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Weiterentwicklung des Beihilferechts
Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache: 15/3211neu
-Plenarprotokoll-

Eigenständige Norddeutsche Beihilferegelung für Beamte gefordert
Auch Opposition stützt Kurs des Finanzministers

Kiel (lno/SHL). Im Konflikt um die Krankenfürsorge für Beamte strebt Schleswig-Holstein in Kooperation mit den norddeutschen Ländern ein eigenständiges Beihilferecht an. Das sagte Finanzminister Ralf Stegner (SPD) am Freitag im Landtag. Mit der jüngsten Verordnung des Bundes zur Änderung der Beihilfevorschriften würden Empfänger von Beihilfe des Landes schlechter gestellt. Deshalb wolle das Land sie nicht umsetzen. Die Bundesverordnung widerspreche nach Auffassung der Landesregierung den Intentionen des so genannten Gesundheits-Systemmodernisierungsgesetzes. Alle Landtagspartei stützen im wesentlichen den Kurs des Ministers, um die Beamten über die in der gesetzlichen Krankenversicherung erhobene Praxisgebühr nicht unverhältnismäßig zu belasten.

Laut  Stegner würden je Vierteljahr zehn Euro von der errechneten Beihilfe abgezogen und Ausnahmetatbestände für Versorgungsempfänger mit geringen Bezügen und stationär gepflegte Personen gestrichen. Außerdem drohe ein immenser Verwaltungsaufwand. Beispielsweise müssten Beihilfebescheide, die seit 1. Januar ergangen sind, gegebenenfalls nachträglich einzeln erfasst und korrigiert werden. 

Die Grünen hielten sowohl das Beihilfe- als auch das Beamtenrecht generell für unzeitgemäß. Ein Arzt solle für die Behandlung eines Beamten genauso viel Geld erhalten wie für die Betreuung einen normalen Kassenpatienten. Der SSW forderte die völlige Neugestaltung des Gesundheitssystems in der Bundesrepublik. Auch die CDU befürwortete eine Abkoppelung von der Bundesregelung und sprach sich wie Stegner dafür aus, in bestimmten Bereichen beihilfefähige Aufwendungen wie etwa zahnärztliche Leistungen oder Sehhilfen zu pauschalieren.

Die Sozialdemokraten forderten eine grundlegende Reform des öffentlichen Dienstrechts. Insbesondere müsse das Landesbeamtengesetz geändert werden, um eine ungerechtfertigte höhere Belastung der Beamtinnen und Beamten über die Praxisgebühr zu vermeiden. Die gesetzliche Krankenversicherung und die Beihilfe seien nicht miteinander kompatibel. Die Liberalen zeigten sich überrascht von dem aus ihrer Sicht in weiten Teilen zutreffenden Bericht und bedankten sich ausdrücklicher beim Finanzminister.

Der Bericht wurde einstimmig federführend an den Innen- und Rechtsausschuss, mitberatend an den Finanzausschuss überwiesen.

Hauptredner: Finanzminister Ralf Stegner (SPD), Monika Schwalm (CDU), Thomas Rother (SPD), Heiner Garg (FDP), Monika Heinold (Grüne), Silke Hinrichsen (SSW)

Hintergrund:
  Rot-Grün will von der Regierung einen Bericht über die Folgen der Gesundheitsreform für die Beamten. Die Regierung soll darlegen, wie sich das seit Jahresbeginn geltende Gesundheits-Modernisierungsgesetz auswirkt auf das Beihilferecht, also auf die eigenständige Krankenfürsorge für Beamte. Hintergrund: Das Land erstattet seinen Beamten im Krankheitsfall einen Teil der Kosten. Den Rest decken die Staatsdiener über eine Privatversicherung ab. Das Beihilferecht gilt als kompliziert, zumal es nicht bundeseinheitlich ist. Die Regierung soll dem Landtag zusätzlich darlegen, wie sie sich eine Reform des Beihilferechts vorstellt und ob eine Kooperation mit anderen norddeutschen Ländern möglich ist.

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