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Auf dieser Seite: Naturschutzgesetz/-beauftragter

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Top 05:
a.) Entwurf eines Gesetzes über die oder den  
      Landesbeauftragten für Naturschutz
Gesetzentwurf der Fraktion B`90 / DIE GRÜNEN – Drs. 16/709
(Ausschussüberweisung am 4. Mai 2006)
b.) Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Natur –Landes-
naturschutzgesetz– und zur Änderung anderer Vorschriften
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 16/1004
(Ausschussüberweisung am 13. Oktober 2006)
Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses
Änderungsantrag der Fraktion der Abgeordneten des SSW –
Drs. 16/1241
Drucksache: 16/1226
-Plenarprotokoll-

Neues Naturschutzgesetz betont Verantwortung des Einzelnen

Minister von Boetticher lobt "Deregulierung" / 
Breite Kritik an "Eigentumsklausel"

Kiel (SHL/ 21.02.) Die Vorgaben des schleswig-holsteinischen Naturschutzrechts werden gelockert. Das sieht das neue, von 103 auf 76 Paragraphen eingedampfte Landesnaturschutzgesetz vor, das der Landtag in Zweiter Lesung mit den Stimmen der Koalition und der FDP verabschiedet hat. "Das Gesetz stärkt die Kooperation von Bürgern und Staat für die Natur", betonte Landwirtschaftsminister Christian von Boetticher (CDU/Foto links) in der Aussprache. Seine Koalitionspartner von der SPD-Fraktion stimmten dem Gesetz trotz verschiedener im schwarz-roten Koalitionsausschuss ausgehandelter Änderungen nur mit erheblichen Bedenken zu. Wie Grüne und SSW, die eigene Gesetzesvorlagen eingebracht hatten, sahen die Sozialdemokraten in der Vereinfachung nicht unbedingt eine Verbesserung – insbesondere die Betonung des Privateigentums beim Naturschutz stieß auf heftige Kritik.

Das neue Gesetz skizziert in Paragraph 1 "den besonderen Wert privaten Eigentums und der sich daraus ergebenden Verantwortung". Dadurch, so Minister von Boetticher, werde die Motivation der Eigentümer für Naturschutzmaßnahmen gestärkt, anstatt sie "mit dem Dreiklang ‚Verbieten, Kontrollieren, Bestrafen’" zu bevormunden. Detlef Matthiesssen (Grüne) ging auf Gegenkurs: "Es sollte die Natur und nicht das Eigentum" oder wirtschaftliche Interessen geschützt werden. Diese Eigentumsklausel entspreche zudem nicht den Regeln des Bundes-Naturschutzgesetzes und sei deswegen rechtswidrig.

SPD-Politiker sieht auch Rückschritte

Weitere Punkte des Gesetzes: Künftig entfallen die Landschaftsrahmenplanung und die Grünordnungspläne. Beschleunigungsverfahren sollen vereinfacht werden. Und: Mit freiwilligen Naturschutz-Maßnahmen können etwa Landwirte so genannte Öko-Konten auffüllen, die dann als Kompensation für spätere Baumaßnahmen gelten sollen.

"Wir hätten gut mit dem alten Gesetz leben können", verwies Konrad Nabel (SPD) auf die vorherige Regelung aus SPD-Regierungszeit. Beispielsweise sei der nun beschlossene Wegfall der Landschaftsrahmenpläne und des Knickerlasses ein Rückschritt. Seine Hoffnung: "Dieses Gesetz wird sicher nicht das letzte Naturschutzgesetz für Schleswig-Holstein sein". Lars Harms (SSW) warf der SPD daraufhin vor, einen "großen politische Sieg der CDU" mitzutragen. Grundsätzlich beklagte er einen "Paradigmenwechsel gegen den Naturschutz". Dies bedeute letztlich einen Rückschritt in die 60er Jahre des letzten Jahrhunderts.

CDU fordert "Klima des stärkeren Miteinanders"

Axel Bernstein (CDU) hielt demgegenüber die jetzt eingeschlagene "grundsätzliche methodische Überarbeitung" des Naturschutzes für notwendig. Er forderte ein "Klima des stärkeren Miteinanders aller Beteiligten". Denn: "Wir trauen es dem Einzelnen zu, sich für die Natur einzusetzen." Die Grundtendenz dieses Gesetzes stimmt", unterstützte Günther Hildebrand (FDP) den Kurs der CDU/SPD-Koalition.  Das Gesetz werde dem Anspruch, eine Abwägung von Naturschutz sowie von ökonomischen und sozialen Interessen zu finden, gerecht, so Hildebrand.

Der SSW-Gegenentwurf, der strengere Vorgaben und eine stärkere Position des Staates vorsah, scheiterte an der Mehrheit von CDU und SPD. FDP und Grüne enthielten sich. Der Vorstoß der Grünen, den Landesnaturschutzbeauftragten künftig nicht mehr durch das Umweltministerium zu bestimmen, sondern durch den Landtag wählen zu lassen, drang ebenfalls nicht durch. CDU, SPD und FDP waren dagegen, lediglich der SSW unterstützte die Grünen.

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Hintergrund:
  Der Umwelt- und Agrarausschuss empfiehlt dem Landtag, den Regierungsentwurf für ein neues Landes-Naturschutzgesetz mit einer Reihe von Änderungen anzunehmen. CDU und SPD stimmten im Ausschuss für die Vorlage, die Grünen dagegen, die FDP enthielt sich. Gleichzeitig ist im Ausschuss ein Grünen-Entwurf zur Neusausrichtung des Amtes des Landes-Naturschutzbeauftragten an der Mehrheit von Schwarz-Rot und Liberalen gescheitert. Die Ausschuss-Fassung des Naturschutzgesetzes geht auf einen Kompromiss zurück, den beide Koalitionspartner im Koalitionsausschuss getroffen haben.
  In der neuen Form soll das seit 1973 bestehende Gesetz statt 103 nur noch 76 Paragrafen aufweisen. Durch diese "Beschränkung der Regelungen auf die für einen effektiven Naturschutz erforderlichen Vorschriften", so das Umweltministerium im Ursprungsentwurf, soll ein "bürgernahes Gesetz unter Beibehaltung eines hohen Standards im Natur- und Artenschutz" geschaffen werden.
  So sollen Zulassungsverfahren beschleunigt und Spielräume geschaffen werden, die es der Verwaltung mehr als bisher ermöglichen, Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles zu berücksichtigen. Die Landschafts-Rahmenplanung und die Grünordnungs-Pläne sollen künftig wegfallen, die Regelungen zum Artenschutz sollen durch eine Angleichung ans Bundesrecht gestrafft werden.
  Demgegenüber rückt die Freiwilligkeit stärker in den Mittelpunkt. Der Ausschuss betont "den besonderen Wert privaten Eigentums und der sich daraus ergebenden Verantwortung". Mit freiwilligen Naturschutz-Maßnahmen können so genannte Öko-Konten aufgefüllt werden, die dann als Kompensation für spätere Baumaßnahmen gelten. Diese sollen auch verkauft werden können.
  Der Ausschuss hat aber auch auf Druck der Sozialdemokraten verschiedene Vorschriften aus dem Regierungsentwurf verschärft oder präzisiert. So wird festgeschrieben, dass der Biotopverbund "mindestens zehn Prozent der Landesfläche" umfassen soll. Bei der Bewirtschaftung öffentlicher Flächen "sollen die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes in besonderer Weise berücksichtigt werden". Auf Natura-2000-Schutzflächen soll es verboten werden, "Dauergrünland in Ackerland umzuwandeln". Und: "Das gewerbsmäßige Sammeln wild lebender Tiere und Pflanzen bedarf der Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde".
  Mit ihrem Vorstoß zum Amt des Naturschutzbeauftragten wollten die Grünen den Posten nicht mehr bei der Landesregierung, sondern beim Landtag ansiedeln. Hintergrund war der Rücktritt des vormaligen Amtsinhabers Roger Asmussen von diesem Posten im Januar 2006. Asmussen, ehemaliger Landtagsabgeordneter und CDU-Landesminister, hatte als Grund für diese Entscheidung mangelnde personelle Unterstützung durch das zuständige Landwirtschaftsministerium angegeben. Seit November 2006 ist Klaus Dürkop neuer Landesnaturschutzbeauftragter. Der 67-jährige ist seit Jahren ehreamtlich in diesem Bereich engagiert und hat als NDR-Kameramann an zahlreichen Natur-Dokumentationen mitgewirkt.
  Der SSW hat kurz vor Aufruf des Themas einen eigenen Änderungsantrag vorgelegt
(siehe
Drs. 16/1241).

mehr Informationen: plenum-online, 
Mai 2006 (Beauftragter)
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai1-2006/
texte/02_18_naturschutzbeauftr_getreide.htm)
Oktober 2006 (Gesetz)
(www.sh-landtag.de/plenumonline/oktober2006/
texte/09_naturschutzgesetz.htm)

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