Das neue Gesetz skizziert in Paragraph 1 "den
besonderen Wert privaten Eigentums und der sich daraus ergebenden
Verantwortung". Dadurch, so Minister von Boetticher, werde die
Motivation der Eigentümer für Naturschutzmaßnahmen gestärkt,
anstatt sie "mit dem Dreiklang ‚Verbieten, Kontrollieren,
Bestrafen’" zu bevormunden. Detlef Matthiesssen (Grüne) ging
auf Gegenkurs: "Es sollte die Natur und nicht das
Eigentum" oder wirtschaftliche Interessen geschützt werden.
Diese Eigentumsklausel entspreche zudem nicht den Regeln des
Bundes-Naturschutzgesetzes und sei deswegen rechtswidrig.
SPD-Politiker sieht auch Rückschritte
Weitere Punkte des Gesetzes: Künftig entfallen die
Landschaftsrahmenplanung und die Grünordnungspläne.
Beschleunigungsverfahren sollen vereinfacht werden. Und: Mit
freiwilligen Naturschutz-Maßnahmen können etwa Landwirte so
genannte Öko-Konten auffüllen, die dann als Kompensation für
spätere Baumaßnahmen gelten sollen.
"Wir hätten gut mit dem alten Gesetz leben
können", verwies Konrad Nabel (SPD) auf die vorherige Regelung
aus SPD-Regierungszeit. Beispielsweise sei der nun beschlossene
Wegfall der Landschaftsrahmenpläne und des Knickerlasses ein
Rückschritt. Seine Hoffnung: "Dieses Gesetz wird sicher nicht
das letzte Naturschutzgesetz für Schleswig-Holstein sein".
Lars Harms (SSW) warf der SPD daraufhin vor, einen "großen
politische Sieg der CDU" mitzutragen. Grundsätzlich beklagte
er einen "Paradigmenwechsel gegen den Naturschutz". Dies
bedeute letztlich einen Rückschritt in die 60er Jahre des letzten Jahrhunderts.
CDU fordert "Klima des stärkeren
Miteinanders"
Axel Bernstein (CDU) hielt demgegenüber die jetzt
eingeschlagene "grundsätzliche methodische
Überarbeitung" des Naturschutzes für notwendig. Er forderte
ein "Klima des stärkeren Miteinanders aller Beteiligten".
Denn: "Wir trauen es dem Einzelnen zu, sich für die Natur
einzusetzen." Die Grundtendenz dieses Gesetzes
stimmt", unterstützte Günther Hildebrand (FDP) den Kurs der
CDU/SPD-Koalition. Das Gesetz werde dem Anspruch, eine
Abwägung von Naturschutz sowie von ökonomischen und sozialen
Interessen zu finden, gerecht, so Hildebrand.
Der SSW-Gegenentwurf, der strengere Vorgaben und
eine stärkere Position des Staates vorsah, scheiterte an der
Mehrheit von CDU und SPD. FDP und Grüne enthielten sich. Der
Vorstoß der Grünen, den Landesnaturschutzbeauftragten künftig
nicht mehr durch das Umweltministerium zu bestimmen, sondern durch den
Landtag wählen zu lassen, drang ebenfalls nicht durch. CDU, SPD und
FDP waren dagegen, lediglich der SSW unterstützte die Grünen.