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Top 08 : Entwurf eines Gesetzes zum Tierschutz Verbandsklagerecht Gesetzentwurf der Fraktion B´90/GRÜNE – Drs. 16/1224 |
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Tierschutz-Klagerecht: Landtag berät Gesetzentwurf der Grünen in Erster Lesung Kiel (SHL/22.02.) Ein Gesetzentwurf der Grünen zur Einführung des Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzverbände ist im Landtag überwiegend auf ein positives Echo gestoßen. Lediglich bei der CDU überwogen in der Ersten Lesung die Vorbehalte. Nach Willen der Oppositionsfraktion sollen Organisationen wie der Tierschutzbund oder der Verein gegen quälerische Massentierhaltung "ProVieh" Personen oder Institutionen, die gegen Tierschutzbestimmungen verstoßen, direkt vor Gericht bringen können . Das ist bislang nicht möglich: Delikte müssen den Veterinär-Behörden gemeldet werden, die dann von sich aus tätig werden. "Wir wollen den Tieren eine Stimme geben – dann wären wir in Schleswig-Holstein Pioniere", argumentierte der Grünen-Abgeordnete Detlef Matthiessen. Er verwies auf das bereits bestehende Klagerecht für Naturschutzverbände Dies habe entgegen vieler Befürchtungen keine Prozessflut hervorgerufen: "Die Verbände sind keine Prozesshansel", so Matthiessen. Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel in Artikel 20a des Grundgesetzes aufgeführt. Die schleswig-holsteinische Landesverfassung stellt "die natürlichen Grundlagen des Lebens" unter Schutz. Bereits 2004 hatte die ehemalige rot-grüne Landesregierung eine Bundesratsinitiative zu diesem Thema gestartet, war jedoch gescheitert. Sandra Redmann (SPD) forderte deswegen einen neuen Vorstoß in Berlin. Das Land müsse erneut eine "Vorreiterrolle" einnehmen. Denn, so Redmann: Angesichts vieler tierfeindlicher Praktiken wie dem Schächten oder der Käfighaltung von Legehennen sei die Initiative der Grünen "richtig und überfällig". FDP zurückhaltend / CDU warnt vor Insellösung Auch Heiner Garg unterstützte die Initiative, gestand aber ein, dass die Mehrheit seiner FDP-Fraktion den Entwurf kritisch sehe. So dürften Forschung und Lehre durch das Gesetz nicht behindert werden. Garg regte an, bei den Beratungen im Umwelt- und Agrarausschuss einige "offene Fragen" zu klären. Lars Harms (SSW) beklagte, die Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz habe lediglich "Appell-Charakter". Deswegen müsse eine gesetzliche Regelung her, um den Tieren, die selbst nicht klagen können, einen gesetzlichen Vertreter zu geben. Der CDU-Abgeordnete Claus Ehlers (CDU) und Umwelt- und Landwirtschaftsminister Christian von Boetticher (CDU) waren skeptisch. Sie mutmaßten, der Grünen-Vorstoß richte sich gegen die Landwirtschaft. Ein solcher Verdacht gehe aber "an der Tierschutz-Wirklichkeit vorbei", so Ehlers. Von Boetticher verwies auf den Tierschutzbeirat, der etwa bei der Genehmigung von Forschungsprojekten sehr erfolgreich arbeite: "Überall ist der aktive Tierschutz eingebunden". Beide bezweifelten zudem, dass das Land in diesem Bereich überhaupt Gesetzgebungskompetenz besitzt, und warnten vor einer schleswig-holsteinischen "Insellösung". |
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