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Auf dieser Seite: Rundfunkänderungs-Staatsvertrag

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Top 04:
Entwurf eines Gesetzes zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1046
(Ausschussüberweisung am 1. Dezember 2006)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
Drucksache: 16/1175
-Plenarprotokoll-

Regeln für "Telemedien" 

Landtag billigt Rundfunk-Änderungsstaatsvertrag

Kiel (SHL/21.02.) Mit breiter Mehrheit hat der Landtag den 9. Rundfunk-Änderungsstaatsvertrag ratifiziert: CDU, SPD, FDP und SSW stimmten für das neue Regelwerk, einzig die Grünen enthielten sich. Wichtigste Änderung des Abkommens ist die Einführung des Begriffs der "Telemedien". Als solche gelten Waren- und Dienstleistungsangebote wie Teleshopping, die im Netz abgerufen werden können, sowie Online-Angebote von Nachrichtenmagazinen und Zeitungen. 

Hintergrund: Die Waren- und Dienstleistungsangebote wurden zuletzt als Teledienste bezeichnet und waren damit grundsätzlich unter die Bundesgesetzgebung gefallen. Bei den Online-Angeboten von Nachrichtenmagazinen und Zeitungen handelte es sich bislang um Mediendienste. Diese wiederum waren Ländersache. Auch beim Jugendschutz wurde der Begriff der Telemedien – und damit einheitliche Schutzstandards – eingeführt . Der Staatsvertrag tritt zeitgleich mit dem Telemediengesetz des Bundes am 1. März in Kraft.

Der Änderungsvertrag sorge für eine "klare Trennung der Kompetenzen von Bund und Ländern", stellte Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) in der Debatte klar. In dieselbe Richtung argumentierten die Redner von Union, SPD und FDP. Zusammen mit dem Telemediengesetz des Bundes würden "rechtliche Grauzonen beseitigt" und "Doppelregelungen beseitigt", konstatierten Peter Eichstädt (SPD) und Monika Schwalm (CDU). Oppositionsführer Wolfgang Kubicki (FDP) sprach von einem "Beitrag zur Rechtsklarheit und zum Bürokratieabbau". Anke Spoorendonk (SSW) lobte den Vertrag als "wichtigen Baustein bei der Einbeziehung der neuen Medien".

Grüne: Bund untergräbt Datenschutz

Die Grünen kritisierten dagegen das Telemediengesetz des Bundes und begründeten damit ihre Enthaltung bei der Abstimmung zum Ländervertrag: "Die Berliner Koalition untergräbt den Datenschutz, wenn sie die Herausgabe persönlicher Daten an die Polizei durch den Dienstanbieter auch zur vorbeugenden Gefahrenabwehr erlaubt", argumentierte Karl-Martin Hentschel (Grüne). Hintergrund dieser Gesetzesschelte: Im Zuge des 9. Rundfunk-Änderungsstaatsvertrages und des Telemediengesetzes des Bundes geht die Zuständigkeit für den Datenschutz in den Medien von den Ländern auf den Bund über.

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Hintergrund:
  Mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP und bei Enthaltung der Grünen empfiehlt der Innen- und Rechtsausschuss dem Landtag, den 9. Rundfunk-Änderungsstaatsvertrag unverändert anzunehmen. Die Landeschefs haben das Papier Mitte Oktober 2006 unterzeichnet. Nach Ratifizierung in allen 16 Landesparlamenten soll die Neuregelung zum 1. März 2007 in Kraft treten, parallel zum neuen Telemediengesetz des Bundes. Damit wollen Bund und Länder ihre bisher unterschiedlichen Bestimmungen, vor allem in Bezug auf das Internet, koordinieren.
  Die wesentliche Änderung: Künftig soll nicht mehr zwischen Tele- und Mediendiensten unterschieden werden. Teledienste sind bislang bundesrechtlich im Teledienste-Gesetz geregelt. Hierbei handelt es sich vor allem um Waren- und Dienstleistungsangebote wie Teleshopping, die im Netz abgerufen werden können. Die Mediendienste fallen dagegen bisher unter den Mediendienste-Staatsvertrag der Länder. Dieser regelt alle meinungsrelevanten Abrufdienste, wie beispielsweise die redaktionell gestalteten Online-Angebote von Nachrichtenmagazinen und Zeitungen. Der neue Staatsvertrag macht hier Vorgaben über ihren Inhalt, zum Beispiel zu Werbung und Gegendarstellungsrecht. Künftig wird für alle diese Angebote der Gesamtbegriff Telemedien verwendet.
  Ein weiterer Punkt: Auch beim Jugendschutz wird die Unterscheidung zwischen Telediensten und Mediendiensten aufgegeben. Unter dem Oberbegriff Telemedien werden für sämtliche elektronische Informations- und Kommunikationsdienste und darüber hinaus für den Rundfunk einheitliche Schutzstandards festgeschrieben. Das Schutzsystem wird künftig dreistufig aufgebaut sein: Einem absoluten Verbreitungsverbot unterliegen solche Telemedien und Rundfunksendungen, die gegen Straftatbestände verstoßen oder die Menschenwürde verletzen. Auf der zweiten Stufe werden die schwer jugendgefährdenden Inhalte erfasst. Diese dürfen über Telemedien nur im Rahmen von geschlossenen Erwachsenengruppen verbreitet werden. Die dritte Stufe schließlich umfasst Angebote, die geeignet sind, Minderjährige in ihrer Entwicklung zu beeinträchtigen. Bei der Verbreitung derartiger Inhalte hat der Anbieter sicherzustellen, etwa durch zeitliche Beschränkungen bei der Ausstrahlung, dass Kinder und Jugendliche diese Angebote üblicherweise nicht wahrnehmen können.
  Mitte des Monats hat sich Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) zudem dafür ausgesprochen, eine Verbesserung des Jugendschutzes und des Schutzes der Menschenwürde im Internet auch auf EU-Ebene anzustreben. Bei einem Treffen der EU-Medienminister in Berlin sprach er sich dafür aus, die Richtlinie für Audiovisuelle Medien aus dem Jahr 1989 über das Fernsehen hinaus auch auf das Internet auszuweiten.

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A k t u e l l e s

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Außerdem notiert: 
Herzlichen Glückwunsch

I n n e n  / R e c h t

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Rundfunkänderungsvertrag
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Kommunalreform
Politischer Extremismus u. Fremdenfeindlichkeit
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Wahlausschuss ehren-
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(ohne Aussprache)

F i n a n z e nt

Antrag:
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Kontrollierte Heroinvergabe
Renten-Eintrittsalter
(ohne Aussprache)

Aktuelle Stunde:
Kinderstudie Unicef

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Klimaschutz
Windenergie
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(ohne Aussprache)

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 E u r o p a  / O s t s e e –
k o o p e r a t i o n

Anträge:
Rechtsstreit EU-Kommission
"European Clean Ship"
Berichte:
Europabericht 2007
EU-Umgebungslärm-Richtlinie