Auf dieser Seite: Europäischer Haftbefehl - Juristenausbildung

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Top 07: 
Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl
Antrag der Fraktion der FDP

Drucksache: 15/3189
-Plenarprotokoll-
  zum Text


Top 03: 
Entwurf eines Gesetzes über die Ausbildung der Juristinnen und Juristen im Land Schleswig-Holstein (Juristenausbildungsgesetz – JAG)
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 15/2837
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
(1. Lesung 93. Sitzung am 28. August 2003)
Drucksache: 15/3197
-Plenarprotokoll-
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Rechtsstaatliche Bedenken 
gegen neuen EU-Haftbefehl

Kiel (SHL). Der von Brüssel beschlossene grenzübergreifende Zugriff auf Straftäter innerhalb der EU hat bei Schleswig-Holsteins Liberalen, Grünen und dem SSW rechtsstaatliche Bedenken ausgelöst. In  einem Antrag hat die FDP die Landesregierung am Mittwoch, 18. Februar, aufgefordert, die rechtlichen Richtlinien für den Europäischen Haftbefehl im Bundesrat abzulehnen.

Der Europäische Haftbefehl umfasst eine Liste von insgesamt 32 Deliktbereichen. Zu dieser so genannten Positivliste gehören unter anderem auch Rechtsverstöße in den Kategorien Cyberspace und Sabotage. Ermittlungen und Anklagen nach Maßgabe dieser beiden Rechtskategorien seien in Deutschland ausgeschlossen. Kritiker von FDP, SSW und Grüne fürchten nun eine ungeprüfte Auslieferung von deutschen Staatsbürgern für Delikte, die laut Verfassung der Bundesrepublik nicht verfolgt werden. 

Die Fraktionen von SPD und CDU äußerten zwar Verständnis für die Position der Liberalen, betonten jedoch die Chancen des Gesetzes für die globale Verbrechensbekämpfung. Landes-Justizministerin Anne Lütkes (Grüne) sprach sich für den EU-Haftbefehl aus, räumte aber ebenfalls ein, dass sich dieser Beschluss der Europäischen Union an der Grenze der Rechtsstaatlichkeit bewege.

Der Antrag der FDP wurde einstimmig an den Innen- und Rechtsausschuss und an den Europaausschuss überwiesen.

Hauptredner: Wolfgang Kubicki (FDP), Ingrid Franzen (SPD), Thorsten Geißler (CDU), Irene Fröhlich (Grüne), Silke Hinrichsen (SSW)

Hintergrund:
  Der Rat der EU-Justizminister hat im Juli 2002 hat die Einführung eines Europäischen Haftbefehls beschlossen. Richterliche Haftbefehle sollen damit in allen EU-Ländern vollstreckt werden können. Diese Neuregelung soll an die Stelle der bisherigen Auslieferungs-Bestimmungen treten und die Abwicklung der Fälle beschleunigen und vereinfachen. Dieses Instrument ist Teil des Anti-Terror-Paketes, mit dem die EU auf die Anschläge vom 11. September 2001 in den USA reagiert hat. Der Haftbefehl gilt für Umweltkriminalität, Cyberkriminalität, Fremdenfeindlichkeit und Kraftfahrzeugkriminalität.
  Während acht Staaten den EU-Rahmenbeschluss bereits in nationales Recht umgesetzt haben, steht die Verabschiedung einer entsprechenden Regelung in Deutschland noch aus.
  Gegen den Europäischen Haftbefehl regen sich rechtstaatliche Bedenken. Im Januar hat der spanische Nationale Gerichtshof erstmalig die Anwendung des Haftbefehls verfügt. Betroffen war ein schwedischer Staatsbürger, gegen den in seiner Heimat wegen Trunkenheit am Steuer ermittelt wurde. Kritiker bemängelten, diese Auslieferung widerspreche dem Rückwirkungsverbot von Strafgesetzen, weil der entsprechende Antrag der schwedischen Behörden bereits im letzten Jahr - und damit vor In-Kraft-Treten des EU-Haftbefehls - gestellt wurde.
  Auch der internationale Automobilsport-Verband FIA hat die Aussetzung des EU-Haftbefehls gefordert. Er befürchtet, dass Formel 1-Piloten nach Renn-Unfällen mit Verletzungen oder Todesfolge europaweit belangt werden könnten.

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Neue Akzente im Jura-Studium
Landtag verabschiedet Juristen-Ausbildungsgesetz

Kiel (SHL). Die Juristen-Ausbildung in Schleswig-Holstein wird reformiert. So werden Jura-Studenten künftig in ihrem zweijährigen Referendariat mehr Zeit als bisher in einer Kanzlei verbringen. Ziel: eine verstärkte Vorbereitung auf die von 80 Prozent der angehenden Juristen angestrebte Tätigkeit als Rechtsanwalt. Zudem soll die zuständige Kieler Christian Albrechts Universität (CAU) mehr Augenmerk auf die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen wie Fremdsprachenkenntnissen oder Streitschlichtung legen. Und: Ein wesentlicher Teil der Examensprüfung soll in die Hoheit der Uni übergehen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, den der Landtag am Freitag, 20. Februar 2004, nach Zweiter Lesung verabschiedet hat.

Die Regierung hat mit diesem Juristenausbildungsgesetz auf bundesrechtliche Vorgaben reagiert – die Details sollen auf dem Verordnungsweg geregelt werden. Während Rot-Grün und Landesregierung die Vorlage als modern und zukunftsweisend bezeichneten, äußerten die Union und die FDP auch Kritik: Es entstünden Mehrbelastungen für die Uni, beispielsweise höhere Vergütungskosten für neue Lehrkräfte und externe Prüfer. Mit diesen Fragen werde die Rechtswissenschaftliche Fakultät der CAU allein gelassen.

Zudem, so eine weiterer Vorwurf, gebe das Parlament durch den großen Verordnungs-Spielraum für die Regierung einen Teil seiner Kontrollmöglichkeiten aus der Hand. Der SSW forderte einen Erfahrungsbericht nach spätestens einem Jahr. Rot-Grün, FDP und SSW stimmten für das Gesetz, die CDU enthielt sich der Stimme.

Hauptredner: Ingrid Franzen (SPD), Thorsten Geißler (CDU), Günther Hildebrand (FDP), Irene Fröhlich (Grüne), Silke Hinrichsen (SSW), Justizministerin Anne Lütkes (Grüne)

Hintergrund:
  Am 1. Juli 2003 ist das Bundes-Gesetz zur Reform der Juristenausbildung in Kraft getreten, das eine Anpassung der landesrechtlichen Regelungen notwendig macht. Angehende Juristen sollen besser auf den jeweiligen Beruf, insbesondere den des Anwalts, vorbereitet werden. Hintergrund: 90 Prozent aller Jura-Absolventen streben den Anwaltsberuf an.
  Die Ausbildung teilt sich laut Regierungsentwurf nach wie vor in das Studium (Regelstudienzeit: neun Semester) und den Vorbereitungsdienst.
  Die Studieninhalte werden um die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen erweitert (z.B. Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik). Auch die Fremdsprachenkompetenz der Studierenden soll gefördert werden. Das Gewicht der Wahlfächer steigt. Die Schwerpunktbereichsprüfung wird vollständig auf die Universitäten verlagert, die staatliche Prüfung beschränkt sich auf die Pflichtfächer.
  Der Vorbereitungsdienst dauert weiterhin zwei Jahre. Neben jeweils mindestens dreimonatigen Pflichtstationen bei einem Zivilgericht, einer Staatsanwaltschaft und einer Verwaltungsbehörde haben alle Referendare eine mindestens neunmonatige Pflichtausbildung beim Anwalt zu absolvieren.

mehr Informationen: plenum-online, August 2003
(www.sh-landtag.de/plenumonline/august2003/
texte/09_39_juristen_oeffdienst.htm)

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