Auf dieser Seite: Arbeitslosenberatung  –  Hartz IV

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Top 14: 
Bezuschussung der Beratungsarbeit der Arbeitsloseninitiativen
Antrag der Abgeordneten des SSW

Drucksache: 16/582
-Plenarprotokoll-
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Top 34: 
Bericht der Landesregierung über den Stand des Revisionsverfahrens und das Ergebnis der Überprüfung nach § 46 Abs. 6 Satz 2 SGB II (Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch / SGB II)
Landtagsbeschluss vom 9.11.2005 – Drs. 16/298neu-3. Fassung
Federführend ist das Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa
Drucksache: 16/571
-Plenarprotokoll-
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Rettungsanker für Arbeitslosen-Initiativen

Landesregung will bei Kooperation mit Arbeitsagenturen vermitteln / Landesbezuschussung abgelehnt

Kiel (SHL/23.02.). Die Landesregierung will sich bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) für die finanzielle Unterstützung örtlicher Arbeitslosen-Initiativen stark machen: Mit Blick auf die Vermittlerrolle der Landesregierung Nordrhein-Westfalens zwischen den dortigen Arbeitsagenturen und den Arbeitslosen-Initiativen versicherte der schleswig-holsteinische Arbeitsminister Uwe Döring (SPD), das Beispiel zu prüfen und sich daran zu orientieren. Döring reagierte damit auf einen entsprechenden Antrag des SSW. Die Partei der dänischen Minderheit befürchtet, dass die von Vereinen getragenen Initiativen ohne finanzielle Unterstützung vor dem Aus stehen. 

Hintergrund: Seit In-Kraft-Treten der Arbeitsmarktreform Hartz IV wird die Beratungsarbeit der Arbeitsloseninitiativen nicht mehr vom Land bezuschusst. Zuständig für deren Unterstützung sind nunmehr die neu gegründeten Jobcenter oder die Arbeitsagenturen vor Ort im Verantwortungsbereich der BA. Bis 2005 hatten die Initiativen rund 150.000 Euro aus dem Landeshaushalt bekommen. Vereine wie beispielsweise das "Sozialforum", die Arbeitsloseninitiative Kiel, kümmern sich um Menschen, die in Armut leben, psychische Probleme und zumeist keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben.

Die vom SSW angemahnte Vermittlerrolle der Landesregierung stieß im Plenum auf breite Zustimmung. Für Zwist sorgte hingegen das Ansinnen der Grünen, die Arbeitsloseninitiativen weiterhin mit Landesgeldern zu unterstützen. Die dramatische Finanzlage lasse hier keinen Spielraum zu, hieß es aus den Reihen von CDU und SPD. Das Land sei hierfür nicht mehr zuständig, konstatierte Arbeitsminister Uwe Döring, und Doppelstrukturen seien abzulehnen. 

Der Antrag des SSW wurde an den Sozialausschuss überwiesen.

Weitere Redner: Lars Harms (SSW), Torsten Geerdts (CDU), Wolfgang Baasch (SPD), Heiner Garg (FDP), Monika Heinold (Grüne)

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Hintergrund:
  Der SSW fordert die Landesregierung auf, sich bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) und bei den Hartz IV-Arbeitsgemeinschaften aus BA und Kommunen (ARGE) für die weitere Bezuschussung von Arbeitsloseninitiativen einzusetzen.
  Diese Beratungsstellen wurden bis 2005 mit rund 150.000 Euro aus dem Landeshaushalt gefördert. Im Zuge von Hartz IV ist die Zuständigkeit hierfür an die neu gegründeten Job-Center übergegangen. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage des SSW-Abgeordneten Lars Harms
(16/499) stellt das Arbeitsministerium dar, dass die Bezuschussung in verschiedenen ARGE nicht mehr gezahlt werde. Zudem führt das Ministerium aus: "Beratung und Betreuung von Arbeitslosen gehören zu den Kernaufgaben der Job-Center und Arbeitsagenturen im Lande. Hierzu bedarf es heute nicht mehr der Förderung spezieller Arbeitslosenberatungsstellen."

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Landtag begrüßt Beteiligung des Bundes an Unterkunftskosten für Hartz IV-Empfänger

Kiel (SHL/23.02.) Schleswig-Holsteins Kommunen können 2005 und 2006 auf eine Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten für Hartz IV-Empfänger in Höhe von rund 130 Millionen Euro zurückgreifen. Dies hat Arbeitsminister Uwe Döring in einem interfraktionell beantragten Bericht deutlich gemacht. Die Landesregierung habe Wort gehalten und die von Ex-Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement geplante Streichung der Mittel im Schulterschluss mit den anderen Ländern verhindert, so Döring. Allerdings stünde eine endgültige Vereinbarung mit dem Bund über die künftige Kostenverteilung ab dem Jahr 2007 aus, betonte er. Alle Landtagsparteien begrüßten die Entlastung für die Schleswig-Holsteinischen Kommunen.

Ex-Wirtschaftsminister Clement hatte den Kreisen vorgeworfen, sie hätten zahlreiche vormalige Sozialhilfe-Empfänger als ALG II-Bezieher an die Bundesagentur für Arbeit "abgewälzt" und deshalb die Einbehaltung der Mittel angekündigt. Neben den kommunalen Spitzenverbänden hatte auch der Landtag im November geschlossen Kritik an Clements Vorstoß geübt. Der Bericht wurde zur Kenntnis genommen.

Hauptredner: Anne Lütkes (Grüne), Torsten Geerdts (CDU), Wolfgang Baasch (SPD), Heiner Garg (FDP), Lars Harms (SSW)

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Hintergrund:
  Auf Antrag aller Landtagsparteien berichtet die Landesregierung über die Änderung der Unterkunftskosten-Regelung im Rahmen von Hartz IV und deren Auswirkung auf die kommunalen Haushalte im Lande. Das Problem: Die Kosten der Arbeitsmarktreform übersteigen die Erwartungen erheblich. War der Bund für 2005 von Ausgaben für Bezieher des neuen Arbeitslosengeldes II (ALG II) in Höhe von 14,6 Milliarden Euro ausgegangen, so liegt die tatsächliche Zahl nach Medienberichten bei mindestens 26 Milliarden. Ein Grund hierfür ist die unerwartet hohe Zahl der ALG II-Empfänger. Sie liegt nicht wie geplant bei 3,5 Millionen, sondern bei 4,9 Millionen. Und: Schätzungen zufolge sind im Zuge von Hartz IV rund 400.000 neue Haushalte mit Förderanspruch entstanden – zumeist junge Menschen, die aufgrund neuer Fördermöglichkeiten aus der elterlichen Wohnung ausgezogen sind. Ex-Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) hatte deswegen gefordert, die Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten der Kommunen von zurzeit 29,1 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2005 zu streichen. Sein Vorwurf: Die Kreise hätten zahlreiche vormalige Sozialhilfe-Empfänger als ALG II-Bezieher an die Bundesagentur für Arbeit "abgewälzt".
  Neben den kommunalen Spitzenverbänden hatte auch der Landtag im November geschlossen Kritik an Clements Vorstoß geübt. Die Abgeordneten forderten den Erhalt der zugesagten Entlastung von 2,5 Milliarden Euro für die Kommunen in Deutschland. Zudem wurde die Landesregierung aufgefordert, ihre Einsparungen aus der Wohngeldreform vollständig an die Kommunen weiterzureichen.
  Der Bericht der Landesregierung stellt nun fest, dass die von Bundestag und Bundesrat im Dezember verabschiedete Hartz IV-Reform die versprochenen Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten von 29,1 Prozent für die Jahre 2005 und 2006 festschreibt. Ab 2007 soll eine neue bundesgesetzliche Regelung gefunden werden. Für die Kreise und kreisfreien Städte im Lande bedeutet dies dem Regierungsbericht zufolge den Erhalt von Bundesmitteln in Höhe von jährlich 130 Millionen Euro. Hinzu kommen für 2005 und 2006 jeweils gut 50 Millionen aus den Netto-Entlastungen des Landes durch Hartz IV. Das Arbeitsministerium wertet dieses Ergebnis als "großen Verhandlungserfolg".
  Unterdessen hat der Bundestag eine weitere Hartz IV-Änderung beschlossen: Junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren gehören vom 1. April an zum Haushalt ihrer Eltern und haben nur noch in Ausnahmefällen Anspruch auf einen eigenen Hausstand. Sie erhalten zudem nur noch 276 Euro oder 80 Prozent des bisherigen Zuschusses.

mehr Informationen: plenum-online, November 2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/november2005/
texte/16_30_hartzIV_SGBII.htm)

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ttt

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