Opposition: "Rundfunk ist Kulturgut und
nicht Wirtschaftsgut", "Inhalt noch nicht der Stein der
Weisen"
Kiel
(SHL/21.01.)
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU/Foto) hat im Landtag den umstrittenen Medienstaatsvertrag zwischen
Hamburg und Schleswig-Holstein gegen die Kritik der Opposition
verteidigt. Bei der Zustimmung des Kieler Landtages zu dem
Staatsvertrag betonte Carstensen, dass die Interessen des Landes
Schleswig-Holstein genügend berücksichtigt würden. Kernpunkt des
Medienstaatsvertrages ist die Einrichtung einer neuen gemeinsamen
"Medienanstalt HSH", die an die Stelle der bisherigen
schleswig-holsteinischen "Unabhängigen Landesanstalt für
Rundfunk und neue Medien" (ULR) und der "Hamburgischen
Anstalt für neue Medien" (HAM) treten soll. FDP, Grüne und SSW stimmten
gegen den Vertrag. Auf Druck der SPD, die das Flächenland benachteiligt sah,
hatten Hamburg und Kiel in letzter Minute Änderungen vereinbart. Die Regelungen treten zum 1. März in Kraft.
Die Fusion führe zu einer "schlagkräftigen
Medienanstalt" und stärke die norddeutsche Filmbranche,
sagte Carstensen. Dies werde auch von den Filmschaffenden
begrüßt. Die Opposition im Landtag hingegen erneuerte die Kritik
an dem Vorhaben und bezeichnete die ausgehandelten Änderungen des
Vertrages als ungenügend. Hauptkritikpunkte waren die Nähe des
Medienstandortes Norderstedt zu Hamburg sowie die Vergabe der
Sendefrequenzen nach Finanzkraft.
Carstensen bezifferte die Summe, die der neuen
Medienanstalt zur Verfügung stehe, auf 2,8 bis 2,9 Millionen Euro
jährlich. Zusätzlich kämen einmalig 700.000 Euro dazu. Es
bleibe abzuwarten, ob dieser Etat ausreiche, um konkurrenzfähig
zu bleiben, mahnte die CDU-Abgeordnete Monika Schwalm. Sie
bewertete die Fusion als positiv für die Wettbewerbssituation
gegenüber anderen Medienanstalten, kritisierte aber auch, dass
das schleswig-holsteinische Parlament zu wenig in die
Verhandlungen einbezogen worden sei. Dieser Kritik schloss sich
ihr Koalitionskollege, der Medienexperte der SPD, Peter Eichstädt,
an. Der ursprünglich geplante Staatsvertrag habe nicht genügend
den Interessen Schleswig-Holsteins entsprochen, so dass die SPD
ohne die Änderungen nicht zugestimmt hätte.
Kritik der Opposition
Oppositionsführer Wolfgang Kubicki (FDP)
erneuerte
seine Ablehnung gegenüber dem Änderungs-Staatsvertrag: Auch er
sei "inhaltlich noch nicht der Stein der Weisen". Sowohl
das Finanzkorsett des Medienrates als auch der Aufgabenkatalog der
neuen Anstalt seien zu eng bemessen. Zudem äußerte er die
Befürchtung, der Änderungs-Staatsvertrag könne bei mangelnder Zustimmung
aus Hamburg null und nichtig werden.
Karl Martin Hentschel
kritisierte, Ministerpräsident Carstensen sei nicht in der
Lage gewesen, die Interessen Schleswig-Holsteins angemessen zu
vertreten. Hauptkritikpunkt des Grünen-Fraktionschefs
war die Vergabe der Sendefrequenzen, die sich nicht an der
Qualität sondern an der Finanzkraft orientieren würde: "Rundfunk
ist Kulturgut und nicht Wirtschaftsgut", so Hentschel. Die
Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk, schloss sich den Worten ihres
Vorredners an und wandte sich zudem gegen den Medienstandort
Norderstedt: "Norderstedt ist das Symbol für die Bevorzugung
Hamburgs".
Ein Antrag der Grünen auf Neuverhandlungen wurde
von Schwarz-Rot abgelehnt.
Inhalte des Abkommens
Mit der neuen "Medienanstalt HSH" (MAHSH)
wollen die beiden Landesregierungen den Medienstandort
Norddeutschland im Wettbewerb mit anderen Standorten stärken.
Künftig soll es einen einheitlichen Ansprechpartner für die
Medienbranche in den Bereichen Aufsicht, Beratung, Förderung und
Service geben. Zu den Aufgaben der neuen Anstalt soll zudem die
Zulassung und Beaufsichtigung von Rundfunkveranstaltern gehören.
So sollen Rundfunkgebühren effizienter verwendet werden.
In dem Änderungsvertrag haben beide Seiten die
Aufgaben der neuen Anstalt neu umrissen. So bleibt die MAHSH für
die Aus- und Weiterbildung im Medienbereich sowie die technische
Infrastruktur zuständig. Auch Projekte zu neuartigen
Rundfunk-Übertragungstechniken und die Medienforschung gehören
weiter zum Aufgabenkatalog. Darüber hinaus wurde sichergestellt,
dass die bisherigen Projekte der schleswig-holsteinischen
Filmförderung, wie etwa zwei Kieler "Tatort"-Folgen pro
Jahr, das Baltic Media Forum und die Verleihung des
Schleswig-Holstein-Filmpreises in Lübeck, dauerhaft gesichert
sind. Und: Schleswig-Holstein ist in der Geschäftsführung der
neuen fusionierten Filmförderung vertreten. Diese Bestimmungen
hatte insbesondere die Nord-SPD gefordert.