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Auf
dieser Seite: Europäischer
Haftbefehl - Juristenausbildung
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Top 07:
Umsetzung des
EU-Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl
Antrag der Fraktion der FDP |
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Top 03:
Entwurf eines
Gesetzes über die Ausbildung der Juristinnen und Juristen im Land
Schleswig-Holstein (Juristenausbildungsgesetz – JAG)
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 15/2837
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und
Rechtsausschusses
(1. Lesung 93. Sitzung am 28. August 2003) |
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Rechtsstaatliche Bedenken
gegen neuen EU-Haftbefehl
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Kiel (SHL). Der von
Brüssel beschlossene grenzübergreifende Zugriff auf
Straftäter innerhalb der EU hat bei Schleswig-Holsteins
Liberalen, Grünen und dem SSW rechtsstaatliche Bedenken ausgelöst.
In einem Antrag hat die FDP die Landesregierung am
Mittwoch, 18. Februar, aufgefordert, die rechtlichen Richtlinien
für den Europäischen Haftbefehl im Bundesrat abzulehnen.
Der Europäische
Haftbefehl umfasst eine Liste von insgesamt 32 Deliktbereichen.
Zu dieser so genannten Positivliste gehören unter anderem auch
Rechtsverstöße in den Kategorien Cyberspace und Sabotage.
Ermittlungen und Anklagen nach Maßgabe dieser beiden
Rechtskategorien seien in Deutschland ausgeschlossen. Kritiker
von FDP, SSW und Grüne fürchten nun eine ungeprüfte
Auslieferung von deutschen Staatsbürgern für Delikte, die laut
Verfassung der Bundesrepublik nicht verfolgt werden.
Die Fraktionen von
SPD und CDU äußerten zwar Verständnis für die Position der
Liberalen, betonten jedoch die Chancen des Gesetzes für die
globale Verbrechensbekämpfung. Landes-Justizministerin Anne
Lütkes (Grüne) sprach sich für den EU-Haftbefehl aus, räumte
aber ebenfalls ein, dass sich dieser Beschluss der Europäischen
Union an der Grenze der Rechtsstaatlichkeit bewege.
Der Antrag der FDP
wurde einstimmig an den Innen- und Rechtsausschuss und an den
Europaausschuss überwiesen.
Hauptredner:
Wolfgang Kubicki (FDP), Ingrid Franzen
(SPD), Thorsten Geißler (CDU), Irene Fröhlich (Grüne),
Silke Hinrichsen (SSW)
Hintergrund:
Der Rat der EU-Justizminister hat im
Juli 2002 hat die Einführung eines Europäischen
Haftbefehls beschlossen. Richterliche Haftbefehle sollen
damit in allen EU-Ländern vollstreckt werden können.
Diese Neuregelung soll an die Stelle der bisherigen
Auslieferungs-Bestimmungen treten und die Abwicklung der
Fälle beschleunigen und vereinfachen. Dieses Instrument
ist Teil des Anti-Terror-Paketes, mit dem die EU auf die
Anschläge vom 11. September 2001 in den USA reagiert hat.
Der Haftbefehl gilt für Umweltkriminalität,
Cyberkriminalität, Fremdenfeindlichkeit und
Kraftfahrzeugkriminalität.
Während acht Staaten den EU-Rahmenbeschluss
bereits in nationales Recht umgesetzt haben, steht die
Verabschiedung einer entsprechenden Regelung in
Deutschland noch aus.
Gegen den Europäischen Haftbefehl regen sich
rechtstaatliche Bedenken. Im Januar hat der spanische
Nationale Gerichtshof erstmalig die Anwendung des
Haftbefehls verfügt. Betroffen war ein schwedischer
Staatsbürger, gegen den in seiner Heimat wegen
Trunkenheit am Steuer ermittelt wurde. Kritiker bemängelten,
diese Auslieferung widerspreche dem Rückwirkungsverbot
von Strafgesetzen, weil der entsprechende Antrag der
schwedischen Behörden bereits im letzten Jahr - und damit
vor In-Kraft-Treten des EU-Haftbefehls - gestellt wurde.
Auch der internationale Automobilsport-Verband FIA
hat die Aussetzung des EU-Haftbefehls gefordert. Er
befürchtet, dass Formel 1-Piloten nach Renn-Unfällen mit
Verletzungen oder Todesfolge europaweit belangt werden
könnten.
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Neue Akzente im Jura-Studium
Landtag verabschiedet
Juristen-Ausbildungsgesetz
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Kiel (SHL). Die Juristen-Ausbildung in Schleswig-Holstein
wird reformiert. So werden Jura-Studenten künftig in ihrem
zweijährigen Referendariat mehr Zeit als bisher in einer
Kanzlei verbringen. Ziel: eine verstärkte Vorbereitung auf die
von 80 Prozent der angehenden Juristen angestrebte Tätigkeit
als Rechtsanwalt. Zudem soll die zuständige Kieler Christian
Albrechts Universität (CAU) mehr Augenmerk auf die Vermittlung
von Schlüsselkompetenzen wie Fremdsprachenkenntnissen oder
Streitschlichtung legen. Und: Ein wesentlicher Teil der
Examensprüfung soll in die Hoheit der Uni übergehen. Dies
sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, den der Landtag
am Freitag, 20. Februar 2004, nach Zweiter Lesung verabschiedet
hat.
Die Regierung hat mit diesem Juristenausbildungsgesetz auf
bundesrechtliche Vorgaben reagiert – die Details sollen auf
dem Verordnungsweg geregelt werden. Während Rot-Grün und
Landesregierung die Vorlage als modern und zukunftsweisend
bezeichneten, äußerten die Union und die FDP auch Kritik: Es
entstünden Mehrbelastungen für die Uni, beispielsweise höhere
Vergütungskosten für neue Lehrkräfte und externe Prüfer. Mit
diesen Fragen werde die Rechtswissenschaftliche Fakultät der
CAU allein gelassen.
Zudem, so eine weiterer Vorwurf, gebe das Parlament durch den
großen Verordnungs-Spielraum für die Regierung einen Teil
seiner Kontrollmöglichkeiten aus der Hand. Der SSW forderte
einen Erfahrungsbericht nach spätestens einem Jahr. Rot-Grün,
FDP und SSW stimmten für das Gesetz, die CDU enthielt sich der
Stimme.
Hauptredner:
Ingrid Franzen (SPD),
Thorsten Geißler (CDU), Günther Hildebrand (FDP), Irene
Fröhlich (Grüne), Silke Hinrichsen (SSW), Justizministerin
Anne Lütkes (Grüne)
Hintergrund:
Am 1. Juli 2003 ist das
Bundes-Gesetz zur Reform der Juristenausbildung in Kraft
getreten, das eine Anpassung der landesrechtlichen
Regelungen notwendig macht. Angehende Juristen sollen
besser auf den jeweiligen Beruf, insbesondere den des
Anwalts, vorbereitet werden. Hintergrund: 90 Prozent aller
Jura-Absolventen streben den Anwaltsberuf an.
Die Ausbildung teilt sich laut Regierungsentwurf
nach wie vor in das Studium (Regelstudienzeit: neun
Semester) und den Vorbereitungsdienst.
Die Studieninhalte werden um die Vermittlung von
Schlüsselqualifikationen erweitert (z.B.
Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik).
Auch die Fremdsprachenkompetenz der Studierenden soll
gefördert werden. Das Gewicht der Wahlfächer steigt. Die
Schwerpunktbereichsprüfung wird vollständig auf die
Universitäten verlagert, die staatliche Prüfung
beschränkt sich auf die Pflichtfächer.
Der Vorbereitungsdienst dauert weiterhin zwei
Jahre. Neben jeweils mindestens dreimonatigen
Pflichtstationen bei einem Zivilgericht, einer
Staatsanwaltschaft und einer Verwaltungsbehörde haben
alle Referendare eine mindestens neunmonatige
Pflichtausbildung beim Anwalt zu absolvieren.
mehr
Informationen: plenum-online,
August
2003
(www.sh-landtag.de/plenumonline/august2003/
texte/09_39_juristen_oeffdienst.htm)
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