Auf dieser Seite: Föderalismusreform (Aktuelle Stunde) 

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Aktuelle Stunde...
...zum Thema Föderalismusreform

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
"Entscheidungen zur Föderalismusreform: Position der Landesregierung in der Sondersitzung der Ministerpräsidentenkonferenz am 10.03.2006 / Die Auswirkungen der seit dem 16.02.2006 geplanten Grundgesetzänderungen auf das Land Schleswig-Holstein."

Föderalismusreform: Stegner will auch Nachbesserungen drängen 

Landesregierung hält sich zum
Abstimmungsverhalten weiter bedeckt

Kiel (SHL). Aus "taktische Gründen" will die Landesregierung erst kurz vor der Abstimmung zur Föderalismusreform im Bundesrat Schleswig-Holsteins Position publik machen. Das stellte Innenminister Ralf Stegner (SPD) in einer von den Grünen beantragten Aktuellen Stunde erneut klar. Er betonte, dass die Landesregierung "keine Basta-Politik" aus dem Kanzleramt akzeptieren werde: In einzelnen Punkten wie Beamtenbesoldung, Bildungs- und Hochschulpolitik, Heimrecht und Strafvollzugskompetenzen müsse noch auf Veränderungen gedrängt werden, so Stegner.

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Anne Lütkes,  las aus der Reform "Tendenzen zum Wettbewerbs-Föderalismus" heraus und nannte die Kompetenzübertragung vom Bund auf die Länder in den von Stegner erwähnten Punkten sowie im Bereich Umwelt eine "Gefahr für unser Land". In dieselbe Richtung argumentierten Ekkehard Klug (FDP), der die geplante Reform als "politisches Kuckucksei" bezeichnete. Bei Ablehnung werde es gar keine Reform geben und bei Zustimmung eine "mit vielen Macken".

Während Anke Spoorendonk vom SSW von einer "Heimlichtuerei" der großen Koalition sprach, bezeichnete der Fraktionschef der CDU, Johann Wadephul, die Aktuelle Stunde als überflüssig: Das Thema sei – auch im Kieler Landtag – schon ausgiebig diskutiert worden. Die Notwendigkeit der Reform müsse gesehen werden, obwohl die CDU die Bedenken der Grünen teile. Ähnlich argumentierte SPD-Fraktionschef Lothar Hay, der es zudem als vernünftig erachtete, dass die Landesregierung erst am Ende der Debatte über die Zustimmung im Bundesrat entscheiden werde.

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Hintergrund: 
  Auf Antrag der Grünen beschäftigt sich der Landtag in einer Aktuellen Stunde mit den von der Berliner Koalition erarbeiteten Vorschlägen zur geplanten Föderalismus-Reform. Diese tiefstgreifende Verfassungsänderung seit 1949 sieht unter anderem vor, den Anteil der im Bundesrat zustimmungspflichtigen Bundesgesetze von derzeit etwa 60 auf 35 bis 40 Prozent zu reduzieren. Dies soll dadurch erreicht werden, dass – anders als bisher im Grundgesetz vorgesehen – eine Zustimmungsbedürftigkeit der Länderkammer nicht schon dann eintritt, wenn der Bund in einem Gesetz auch das Verwaltungsverfahren mitregelt.
  Künftig soll der Bund das Verwaltungsverfahren in der Regel ohne Zustimmung des Bundesrats festlegen können. Die Länder dürfen dann aber – und das ist neu – von diesen Bestimmungen durch eigene Gesetze abweichen. Der Bund erhofft sich hierdurch mehr Freiräume und weniger Vermittlungsverfahren. Im Gegenzug sollen auch die Länder mehr Gestaltungsspielräume erhalten. Dies betrifft vor allem die Bereiche Bildungs- und Hochschulpolitik sowie das Umweltrecht. Hier könnte der Bund zwar weiter Regelungen verabschieden. Er könnte dann auch über den Hochschulzugang und Hochschulabschluss bestimmen. Auch soll der Bund die Möglichkeit erhalten, ein einheitliches Umweltgesetzbuch zu erlassen, das erstmals alle Gebiete des Umweltrechts umfassen könnte. Aber: In beiden Fällen können die Länder abweichende Gesetze erlassen.
  Aufgegeben werden soll im Bereich der Hochschule auch die Gemeinschaftsaufgaben. Der Bund würde sich jedoch weiterhin an Hochschulbau, Forschungsförderung und Bildungsplanung beteiligen. Zudem sollen die Länder künftig allein für die Besoldung und Altersversorgung ihrer Beamten zuständig sein. Statusfragen der Beamten würde dagegen weiterhin der Bund regeln. Ferner soll in einer ganzen Reihe von Sachgebieten die Gesetzgebungszuständigkeit allein auf die Länder verlagert werden – vom Ladenschluss bis hin zum Strafvollzug. Andererseits soll der Bund etwa über die Nutzung der Kernenergie allein bestimmen können. Das Bundeskriminalamt (BKA) könnte dann tätig werden, wenn eine länderübergreifende Terrorgefahr vorliegt.
  In einem Teilbereich soll auch eine neue Art von Zustimmungszwang des Bundesrats eingeführt werden. Der Bund soll den Ländern ohne deren Zustimmung keine Geldleistungen mehr aufdrücken können. Das war eine alte Forderung der Länder, die sich in der Vergangenheit immer wieder über die Übertragung von Kosten durch den Bund beschwert hatten, gegen die sich nicht wehren konnten.
  Ob Schleswig-Holstein diesen Grundgesetz-Änderungen im Bundesrat mit seinen vier Stimmen zur Zweidrittelmehrheit verhelfen wird, war zuletzt offen geblieben.

mehr Informationen: plenum-online, Januar 2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/januar2006/
texte/08_14_foederalismusreform.htm)

Stichwort: 
 
Über eine bestimmte Frage von allgemeinem Interesse kann eine Aktuelle Stunde von einer Fraktion oder von mindestens fünf Abgeordneten beantragt werden. Die Redebeiträge einzelner Abgeordneter dürfen nicht länger als fünf Minuten dauern und zusammengenommen sechzig Minuten nicht überschreiten. Die von Mitgliedern der Landesregierung in Anspruch genommene Redezeit bleibt dabei unberücksichtigt, sollte aber dreißig Minuten nicht überschreiten.
 Eine Aktuelle Stunde findet auch statt, wenn während einer Fragestunde ein Fragesteller die Beantwortung durch die Landesregierung für unzureichend hält. Die Aussprache muss unmittelbar nach Schluss der Fragestunde verlangt und durchgeführt werden.

mehr Informationen: Geschäftsordnung des Landtages S-H
(www.landesregierung-sh.de/landesrecht/1101-7fr.htm)

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