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Vogelgrippe:
Landtag warnt
vor Panikmache
Schleswig-Holstein
sieht sich gewappnet
Kiel (SHL). Die Landesregierung sieht
Schleswig-Holstein für einen möglichen Ausbruch der Vogelgrippe im
Land zwischen den Meeren gerüstet: Zentrales Mittel der
Seuchenbekämpfung soll "das frühzeitige Erkennen der
Vogelgrippe" sein, so Landwirtschaftsminister Christian von
Boetticher (CDU) in einer Regierungserklärung.Und: und im Fall des
Falles sollen – wie im vom Virus heimgesuchten Nachbarland
Mecklenburg-Vorpommern geschehen – um betroffene Regionen herum
Schutzzonen ausgewiesen werden. Zudem habe die Landesregierung
angesichts der zu erwartenden Ausbreitung der Seuche ein
Bürgertelefon eingerichtet und die Untersuchungskapazitäten im
zuständigen Neumünsteraner Labor sowie das Monitoring an den
Küsten erweitert. Von Boetticher appellierte auch an das
Verantwortungsbewusstsein der Geflügeltierhalter: Der Einhaltung
der Meldepflicht komme eine besondere Bedeutung zu.
Wie der Minister wandten sich die Vertreter aller
Parteien im Rahmen der Debatte unisono gegen Panikmache. Die
Vogelgrippe stelle keine Bedrohung für den Menschen dar. Die
Sozialdemokraten kritisierten vor diesem Hintergrund, die
dramatisierende Berichterstattung in den Medien. Die Union sprach
sich für eine Verstärkung der Aufklärungsbemühungen aus.
Hauptanliegen – das betonten Vertreter aller Couleur – müsse es
sein, zu verhindern, dass das Virus auf das Hausgeflügel übergehe.
Mit Blick auf die anfänglichen Probleme in
Mecklenburg-Vorpommern, die Seuche umgehend und effektiv zu
bekämpfen, mahnte die Opposition die Behebung von
Kommunikationsproblemen zwischen den Behörden an. Die Grünen sahen
in dem schleppenden Anlaufen der Seuchenbekämpfung ein Problem der
föderalen Struktur. Der SSW betonte, das Virus müsse orts- und
zeitnah bekämpft werden. Die Liberalen monierten die bisherige
Dauer der Laboruntersuchungen: Die Ergebnisse der so genannten
Schnelltests würden viel lange auf sich warten lassen.
Weitere
Hauptredner: Axel Bernstein (CDU), Henning
Höppner (SPD), Heiner Garg (FDP), Monika Heinold (Grüne) und Lars
Harms (SSW)
Hintergrund:
Landwirtschafts- und
Umweltminister Christian von Boetticher (CDU) gibt im
Landtag eine Regierungserklärung zu den Gefahren durch
die Vogelgrippe und seinen Gegenmaßnahmen ab. Die auch
für den Menschen gefährliche Vogelgrippe war in der
vergangenen Woche bei verendeten Wasservögeln auf der
Insel Rügen erstmals in Deutschland aufgetreten. Trotz
Desinfektions- und Quarantänemaßnahmen durch die
Behörden und die Bundeswehr breitet sich das Virus weiter
aus. In Mecklenburg-Vorpommern gilt allen Landkreisen an
der Ostseeküsten Katastrophenalarm.
Das schleswig-holsteinische
Landwirtschaftsministerium hat am Montag das
Zwischenergebnis der laufenden Untersuchungen toter Vögel
im Landeslabor in Neumünster bekannt gegeben. Demnach
wurden bisher insgesamt 137 Kadaver untersucht. 136 Proben
erbrachten ein negatives Untersuchungsergebnis, das heißt
eine Infektion mit Vogelgrippe konnte als Todesursache
ausgeschlossen werden. Lediglich bei einer in Ostholstein
gefundenen Ente wurde erneut ein so genannter
"H-Fall" festgestellt, also ein allgemeiner
Virusstamm. Dennoch gilt für Geflügelbesitzer seit
vergangenem Freitag die Aufstallungspflicht für ihre
Tiere.
Das aggressive Vogelgrippe-Virus H5N1 ist 1997
erstmals in Hongkong aufgetreten. Seit dem erneuten
Ausbruch in Südostasien im Jahr 2003 ist der Erreger nach
Angaben der Welttiergesundheitsorganisation (OIE) in 26
Staaten nachgewiesen worden – seit neustem auch in
Mitteleuropa. Bei Menschen wurden nach Daten der
Weltgesundheitsorganisation WHO bislang rund 170
Infektionen nachgewiesen, mehr als 90 Patienten davon
starben. Mehrere Dutzend Millionen Vögel wurden
vorsorglich getötet oder sind an einer Infektion
gestorben.
mehr Informationen: plenum-online,
November
2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/november2005/texte/25_vogelgrippe.htm)
Stichwort: Regierungserklärung
Der Ministerpräsident und die
Mitglieder der Landesregierung haben die Möglichkeit,
während einer Plenarsitzung des Landtages eine
Regierungserklärung, das heißt eine Stellungnahme zu
einem aktuellen politischen Thema, abzugeben. Grundlagen
dieser Regelung sind Artikel 21 der Landesverfassung und
Paragraph 48 der Geschäftsordnung. Der Landtag kann im
Anschluss an eine Regierungserklärung eine Aussprache zu
diesem Thema vornehmen, deren Dauer im Ältestenrat
festgelegt wird.
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