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Erneut
Diskussion um Mindestlöhne
Ausweitung
auf alle Branchen umstritten
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Kiel (SHL/23.02.) Die
Einführung von gesetzlichen Mindestlöhnen über die
Baubranche hinaus bleibt weiterhin umstritten. Hintergrund
der Debatte war ein Antrag der Grünen an die
Landesregierung, die Mindestlöhne und das Entsendegesetz
auf alle Wirtschaftsbranchen auszuweiten. Das war den
Abgeordneten im Wirtschaftsausschuss und Sozialausschuss zu
weit gegangen. Beide Ausschüsse hatten vor der Tagung dafür
plädiert, das Entsendegesetz nur
"schrittweise" auszuweiten – unter anderem zunächst
auf die Gebäudereinigung – und eine Ausdehnung auf
weitere Branchen intensiv zu prüfen. Das Plenum zeigte sich
mit dieser Empfehlung einverstanden. Lediglich die FDP stimmte
dagegen.
Klaus Müller
(Grüne) betonte, dass ihm die Beschlussempfehlung zwar nicht
weit genug gehe, in diesem Fall aber "der Spatz in der Hand,
der Taube auf dem Dach vorgezogen" werde. Der
CDU-Abgeordnete Johannes Callsen (CDU) sah generell keine
Notwendigkeit für eine branchenübergreifende Ausweitung des
Entsendegesetzes, da dadurch die Arbeitslosigkeit verstärkt
werden könne. Und: "Mindestlöhne sind kein Allheilmittel,
sondern Arzneimittel mit Nebenwirkungen." Sein
Koalitionskollege Olaf Schulze von der SPD bezeichnete hingegen
die Ausweitung des Entsendegesetzes auf andere Branchen für
nützlich. So sei der Beschluss des Wirtschaftsausschusses ein
erster Schritt, sich gegen Lohndumping und für ein gesichertes
Einkommen einzusetzen.
Justizminister Uwe
Döring (SPD) warnte davor, dass "Arbeitslöhne im
Niedriglohnsektor nicht durch Dumpinglöhne ausländischer
Konkurrenten gefährdet werden" dürften. Die Lohnfindung
müsse "vorrangig Aufgabe der Tarifpartner bleiben, weshalb
Döring für "einen branchenspezifischen, relativen
Mindestlohn" plädierte. Heiner Garg (FDP) hob auf
Grundlage der Rede des Ministers hervor, dass dessen neues und
innovatives Konzept "äußerst diskussionswürdig"
sei. Allerdings war das Konzept dem Liberalen, der vehement
gegen jegliche Einführung von Mindestlöhnen argumentierte,
noch nicht zustimmungswürdig. Lars Harms (SSW) wandte sich
strikt gegen "Working-Poor", das heißt, gegen das
Problem, dass Menschen von ihrem Erwerbseinkommen nicht
leben können.
Das Entsendegesetz hat der
Bundestag 1996 zum Schutz der Baubranche vor
Billiglohnkonkurrenz beschlossen. Es schreibt auf deutschen
Baustellen den Mindesttarif auch für die von ausländischen
Firmen entsandten Arbeitnehmer vor. Außer auf dem Bau gilt das
Entsendegesetz auch im Maler-, Lackierer- und
Dachdeckerhandwerk, im Abbruch- und Abwrackgewerbe und in der
Seeschifffahrt.
Mindestlöhne gibt es in 18 der 25 EU-Mitgliedländer, in
Deutschland jedoch nicht. Befürworter verweisen darauf, dass
die Beschäftigten hierdurch mit ihrer Arbeit mindestens ihr
Existenzminimum sichern könnten. Gegner befürchten die
Abwanderung von Arbeitsplätzen, deren Produktivität unterhalb
des Mindestlohns liegt.
Hintergrund:
Auf Basis eines Grünen-Antrags
legt der Wirtschaftsausschuss dem Plenum eine
vorsichtig-positive Stellungnahme zur Einführung von
Mindestlöhnen in bestimmten Branchen und zum
Entsendegesetz des Bundes vor. Insbesondere im Bausektor,
so der Ausschuss mit schwarz-rot-grüner Mehrheit, seien
Mindestlöhne auf "eine hohe Akzeptanz"
gestoßen und hätten zum Erhalt von Arbeitsplätzen
beigetragen. In anderen Branchen hingegen gebe es
"große Bedenken". Beim Entsendegesetz empfiehlt
der Ausschuss die Ausweitung auf weitere Branchen, etwa
auf die Gebäudereiniger.
Das Entsendegesetz hat der Bundestag 1996 zum
Schutz der Baubranche vor Billiglohnkonkurrenz
beschlossen. Es schreibt auf deutschen Baustellen den
Mindesttarif auch für die von ausländischen Firmen
entsandten Arbeitnehmer vor. Außer auf dem Bau gilt das
Entsendegesetz auch im Maler-, Lackierer- und
Dachdeckerhandwerk, im Abbruch- und Abwrackgewerbe und in
der Seeschifffahrt.
Mindestlöhne gibt es in 18 der 25
EU-Mitgliedesländer, in Deutschland jedoch nicht.
Befürworter verweisen darauf, dass die Beschäftigten
hierdurch mit ihrer Arbeit mindestens ihr Existenzminimum
sichern könnten. Gegner befürchten die Abwanderung von
Arbeitsplätzen, deren Produktivität unterhalb des
Mindestlohns liegt.
mehr
Informationen: plenum-online,
Mai
2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai2005/
texte/15_27_mindestlohn_euverfassung.htm)
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Land will
Auftragsvergabe weiter vereinfachen
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Kiel (SHL/24.02.)Der
Landtag hat einen von CDU und SPD angeforderten Bericht der
Landesregierung über das öffentliche Auftragswesen in
Schleswig-Holstein ohne Aussprache an den Wirtschaftsausschuss
überwiesen. Dem Bericht zufolge plant die Landesregierung im
laufenden Jahr die Vergabe von öffentlichen Aufträgen mit
einem Gesamtvolumen von 721,4 Millionen Euro. Hiervon fällt der
Löwenanteil (445,8 Millionen) in den Bereich des
Wirtschaftministeriums. Diese Summe verteilt sich vor allem auf
den Straßenbau (348,4 Millionen) und den Hochschulbau (95,5
Millionen). Weitere große Auftragsbereiche sind die Hochbaumaßnahmen
des Landes (98 Millionen) und die Auftragsvergabe durch die
Polizei (58,2 Millionen).
Grundsätzlich
spricht sich die Landesregierung für eine Vereinfachung bei der
Auftragsvergabe aus. Aufgrund eines Bundesgesetzes aus dem Jahr
1999 steht unterlegenen Bietern Rechtsschutz zu, das heißt sie
können die Rechtmäßigkeit der Auftragsvergabe an einen
Konkurrenten vor dem Oberlandesgericht prüfen lassen. Diese
Praxis, so der Regierungsbericht, könne zu Hemmnissen in der
Abwicklung führen.
Das
Wirtschaftsministerium hat deswegen im vergangenen November die
Vergabe-Verordnungen geändert: Die Grenzen für eine so
genannte "Freihändige" Vergabe durch öffentliche
Auftraggeber wurden hochgesetzt, etwa im Baubereich von 5.000
auf 30.000 Euro. Dies soll insbesondere für die Kommunen
Verwaltungsvereinfachung bringen.
Hintergrund:
mehr
Informationen: plenum-online,
November
2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/november2005/texte/meldungen2.htm)
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