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Auf dieser
Seite: Föderalismusreform
(Aktuelle
Stunde)
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Aktuelle Stunde...
...zum Thema Föderalismusreform
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
"Entscheidungen zur Föderalismusreform: Position der
Landesregierung in der Sondersitzung der Ministerpräsidentenkonferenz
am 10.03.2006 / Die Auswirkungen der seit dem 16.02.2006 geplanten
Grundgesetzänderungen auf das Land Schleswig-Holstein." |
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Föderalismusreform: Stegner will
auch Nachbesserungen drängen
Landesregierung hält sich zum
Abstimmungsverhalten weiter bedeckt
Kiel (SHL). Aus "taktische Gründen"
will die Landesregierung erst kurz vor der Abstimmung zur
Föderalismusreform im Bundesrat Schleswig-Holsteins Position
publik machen. Das stellte Innenminister Ralf Stegner (SPD) in
einer von den Grünen beantragten Aktuellen Stunde erneut klar. Er
betonte, dass die Landesregierung "keine Basta-Politik"
aus dem Kanzleramt akzeptieren werde: In einzelnen Punkten wie
Beamtenbesoldung, Bildungs- und Hochschulpolitik, Heimrecht und
Strafvollzugskompetenzen müsse noch auf Veränderungen gedrängt
werden, so Stegner.
Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Anne
Lütkes, las aus der Reform "Tendenzen zum
Wettbewerbs-Föderalismus" heraus und nannte die
Kompetenzübertragung vom Bund auf die Länder in den von Stegner
erwähnten Punkten sowie im Bereich Umwelt eine "Gefahr für
unser Land". In dieselbe Richtung argumentierten Ekkehard
Klug (FDP), der die geplante Reform als "politisches
Kuckucksei" bezeichnete. Bei Ablehnung werde es gar keine
Reform geben und bei Zustimmung eine "mit vielen
Macken".
Während Anke Spoorendonk vom SSW von einer
"Heimlichtuerei" der großen Koalition sprach,
bezeichnete der Fraktionschef der CDU, Johann Wadephul, die
Aktuelle Stunde als überflüssig: Das Thema sei – auch im
Kieler Landtag – schon ausgiebig diskutiert worden. Die
Notwendigkeit der Reform müsse gesehen werden, obwohl die CDU die
Bedenken der Grünen teile. Ähnlich argumentierte SPD-Fraktionschef
Lothar Hay, der es zudem als vernünftig erachtete, dass die
Landesregierung erst am Ende der Debatte über die Zustimmung im
Bundesrat entscheiden werde.
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Hintergrund:
Auf Antrag der Grünen
beschäftigt sich der Landtag in einer Aktuellen Stunde
mit den von der Berliner Koalition erarbeiteten
Vorschlägen zur geplanten Föderalismus-Reform. Diese
tiefstgreifende Verfassungsänderung seit 1949 sieht unter
anderem vor, den Anteil der im Bundesrat
zustimmungspflichtigen Bundesgesetze von derzeit etwa 60
auf 35 bis 40 Prozent zu reduzieren. Dies soll dadurch
erreicht werden, dass – anders als bisher im Grundgesetz
vorgesehen – eine Zustimmungsbedürftigkeit der
Länderkammer nicht schon dann eintritt, wenn der Bund in
einem Gesetz auch das Verwaltungsverfahren mitregelt.
Künftig soll der Bund das Verwaltungsverfahren in
der Regel ohne Zustimmung des Bundesrats festlegen
können. Die Länder dürfen dann aber – und das ist neu
– von diesen Bestimmungen durch eigene Gesetze
abweichen. Der Bund erhofft sich hierdurch mehr Freiräume
und weniger Vermittlungsverfahren. Im Gegenzug sollen auch
die Länder mehr Gestaltungsspielräume erhalten. Dies
betrifft vor allem die Bereiche Bildungs- und
Hochschulpolitik sowie das Umweltrecht. Hier könnte der
Bund zwar weiter Regelungen verabschieden. Er könnte dann
auch über den Hochschulzugang und Hochschulabschluss
bestimmen. Auch soll der Bund die Möglichkeit erhalten,
ein einheitliches Umweltgesetzbuch zu erlassen, das
erstmals alle Gebiete des Umweltrechts umfassen könnte.
Aber: In beiden Fällen können die Länder abweichende
Gesetze erlassen.
Aufgegeben werden soll im Bereich der Hochschule
auch die Gemeinschaftsaufgaben. Der Bund würde sich
jedoch weiterhin an Hochschulbau, Forschungsförderung und
Bildungsplanung beteiligen. Zudem sollen die Länder
künftig allein für die Besoldung und Altersversorgung
ihrer Beamten zuständig sein. Statusfragen der Beamten
würde dagegen weiterhin der Bund regeln. Ferner soll in
einer ganzen Reihe von Sachgebieten die
Gesetzgebungszuständigkeit allein auf die Länder
verlagert werden – vom Ladenschluss bis hin zum
Strafvollzug. Andererseits soll der Bund etwa über die
Nutzung der Kernenergie allein bestimmen können. Das
Bundeskriminalamt (BKA) könnte dann tätig werden, wenn
eine länderübergreifende Terrorgefahr vorliegt.
In einem Teilbereich soll auch eine neue Art von
Zustimmungszwang des Bundesrats eingeführt werden. Der
Bund soll den Ländern ohne deren Zustimmung keine
Geldleistungen mehr aufdrücken können. Das war eine alte
Forderung der Länder, die sich in der Vergangenheit immer
wieder über die Übertragung von Kosten durch den Bund
beschwert hatten, gegen die sich nicht wehren konnten.
Ob Schleswig-Holstein diesen
Grundgesetz-Änderungen im Bundesrat mit seinen vier
Stimmen zur Zweidrittelmehrheit verhelfen wird, war
zuletzt offen geblieben.
mehr
Informationen: plenum-online,
Januar
2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/januar2006/
texte/08_14_foederalismusreform.htm)
Stichwort:
Über eine bestimmte Frage von
allgemeinem Interesse kann eine Aktuelle Stunde von einer
Fraktion oder von mindestens fünf Abgeordneten beantragt
werden. Die Redebeiträge einzelner Abgeordneter dürfen
nicht länger als fünf Minuten dauern und
zusammengenommen sechzig Minuten nicht überschreiten. Die
von Mitgliedern der Landesregierung in Anspruch genommene
Redezeit bleibt dabei unberücksichtigt, sollte aber dreißig
Minuten nicht überschreiten.
Eine Aktuelle Stunde findet auch statt, wenn während
einer Fragestunde ein Fragesteller die Beantwortung durch
die Landesregierung für unzureichend hält. Die
Aussprache muss unmittelbar nach Schluss der Fragestunde
verlangt und durchgeführt werden.
mehr
Informationen: Geschäftsordnung
des Landtages S-H
(www.landesregierung-sh.de/landesrecht/1101-7fr.htm)
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