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Auf dieser
Seite: Rundfunkänderungs-Staatsvertrag
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Top 04:
Entwurf eines Gesetzes zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1046
(Ausschussüberweisung am 1. Dezember 2006)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses |
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Regeln für
"Telemedien"
Landtag billigt
Rundfunk-Änderungsstaatsvertrag
Kiel (SHL/21.02.)
Mit breiter Mehrheit hat der Landtag den 9.
Rundfunk-Änderungsstaatsvertrag ratifiziert: CDU, SPD, FDP und
SSW stimmten für das neue Regelwerk, einzig die Grünen
enthielten sich. Wichtigste Änderung des Abkommens ist die
Einführung des Begriffs der "Telemedien". Als solche
gelten Waren- und Dienstleistungsangebote wie Teleshopping, die im
Netz abgerufen werden können, sowie Online-Angebote von
Nachrichtenmagazinen und Zeitungen.
Hintergrund: Die Waren- und
Dienstleistungsangebote wurden zuletzt als Teledienste bezeichnet
und waren damit grundsätzlich unter die Bundesgesetzgebung
gefallen. Bei den Online-Angeboten von Nachrichtenmagazinen und
Zeitungen handelte es sich bislang um Mediendienste. Diese
wiederum waren Ländersache. Auch beim Jugendschutz wurde der
Begriff der Telemedien – und damit einheitliche Schutzstandards
– eingeführt . Der Staatsvertrag tritt zeitgleich mit dem
Telemediengesetz des Bundes am 1. März in Kraft.
Der Änderungsvertrag sorge für eine "klare
Trennung der Kompetenzen von Bund und Ländern", stellte
Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) in der Debatte
klar. In dieselbe Richtung argumentierten die Redner von Union,
SPD und FDP. Zusammen mit dem Telemediengesetz des Bundes würden
"rechtliche Grauzonen beseitigt" und "Doppelregelungen
beseitigt", konstatierten Peter Eichstädt (SPD) und Monika
Schwalm (CDU). Oppositionsführer Wolfgang Kubicki (FDP) sprach
von einem "Beitrag zur Rechtsklarheit und zum
Bürokratieabbau". Anke Spoorendonk (SSW) lobte den Vertrag
als "wichtigen Baustein bei der Einbeziehung der neuen
Medien".
Grüne: Bund untergräbt Datenschutz
Die Grünen kritisierten dagegen das
Telemediengesetz des Bundes und begründeten damit ihre Enthaltung
bei der Abstimmung zum Ländervertrag: "Die Berliner
Koalition untergräbt den Datenschutz, wenn sie die Herausgabe
persönlicher Daten an die Polizei durch den Dienstanbieter auch
zur vorbeugenden Gefahrenabwehr erlaubt", argumentierte
Karl-Martin Hentschel (Grüne). Hintergrund dieser
Gesetzesschelte: Im Zuge des 9. Rundfunk-Änderungsstaatsvertrages
und des Telemediengesetzes des Bundes geht die Zuständigkeit für
den Datenschutz in den Medien von den Ländern auf den Bund über.
Hintergrund:
Mit den
Stimmen von CDU, SPD und FDP und bei Enthaltung der
Grünen empfiehlt der Innen- und Rechtsausschuss dem
Landtag, den 9. Rundfunk-Änderungsstaatsvertrag
unverändert anzunehmen. Die Landeschefs haben das Papier
Mitte Oktober 2006 unterzeichnet. Nach Ratifizierung in
allen 16 Landesparlamenten soll die Neuregelung zum 1.
März 2007 in Kraft treten, parallel zum neuen
Telemediengesetz des Bundes. Damit wollen Bund und Länder
ihre bisher unterschiedlichen Bestimmungen, vor allem in
Bezug auf das Internet, koordinieren.
Die wesentliche Änderung: Künftig soll nicht mehr
zwischen Tele- und Mediendiensten unterschieden werden.
Teledienste sind bislang bundesrechtlich im
Teledienste-Gesetz geregelt. Hierbei handelt es sich vor
allem um Waren- und Dienstleistungsangebote wie
Teleshopping, die im Netz abgerufen werden können. Die
Mediendienste fallen dagegen bisher unter den
Mediendienste-Staatsvertrag der Länder. Dieser regelt
alle meinungsrelevanten Abrufdienste, wie beispielsweise
die redaktionell gestalteten Online-Angebote von
Nachrichtenmagazinen und Zeitungen. Der neue Staatsvertrag
macht hier Vorgaben über ihren Inhalt, zum Beispiel zu
Werbung und Gegendarstellungsrecht. Künftig wird für
alle diese Angebote der Gesamtbegriff Telemedien
verwendet.
Ein weiterer Punkt: Auch beim Jugendschutz wird die
Unterscheidung zwischen Telediensten und Mediendiensten
aufgegeben. Unter dem Oberbegriff Telemedien werden für
sämtliche elektronische Informations- und
Kommunikationsdienste und darüber hinaus für den
Rundfunk einheitliche Schutzstandards festgeschrieben. Das
Schutzsystem wird künftig dreistufig aufgebaut sein:
Einem absoluten Verbreitungsverbot unterliegen solche
Telemedien und Rundfunksendungen, die gegen
Straftatbestände verstoßen oder die Menschenwürde
verletzen. Auf der zweiten Stufe werden die schwer
jugendgefährdenden Inhalte erfasst. Diese dürfen über
Telemedien nur im Rahmen von geschlossenen
Erwachsenengruppen verbreitet werden. Die dritte Stufe
schließlich umfasst Angebote, die geeignet sind,
Minderjährige in ihrer Entwicklung zu beeinträchtigen.
Bei der Verbreitung derartiger Inhalte hat der Anbieter
sicherzustellen, etwa durch zeitliche Beschränkungen bei
der Ausstrahlung, dass Kinder und Jugendliche diese
Angebote üblicherweise nicht wahrnehmen können.
Mitte des Monats hat sich Ministerpräsident Peter
Harry Carstensen (CDU) zudem dafür ausgesprochen, eine
Verbesserung des Jugendschutzes und des Schutzes der
Menschenwürde im Internet auch auf EU-Ebene anzustreben.
Bei einem Treffen der EU-Medienminister in Berlin sprach
er sich dafür aus, die Richtlinie für Audiovisuelle
Medien aus dem Jahr 1989 über das Fernsehen hinaus auch
auf das Internet auszuweiten.
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