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Recht auf
Akteneinsicht im Umweltbereich ausgeweitet
Informationsfreiheitsgesetz
auch für Unternehmen,
die mit öffentlichen Aufgaben betraut sind
Kiel (SHL/22.02.)
Schleswig-Holsteins Bürger bekommen noch mehr Durchblick in
Umweltfragen. Möglich wird dies durch Änderungen im
Informationsfreiheitsgesetz des Landes, die der Landtag in Zweiter
Lesung mit der breiten Mehrheit von Koalition und Grünen
verabschiedet hat. Durch die neuen Richtlinien sind nun auch
private Unternehmen, die öffentliche Aufgaben im Umweltsektor
übernehmen, der Informationspflicht unterworfen, haben dem
Bürger Akteneinsicht zu gewähren.
Grundlage der Entscheidung war ein von der
Landesregierung vorgelegter Gesetzentwurf, der eine Richtlinie der
Europäischen Union 1:1 in Landesrecht umsetzt. Keine Mehrheit im
Parlament fand ein bereits vor knapp zwei Jahren eingebrachter
Vorstoß des SSW. Demnach sollte das Informationsfreiheitsgesetz
noch umfangreicher reformiert und nicht nur auf den Umweltbereich
beschränkt werden.
Innenminister Ralf Stegner (SPD) bezeichnete die
Gesetzesänderungen grundsätzlich als einen "Baustein auf
dem Weg, Umweltschutz auch über Informationspflichten zu
leisten". Rückendeckung erhielt der Minister von Union und
SPD. Werner Kalinka (CDU) würdigte die Sicherung der
Informationsrechte für die Bürger und bezeichnete das
festgeschriebene Resultat als "gelungenen Kompromiss".
Thomas Rother (SPD) sprach von einem "guten Tag für die
Informationsfreiheit und die Umwelt". Die Ablehnung des
SSW-Gesetzentwurfes begründete er damit, dass dieser "keine
Klarheit in den Begriffsbestimmungen" aufgewiesen habe.
Mehr Bürokratie befürchtet
Harsche Kritik an den
Gesetzesänderungen verlautete dagegen aus den Reihen der
Opposition. Die Gesetzesänderung der Landesregierung bedeute eine
bloße Beiordnung der EU-Umweltrichtlinie und führe somit zu mehr
Bürokratie, hieß es. "Die Behörden müssten nun stets erst
einmal prüfen, ob eine Bürger-Anfrage etwa der Umwelt zuzuordnen
sei oder nicht", befand Wolfgang Kubicki (FDP). Die
weitergehenden EU-Bestimmungen auf alle Informationsbereiche
auszudehnen, wäre für die "Verwaltungsrealität
praktikabler", fügte Anke Spoorendonk (SSW) an und verwies
auf den Gesetzentwurf ihrer Partei, der genau dies vorgesehen
hatte. Wie die Liberalen unterstützten auch die Grünen die
Zielrichtung der SSW-Initiative. Dennoch stimmten sie dem
Gesetzespaket der Landesregierung zu, da dies "keine
Verschlechterung" sei, so Karl-Martin Hentschel
(Grüne).
Die Gesetzesänderungen stellen grundsätzlich eine Erweiterung des
Informationsfreiheitsgesetzes dar. Sie sind im
Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein
zusammengefasst. Das seit dem Jahr 2000 gültige
Informationsfreiheitsgesetz sichert es jedem Bürger zu, auf
Antrag Zugang zu den bei einer Behörde gespeicherten
Informationen zu bekommen. Allerdings gibt es auch
Einschränkungen: Zum Schutz von personenbezogenen Daten,
Betriebsgeheimnissen oder öffentlichen Belangen kann ein Antrag
abgewiesen werden. Der Landtag, Polizei und Staatsanwaltschaft
sowie der Landesrechnungshof sind vom Recht auf Zugang zu
Informationen größtenteils ausgenommen. Bundesweit einzigartig
in Schleswig-Holstein ist der "voraussetzungslose
Zugang". Das heißt: Ein Antrag auf Akteneinsicht bei einer
Behörde muss nicht begründet werden.
Hintergrund:
Mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen und bei
Enthaltung der FDP empfiehlt der Innen- und
Rechtsausschuss, den Entwurf der Landesregierung zur
Abänderung des Informationsfreiheits-Gesetzes mit einer
Reihe von Änderungen anzunehmen. Damit soll das seit dem
Jahr 2000 gültige Gesetz um Vorschriften zur
Umwelt-Information erweitert werden. Ein weiterreichender
Vorstoß des SSW fand im Ausschuss hingegen keine
Mehrheit.
Das Informationsfreiheits-Gesetz sichert es jedem
Bürger zu, auf Antrag Zugang zu den bei einer Behörde
gespeicherten Informationen zu bekommen. Allerdings gibt
es auch Einschränkungen: Zum Schutz von personenbezogenen
Daten, Betriebsgeheimnissen oder öffentlichen Belangen
kann ein Antrag abgewiesen werden. Der Landtag, Polizei
und Staatsanwaltschaft sowie der Landesrechnungshof sind
vom Recht auf Zugang zu Informationen größtenteils
ausgenommen. Bundesweit einzigartig in Schleswig-Holstein
ist der "voraussetzungslose Zugang". Das heißt:
Ein Antrag auf Akteneinsicht bei einer Behörde muss nicht
begründet werden.
Künftig sollen nach Willen der Koalition auch
private Unternehmen dieser Informationspflicht
unterliegen, wenn sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen –
allerdings soll dies nur für den Umweltbereich gelten.
Die Landesregierung hat hier eine EU-Vorgabe aufgegriffen.
Der Ausschuss hat den Regierungsentwurf in einigen
Passagen geändert. So werden konkrete Widerspruchsfristen
eingeführt. Wird ein Antrag auf Akteneinsicht abgelehnt,
hat der Antragsteller anschließend einen Monat Zeit, um
eine nochmalige Prüfung zu verlangen. Diese muss binnen
eines weiteren Monats abgeschlossen sein.
Gleichzeitig empfiehlt der Ausschuss dem Plenum mit
den Stimmen der Großen Koalition und gegen die Stimmen
der Opposition, einen weiterreichenden Gesetzentwurf des
SSW aus dem Mai 2005 abzulehnen. Nach Willen des SSW
sollten alle mit öffentlichen Aufgaben betrauten private
Unternehmen nicht nur im Umweltbereich zur Freigabe von
Informationen verpflichtet werden. So sollten auch
Eisenbahnen, Flughafengesellschaften, kommunale
Projektgesellschaften oder Stadtwerke auskunftspflichtig
sein, wenn sie im öffentlichen Auftrag agieren. Die
vorgesehen Beschränkung auf den Umweltbereich hatte die
Opposition in der Ersten Lesung des Gesetzes unisono
kritisiert.
mehr Informationen: Mai
2005 (1.Lesung, SSW-Entwurf)
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai2005/
texte/24_10_konten_infofreiheit.htm)
Mai
2006 (1. Lesung, LR-Entwurf)
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai1-2006/
texte/04_infofreiheit.htm)
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