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Eigenständige
Norddeutsche Beihilferegelung für Beamte gefordert
Auch Opposition stützt Kurs des
Finanzministers
Kiel (lno/SHL). Im Konflikt um die Krankenfürsorge für Beamte
strebt Schleswig-Holstein in Kooperation mit den norddeutschen Ländern ein eigenständiges Beihilferecht an. Das sagte Finanzminister
Ralf Stegner (SPD) am Freitag im Landtag. Mit der jüngsten Verordnung
des Bundes zur Änderung der Beihilfevorschriften würden Empfänger von
Beihilfe des Landes schlechter gestellt. Deshalb wolle das Land sie
nicht umsetzen. Die Bundesverordnung widerspreche nach Auffassung der
Landesregierung den Intentionen des so genannten Gesundheits-Systemmodernisierungsgesetzes.
Alle Landtagspartei stützen im wesentlichen den Kurs des
Ministers, um die Beamten über die in der gesetzlichen
Krankenversicherung erhobene Praxisgebühr nicht
unverhältnismäßig zu belasten.
Laut Stegner würden je Vierteljahr zehn Euro von der errechneten Beihilfe abgezogen und Ausnahmetatbestände
für Versorgungsempfänger mit geringen Bezügen und stationär gepflegte
Personen gestrichen. Außerdem drohe ein immenser Verwaltungsaufwand.
Beispielsweise müssten Beihilfebescheide, die seit 1. Januar ergangen
sind, gegebenenfalls nachträglich einzeln erfasst und korrigiert werden.
Die
Grünen hielten sowohl das Beihilfe- als auch das Beamtenrecht
generell für unzeitgemäß. Ein Arzt solle für die Behandlung eines
Beamten genauso viel Geld erhalten wie für die Betreuung einen
normalen Kassenpatienten. Der SSW
forderte die völlige Neugestaltung des Gesundheitssystems in der
Bundesrepublik. Auch die CDU
befürwortete eine Abkoppelung von der Bundesregelung und sprach
sich wie Stegner dafür aus, in bestimmten Bereichen
beihilfefähige Aufwendungen wie etwa zahnärztliche Leistungen
oder Sehhilfen zu pauschalieren.
Die Sozialdemokraten forderten eine grundlegende Reform des
öffentlichen Dienstrechts. Insbesondere müsse das
Landesbeamtengesetz geändert werden, um eine ungerechtfertigte
höhere Belastung der Beamtinnen und Beamten über die
Praxisgebühr zu vermeiden. Die gesetzliche Krankenversicherung
und die Beihilfe seien nicht miteinander kompatibel. Die Liberalen
zeigten sich überrascht von dem aus ihrer Sicht in weiten Teilen
zutreffenden Bericht und bedankten sich ausdrücklicher beim
Finanzminister.
Der Bericht wurde einstimmig federführend an den Innen- und
Rechtsausschuss, mitberatend an den Finanzausschuss überwiesen.
Hauptredner:
Finanzminister Ralf Stegner
(SPD), Monika Schwalm (CDU), Thomas Rother (SPD), Heiner Garg
(FDP), Monika Heinold (Grüne), Silke Hinrichsen (SSW)
Hintergrund:
Rot-Grün will von der Regierung einen Bericht
über die Folgen der Gesundheitsreform für die Beamten.
Die Regierung soll darlegen, wie sich das seit
Jahresbeginn geltende Gesundheits-Modernisierungsgesetz
auswirkt auf das Beihilferecht, also auf die
eigenständige Krankenfürsorge für Beamte. Hintergrund:
Das Land erstattet seinen Beamten im Krankheitsfall einen
Teil der Kosten. Den Rest decken die Staatsdiener über
eine Privatversicherung ab. Das Beihilferecht gilt als
kompliziert, zumal es nicht bundeseinheitlich ist. Die
Regierung soll dem Landtag zusätzlich darlegen, wie sie
sich eine Reform des Beihilferechts vorstellt und ob eine
Kooperation mit anderen norddeutschen Ländern möglich
ist.
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