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Auf dieser Seite: Medienstaatsvertrag

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Top 06:
Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über das Medienrecht in Hamburg und Schleswig-Holstein (Medienstaatsvertrag HSH)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/820
(Ausschussüberweisung am 28. Juni 2006)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
Drucksache: 16/1227
-Plenarprotokoll-
       Aufruf gemeinsam mit
Top 19:
Medienstaatsvertrag mit Hamburg
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Drucksache: 16/1220

Kiel stimmt Medienstaatsvertrag mit
 schwarz-roter Stimmenmehrheit zu

Opposition: "Rundfunk ist Kulturgut und nicht Wirtschaftsgut", "Inhalt noch nicht der Stein der Weisen"

Kiel (SHL/21.01.) Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU/Foto) hat im Landtag den umstrittenen Medienstaatsvertrag zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein gegen die Kritik der Opposition verteidigt. Bei der Zustimmung des Kieler Landtages zu dem Staatsvertrag betonte Carstensen, dass die Interessen des Landes Schleswig-Holstein genügend berücksichtigt würden. Kernpunkt des Medienstaatsvertrages ist die Einrichtung einer neuen gemeinsamen "Medienanstalt HSH", die an die Stelle der bisherigen schleswig-holsteinischen "Unabhängigen Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien" (ULR) und der "Hamburgischen Anstalt für neue Medien" (HAM) treten soll. FDP, Grüne und SSW stimmten gegen den Vertrag. Auf Druck der SPD, die das Flächenland benachteiligt sah, hatten Hamburg und Kiel in letzter Minute Änderungen vereinbart. Die Regelungen treten zum 1. März in Kraft.

Die Fusion führe zu einer "schlagkräftigen Medienanstalt" und stärke die norddeutsche Filmbranche, sagte Carstensen. Dies werde auch von den Filmschaffenden begrüßt. Die Opposition im Landtag hingegen erneuerte die Kritik an dem Vorhaben und bezeichnete die ausgehandelten Änderungen des Vertrages als ungenügend. Hauptkritikpunkte waren die Nähe des Medienstandortes Norderstedt zu Hamburg sowie die Vergabe der Sendefrequenzen nach Finanzkraft.

Carstensen bezifferte die Summe, die der neuen Medienanstalt zur Verfügung stehe, auf 2,8 bis 2,9 Millionen Euro jährlich. Zusätzlich kämen einmalig 700.000 Euro dazu. Es bleibe abzuwarten, ob dieser Etat ausreiche, um konkurrenzfähig zu bleiben, mahnte die CDU-Abgeordnete Monika Schwalm. Sie bewertete die Fusion als positiv für die Wettbewerbssituation gegenüber anderen Medienanstalten, kritisierte aber auch, dass das schleswig-holsteinische Parlament zu wenig in die Verhandlungen einbezogen worden sei. Dieser Kritik schloss sich ihr Koalitionskollege, der Medienexperte der SPD, Peter Eichstädt, an. Der ursprünglich geplante Staatsvertrag habe nicht genügend den Interessen Schleswig-Holsteins entsprochen, so dass die SPD ohne die Änderungen nicht zugestimmt hätte.

Kritik der Opposition

Oppositionsführer Wolfgang Kubicki (FDP) erneuerte seine Ablehnung gegenüber dem Änderungs-Staatsvertrag: Auch er sei "inhaltlich noch nicht der Stein der Weisen". Sowohl das Finanzkorsett des Medienrates als auch der Aufgabenkatalog der neuen Anstalt seien zu eng bemessen. Zudem äußerte er die Befürchtung, der Änderungs-Staatsvertrag könne bei mangelnder Zustimmung aus Hamburg null und nichtig werden.

Karl Martin Hentschel kritisierte, Ministerpräsident Carstensen sei nicht in der Lage gewesen, die Interessen Schleswig-Holsteins angemessen zu vertreten. Hauptkritikpunkt  des Grünen-Fraktionschefs war die Vergabe der Sendefrequenzen, die sich nicht an der Qualität sondern an der Finanzkraft orientieren würde: "Rundfunk ist Kulturgut und nicht Wirtschaftsgut", so Hentschel. Die Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk, schloss sich den Worten ihres Vorredners an und wandte sich zudem gegen den Medienstandort Norderstedt: "Norderstedt ist das Symbol für die Bevorzugung Hamburgs".

Ein Antrag der Grünen auf Neuverhandlungen wurde von Schwarz-Rot abgelehnt.

Inhalte des Abkommens

Mit der neuen "Medienanstalt HSH" (MAHSH) wollen die beiden Landesregierungen den Medienstandort Norddeutschland im Wettbewerb mit anderen Standorten stärken. Künftig soll es einen einheitlichen Ansprechpartner für die Medienbranche in den Bereichen Aufsicht, Beratung, Förderung und Service geben. Zu den Aufgaben der neuen Anstalt soll zudem die Zulassung und Beaufsichtigung von Rundfunkveranstaltern gehören. So sollen Rundfunkgebühren effizienter verwendet werden.

In dem Änderungsvertrag haben beide Seiten die Aufgaben der neuen Anstalt neu umrissen. So bleibt die MAHSH für die Aus- und Weiterbildung im Medienbereich sowie die technische Infrastruktur zuständig. Auch Projekte zu neuartigen Rundfunk-Übertragungstechniken und die Medienforschung gehören weiter zum Aufgabenkatalog. Darüber hinaus wurde sichergestellt, dass die bisherigen Projekte der schleswig-holsteinischen Filmförderung, wie etwa zwei Kieler "Tatort"-Folgen pro Jahr, das Baltic Media Forum und die Verleihung des Schleswig-Holstein-Filmpreises in Lübeck, dauerhaft gesichert sind. Und: Schleswig-Holstein ist in der Geschäftsführung der neuen fusionierten Filmförderung vertreten. Diese Bestimmungen hatte insbesondere die Nord-SPD gefordert. 

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Hintergrund:
   Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von CDU und SPD, gegen die Grünen und bei Enthaltung der FDP, den im Juni 2006 unterzeichneten Medien-Staatsvertrag von Schleswig-Holstein und Hamburg zu ratifizieren. Der Ausschuss verweist gleichzeitig auf die in der Vorwoche zwischen den beiden Regierungschefs Peter Harry Carstensen und Ole von Beust ausgehandelten Änderungen, die in einen eigenen Änderungs-Staatsvertrag eingeflossen sind. Die Nachverhandlungen waren nötig geworden, nachdem die Kieler SPD-Landtagsfraktion Teile des Vertrags abgelehnt hatte. Stimmt der Landtag beiden Abkommen zu, kann die Reform zum 1. März in Kraft treten. Ebenfalls Gegenstand der Debatte ist ein Antrag der Grünen, den Vertrag noch einmal neu auszuhandeln.
  Kernpunkt ist die Einrichtung einer neuen gemeinsamen "Medienanstalt HSH" (MAHSH), die an die Stelle der bisherigen schleswig-holsteinischen "Unabhängigen Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien" (ULR) und der "Hamburgischen Anstalt für neue Medien" (HAM) treten soll. Damit wollen die beiden Landesregierungen den Medienstandort Norddeutschland im Wettbewerb mit anderen Standorten stärken. Künftig soll es einen einheitlichen Ansprechpartner für die Medienbranche in den Bereichen Aufsicht, Beratung, Förderung und Service geben. Zu den Aufgaben der neuen Anstalt soll zudem die Zulassung und Beaufsichtigung von Rundfunkveranstaltern gehören. So sollen Rundfunkgebühren effizienter verwendet werden.
  Wie ursprünglich vorgesehen, soll die Anstalt ihren Sitz in Norderstedt haben. Dieser Punkt war besonders umstritten. Die schleswig-holsteinische SPD, aber auch Teile der Opposition und der Medienbranche, fürchteten durch die Wahl der Ortes am Hamburger Rand eine Bevorzugung der Hansestadt.
  In dem Änderungsvertrag haben beide Seiten die Aufgaben der neuen Anstalt neu umrissen. So bleibt die MAHSH für die Aus- und Weiterbildung im Medienbereich sowie die technische Infrastruktur zuständig. Auch Projekte zu neuartigen Rundfunk-Übertragungstechniken und die Medienforschung gehören weiter zum Aufgabenkatalog. Darüber hinaus wurde sichergestellt, dass die bisherigen Projekte der schleswig-holsteinischen Filmförderung, wie etwa zwei Kieler "Tatort"-Folgen pro Jahr, das Baltic Media Forum und die Verleihung des Schleswig-Holstein-Filmpreises in Lübeck, dauerhaft gesichert sind. Und: Schleswig-Holstein ist in der Geschäftsführung der neuen fusionierten Filmförderung vertreten. Diese Bestimmungen hatte insbesondere die Nord-SPD gefordert.
  Die Grünen sehen dennoch den Medienstandort Schleswig-Holstein gefährdet und fordern Neuverhandlungen mit weiteren Nachbesserungen. So soll nach Willen der Oppositionsfraktion ein neuer Standort gesucht werden. Auch seien qualitative Gesichtspunkte bei der Vergabe von Sendefrequenzen stärker zu berücksichtigen, heißt es in dem Antrag. Und: Die "Vermittlung vom Medienkompetenz" müsse eine wachsende Rolle spielen.

mehr Informationen: plenum-online, Juni 2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/juni2006/texte/03_medienstaatsvertrag.htm)

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