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"Bankrotterklärung
des Parlamentes"
Landtag weist CDU-Entwurf für ein Parlaments-
Informations-Gesetzes in Erster Lesung zurück
Kiel (SHL). Ab wann
muss die Landesregierung die Parteien des Landtages über
Gesetzentwürfe informieren? Diese Frage soll nach Auffassung der CDU
in Form eines Parlaments-Informations-Gesetz geklärt werden. Ein
entsprechender Gesetzentwurf der Union stieß am Mittwoch, 18.
Februar, indes auf breite Kritik. Alle anderen Fraktionen sahen die Interessen des Parlamentes in der Praxis gewahrt und
erteilten der von der CDU vorgeschlagenen gesetzlichen Regelung eine klare Absage. CDU-Fraktionschef Martin Kayenburg
betonte, dass seine Partei mit dem Gesetz die Stellung des
Parlamentes stärken wolle.
Gesprächsbereitschaft signalisierten Klaus-Peter Puls (SPD), Irene
Fröhlich (Grüne) und Anke Spoorendonk (SSW) in einzelnen Punkten
zur besseren Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung. Harsche Kritik an dem Gesetzentwurf äußerte hingegen Wolfgang
Kubicki (FDP). Er nannte die Vorlage eine "Bankrotterklärung
für das Parlament". Ein entsprechendes,
bereits in Bayern existierende Gesetz sei "nichts anders als
ein Placebo", das dem Landtag effektiv nichts an qualitativ
verwertbarer und wertvoller Information für Gesetzesvorhaben
bringe.
Einigkeit herrschte bei allen
Fraktionen darin, dass es in der Vergangenheit insbesondere bei
der Abwicklung von Staatsverträgen eine mangelhafte
Informationsvermittlung zwischen Regierung und Parlament gegeben
habe. Der Landtag stellte mehrheitlich
fest, dass die Landesverfassung eine nähere Bestimmung der
Informationsvermittlung zwischen Regierung und Parlament
ausdrücklich zulasse. Auch Innenminister Klaus
Buß (SPD) sah den Gesetzesentwurf bereits verwirklicht. Die
Landesregierung wolle jedoch mithelfen, den Informationsfluss zu
verbessern.
Das will die CDU verbessern
Laut Gesetzentwurf der Union soll
das Parlament vom zuständigen Ministerium zeitgleich mit den
betroffenen Verbänden über Gesetzentwürfe in Kenntnis gesetzt
werden. Im Gegenzug sichert der Landtag zu, das jeweilige Thema
nicht zum Gegenstand von Initiativen oder Beratungen zu machen.
Zudem soll das Parlament mindestens vier Wochen vor Unterzeichnung
eines Staatsvertrags über dessen Inhalt unterrichtet werden.
Bundesratsinitiativen sollen gleichzeitig mit ihrer Übermittlung
an die Länderkammer dem Landtag zugeleitet werden. Ähnliches
soll für andere Absprachen mit anderen Ländern, dem Bund oder
der EU gelten. Ausnahmen sollen
nur bei geheimhaltungsbedürftigen Angelegenheiten möglich sein.
Beschlussfassung:
Der Gesetzentwurf und ein
ebenfalls von der Union eingebrachter Antrag über eine
Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung über die
Unterrichtung des Landtags wurden einstimmig an den Rechts- und
Innenausschuss überwiesen.
Hintergrund:
Die CDU-Fraktion will die Informationspflicht der
Landesregierung gegenüber dem Parlament genau definieren
und per Gesetz festgeschrieben wissen. Eine Vereinbarung
zwischen Landtag und Landesregierung soll die Details
regeln.
Unter anderem soll das Parlament vom zuständigen
Ministerium zeitgleich mit den betroffenen Verbänden
über Gesetzentwürfe in Kenntnis gesetzt werden. Im
Gegenzug sichert der Landtag zu, das jeweilige Thema nicht
zum Gegenstand von Initiativen oder Beratungen zu machen.
Zudem soll das Parlament mindestens vier Wochen vor
Unterzeichnung eines Staatsvertrags über dessen Inhalt
unterrichtet werden. Bundesratsinitiativen sollen
gleichzeitig mit ihrer Übermittlung an die Länderkammer
dem Landtag zugeleitet werden. Ähnliches soll für andere
Absprachen mit anderen Ländern, dem Bund oder der EU
gelten. Ausnahmen sollen nur bei
geheimhaltungsbedürftigen Angelegenheiten möglich sein.
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