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Mehr Kompetenzen
für Polizei – Opposition wittert "Verfassungsbruch"
Innenminister Ralf Stegner (Foto/rechts)
und
Oppositionsführer Wolfgang Kubicki im Clinch
Kiel
(SHL/22.02.) Schleswig-Holsteins
Polizisten werden bei der Kriminalitätsbekämpfung mit deutlich
ausgeweiteten Überwachungs- und Kontrollkompetenzen ausgestattet.
Der Landtag hat das neue Polizeigesetz mit den Stimmen der
schwarz-roten Koalition beschlossen – trotz heftiger Proteste
der Opposition, wie auch von Juristen und Datenschützern. Auch
der Wissenschaftliche Dienst des Landtages hatte in einem
Gutachten Einwände geäußert. Besonders umstritten sind Telefon- und Videoüberwachung sowie die automatische
Aufzeichnung von Autokennzeichen. Dennoch sprach Innenminister
Ralf Stegner (SPD) im Plenum von einem "modernen,
praxistauglichen und liberalen Gesetz". Er verwies
insbesondere auf den technischen Fortschritt der Kriminellen in
den letzten Jahren. Hiergegen müsse sich der Staat wappnen, so
Stegner. Oppositionsführer und FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki
ließ hingegen keine gutes Haar an dem Gesetzwerk der
Landesregierung: Es leiste einer "Jedermann-Überwachung"
Vorschub und sei "in Teilen verfassungswidrig".
Einige weitere Neuerungen: Die Polizei kann laut
dem Gesetz künftig "zur vorbeugenden Bekämpfung von
Straftaten Anhalte- und Sichtkontrollen vornehmen und öffentliche
Plätze für einen Zeitraum von sechs Monaten per Video
überwachen. Auch die elektronische Speicherung von
Kfz-Kennzeichen ist nun in einer zweijährigen Testphase möglich.
Und: Die Beamten können gegen potentielle Straftäter
Platzverbote aussprechen.
Kubicki: Hohes Risiko für Polizisten
"Das Gesetz wimmelt nur so
vor unbestimmten Rechtsbegriffen", bemängelte Kubicki die
neuen Vorgaben. Dies werde für Unsicherheit bei den Beamten
sorgen und sie bei ihrer Arbeit einem "hohen Risiko"
aussetzen. Grünen-Fraktionschef Karl-Martin Hentschel verwies
darauf, dass sich "die gesamte juristische Kompetenz des
Landes" in der Ausschussanhörung gegen das Gesetz
ausgesprochen habe. So habe allein der Wissenschaftliche Dienst
bei 16 Passagen verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Auch
die Nachbesserungen der Koalition hätten diese nicht
behoben.
"Das Traurige" an dem
Gesetz, so Anke Spoorendonk (SSW), sei, dass Schleswig-Holstein
sein Renommee als liberales Bundesland verliere. Sie befürchtete,
dass der Rechtsstaat sich so in einen "Präventionsstaat"
verwandle und kündigte an, eine Verfassungsklage zu prüfen.
Stegner: "Kein Orwell-Staat"
"Schleswig-Holstein wird kein Orwellscher
Überwachungsstaat", hielt Minister Stegner dagegen. Er
betonte aber, der Staat müsse in erster Linie seine Bürger
schützen: Der Datenschutz der Täter dürfe "nicht der
vorbeugenden Bekämpfung von Kriminalität entgegenstehen".
Peter Lehnert (CDU) und Klaus-Peter Puls (SPD)
unterstützten den Minister. "Kriminalität ist leider
professioneller und gewaltbereiter geworden", so Lehnert. Vor
diesem Hintergrund sei das neue Gesetz "ein weiterer
wichtiger Schritt zu mehr Sicherheit". "Wir dürfen für
die Freiheit nicht den Tod von Menschen in Kauf nehmen",
ergänzte Puls. Die Verfassungsbruch-Vorwürfe der Opposition
bezeichnete er als "Anmaßung".
Hintergrund:
Der Landtag berät in Zweiter Lesung einen
Entwurf der Landesregierung zur Änderung des
Polizeirechts. Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt
dem Landtag, die Vorlage des Innenministeriums mit einer
Reihe von Änderungen anzunehmen. Schwarz-Rot stimmte im
Ausschuss für das Papier, Liberale und Grüne dagegen.
Der Innen- und Rechtsausschuss hat in seinen
Beratungen einige Änderungen zum Ursprungsentwurf der
Regierung erarbeitet. Diese waren nötig geworden, nachdem
ein von der FDP-Fraktion in Auftrag gegebenes Gutachten
des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages Teile des
Gesetzes beanstandet hatte. Die Parlamentsjuristen
bemängelten unklar abgefasste Normen und Rechtsbegriffe.
So sei der vorgesehene dreitägige Lauschangriff auf
verdächtige Wohnungen ohne richterliche Genehmigung
"mit der Verfassung nicht vereinbar". Auch die
Speicherung von Autokennzeichen sei
"problematisch". Die anderen
Oppositionsfraktionen sowie Datenschützer hatten den
Entwurf ebenfalls kritisiert.
Der schwarz-rote
Koalitionsausschuss hat daraufhin verschiedene
Beschränkungen und Präzisierungen für die Polizei
angeregt, die sich in der Ausschussempfehlungen
widerspiegeln:
- Anhalte- und
Sichtkontrollen
sollen nur "zur vorbeugenden Bekämpfung von
Straftaten von erheblicher Bedeutung" erlaubt
sein, "bei denen Schaden für Leib, Leben oder
Freiheit oder gleichwertiger Schaden für Sach- oder
Vermögenswerte oder die Umwelt zu erwarten
sind". Diese genaue Definition fehlte im
Regierungsentwurf.
- Die Video-Überwachung
des öffentlichen Raums "ist örtlich auf den
erforderlichen Bereich zu beschränken und auf sechs
Monate zu befristen". Auch diese Einschränkung
war bislang nicht vorgesehen.
- Bei der geplanten elektronischen
Speicherung von Kfz-Kennzeichen wird ein Passus
hinzugefügt, demnach "der flächendeckende
stationäre Einsatz (…) nicht zulässig" ist.
- Die Vorgaben für die
polizeiliche Telefon-Überwachung werden
präzisiert. Sie ist nur zulässig "zur Abwehr
einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben und
Freiheit einer Person, wenn dieses zur Aufklärung des
Sachsverhalts unerlässlich ist".
- Auch für Platzverbote
sollen strengere Regeln angelegt werden. Geht von
einer Person eine unmittelbare Gefahr aus, "kann
ihr, wenn auf andere Weise die Schadensverhütung
nicht möglich erscheint, zeitlich befristet verboten
werden, diesen Bereich zu betreten". Eine
Verlängerung dieser Anordnung bedarf einer
richterlichen Entscheidung.
Das
Innenministerium hat seinen Vorstoß zur Neufassung des
Polizeigesetzes damit begründet, dass die organisierte
Kriminalität technisch aufgerüstet habe und
international vernetzt und organisiert sei. Die letzte
grundlegende Änderung des Landespolizeirechts liegt 14
Jahre zurück. Inzwischen sei die Kriminalität, etwa
durch die Verwendung von Handys und durch das neue Feld
der Internetkriminalität, internationaler und
organisierter geworden. Dies zeige sich auch in den
Bereichen , Menschenhandel oder Verschiebung von Auto.
Die Landtagsopposition und das Unabhängige
Landeszentrum für den Datenschutz halten trotz der
Korrekturen an ihrer ablehnenden Haltung fest.
Aktuell:
Einen Tag vor der
Aussprache haben CDU und SPD einen Änderungsantrag
vorgelegt: s. Drucksache 16/1246
mehr Informationen: plenum-online,
März
2006 (1. Lesung)
(www.sh-landtag.de/plenumonline/maerz2006/
texte/11_18_polizeigesetz_luftsicherheit.htm)
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