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Anträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses des Deutschen Bundesrates zur Änderung des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKVWSG)
Antrag der Fraktion der FDP
Drucksache: 16/1229
-Plenarprotokoll-

 Gesundheitsreform: FDP sorgt für "Nachschlag" im Kieler Landtag

Kiel (SHL/22.02.) - Die Gesundheitsreform ist seit der Abstimmung im Bundesrat am 16. Februar beschlossene Sache – mit den Stimmen Schleswig-Holsteins. Eine Woche später, in der Februar-Tagung des Landtages, legte die FDP aber noch einmal nach. Die Liberalen forderten das Plenum dazu auf, jenen Anträgen zuzustimmen, die Wirtschaftsminister Dietrich Austermann (CDU) im Alleingang im Wirtschaftsausschuss der Länderkammer gegen die Reform eingebracht hatte. Sein Vorstoß kurz vor der absehbaren Zustimmung des Kabinetts zur Reform hatte für Verärgerung im Regierungslager gesorgt. Im Kieler Landtag sagte FDP-Gesundheitsexperte Heiner Garg, Austermann sei aus Koalitionsräson ruhig gestellt worden. CDU/SPD wiesen den FDP-Antrag als "Schnee von gestern" ab.

Gesundheitsreformgegner Garg lobte den Wirtschaftsminister, der als einziges Regierungsmitglied "die Interessen des Landes vertreten" habe. Allerdings sei Ministerpräsident Carstensen ihm in den Rücken gefallen und habe "die Interessen des Landes auf dem Koalitionsaltar geopfert". Solch ein Verhalten trage zur Politikverdrossenheit bei, so Garg weiter.

Während die Grünen ihrem Oppositionspartner zur Seite sprangen und der SSW sich auf eine neutrale Position zurückzog, wiesen Redner von Schwarz-Rot den FDP-Vorstoß als "parteipolitisches Geplänkel" zurück. "Das Hohe Haus wird mit einem gesundheitspolitischen Nachhutgefecht beschäftigt", sagte auch Gesundheitsministerin Gitta Trauernicht (SPD). Zwar sei die Gesundheitsreform eine schwere Geburt gewesen, doch habe die Landesregierung in fast allen für Schleswig-Holstein bedeutsamen Punkten Nachbesserungen durchgesetzt.

Hauptredner: Ursula Sassen (CDU), Jutta Schümann (SPD), Angelika Birk (Grüne), Lars Harms (SSW)

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Hintergrund:
  Die FDP-Fraktion fordert Nachverhandlungen zur Gesundheitsreform im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat und stellt sich damit hinter verschiedene Forderungen, die Wirtschaftsminister Dietrich Austermann (CDU) vor zwei Wochen bei den Ausschussberatungen in der Länderkammer erhoben hat. Die Liberalen bemängeln insbesondere, dass der geplante Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser in Höhe von etwa 250 Millionen Euro den Gesundheitsstandort Schleswig-Holstein schädigen werde.
  Das so genannte "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung" war am 2. Februar im Bundestag und am 16. Februar im Bundesrat verabschiedet worden. Schleswig-Holstein hat in der Länderkammer, trotz der vorherigen Kritik Austermanns, mit Ja gestimmt.
  Einige weitere Kernpunkte des Gesetzes:
  Für die Versicherten werden die Leistungen bei Impfungen, Eltern-Kind-Kuren, Reha-Behandlungen für alte Menschen und bei der Betreuung Schwerstkranker und Sterbender in den eigenen vier Wänden neu geregelt. Zudem können Kassen neue Wahltarife anbieten - etwa Tarife mit Selbstbehalt oder solche, in deren Rahmen auch homöopathische Arzneimittel bezahlt werden. Wer Vorsorgeuntersuchungen versäumt und später schwer krank wird, muss mehr zuzahlen. Komplikationen nach Piercings werden nicht mehr bezahlt. Kliniken werden für ambulante Behandlungen geöffnet.
  Die Beitragssätze, die zu Jahresbeginn im Schnitt um etwa 0,6 Punkte gestiegen sind, sollen ab 2009 mit Einführung des Gesundheitsfonds vereinheitlicht werden. Kassen mit vielen Kranken bekommen zudem Geld von anderen Kassen. Reicht einer Kasse das Geld nicht, kann sie einen begrenzten Zusatzbeitrag von ihren Versicherten fordern.
  Privat-Krankenkassen müssen vom 1. Januar 2009 an einen Basistarif anbieten, der im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entspricht, weil der Basistarif nach Ansicht der Privatkassen nicht Kosten deckend ist, warnen diese vor Beitragserhöhungen für Bestandskunden.
 
Von 2009 an gilt zudem eine Pflicht zur Versicherung: Die rund 200.000 bis 300.000 Nichtversicherten müssen also Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse werden. Der Rabatt, den Apotheker den Kassen pro Medikament gewähren müssen, steigt von 2,00 Euro auf 2,30. Vor der Verordnung teurer Medikamente muss ein zweiter Arzt befragt werden. 2011 kommt eine neue Ärzte-Vergütung mit festen Euro-Preisen. Ärzte in unterversorgten Gebieten bekommen schon vorher Zuschläge. Und: Kassenfusionen werden erleichtert. Bis Ende 2008 müssen sämtliche gesetzlichen Kassen entschuldet sein.

mehr Informationen: plenum-online, Januar 2007
(www.sh-landtag.de/plenumonline/dezember2006/
texte/17_gesundheitsreform.htm)

Dezember 2006

(www.sh-landtag.de/plenumonline/dezember2006/
texte/17_gesundheitsreform.htm)

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