Tierschutz-Klagerecht:
Unterstützung und offene Fragen
Landtag berät
Grünen-Vorstoß in Erster Lesung
Kiel (SHL/22.02.) Ein
Gesetzentwurf der Grünen zur Einführung des Verbandsklagerechts
für anerkannte Tierschutzverbände ist im Landtag überwiegend
auf ein positives Echo gestoßen. Lediglich bei der CDU
überwogen in der Ersten Lesung die Vorbehalte. Nach Willen der
Oppositionsfraktion sollen Organisationen wie der Tierschutzbund
oder der Verein gegen quälerische Massentierhaltung "ProVieh"
Personen oder Institutionen, die gegen Tierschutzbestimmungen
verstoßen, direkt vor Gericht bringen können . Das ist bislang
nicht möglich: Delikte müssen den Veterinär-Behörden gemeldet
werden, die dann von sich aus tätig werden.
"Wir wollen den Tieren eine Stimme geben –
dann wären wir in Schleswig-Holstein Pioniere",
argumentierte der Grünen-Abgeordnete Detlef Matthiessen. Er
verwies auf das bereits bestehende Klagerecht für
Naturschutzverbände Dies habe entgegen vieler Befürchtungen
keine Prozessflut hervorgerufen: "Die Verbände sind keine
Prozesshansel", so Matthiessen.
Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel in
Artikel 20a des Grundgesetzes aufgeführt. Die
schleswig-holsteinische Landesverfassung stellt "die
natürlichen Grundlagen des Lebens" unter Schutz. Bereits
2004 hatte die ehemalige rot-grüne Landesregierung eine
Bundesratsinitiative zu diesem Thema gestartet, war jedoch
gescheitert. Sandra Redmann (SPD) forderte deswegen einen neuen
Vorstoß in Berlin. Das Land müsse erneut eine "Vorreiterrolle"
einnehmen. Denn, so Redmann: Angesichts vieler tierfeindlicher
Praktiken wie dem Schächten oder der Käfighaltung von Legehennen
sei die Initiative der Grünen "richtig und
überfällig".
FDP zurückhaltend / CDU warnt vor Insellösung
Auch Heiner Garg unterstützte die Initiative,
gestand aber ein, dass die Mehrheit seiner FDP-Fraktion den
Entwurf kritisch sehe. So dürften Forschung und Lehre durch das
Gesetz nicht behindert werden. Garg regte an, bei den Beratungen
im Umwelt- und Agrarausschuss einige "offene Fragen" zu
klären. Lars Harms (SSW) beklagte, die Verankerung des
Tierschutzes im Grundgesetz habe lediglich "Appell-Charakter".
Deswegen müsse eine gesetzliche Regelung her, um den Tieren, die
selbst nicht klagen können, einen gesetzlichen Vertreter zu
geben.
Der CDU-Abgeordnete Claus Ehlers (CDU) und Umwelt-
und Landwirtschaftsminister Christian von Boetticher (CDU) waren
skeptisch. Sie mutmaßten, der Grünen-Vorstoß richte sich gegen
die Landwirtschaft. Ein solcher Verdacht gehe aber "an der
Tierschutz-Wirklichkeit vorbei", so Ehlers. Von Boetticher
verwies auf den Tierschutzbeirat, der etwa bei der Genehmigung von
Forschungsprojekten sehr erfolgreich arbeite: "Überall ist
der aktive Tierschutz eingebunden". Beide bezweifelten zudem,
dass das Land in diesem Bereich überhaupt Gesetzgebungskompetenz
besitzt, und warnten vor einer schleswig-holsteinischen "Insellösung".