Top 08:
Selbstverwaltung stärken
- Rechtssicherheit schaffen
Antrag der Fraktion der FDP |
|
Top 30:
Personal-Service-Agenturen
Landtagsbeschluss vom 12. Dezember 2003 - Drs. 15/3086
Bericht der Landesregierung |
|
|
AOK-Affäre: FDP will
Konsequenzen per Gesetz
Antrag auf
Bundesratsinitiative im Landtag umstritten
|
Kiel (SHL). Vor dem Hintergrund der AOK-Affäre haben die
Liberalen die Landesregierung am Mittwoch, 18. Februar 2004,
aufgefordert, im Bundesrat eine Gesetzesinitiative zu starten,
um den Missbrauch von Mitgliedsbeiträgen und öffentlichen
Geldern künftig zu verhindern. SPD und Landesregierung wiesen
den Vorstoß zurück. Die Debatte ausgelöst hat der inzwischen
geschasste Vorstandsvorsitzende der schleswig-holsteinischen
AOK, Peter Buschmann, der sich von der Kasse privat 231.500 Euro
geliehen hatte. Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen und
Empörung. Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit wegen Verdachts
der Untreue. Rein rechtlich ist gegen die Kreditvergabe aber
wahrscheinlich nichts einzuwenden.
Genau hier liege der Knackpunkt, so der FDP-Abgeordnete
Heiner Garg. Die von den Liberalen angestrebte Neuregelung ziele
dagegen darauf ab, die Voraussetzung für die Gewährung von
Vorschüssen, finanziellen Darlehen und Nebenleistungen bei
Körperschaften, rechtsfähigen Anstalten und Stiftungen in der
Satzung der entsprechenden Organe zu verankern. Das helfe auch
der Rechtsaufsicht im Sozialministerium. Diese habe im aktuellen
Fall zu zögerlich gehandelt - offenbar auch wegen der
schwammigen Rechtslage, mutmaßte der Politiker der Liberalen.
Beim Kieler Sozialministerium waren die Vorgänge in der AOK
schon im Jahr 2000 bekannt. Aufgrund des geltenden Rechts durfte
das Ministerium jedoch lediglich die Selbstverwaltung der AOK,
nicht aber die Öffentlichkeit über die Kreditvergabe
informieren.
Stegner: gesetzliche Neuregelung nicht nötig
Die FDP wolle die Selbstverwaltung "ad absurdum"
führen, wies die SPD-Abgeordnete Siegrid Tenor-Alschausky den
Vorstoß der Liberalen zurück. Dieser sei ein Musterbeispiel
dafür, wie Bürokratie geschaffen werde, denn die Neuregelung
werde nicht nur für die Krankenkassen sondern für alle
öffentlichen Körperschaften und auch Stiftungen gelten. Das
wiederum müsse der Staat auch überwachen und mit entsprechend
fachkundigem Personal aufwendig kontrollieren. Zudem schreibe
das Gesundheits- Modernisierungsgesetz der Bundesregierung
künftig die Offenlegung der Vorstandsbezüge der Kassen vor:
Das Thema habe sich damit, was die Kassen betreffe, erledigt.
Eine gesetzliche Neuregelung erübrige sich, pflichtete
Finanzminister Ralf Stegner (SPD) seiner Parteifreundin bei.
Zumal gerade die AOK-Affäre die Effektivität der Demokratie
beweise: "Glauben Sie denn allen Ernstes, dass sich das –
nach der Form in der das heute diskutiert wird – noch einmal
jemand leisten könnte?", fragte Stegner an die Adresse der
Liberalen.
CDU stützt Forderung der Liberalen
Es gehe um das Geld der Versicherten, mahnte hingegen Werner
Kalinka (CDU). Bei anderen Themen, zum Beispiel der
Landwirtschaftskammer, fordere die Landesregierung ständig
Transparenz, hier aber verweigere sie sich. Wenn die
Selbstverwaltung ihre Verantwortung nicht wahr nehme, "dann
ist es gut, wenn sie von uns dazu angehalten wird". Seine
Fraktion werde den Antrag der FDP unterstützen. Eine
"sympathische Stoßrichtung", bescheinigte auch
Angelika Birk (Grüne) dem FDP-Antrag. Dieser sei allerdings ein
sehr umfassendes Anliegen "und das will gut überlegt
sein". So fielen unter eine entsprechende Neuregelung etwa
auch Rundfunk, Kulturstiftungen und die Investitionsbank.
Insgesamt sei der Entwurf "etwas zu romantisch, etwas zu
global", kündigte Birk weiteren Klärungsbedarf im
Ausschuss an. Auch Silke Hinrichsen (SSW) bezweifelte, dass der
FDP-Vorstoß der "richtige Weg" sei, und wies auf das
neue Veröffentlichungsgebot für die Vorstandsbezüge der
Kassen hin.
Der Landtag überwies die Bundesratsinitiative zunächst an
die zuständigen Ausschüsse.
Hintergrund:
Die FDP fordert die Landesregierung auf,
Maßnahmen zur Kontrolle von Körperschaften, Anstalten
und Stiftungen des Landes zu treffen. Diese Institutionen
sollen Mitgliedern ihrer Organe nur unter strengen
Auflagen finanzielle Vorteile gewähren dürfen.
Im Januar war der schleswig-holsteinische
AOK-Vorstandsvorsitzende Peter Buschmann beurlaubt worden,
nachdem bekannt wurde, dass ihm von zwei Mitgliedern des
AOK-Verwaltungsrates Darlehen aus AOK-Mitteln in einer
Gesamthöhe von 231.500 Euro genehmigt worden waren. Die
Opposition im Landtag bemängelt, dies entspreche nicht
der AOK-Satzung und sei dem Landes-Sozialministerium
bereits seit 2000 bekannt gewesen. Das Ministerium als
zuständige Rechtsaufsicht hätte deswegen frühzeitig
einschreiten müssen, so der Vorwurf.
|
zurück
zum Textanfang / Seitenanfang
|
|
Bilanz der
PSA: Landtag zieht vorläufige Bilanz
90 Beschäftigte in Eutin
von Maatwerk-Pleite betroffen
|
Kiel (SHL). Nach der spektakulären
Pleite der größten deutschen Personal Service Agentur (PSA),
die "Maatwerk
Gesellschaft für Arbeitsvermittlung", wird nun
vielerorts das Konzept der PSA grundsätzlich in Frage gestellt.
Die Personal-Service-Agenturen waren im letzten Jahr auf
Vorschlag der Hartz-Kommission eingeführt worden und sollen
Arbeitssuchende durch Leiharbeit qualifizieren, um sie dann in
eine dauerhafte Beschäftigung zu überführen. Die beteiligten
Betriebe erhalten dafür einen Zuschuss vom Staat. Laut einem
Regierungsbericht, den Wirtschaftsminister Bernd Rohwer (SPD) am
Donnerstag, 19. Februar, vorgelegt hat, haben in
Schleswig-Holstein im vergangenen Jahr insgesamt 23 PSA als
privatrechtliche Einrichtungen die Arbeit
aufgenommen. Ende Dezember befanden sich demnach 1.113 Personen
in der Vermittlung der PSA. Von den 474 Personen, die die PSA
wieder verlassen haben, seien 220 Personen in ein
Beschäftigungsverhältnis eingetreten.
"Die bisherigen Ergebnisse sind noch
unbefriedigend", stellte Wirtschaftsminister Bernd Rohwer
(SPD) klar. Für ein abschließendes Urteil sei es aber noch zu
früh. Das gelte bundesweit. In Schleswig-Holstein seien bisher
1.600 Arbeitnehmer von PSA übernommen worden, 500
Arbeitssuchende konnten vermittelt werden. Mit Blick auf die
Maatwerk-Pleite gab der Minister bekannt, dass auch in Eutin 90
Beschäftigte dieser PSA betroffen sind. Hier sei für die
Betroffenen jedoch bereits eine Lösung gefunden worden.
Stimmen der Debatte:
Werner Kalinka (CDU): "In Schleswig-Holstein sind
220 Personen durch die PSA in Arbeit gebracht worden - bei
147.000 Arbeitslosen. 254 Arbeitslose haben die PSA verlassen,
ohne überhaupt Arbeit aufzunehmen Dies ist eine nicht
hinnehmbare Bilanz. PSA sind nicht effektiv und daher das
Beispiel einer gescheiterten Arbeitsmarktpolitik.
Wolfgang Baasch (SPD): Die
PSA sind nur ein Baustein in der Antwort auf die
Arbeitslosigkeit. PSA können erfolgreich sein, müssen aber
noch verbessert werden. Dies haben die über 440 vermittelten
Arbeitssuchenden in Schleswig-Holstein gezeigt. Die
Maatwerk-Pleite macht deutlich, dass auch die regionale
Verankerung zukünftig ein Kriterium für die Vergabe von
Aufträgen an die PSA sein muss.
Heiner Garg (FDP): Rot/Grün
wollte bundesweit 500.000 Menschen wieder in feste
Beschäftigung bringen. Tatsächlich waren es knapp über 6.200.
Ich habe ein Problem damit, dass es immer lukrativer wird, mit
der Arbeitslosigkeit Geld zu verdienen.
Angelika Birk (Grüne): Die
Bundesagentur für Arbeit hat nicht aus der Maatwerk-Pleite
gelernt. Die Lage ist durchaus ernst. Der von der Bundesagentur
für Arbeit eingeschlagene Weg muss gestoppt werden.
Silke Hinrichsen (SSW): Die
Einrichtung von PSA ist grundsätzlich nicht verkehrt, sie
stellen jedoch nur eine Ergänzung zu den vielen anderen
Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik dar. Die Probleme liegen
vor allem in der schwachen konjunkturellen Entwicklung
begründet. Die Bundesagentur für Arbeit muss jetzt die
richtigen Prioritäten in der Arbeitsmarktpolitik der nächsten
Jahre setzen.
Der Antrag wurden zur abschließenden Beratung an den Sozial-
und mitberatend an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.
Hintergrund:
Personalserviceagenturen (PSA) sind eigentlich
Zeitarbeitsfirmen, die für ihre Mitarbeiter passende
Aufträge in Betrieben suchen. Als Kernstück der
Hartz-Reformen verleiht die bei einer Arbeitsagentur
angesiedelte Personalserviceagentur schwer vermittelbare
Arbeitslose an Unternehmen. Geeignete Kandidaten
übernimmt sie auf Vorschlag der Arbeitsagentur in ein
sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Wer sich weigert, in eine PSA zu wechseln, muss mit einer
Sperre der Arbeitslosenunterstützung rechnen.
Zwischen einzelnen Arbeitseinsätzen auf Zeit
werden die Arbeitslosen beraten und können sich beruflich
weiterbilden. Ziel ist, sie möglichst schnell in
ungeförderte und dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse
zu vermitteln.
In Schleswig-Holstein haben laut Regierungsangaben
im Jahr 2003 insgesamt 23 PSA mit einer Kapazität von
1.445 Plätzen die Arbeit aufgenommen.
Wie Anfang der Woche bekannt wurde, hat die
größte PSA der Bundesagentur für Arbeit, die Maatwerk
Gesellschaft für Arbeitsvermittlung, Insolvenzantrag
gestellt. Damit stünden Agenturangaben zufolge 9.500
arbeitslose Menschen, die Maatwerk als Leiharbeitnehmer
beschäftigt habe, wieder auf der Straße. Außerdem
würden auch die 600 Mitarbeiter selbst arbeitslos.
Maatwerk hatte an 66 Standorten 200 der bundesweit rund
1.000 PSAs betrieben.
|
zurück
zum Textanfang / Seitenanfang
|
|