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Gesundheitsreform: FDP
sorgt für "Nachschlag" im Kieler Landtag
Kiel (SHL/22.02.)
- Die Gesundheitsreform ist seit der Abstimmung im Bundesrat am
16. Februar beschlossene Sache – mit den Stimmen
Schleswig-Holsteins. Eine Woche später, in der Februar-Tagung des
Landtages, legte die FDP aber noch einmal nach. Die Liberalen
forderten das Plenum dazu auf, jenen Anträgen zuzustimmen, die
Wirtschaftsminister Dietrich Austermann (CDU) im Alleingang im
Wirtschaftsausschuss der Länderkammer gegen die Reform
eingebracht hatte. Sein Vorstoß kurz vor der absehbaren
Zustimmung des Kabinetts zur Reform hatte für Verärgerung im
Regierungslager gesorgt. Im Kieler Landtag sagte
FDP-Gesundheitsexperte Heiner Garg, Austermann sei aus
Koalitionsräson ruhig gestellt worden. CDU/SPD wiesen den
FDP-Antrag als "Schnee von gestern" ab.
Gesundheitsreformgegner Garg lobte den
Wirtschaftsminister, der als einziges Regierungsmitglied "die
Interessen des Landes vertreten" habe. Allerdings sei
Ministerpräsident Carstensen ihm in den Rücken gefallen und
habe "die Interessen des Landes auf dem Koalitionsaltar
geopfert". Solch ein Verhalten trage zur
Politikverdrossenheit bei, so Garg weiter.
Während die Grünen ihrem Oppositionspartner zur
Seite sprangen und der SSW sich auf eine neutrale Position
zurückzog, wiesen Redner von Schwarz-Rot den FDP-Vorstoß als
"parteipolitisches Geplänkel" zurück. "Das Hohe
Haus wird mit einem gesundheitspolitischen Nachhutgefecht
beschäftigt", sagte auch Gesundheitsministerin Gitta
Trauernicht (SPD). Zwar sei die Gesundheitsreform eine schwere
Geburt gewesen, doch habe die Landesregierung in fast allen für
Schleswig-Holstein bedeutsamen Punkten Nachbesserungen
durchgesetzt.
Hauptredner:
Ursula Sassen (CDU), Jutta Schümann
(SPD), Angelika Birk (Grüne), Lars Harms (SSW)
Hintergrund:
Die FDP-Fraktion fordert
Nachverhandlungen zur Gesundheitsreform im
Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat und
stellt sich damit hinter verschiedene Forderungen, die
Wirtschaftsminister Dietrich Austermann (CDU) vor zwei
Wochen bei den Ausschussberatungen in der Länderkammer
erhoben hat. Die Liberalen bemängeln insbesondere, dass
der geplante Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser in Höhe
von etwa 250 Millionen Euro den Gesundheitsstandort
Schleswig-Holstein schädigen werde.
Das so genannte "Gesetz zur Stärkung
des Wettbewerbs in der Gesetzlichen
Krankenversicherung" war am 2. Februar im Bundestag
und am 16. Februar im Bundesrat verabschiedet worden.
Schleswig-Holstein hat in der Länderkammer, trotz der
vorherigen Kritik Austermanns, mit Ja gestimmt.
Einige weitere Kernpunkte des Gesetzes:
Für die Versicherten werden die Leistungen
bei Impfungen, Eltern-Kind-Kuren, Reha-Behandlungen für
alte Menschen und bei der Betreuung Schwerstkranker und
Sterbender in den eigenen vier Wänden neu geregelt. Zudem
können Kassen neue Wahltarife anbieten - etwa Tarife mit
Selbstbehalt oder solche, in deren Rahmen auch
homöopathische Arzneimittel bezahlt werden. Wer
Vorsorgeuntersuchungen versäumt und später schwer krank
wird, muss mehr zuzahlen. Komplikationen nach Piercings
werden nicht mehr bezahlt. Kliniken werden für ambulante
Behandlungen geöffnet.
Die Beitragssätze, die zu Jahresbeginn im
Schnitt um etwa 0,6 Punkte gestiegen sind, sollen ab 2009
mit Einführung des Gesundheitsfonds vereinheitlicht
werden. Kassen mit vielen Kranken bekommen zudem Geld von
anderen Kassen. Reicht einer Kasse das Geld nicht, kann
sie einen begrenzten Zusatzbeitrag von ihren Versicherten
fordern.
Privat-Krankenkassen müssen vom 1. Januar
2009 an einen Basistarif anbieten, der im Leistungsumfang
der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entspricht,
weil der Basistarif nach Ansicht der Privatkassen nicht
Kosten deckend ist, warnen diese vor Beitragserhöhungen
für Bestandskunden.
Von
2009 an gilt zudem eine Pflicht zur Versicherung: Die rund
200.000 bis 300.000 Nichtversicherten müssen also
Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse
werden. Der Rabatt, den Apotheker den Kassen pro
Medikament gewähren müssen, steigt von 2,00 Euro auf
2,30. Vor der Verordnung teurer Medikamente muss ein
zweiter Arzt befragt werden. 2011 kommt eine neue
Ärzte-Vergütung mit festen Euro-Preisen. Ärzte in
unterversorgten Gebieten bekommen schon vorher Zuschläge.
Und: Kassenfusionen werden erleichtert. Bis Ende 2008
müssen sämtliche gesetzlichen Kassen entschuldet sein.
mehr Informationen: plenum-online,
Januar
2007
(www.sh-landtag.de/plenumonline/dezember2006/
texte/17_gesundheitsreform.htm)
Dezember 2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/dezember2006/
texte/17_gesundheitsreform.htm)
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