Auf dieser Seite: Selbstverwaltung - Personal-Service-Agenturen

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Top 08: 
Selbstverwaltung stärken - Rechtssicherheit schaffen
Antrag der Fraktion der FDP

Drucksache: 15/3190
-Plenarprotokoll-
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Top 30: 
Personal-Service-Agenturen
Landtagsbeschluss vom 12. Dezember 2003 - Drs. 15/3086
Bericht der Landesregierung
Drucksache: 15/3204
-Plenarprotokoll-
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AOK-Affäre: FDP will 
Konsequenzen per Gesetz
Antrag auf Bundesratsinitiative im Landtag umstritten

Kiel (SHL). Vor dem Hintergrund der AOK-Affäre haben die Liberalen die Landesregierung am Mittwoch, 18. Februar 2004, aufgefordert, im Bundesrat eine Gesetzesinitiative zu starten, um den Missbrauch von Mitgliedsbeiträgen und öffentlichen Geldern künftig zu verhindern. SPD und Landesregierung wiesen den Vorstoß zurück. Die Debatte ausgelöst hat der inzwischen geschasste Vorstandsvorsitzende der schleswig-holsteinischen AOK, Peter Buschmann, der sich von der Kasse privat 231.500 Euro geliehen hatte. Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen und Empörung. Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit wegen Verdachts der Untreue. Rein rechtlich ist gegen die Kreditvergabe aber wahrscheinlich nichts einzuwenden.

Genau hier liege der Knackpunkt, so der FDP-Abgeordnete Heiner Garg. Die von den Liberalen angestrebte Neuregelung ziele dagegen darauf ab, die Voraussetzung für die Gewährung von Vorschüssen, finanziellen Darlehen und Nebenleistungen bei Körperschaften, rechtsfähigen Anstalten und Stiftungen in der Satzung der entsprechenden Organe zu verankern. Das helfe auch der Rechtsaufsicht im Sozialministerium. Diese habe im aktuellen Fall zu zögerlich gehandelt - offenbar auch wegen der schwammigen Rechtslage, mutmaßte der Politiker der Liberalen. Beim Kieler Sozialministerium waren die Vorgänge in der AOK schon im Jahr 2000 bekannt. Aufgrund des geltenden Rechts durfte das Ministerium jedoch lediglich die Selbstverwaltung der AOK, nicht aber die Öffentlichkeit über die Kreditvergabe informieren.

Stegner: gesetzliche Neuregelung nicht nötig

Die FDP wolle die Selbstverwaltung "ad absurdum" führen, wies die SPD-Abgeordnete Siegrid Tenor-Alschausky den Vorstoß der Liberalen zurück. Dieser sei ein Musterbeispiel dafür, wie Bürokratie geschaffen werde, denn die Neuregelung werde nicht nur für die Krankenkassen sondern für alle öffentlichen Körperschaften und auch Stiftungen gelten. Das wiederum müsse der Staat auch überwachen und mit entsprechend fachkundigem Personal aufwendig kontrollieren. Zudem schreibe das Gesundheits- Modernisierungsgesetz der Bundesregierung künftig die Offenlegung der Vorstandsbezüge der Kassen vor: Das Thema habe sich damit, was die Kassen betreffe, erledigt. Eine gesetzliche Neuregelung erübrige sich, pflichtete Finanzminister Ralf Stegner (SPD) seiner Parteifreundin bei. Zumal gerade die AOK-Affäre die Effektivität der Demokratie beweise: "Glauben Sie denn allen Ernstes, dass sich das – nach der Form in der das heute diskutiert wird – noch einmal jemand leisten könnte?", fragte Stegner an die Adresse der Liberalen.

CDU stützt Forderung der Liberalen

Es gehe um das Geld der Versicherten, mahnte hingegen Werner Kalinka (CDU). Bei anderen Themen, zum Beispiel der Landwirtschaftskammer, fordere die Landesregierung ständig Transparenz, hier aber verweigere sie sich. Wenn die Selbstverwaltung ihre Verantwortung nicht wahr nehme, "dann ist es gut, wenn sie von uns dazu angehalten wird". Seine Fraktion werde den Antrag der FDP unterstützen. Eine "sympathische Stoßrichtung", bescheinigte auch Angelika Birk (Grüne) dem FDP-Antrag. Dieser sei allerdings ein sehr umfassendes Anliegen "und das will gut überlegt sein". So fielen unter eine entsprechende Neuregelung etwa auch Rundfunk, Kulturstiftungen und die Investitionsbank. Insgesamt sei der Entwurf "etwas zu romantisch, etwas zu global", kündigte Birk weiteren Klärungsbedarf im Ausschuss an. Auch Silke Hinrichsen (SSW) bezweifelte, dass der FDP-Vorstoß der "richtige Weg" sei, und wies auf das neue Veröffentlichungsgebot für die Vorstandsbezüge der Kassen hin.

Der Landtag überwies die Bundesratsinitiative zunächst an die zuständigen Ausschüsse.

Hintergrund:
  Die FDP fordert die Landesregierung auf, Maßnahmen zur Kontrolle von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Landes zu treffen. Diese Institutionen sollen Mitgliedern ihrer Organe nur unter strengen Auflagen finanzielle Vorteile gewähren dürfen.
  Im Januar war der schleswig-holsteinische AOK-Vorstandsvorsitzende Peter Buschmann beurlaubt worden, nachdem bekannt wurde, dass ihm von zwei Mitgliedern des AOK-Verwaltungsrates Darlehen aus AOK-Mitteln in einer Gesamthöhe von 231.500 Euro genehmigt worden waren. Die Opposition im Landtag bemängelt, dies entspreche nicht der AOK-Satzung und sei dem Landes-Sozialministerium bereits seit 2000 bekannt gewesen. Das Ministerium als zuständige Rechtsaufsicht hätte deswegen frühzeitig einschreiten müssen, so der Vorwurf.

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Bilanz der PSA: Landtag zieht vorläufige Bilanz
90 Beschäftigte in Eutin von Maatwerk-Pleite betroffen

Kiel (SHL). Nach der spektakulären Pleite der größten deutschen Personal Service Agentur (PSA), die "Maatwerk Gesellschaft für Arbeitsvermittlung", wird nun vielerorts das Konzept der PSA grundsätzlich in Frage gestellt. Die Personal-Service-Agenturen waren im letzten Jahr auf Vorschlag der Hartz-Kommission eingeführt worden und sollen Arbeitssuchende durch Leiharbeit qualifizieren, um sie dann in eine dauerhafte Beschäftigung zu überführen. Die beteiligten Betriebe erhalten dafür einen Zuschuss vom Staat. Laut einem Regierungsbericht, den Wirtschaftsminister Bernd Rohwer (SPD) am Donnerstag, 19. Februar, vorgelegt hat, haben in Schleswig-Holstein im vergangenen Jahr insgesamt 23 PSA als privatrechtliche Einrichtungen die Arbeit aufgenommen. Ende Dezember befanden sich demnach 1.113 Personen in der Vermittlung der PSA. Von den 474 Personen, die die PSA wieder verlassen haben, seien 220 Personen in ein Beschäftigungsverhältnis eingetreten.

"Die bisherigen Ergebnisse sind noch unbefriedigend", stellte Wirtschaftsminister Bernd Rohwer (SPD) klar. Für ein abschließendes Urteil sei es aber noch zu früh. Das gelte bundesweit. In Schleswig-Holstein seien bisher 1.600 Arbeitnehmer von PSA übernommen worden, 500 Arbeitssuchende konnten vermittelt werden. Mit Blick auf die Maatwerk-Pleite gab der Minister bekannt, dass auch in Eutin 90 Beschäftigte dieser PSA betroffen sind. Hier sei für die Betroffenen jedoch bereits eine Lösung gefunden worden.

Stimmen der Debatte:

Werner Kalinka (CDU): "In Schleswig-Holstein sind 220 Personen durch die PSA in Arbeit gebracht worden - bei 147.000 Arbeitslosen. 254 Arbeitslose haben die PSA verlassen, ohne überhaupt Arbeit aufzunehmen Dies ist eine nicht hinnehmbare Bilanz. PSA sind nicht effektiv und daher das Beispiel einer gescheiterten Arbeitsmarktpolitik.

Wolfgang Baasch (SPD): Die PSA sind nur ein Baustein in der Antwort auf die Arbeitslosigkeit. PSA können erfolgreich sein, müssen aber noch verbessert werden. Dies haben die über 440 vermittelten Arbeitssuchenden in Schleswig-Holstein gezeigt. Die Maatwerk-Pleite macht deutlich, dass auch die regionale Verankerung zukünftig ein Kriterium für die Vergabe von Aufträgen an die PSA sein muss.

Heiner Garg (FDP): Rot/Grün wollte bundesweit 500.000 Menschen wieder in feste Beschäftigung bringen. Tatsächlich waren es knapp über 6.200. Ich habe ein Problem damit, dass es immer lukrativer wird, mit der Arbeitslosigkeit Geld zu verdienen.

Angelika Birk (Grüne): Die Bundesagentur für Arbeit hat nicht aus der Maatwerk-Pleite gelernt. Die Lage ist durchaus ernst. Der von der Bundesagentur für Arbeit eingeschlagene Weg muss gestoppt werden.

Silke Hinrichsen (SSW): Die Einrichtung von PSA ist grundsätzlich nicht verkehrt, sie stellen jedoch nur eine Ergänzung zu den vielen anderen Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik dar. Die Probleme liegen vor allem in der schwachen konjunkturellen Entwicklung begründet. Die Bundesagentur für Arbeit muss jetzt die richtigen Prioritäten in der Arbeitsmarktpolitik der nächsten Jahre setzen.

Der Antrag wurden zur abschließenden Beratung an den Sozial- und mitberatend an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Hintergrund:
  Personalserviceagenturen (PSA) sind eigentlich Zeitarbeitsfirmen, die für ihre Mitarbeiter passende Aufträge in Betrieben suchen. Als Kernstück der Hartz-Reformen verleiht die bei einer Arbeitsagentur angesiedelte Personalserviceagentur schwer vermittelbare Arbeitslose an Unternehmen. Geeignete Kandidaten übernimmt sie auf Vorschlag der Arbeitsagentur in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Wer sich weigert, in eine PSA zu wechseln, muss mit einer Sperre der Arbeitslosenunterstützung rechnen.
  Zwischen einzelnen Arbeitseinsätzen auf Zeit werden die Arbeitslosen beraten und können sich beruflich weiterbilden. Ziel ist, sie möglichst schnell in ungeförderte und dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln.
  In Schleswig-Holstein haben laut Regierungsangaben im Jahr 2003 insgesamt 23 PSA mit einer Kapazität von 1.445 Plätzen die Arbeit aufgenommen.
  Wie Anfang der Woche bekannt wurde, hat die größte PSA der Bundesagentur für Arbeit, die Maatwerk Gesellschaft für Arbeitsvermittlung, Insolvenzantrag gestellt. Damit stünden Agenturangaben zufolge 9.500 arbeitslose Menschen, die Maatwerk als Leiharbeitnehmer beschäftigt habe, wieder auf der Straße. Außerdem würden auch die 600 Mitarbeiter selbst arbeitslos. Maatwerk hatte an 66 Standorten 200 der bundesweit rund 1.000 PSAs betrieben.

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