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Fragestunde...zum Thema Vertretungsfonds für Grund- und
Hauptschulen
Eingereicht von Klaus Müller (Bündnis´90/Grüne)
"Wie erklärt die Landesregierung den Widerspruch
zwischen dem Finanzministerium (Umdruck 16/573 vom 10.02.2006),
dass der Vertretungsfonds für Grund- und Hauptschulen nur zu 67 %
ausgeschöpft, 2.470.600 Euro nicht ausgegeben und davon 245.700
Euro als Globale Minderausgabe 2005 gebucht worden seien, und des
Bildungsministeriums, das am 16.02.2006 in einer Pressemitteilung
erklärt hat, dies stimme gar nicht, diese Aussage sei nur aus
„haushaltstechnischen Gründen" gemacht worden, in Wahrheit
hätte man dort aber gar nicht gekürzt und das Geld sei komplett
für den Vertretungsfonds an Grund-, Haupt- und Realschulen
verwendet worden?"
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Vertretungsfonds:
Ministerin weist Vorwürfe zurück
Kiel (SHL/24.02.)
Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD) hat in einer Fragestunde
Vorwürfe zurückgewiesen, sie habe den Vertretungsfonds bei Grund-
und Hauptschulen nicht vollständig ausgeschöpft. Klaus Müller
(Grüne) hatte aus einem Umdruck des Finanzministeriums und aus
einer Pressemitteilung der Ministerin einen Widerspruch
herausgelesen, demnach nur 67 Prozent des Budgets verbraucht worden
sei.
Auch der Liberale Ekkehard Klug warf der Ministerin vor, zu
viel eingespart zu haben. Die Ministerin sah das Missverständnis
durch unterschiedliche Verrechnungsansätze bei externen
Lehrkräften und Teilzeit-Lehrkräften begründet. Zusätzlich seien
Minderausgaben von Hauptschulen in das Personalbudget von Sonder-
und Realschulen geflossen.
Hintergrund:
FDP und Grüne haben im Vorfeld der
Tagung der Regierung vorgeworfen, die im Haushalt 2005
angesetzten 7,5 Millionen Euro für Unterrichtsvertretung
an Grund- und Hauptschulen nicht in voller Höhe
ausbezahlt zu haben. Mit Bezug auf Angaben des
Finanzministeriums beschuldigen die beiden
Oppositionsfraktionen das Bildungsministerium, knapp 2,5
Millionen Euro hiervon als Einsparung verbucht zu haben.
Das Bildungsministerium hingegen hatte betont, die
Summe sei in vollem Ausmaß in den Vertretungsfonds
geflossen. 6,8 Millionen seien an die Hauptschulen
gegangen, 660.000 Euro wegen zusätzlichen Bedarfs an
Sonder- und Realschulen.
Stichwort:
Fragestunde
Gemäß Paragraph 37 der Landtags-Geschäftsordnung
kann jeder Abgeordnete im Rahmen einer Plenarsitzung
Fragen zur direkten Beantwortung an die Landesregierung
richten. Themen sollen die Bereiche Landespolitik und
Verwaltung sein. Fragen der Abgeordneten werden von dem
zuständigen Minister in der Regel nur mündlich beantwortet.
Anschließend kann der Abgeordnete, der die Fragestunde
auf die Tagesordnung gesetzt hat, drei Zusatzfragen
stellen, und auch andere Parlamentarier können mit
eigenen Fragen "nachbohren".
Eine solche Fragestunde muss drei Werktage vor
Beginn der Sitzung beantragt werden. Eine Fragestunde soll
zu Beginn einer Plenarsitzung stattfinden, außer es
findet eine Aktuelle Stunde statt. In diesem Fall rutscht
die Fragestunde ans Ende der Tagesordnung.
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