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Auf
dieser Seite: Arbeitslosenberatung
– Hartz IV
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Top 14:
Bezuschussung der Beratungsarbeit der
Arbeitsloseninitiativen
Antrag der Abgeordneten des SSW |
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Top 34:
Bericht der Landesregierung über den Stand des
Revisionsverfahrens und das Ergebnis der Überprüfung nach § 46
Abs. 6 Satz 2 SGB II (Bundesbeteiligung an den Kosten der
Unterkunft und Heizung für Leistungsberechtigte nach dem Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch / SGB II)
Landtagsbeschluss vom 9.11.2005 – Drs. 16/298neu-3.
Fassung
Federführend ist das Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa |
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Rettungsanker
für Arbeitslosen-Initiativen
Landesregung
will bei Kooperation mit Arbeitsagenturen vermitteln /
Landesbezuschussung abgelehnt
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Kiel (SHL/23.02.). Die Landesregierung
will sich bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) für die
finanzielle Unterstützung örtlicher Arbeitslosen-Initiativen
stark machen: Mit Blick auf die Vermittlerrolle der
Landesregierung Nordrhein-Westfalens zwischen den dortigen
Arbeitsagenturen und den Arbeitslosen-Initiativen versicherte
der schleswig-holsteinische Arbeitsminister Uwe Döring (SPD),
das Beispiel zu prüfen und sich daran zu orientieren. Döring
reagierte damit auf einen entsprechenden Antrag des SSW. Die
Partei der dänischen Minderheit befürchtet, dass die von
Vereinen getragenen Initiativen ohne finanzielle Unterstützung
vor dem Aus stehen.
Hintergrund: Seit In-Kraft-Treten der
Arbeitsmarktreform Hartz IV wird die Beratungsarbeit der
Arbeitsloseninitiativen nicht mehr vom Land bezuschusst.
Zuständig für deren Unterstützung sind nunmehr die neu
gegründeten Jobcenter oder die Arbeitsagenturen vor Ort im
Verantwortungsbereich der BA. Bis 2005 hatten die Initiativen
rund 150.000 Euro aus dem Landeshaushalt bekommen. Vereine wie
beispielsweise das "Sozialforum", die
Arbeitsloseninitiative Kiel, kümmern sich um Menschen, die in
Armut leben, psychische Probleme und zumeist keinen Anspruch auf
Arbeitslosengeld II haben.
Die vom SSW angemahnte Vermittlerrolle der
Landesregierung stieß im Plenum auf breite Zustimmung. Für
Zwist sorgte hingegen das Ansinnen der Grünen, die
Arbeitsloseninitiativen weiterhin mit Landesgeldern zu
unterstützen. Die dramatische Finanzlage lasse hier keinen
Spielraum zu, hieß es aus den Reihen von CDU und SPD. Das Land
sei hierfür nicht mehr zuständig, konstatierte Arbeitsminister
Uwe Döring, und Doppelstrukturen seien abzulehnen.
Der Antrag des SSW wurde an den Sozialausschuss
überwiesen.
Weitere
Redner: Lars Harms (SSW), Torsten
Geerdts (CDU), Wolfgang Baasch (SPD), Heiner Garg (FDP), Monika
Heinold (Grüne)
Hintergrund:
Der SSW fordert die Landesregierung auf, sich
bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) und bei den Hartz
IV-Arbeitsgemeinschaften aus BA und Kommunen (ARGE) für
die weitere Bezuschussung von Arbeitsloseninitiativen
einzusetzen.
Diese Beratungsstellen wurden bis 2005 mit rund
150.000 Euro aus dem Landeshaushalt gefördert. Im Zuge
von Hartz IV ist die Zuständigkeit hierfür an die neu
gegründeten Job-Center übergegangen. In ihrer Antwort
auf eine Kleine Anfrage des SSW-Abgeordneten Lars Harms (16/499)
stellt das Arbeitsministerium dar, dass die Bezuschussung
in verschiedenen ARGE nicht mehr gezahlt werde. Zudem
führt das Ministerium aus: "Beratung und Betreuung
von Arbeitslosen gehören zu den Kernaufgaben der
Job-Center und Arbeitsagenturen im Lande. Hierzu bedarf es
heute nicht mehr der Förderung spezieller
Arbeitslosenberatungsstellen."
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Landtag
begrüßt Beteiligung des Bundes an Unterkunftskosten für
Hartz IV-Empfänger
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Kiel (SHL/23.02.) Schleswig-Holsteins
Kommunen können 2005 und 2006 auf eine Beteiligung des Bundes
an den Unterkunftskosten für Hartz IV-Empfänger in Höhe von
rund 130 Millionen Euro zurückgreifen. Dies hat Arbeitsminister
Uwe Döring in einem interfraktionell beantragten Bericht
deutlich gemacht. Die Landesregierung habe Wort gehalten und die
von Ex-Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement geplante
Streichung der Mittel im Schulterschluss mit den anderen
Ländern verhindert, so Döring. Allerdings stünde eine
endgültige Vereinbarung mit dem Bund über die künftige
Kostenverteilung ab dem Jahr 2007 aus, betonte er. Alle
Landtagsparteien begrüßten die Entlastung für die
Schleswig-Holsteinischen Kommunen.
Ex-Wirtschaftsminister Clement hatte den Kreisen
vorgeworfen, sie hätten zahlreiche vormalige
Sozialhilfe-Empfänger als ALG II-Bezieher an die Bundesagentur
für Arbeit "abgewälzt" und deshalb die Einbehaltung
der Mittel angekündigt. Neben den kommunalen Spitzenverbänden
hatte auch der Landtag im November geschlossen Kritik an
Clements Vorstoß geübt. Der Bericht wurde zur Kenntnis
genommen.
Hauptredner:
Anne Lütkes (Grüne), Torsten Geerdts
(CDU), Wolfgang Baasch (SPD), Heiner Garg (FDP), Lars Harms
(SSW)
Hintergrund:
Auf Antrag aller Landtagsparteien berichtet die
Landesregierung über die Änderung der
Unterkunftskosten-Regelung im Rahmen von Hartz IV und
deren Auswirkung auf die kommunalen Haushalte im Lande.
Das Problem: Die Kosten der Arbeitsmarktreform
übersteigen die Erwartungen erheblich. War der Bund für
2005 von Ausgaben für Bezieher des neuen
Arbeitslosengeldes II (ALG II) in Höhe von 14,6
Milliarden Euro ausgegangen, so liegt die tatsächliche
Zahl nach Medienberichten bei mindestens 26 Milliarden.
Ein Grund hierfür ist die unerwartet hohe Zahl der ALG
II-Empfänger. Sie liegt nicht wie geplant bei 3,5
Millionen, sondern bei 4,9 Millionen. Und: Schätzungen
zufolge sind im Zuge von Hartz IV rund 400.000 neue
Haushalte mit Förderanspruch entstanden – zumeist junge
Menschen, die aufgrund neuer Fördermöglichkeiten aus der
elterlichen Wohnung ausgezogen sind.
Ex-Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) hatte
deswegen gefordert, die Bundesbeteiligung an den
Unterkunftskosten der Kommunen von zurzeit 29,1 Prozent
rückwirkend zum 1. Januar 2005 zu streichen. Sein
Vorwurf: Die Kreise hätten zahlreiche vormalige
Sozialhilfe-Empfänger als ALG II-Bezieher an die
Bundesagentur für Arbeit "abgewälzt".
Neben den kommunalen Spitzenverbänden hatte auch
der Landtag im November geschlossen Kritik an Clements
Vorstoß geübt. Die Abgeordneten forderten den Erhalt der
zugesagten Entlastung von 2,5 Milliarden Euro für die
Kommunen in Deutschland. Zudem wurde die Landesregierung
aufgefordert, ihre Einsparungen aus der Wohngeldreform
vollständig an die Kommunen weiterzureichen.
Der Bericht der Landesregierung stellt nun fest,
dass die von Bundestag und Bundesrat im Dezember
verabschiedete Hartz IV-Reform die versprochenen
Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten von 29,1
Prozent für die Jahre 2005 und 2006 festschreibt. Ab 2007
soll eine neue bundesgesetzliche Regelung gefunden werden.
Für die Kreise und kreisfreien Städte im Lande bedeutet
dies dem Regierungsbericht zufolge den Erhalt von
Bundesmitteln in Höhe von jährlich 130 Millionen Euro.
Hinzu kommen für 2005 und 2006 jeweils gut 50 Millionen
aus den Netto-Entlastungen des Landes durch Hartz IV. Das
Arbeitsministerium wertet dieses Ergebnis als
"großen Verhandlungserfolg".
Unterdessen hat der Bundestag eine weitere Hartz
IV-Änderung beschlossen: Junge Erwachsene zwischen 18 und
25 Jahren gehören vom 1. April an zum Haushalt ihrer
Eltern und haben nur noch in Ausnahmefällen Anspruch auf
einen eigenen Hausstand. Sie erhalten zudem nur noch 276
Euro oder 80 Prozent des bisherigen Zuschusses.
mehr
Informationen: plenum-online,
November
2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/november2005/
texte/16_30_hartzIV_SGBII.htm)
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