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Auf dieser Seite: Informations-Freiheitsgesetz

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a.) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes
      über die  Freiheit des Zugangs zu Informationen für
      das Land Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW – Drucksache 16/82
(Ausschussüberweisung am 25. Mai 2005)
b.) Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes für
     Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/722
(Ausschussüberweisung am 3. Mai 2006)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
Drucksache: 16/1162
-Plenarprotokoll-

Recht auf Akteneinsicht im Umweltbereich ausgeweitet

Informationsfreiheitsgesetz auch für Unternehmen, 
die mit öffentlichen Aufgaben betraut sind

Kiel (SHL/22.02.) Schleswig-Holsteins Bürger bekommen noch mehr Durchblick in Umweltfragen. Möglich wird dies durch Änderungen im Informationsfreiheitsgesetz des Landes, die der Landtag in Zweiter Lesung mit der breiten Mehrheit von Koalition und Grünen verabschiedet hat. Durch die neuen Richtlinien sind nun auch private Unternehmen, die öffentliche Aufgaben im Umweltsektor übernehmen, der Informationspflicht unterworfen, haben dem Bürger Akteneinsicht zu gewähren.

Grundlage der Entscheidung war ein von der Landesregierung vorgelegter Gesetzentwurf, der eine Richtlinie der Europäischen Union 1:1 in Landesrecht umsetzt. Keine Mehrheit im Parlament fand ein bereits vor knapp zwei Jahren eingebrachter Vorstoß des SSW. Demnach sollte das Informationsfreiheitsgesetz noch umfangreicher reformiert und nicht nur auf den Umweltbereich beschränkt werden.

Innenminister Ralf Stegner (SPD) bezeichnete die Gesetzesänderungen grundsätzlich als einen "Baustein auf dem Weg, Umweltschutz auch über Informationspflichten zu leisten". Rückendeckung erhielt der Minister von Union und SPD. Werner Kalinka (CDU) würdigte die Sicherung der Informationsrechte für die Bürger und bezeichnete das festgeschriebene Resultat als "gelungenen Kompromiss". Thomas Rother (SPD) sprach von einem "guten Tag für die Informationsfreiheit und die Umwelt". Die Ablehnung des SSW-Gesetzentwurfes begründete er damit, dass dieser  "keine Klarheit in den Begriffsbestimmungen" aufgewiesen habe.

Mehr Bürokratie befürchtet

Harsche Kritik an den Gesetzesänderungen verlautete dagegen aus den Reihen der Opposition. Die Gesetzesänderung der Landesregierung bedeute eine bloße Beiordnung der EU-Umweltrichtlinie und führe somit zu mehr Bürokratie, hieß es. "Die Behörden müssten nun stets erst einmal prüfen, ob eine Bürger-Anfrage etwa der Umwelt zuzuordnen sei oder nicht", befand Wolfgang Kubicki (FDP). Die weitergehenden EU-Bestimmungen auf alle Informationsbereiche auszudehnen, wäre für die "Verwaltungsrealität praktikabler", fügte Anke Spoorendonk (SSW) an und verwies auf den Gesetzentwurf ihrer Partei, der genau dies vorgesehen hatte. Wie die Liberalen unterstützten auch die Grünen die Zielrichtung der SSW-Initiative. Dennoch stimmten sie dem Gesetzespaket der Landesregierung zu, da dies "keine Verschlechterung" sei, so Karl-Martin Hentschel (Grüne). 

Die Gesetzesänderungen stellen grundsätzlich eine Erweiterung des Informationsfreiheitsgesetzes dar. Sie sind im Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein zusammengefasst. Das seit dem Jahr 2000 gültige Informationsfreiheitsgesetz sichert es jedem Bürger zu, auf Antrag Zugang zu den bei einer Behörde gespeicherten Informationen zu bekommen. Allerdings gibt es auch Einschränkungen: Zum Schutz von personenbezogenen Daten, Betriebsgeheimnissen oder öffentlichen Belangen kann ein Antrag abgewiesen werden. Der Landtag, Polizei und Staatsanwaltschaft sowie der Landesrechnungshof sind vom Recht auf Zugang zu Informationen größtenteils ausgenommen. Bundesweit einzigartig in Schleswig-Holstein ist der "voraussetzungslose Zugang". Das heißt: Ein Antrag auf Akteneinsicht bei einer Behörde muss nicht begründet werden.

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Hintergrund:
  Mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen und bei Enthaltung der FDP empfiehlt der Innen- und Rechtsausschuss, den Entwurf der Landesregierung zur Abänderung des Informationsfreiheits-Gesetzes mit einer Reihe von Änderungen anzunehmen. Damit soll das seit dem Jahr 2000 gültige Gesetz um Vorschriften zur Umwelt-Information erweitert werden. Ein weiterreichender Vorstoß des SSW fand im Ausschuss hingegen keine Mehrheit.
  Das Informationsfreiheits-Gesetz sichert es jedem Bürger zu, auf Antrag Zugang zu den bei einer Behörde gespeicherten Informationen zu bekommen. Allerdings gibt es auch Einschränkungen: Zum Schutz von personenbezogenen Daten, Betriebsgeheimnissen oder öffentlichen Belangen kann ein Antrag abgewiesen werden. Der Landtag, Polizei und Staatsanwaltschaft sowie der Landesrechnungshof sind vom Recht auf Zugang zu Informationen größtenteils ausgenommen. Bundesweit einzigartig in Schleswig-Holstein ist der "voraussetzungslose Zugang". Das heißt: Ein Antrag auf Akteneinsicht bei einer Behörde muss nicht begründet werden.
  Künftig sollen nach Willen der Koalition auch private Unternehmen dieser Informationspflicht unterliegen, wenn sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen – allerdings soll dies nur für den Umweltbereich gelten. Die Landesregierung hat hier eine EU-Vorgabe aufgegriffen. Der Ausschuss hat den Regierungsentwurf in einigen Passagen geändert. So werden konkrete Widerspruchsfristen eingeführt. Wird ein Antrag auf Akteneinsicht abgelehnt, hat der Antragsteller anschließend einen Monat Zeit, um eine nochmalige Prüfung zu verlangen. Diese muss binnen eines weiteren Monats abgeschlossen sein.
  Gleichzeitig empfiehlt der Ausschuss dem Plenum mit den Stimmen der Großen Koalition und gegen die Stimmen der Opposition, einen weiterreichenden Gesetzentwurf des SSW aus dem Mai 2005 abzulehnen. Nach Willen des SSW sollten alle mit öffentlichen Aufgaben betrauten private Unternehmen nicht nur im Umweltbereich zur Freigabe von Informationen verpflichtet werden. So sollten auch Eisenbahnen, Flughafengesellschaften, kommunale Projektgesellschaften oder Stadtwerke auskunftspflichtig sein, wenn sie im öffentlichen Auftrag agieren. Die vorgesehen Beschränkung auf den Umweltbereich hatte die Opposition in der Ersten Lesung des Gesetzes unisono kritisiert.

mehr Informationen: Mai 2005 (1.Lesung, SSW-Entwurf)
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai2005/
texte/24_10_konten_infofreiheit.htm)
Mai 2006 (1. Lesung, LR-Entwurf)
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai1-2006/
texte/04_infofreiheit.htm)

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