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Top 04: Entwurf eines Gesetzes zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1046 (Ausschussüberweisung am 1. Dezember 2006) Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drs. 19/1175 |
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Regeln für "Telemedien" Landtag billigt Rundfunk-Änderungsstaatsvertrag Kiel (SHL/21.02.) Mit breiter Mehrheit hat der Landtag den 9. Rundfunk-Änderungsstaatsvertrag ratifiziert: CDU, SPD, FDP und SSW stimmten für das neue Regelwerk, einzig die Grünen enthielten sich. Wichtigste Änderung des Abkommens ist die Einführung des Begriffs der "Telemedien". Als solche gelten Waren- und Dienstleistungsangebote wie Teleshopping, die im Netz abgerufen werden können, sowie Online-Angebote von Nachrichtenmagazinen und Zeitungen. Hintergrund: Die Waren- und Dienstleistungsangebote wurden zuletzt als Teledienste bezeichnet und waren damit grundsätzlich unter die Bundesgesetzgebung gefallen. Bei den Online-Angeboten von Nachrichtenmagazinen und Zeitungen handelte es sich bislang um Mediendienste. Diese wiederum waren Ländersache. Auch beim Jugendschutz wurde der Begriff der Telemedien – und damit einheitliche Schutzstandards – eingeführt . Der Staatsvertrag tritt zeitgleich mit dem Telemediengesetz des Bundes am 1. März in Kraft. Der Änderungsvertrag sorge für eine "klare Trennung der Kompetenzen von Bund und Ländern", stellte Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) in der Debatte klar. In dieselbe Richtung argumentierten die Redner von Union, SPD und FDP. Zusammen mit dem Telemediengesetz des Bundes würden "rechtliche Grauzonen beseitigt" und "Doppelregelungen beseitigt", konstatierten Peter Eichstädt (SPD) und Monika Schwalm (CDU). Oppositionsführer Wolfgang Kubicki (FDP) sprach von einem "Beitrag zur Rechtsklarheit und zum Bürokratieabbau". Anke Spoorendonk (SSW) lobte den Vertrag als "wichtigen Baustein bei der Einbeziehung der neuen Medien". Grüne: Bund untergräbt Datenschutz Die Grünen kritisierten dagegen das Telemediengesetz des Bundes und begründeten damit ihre Enthaltung bei der Abstimmung zum Ländervertrag: "Die Berliner Koalition untergräbt den Datenschutz, wenn sie die Herausgabe persönlicher Daten an die Polizei durch den Dienstanbieter auch zur vorbeugenden Gefahrenabwehr erlaubt", argumentierte Karl-Martin Hentschel (Grüne). Hintergrund dieser Gesetzesschelte: Im Zuge des 9. Rundfunk-Änderungsstaatsvertrages und des Telemediengesetzes des Bundes geht die Zuständigkeit für den Datenschutz in den Medien von den Ländern auf den Bund über. |
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