätten
an 33 Orten. Einstimmig
überwies der Landtag einen Antrag von Rot-Grün an den
Bildungsausschuss: Dort soll ein Förderkonzept für die
Bildungsstätten im Land erarbeitet werden.
Opposition mahnt Vernetzung an
Ein solches Konzept fehle bislang, hakte die Opposition nach.
So seien die Bildungsstätten im Land noch weit von einer
effizienten Vernetzung entfernt. Auch müsse die Umstellung der
Förderung von pauschalen Betriebszuschüssen zu
Projektzuschüssen noch einmal überdacht werden, um "das
Kind nicht mit dem Bade auszuschütten." Ein
besonderer Dorn im Auge waren den Sprechern von CDU und FDP die
überproportional hohen Kosten für die Weiterbildung an der
Akademie für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein.
Auch für das Umweltministerium, der Träger der Akademie,
müssten die gleichen Wirtschaftlichkeitskriterien gelten, wie
für die übrigen Bildungsträger, so die Forderung.
Hauptredner:
Jost de Jager
(CDU); Hermann Benker (SPD); Ekkehard Klug (FDP); Angelika Birk
(B’90/Grüne); Anke Spoorendonk (SSW)
Hintergrund:
In Schleswig-Holstein gibt es fünf so genannte
Förderkonzept-Bildungsstätten (Akademie Sankelmark,
Jugendhof Scheersberg, Landvolkshochschule Koppelsberg,
Nordseeakademie Leck, Nordkolleg Rendsburg), zwei
Jugendbildungsstätten, vier Bildungsstätten im
Sozialbereich, elf Umweltbildungsstätten, 34
Familienbildungsstätten sowie 88 Berufsbildungsstätten
an 33 Orten. Die berufliche, politische und allgemeine
Aus- und Weiterbildung ist unter dem Stichwort
"lebenslanges Lernen" laut Regierungsbericht ein
wichtiger Faktor für einen erfolgreichen
Wirtschaftsstandort. Das Land fördert deshalb die
Bildungs-Einrichtungen im Lande finanziell. Träger der
Einrichtungen sind das Land, Kreise und Kommunen, Vereine,
Verbände oder Kirchen.
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Informationen: info-netz-weiterbildung
(www.weiterbildung-sh.de/)
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