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Top 03 : Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung gefahrenabwehr- rechtlicher und verwaltungsverfahrensrechtlicher Bestimmungen Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/670 (Ausschussüberweisung am 23. März 2006) Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drs. 16/1163 Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD – Drs. 16/1246 |
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Mehr Kompetenzen für Polizei – Opposition wittert "Verfassungsbruch" Innenminister Stegner und Kiel (SHL/22.02.) Schleswig-Holsteins Polizisten werden bei der Kriminalitätsbekämpfung mit deutlich ausgeweiteten Überwachungs- und Kontrollkompetenzen ausgestattet. Der Landtag hat das neue Polizeigesetz mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition beschlossen – trotz heftiger Proteste der Opposition, wie auch von Juristen und Datenschützern. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Landtages hatte in einem Gutachten Einwände geäußert. Besonders umstritten sind Telefon- und Videoüberwachung sowie die automatische Aufzeichnung von Autokennzeichen. Dennoch sprach Innenminister Ralf Stegner (SPD) im Plenum von einem "modernen, praxistauglichen und liberalen Gesetz". Er verwies insbesondere auf den technischen Fortschritt der Kriminellen in den letzten Jahren. Hiergegen müsse sich der Staat wappnen, so Stegner. Oppositionsführer und FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki ließ hingegen keine gutes Haar an dem Gesetzwerk der Landesregierung: Es leiste einer "Jedermann-Überwachung" Vorschub und sei "in Teilen verfassungswidrig". Einige weitere Neuerungen: Die Polizei kann laut dem Gesetz künftig "zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten Anhalte- und Sichtkontrollen vornehmen und öffentliche Plätze für einen Zeitraum von sechs Monaten per Video überwachen. Auch die elektronische Speicherung von Kfz-Kennzeichen ist nun in einer zweijährigen Testphase möglich. Und: Die Beamten können gegen potentielle Straftäter Platzverbote aussprechen. Kubicki: Hohes Risiko für Polizisten "Das Gesetz wimmelt nur so vor unbestimmten Rechtsbegriffen", bemängelte Kubicki die neuen Vorgaben. Dies werde für Unsicherheit bei den Beamten sorgen und sie bei ihrer Arbeit einem "hohen Risiko" aussetzen. Grünen-Fraktionschef Karl-Martin Hentschel verwies darauf, dass sich "die gesamte juristische Kompetenz des Landes" in der Ausschussanhörung gegen das Gesetz ausgesprochen habe. So habe allein der Wissenschaftliche Dienst bei 16 Passagen verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Auch die Nachbesserungen der Koalition hätten diese nicht behoben. "Das Traurige" an dem Gesetz, so Anke Spoorendonk (SSW), sei, dass Schleswig-Holstein sein Renommee als liberales Bundesland verliere. Sie befürchtete, dass der Rechtsstaat sich so in einen "Präventionsstaat" verwandle und kündigte an, eine Verfassungsklage zu prüfen. Stegner: "Kein Orwell-Staat" "Schleswig-Holstein wird kein Orwellscher Überwachungsstaat", hielt Minister Stegner dagegen. Er betonte aber, der Staat müsse in erster Linie seine Bürger schützen: Der Datenschutz der Täter dürfe "nicht der vorbeugenden Bekämpfung von Kriminalität entgegenstehen". Peter Lehnert (CDU) und Klaus-Peter Puls (SPD) unterstützten den Minister. "Kriminalität ist leider professioneller und gewaltbereiter geworden", so Lehnert. Vor diesem Hintergrund sei das neue Gesetz "ein weiterer wichtiger Schritt zu mehr Sicherheit". "Wir dürfen für die Freiheit nicht den Tod von Menschen in Kauf nehmen", ergänzte Puls. Die Verfassungsbruch-Vorwürfe der Opposition bezeichnete er als "Anmaßung". |
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