Auf dieser Seite: Kommunale Handlungsfähigkeit  -  Küstenwache

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Top 26: 
Entschließung zur Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit
Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 15/2441
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
(Ausschussüberweisung 81. Sitzung am 20. Februar 2003)
   neu: ohne Aussprache

Drucksache: 15/3198
-Plenarprotokoll-
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Top 38: 
Einheitliche Deutsche Küstenwache
Landtagsbeschluss vom 23. Januar 2004 - Drs. 15/3175(neu)
Bericht der Landesregierung
       - von der Tagesordnung abgesetzt -
Drucksache: 15/3216
-Plenarprotokoll-
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"Sofortprogramm zur Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit" abgelehnt

Kiel (SHL). Rot-Grün und SSW haben ohne Aussprache ein siebenseitiges "Sofortprogramm zur Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit" abgelehnt. Mit dem Programm sollte sich die Landesregierung auch auf Bundesebene für Korrekturen an der Gemeindefinanzreform einsetzen. Die Union, die am Freitag, 12. Februar, mit der FDP gegen die Ablehnung stimmte, forderte unter anderem die Rücknahme der Erhöhung der Gewerbesteuerumlage und die konsequente Anwendung des Konnexitätsprinzips. Außerdem sollten keine Bundes- oder Landesaufgaben an die Kommunen abgegeben werden, ohne für deren Finanzierung aufzukommen.

Hintergrund:
  Die Finanzen der Städte und Gemeinden sind in einem dramatischen Zustand. Der Deutsche Städtetag schätzt das Defizit der kommunalen Haushalte in Deutschland für das Jahr 2003 auf insgesamt 9,9 Milliarden Euro. In Schleswig-Holstein sind die Einnahmen 2003 um mehr als 100 Millionen Euro unter den geplanten Ansätzen geblieben. Gründe für diese Entwicklung waren unter anderem der Rückgang der Gewerbesteuer-Einnahmen, die gestiegenen Aufwendungen für Sozialhilfe und der Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst.
  Durch den Vermittlungs-Kompromiss vom Dezember ergeben sich für die Kommunen weitere Probleme. So beziffert der Städtetag die Mehrkosten durch die Zusammenlegung von Arbeits- und Sozialhilfe auf bundesweit elf Milliarden Euro. Auch das teilweise Vorziehen der Steuerreform verursacht Mindereinnahmen. Diese sollen unter anderem durch die Senkung der Gewerbesteuerumlage (der Anteil der Gewerbesteuer, der dem Land und dem Bund zusteht) von 28 auf 20 Prozent ausgeglichen werden. Das bedeutet nach Angaben der Bundesregierung für die Kommunen ein Mehr in den Kassen von bundesweit rund 2,5 Milliarden Euro.
  Die Landesregierung plant, den Krediterlass für die Kommunen zu lockern – damit könnten Städte und Gemeinden mehr Kredite für Investitionen aufnehmen. Zudem will das Kabinett Forderungen aus dem Kommunalen Investitionsfonds (KIF) verkaufen und damit den Kreisen und Gemeinden bis 2006 insgesamt 180 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
(
weitere Infos: plenum-online, Januar 2004)
  Die CDU fordert zudem, das Konnexitätsprinzip konsequent anzuwenden und keine Bundes- oder Landesaufgaben an die Kommunen abzugeben ohne für deren Finanzierung aufzukommen.

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Küstenwache

von der Tagesordnung abgesetzt

Hauptredner:

Hintergrund:
   Der Landtag hat die Landesregierung aufgefordert, sich für eine einheitliche deutsche Küstenwache einzusetzen. Die neue Behörde soll die Aufgaben des Bundesgrenzschutz, des Zoll, der Fischereiaufsicht und der Wasserschutzpolizei in weiten Teilen übernehmen. Hierdurch erhofft sich das Parlament mehr Effizienz und weniger bürokratische Hemmnisse, beispielsweise beim Umgang mit Schiffsunfällen und Umweltkatastrophen. Unklare Kompetenzen hatten bei der Havarie des Holzfrachters "Pallas" vor Amrum 1998 Probleme verursacht.
  Zur Umsetzung des Vorschlages ist unter Umständen eine Grundgesetzänderung nötig, denn die Bundesländer müssten einen Teil ihrer verfassungsmäßigen Rechte an den Bund abtreten. Auch Staatsverträge zwischen den betroffenen Küstenländern sind denkbar.
  Seit Januar 2003 existiert bereits ein gemeinsames Havariekommando mit Sitz in Cuxhaven. Auch die EU bereitet im Rahmen einer Agentur für Seesicherheit die Länder übergreifende Koordinierung des Küstenschutzes vor. Am vergangenen Freitag hat sich auch der Bundestag hinter das Projekt einer zentralen deutschen Küstenwache gestellt.
  Die verschiednen Küstenschutzbehörden verfügen zurzeit über 30 Schiffe, sieben Hubschrauber und zwei Flugzeuge.

mehr Informationen: plenum-online, Januar 2004
(www..sh-landtag.de/plenumonline/januar2004/
texte/06_21_beamtengesetz_kuestenwache.htm)

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