Auf dieser Seite: Studiengebühren - Bildungsstätten

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Top 02: 
Entwurf eines Gesetzes über die Studiengebühren an staatlichen Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein (Studiengebührengesetz - StudienGebG)
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 15/2991
Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses
(1. Lesung 101. Sitzung am 10. Dezember 2003)

Drucksache: 15/3166
-Plenarprotokoll-
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Top 19: 
Bericht zur Situation der Bildungsstätten in Schleswig-Holstein
Bericht der Landesregierung - Drucksache 15/3002
Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses
(Ausschussüberweisung 100. Sitzung am 14. November 2003)
Antrag der Fraktionen von SPD und B`90/Grüne - Drs. 15/3238
Drucksache: 15/3167
-Plenarprotokoll-
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Studiengebühren in Schleswig-
Holstein vorerst vom Tisch
FDP-Gesetzentwurf mit großer Mehrheit abgelehnt

Kiel (SHL). In Schleswig-Holstein wird es vorerst keine Studiengebühren für so genannte "Langzeitstudenten" geben. Die Diskussion war durch einen Gesetzentwurf der FDP im Dezember 2003 erneut entfacht worden ( plenum-online, Dezember 2003). Darin hatten die Liberalen für Studierende, die fünf Semester nach Ende der Regelstudienzeit noch keine Abschlussprüfung abgelegt haben, eine Gebühr von 500 Euro pro Semester gefordert. Am Mittwoch, 18. Februar 2004, hat der Landtag diese Initiative auf Empfehlung des Bildungsausschusses gestoppt. Die Regierungskoalition sowie der SSW und die CDU (bei Enthaltung ihrer Abgeordneten Sylvia Eisenberg, Heinz Maurus, Klaus Klinckhamer und Jost de Jager) stimmten gegen das liberale Konzept für Studiengebühren.

Der bildungspolitische Sprecher der SPD, Jürgen Weber, sprach sich als Alternative für ein Studienkonto-Modell aus. Dieses soll ohne Bindung an eine bestimmte Semesterzahl einen Gesamtumfang der Studiengebühr definieren, der kostenfrei in Anspruch genommen werden kann und diejenigen belohnt, die erfolgreich und zügig studieren. Dies biete im Gegensatz zum FDP-Konzept Anreize, ein Studium zügig zu beenden. Die Kernforderung der Sozialdemokraten bleibe aber unverändert ein gebührenfreies Erststudium an deutschen Hochschulen. "Wir wollen Studierende nicht abschrecken", so Weber.

"Politische Heuchelei" warf der Bildungsexperte der Liberalen, Ekkehard Klug, der SPD vor, da das vorgeschlagene Studienkonten-Konzept einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand nach sich ziehe. Dennoch habe die SPD den Vorschlag der Liberalen als zu Verwaltungsintensiv kritisiert. Die "Versprechungen der SPD sind so belastbar wie dünnes Klopapier", kritisierte Klug.

CDU für Gebühren von Studienbeginn

Jost de Jager (CDU) bescheinigte beiden Systemen gravierende Mängel. Keines sei in der Lage, die gewünschten Lenkungseffekte zu erzielen. Aber: "Wir haben keine grundlegenden Bedenken gegen Gebühren", betonte de Jager. Sinnvoll seien ausschließlich generelle Gebühren vom ersten Semester an, da nur sie Anreize zum zügigen Studium setzten. Bedenken der Regierungskoalition, Studiengebühren könnten den Studienzugang erschweren, wies der Christdemokrat angesichts der Möglichkeit von darlehensbegleiteten Studiengebühren als "Mähr" zurück.

Nach Auffassung der Grünen-Politikerin Angelika Birk hangele sich die FDP als "ewiger Student durch die Hochschulpolitik". Die FDP-Vorschläge "sind und bleiben unsozial", so Birk. Sie forderte bessere Beratungsmöglichkeiten für Studierende, um Fehlwege in der Fächerwahl frühzeitig erkennen zu können. Anreize müssten vor allem für die Hochschulen gesetzt werden, um sie dazu zu bringen, Wege zur zügigen Beendigung des Studiums anzubieten.

Anke Spoorendonk (SSW) zufolge seien Studiengebühren der Versuch, die finanzielle Situation der Hochschulen auf Kosten der Studierenden zu verbessern. Dies sei jedoch ein Trugschluss, da ein großer Teil der Erträge würde durch Verwaltung und Finanzierung von Stipendien aufgefressen würde.

Ministerin betont sozialen Aspekt

Die simple Forderung nach der Einführung von Studiengebühren schaffe das Gegenteil von sozialer Gerechtigkeit, betonte Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD). Zahlreiche Studenten, besonders aus sozial schwachen Familien, müssten bereits neben dem Studium arbeiten, um dies zu finanzieren. Für sie würden Gebühren nur eine weitere Belastung bedeuten und ein schnelles Studium verhindern. "Deshalb darf das Studium nicht verteuert werden», sagte Erdsiek-Rave. Stattdessen müsse eine hohe Studierenden- und Absolventenquote unser Ziel sein", erklärte die Ministerin. Dazu sei unter anderem eine leistungsorientierte Verteilung der Finanzmittel erforderlich.

Hintergrund:
  Der FDP-Gesetzentwurf sieht die Einführung von Studiengebühren an schleswig-holsteinischen Hochschulen vor. Die Liberalen beabsichtigen, jedem Studenten ein "Bildungsguthaben" in Höhe der Regelstudienzeit des gewählten Studiums zuzüglich eines Prüfungssemesters sowie vier weiterer Semester zuzugestehen. Wer nach Ablauf dieser Frist keinen Abschluss erreicht hat, soll pro Semester 500 Euro an die Hochschule zahlen. Gasthörer sollen pro Semester 100 Euro aufbringen.
  Mit rot-grüner Mehrheit empfiehlt der Bildungsausschuss, den Entwurf in Zweiter Lesung abzulehnen.

mehr Informationen: plenum-online, Dezember 2003
(www.www.sh-landtag.de/plenumonline/dez03/
texte/09_42_unigebuehren_zielvereinbarung.htm)

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Konkretes Förderkonzept für Bildungsstätten gefordert
Landtag stützt Bedeutung der Weiterbildung

Kiel (SHL). Der Weiterbildung als vierte Säule des Bildungssystems kommt in Zeiten des immer schneller werdenden technologischen Wandels eine wachsende Bedeutung zu, waren sich Sprecher aller Fraktionen am Mittwoch, 18. Februar 2004, in der Debatte zur Lage der Bildungsstätten im Land einig. Gefragt sei heute nicht mehr allein das in der Ausbildung erlernte Fachwissen, sondern "lebenslanges Lernen", betonte Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD) bei der Vorlage eines Regierungsberichts. Rund eine halbe Million Menschen hätten 2002 annähernd 28.000 Bildungsmaßnahmen besucht, die Zahl der Veranstaltungen sei in einem Fünf-Jahres-Zeitraum um ein Drittel, die der Teilnehmer um 15 Prozent gewachsen. Schleswig-Holstein sei für das lebenslange Lernen gut gerüstet, so das Fazit der Ministerin.

Für eine weitere Fortentwicklung der Förderung der Bildungsstätten sprachen sich die rot-grünen Regierungsfraktionen aus: Nach dem Vorbild der fünf Förderkonzept-Bildungsstätten sollten Landeszuschüsse künftig von den Zielvereinbarungen mit den Trägern – neben dem Land Kreise, Kirchen, Wohlfahrts- und Wirtschaftsverbände - abhängig gemacht werden. In Schleswig-Holstein gibt es fünf so genannte Förderkonzept-Bildungsstätten: Akademie Sankelmark, Jugendhof Scheersberg, Landvolkshochschule Koppelsberg, Nordseeakademie Leck, Nordkolleg Rendsburg. Daneben gibt es zwei Jugendbildungsstätten, vier Bildungsstätten im Sozialbereich, elf Umweltbildungsstätten, 34 Familienbildungsstätten sowie 88 Berufsbildungsstätten an 33 Orten. Einstimmig überwies der Landtag einen Antrag von Rot-Grün an den Bildungsausschuss: Dort soll ein Förderkonzept für die Bildungsstätten im Land erarbeitet werden.

Opposition mahnt Vernetzung an

Ein solches Konzept fehle bislang, hakte die Opposition nach. So seien die Bildungsstätten im Land noch weit von einer effizienten Vernetzung entfernt. Auch müsse die Umstellung der Förderung von pauschalen Betriebszuschüssen zu Projektzuschüssen noch einmal überdacht werden, um "das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten."  Ein besonderer Dorn im Auge waren den Sprechern von CDU und FDP die überproportional hohen Kosten für die Weiterbildung an der Akademie für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein. Auch für das Umweltministerium, der Träger der Akademie, müssten die gleichen Wirtschaftlichkeitskriterien gelten, wie für die übrigen Bildungsträger, so die Forderung.

Hauptredner: Jost de Jager (CDU); Hermann Benker (SPD); Ekkehard Klug (FDP); Angelika Birk (B’90/Grüne); Anke Spoorendonk (SSW)

Hintergrund:
  In Schleswig-Holstein gibt es fünf so genannte Förderkonzept-Bildungsstätten (Akademie Sankelmark, Jugendhof Scheersberg, Landvolkshochschule Koppelsberg, Nordseeakademie Leck, Nordkolleg Rendsburg), zwei Jugendbildungsstätten, vier Bildungsstätten im Sozialbereich, elf Umweltbildungsstätten, 34 Familienbildungsstätten sowie 88 Berufsbildungsstätten an 33 Orten. Die berufliche, politische und allgemeine Aus- und Weiterbildung ist unter dem Stichwort "lebenslanges Lernen" laut Regierungsbericht ein wichtiger Faktor für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort. Das Land fördert deshalb die Bildungs-Einrichtungen im Lande finanziell. Träger der Einrichtungen sind das Land, Kreise und Kommunen, Vereine, Verbände oder Kirchen.

mehr Informationen: info-netz-weiterbildung
(www.weiterbildung-sh.de/)

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