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Bundesregierung
soll Landtag im
Rechtsstreit mit Brüssel unterstützen
Kiel (SHL/22.02.)
Der Schleswig-Holsteinische Landtag liegt im Rechtsstreit mit
Brüssel und hat nun mit überfraktionellem Votum die
Bundesregierung um Unterstützung gebeten. Hintergrund ist die
jüngst von der EU erlaubte Anlass unabhängige Sicherung von Daten
aus E-Mails und Telefonaten für ein halbes Jahr. Der Landtag hatte
im Juni vergangenen Jahres Klage beim Europäischen Gerichtshof
eingereicht, weil sich die Generalsekretärin der EU-Kommission
zuvor geweigert hatte, ein internes Dokument zu dieser Richtlinie
herauszugeben. Konkret wollte der Landtag die Auswirkungen der
EU-Bestimmungen auf die in der Verfassung verbrieften Rechte
prüfen. In der Klage wird auf den im Artikel 10 des EG-Vertrages
verankerten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit zwischen der
Kommission und einem nationalen deutschen Verfassungsorgan
verwiesen.
Die geschlossen vom Parlament ausgesprochene
Aufforderung an die Bundesregierung, sich der Klage
anzuschließen, basiert auf einem Antrag der Liberalen. Jüngst
hat sich auch Finnland an der Klage beteiligt. Dies gebe der Klage
ein "besonderes rechtspolitisches Gewicht", sagte
Landtagspräsident Martin Kayenburg bei der Begründung des
Antrags im Plenum.
Hintergrund:
Der
Schleswig-Holsteinische Landtag liegt im Rechtsstreit mit
Brüssel und will nun auf antrag der Liberalen die Bundesregierung um Unterstützung
bitten. Hintergrund ist die jüngst von der EU erlaubte
anlassunabhängige Sicherung von Daten aus E-Mails und
Telefonaten für ein halbes Jahr. Der Landtag hatte im
Juni vergangenen Jahres Klage beim Europäischen
Gerichtshof eingereicht, weil sich die Generalsekretärin
der EU-Kommission zuvor geweigert hatte, ein internes
Dokument zu dieser Richtlinie herauszugeben. Konkret
wollte der Landtag die Auswirkungen der EU-Bestimmungen
auf die in der Verfassung verbrieften Rechte prüfen. In
der Klage wird auf den im Artikel 10 des EG-Vertrages
verankerten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit zwischen
der Kommission und einem nationalen deutschen
Verfassungsorgan verwiesen.
mehr Informationen: plenum-online,
Juni 2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/juni2006/texte/34a_eu_klage.htm)
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