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Fragestunde...zum Thema Vertretungsfonds für Grund- und Hauptschulen
Eingereicht von Klaus Müller (Bündnis´90/Grüne)
"Wie erklärt die Landesregierung den Widerspruch zwischen dem Finanzministerium (Umdruck 16/573 vom 10.02.2006), dass der Vertretungsfonds für Grund- und Hauptschulen nur zu 67 % ausgeschöpft, 2.470.600 Euro nicht ausgegeben und davon 245.700 Euro als Globale Minderausgabe 2005 gebucht worden seien, und des Bildungsministeriums, das am 16.02.2006 in einer Pressemitteilung erklärt hat, dies stimme gar nicht, diese Aussage sei nur aus „haushaltstechnischen Gründen" gemacht worden, in Wahrheit hätte man dort aber gar nicht gekürzt und das Geld sei komplett für den Vertretungsfonds an Grund-, Haupt- und Realschulen verwendet worden?"

Vertretungsfonds: Ministerin weist Vorwürfe zurück

Kiel (SHL/24.02.) Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD) hat in einer Fragestunde Vorwürfe zurückgewiesen, sie habe den Vertretungsfonds bei Grund- und Hauptschulen nicht vollständig ausgeschöpft. Klaus Müller (Grüne) hatte aus einem Umdruck des Finanzministeriums und aus einer Pressemitteilung der Ministerin einen Widerspruch herausgelesen, demnach nur 67 Prozent des Budgets verbraucht worden sei.

Auch der Liberale Ekkehard Klug warf der Ministerin vor, zu viel eingespart zu haben. Die Ministerin sah das Missverständnis durch unterschiedliche Verrechnungsansätze bei externen Lehrkräften und Teilzeit-Lehrkräften begründet. Zusätzlich seien Minderausgaben von Hauptschulen in das Personalbudget von Sonder- und Realschulen geflossen.

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Hintergrund:
  FDP und Grüne haben im Vorfeld der Tagung der Regierung vorgeworfen, die im Haushalt 2005 angesetzten 7,5 Millionen Euro für Unterrichtsvertretung an Grund- und Hauptschulen nicht in voller Höhe ausbezahlt zu haben. Mit Bezug auf Angaben des Finanzministeriums beschuldigen die beiden Oppositionsfraktionen das Bildungsministerium, knapp 2,5 Millionen Euro hiervon als Einsparung verbucht zu haben.
  Das Bildungsministerium hingegen hatte betont, die Summe sei in vollem Ausmaß in den Vertretungsfonds geflossen. 6,8 Millionen seien an die Hauptschulen gegangen, 660.000 Euro wegen zusätzlichen Bedarfs an Sonder- und Realschulen.

Stichwort: Fragestunde
Gemäß Paragraph 37 der Landtags-Geschäftsordnung kann jeder Abgeordnete im Rahmen einer Plenarsitzung Fragen zur direkten Beantwortung an die Landesregierung richten. Themen sollen die Bereiche Landespolitik und Verwaltung sein. Fragen der Abgeordneten werden von dem zuständigen Minister in der Regel nur mündlich beantwortet. Anschließend kann der Abgeordnete, der die Fragestunde auf die Tagesordnung gesetzt hat, drei Zusatzfragen stellen, und auch andere Parlamentarier können mit eigenen Fragen "nachbohren".
  Eine solche Fragestunde muss drei Werktage vor Beginn der Sitzung beantragt werden. Eine Fragestunde soll zu Beginn einer Plenarsitzung stattfinden, außer es findet eine Aktuelle Stunde statt. In diesem Fall rutscht die Fragestunde ans Ende der Tagesordnung. 

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