Kulturdenkmal oder
Denkmalschutzbereich?
Landtag diskutiert über Bungalow-Siedlung
Kiel (SHL/21.02.) Der
Landtag hat einen FDP-Antrag, der darauf zielte, eine Bungalow-Siedlung
in Quickborn (Kreis Pinneberg) nicht als Kulturdenkmal sondern
lediglich als Denkmalschutzbereich auszuweisen, zurückgewiesen. Das
Parlament könne eine fachliche Entscheidung des Landesamtes für
Denkmalpflege nicht korrigieren, hieß es.
Hintergrund: Die vom amerikanischen Star-Architekten Richard
Neutra entworfenen Bungalows in der Quickborner Siedlung
sollen wegen ihrer Einzigartigkeit in
Schleswig-Holstein und ihrem städtebaulichen Wert unter
Kultur-Denkmalschutz gestellt werden. Doch die Eigentümer wehren
sich gegen solche Pläne: Sie befürchten, für sie
würden Sanierungen an den Häusern oder Umbauten deutlich
erschwert. Mit ihrem Anliegen hatten sie auch den
Petitionsausschuss des Landtages eingeschaltet.
Der Liberale Günther Hildebrand kritisierte in der
Debatte eine "nicht hinnehmbare Ignoranz des Landesamtes für
Denkmalpflege gegenüber dem Parlament". Er begründete dies
damit, dass das Amt seiner Ansicht nach eine vom Petitionsausschuss
getroffene Empfehlung übergangen habe, nach der eine
Unterschutzstellung als Denkmalschutzbereich ausreichend sei.
Auch Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU)
schloss sich dem allgemeinen Tenor im Plenum an: "Solche
Einzelfallentscheidungen sollte der Landtag nicht treffen, da es
eine fachliche und keine politische Entscheidung ist."