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Top 28:
Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie
Landtagsbeschluss vom 26. Januar 2007 – Drucksache 16/1184 Federführend ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt
und ländliche Räume
Hintergrund: Auf Antrag von CDU und SPD
berichtet die Landesregierung mündlich über die
Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie im Lande. Darin
soll unter anderem die aktuelle Lärmschutzproblematik in
Schleswig-Holstein dargelegt und die inhaltlichen und
finanziellen Auswirkungen der europäischen Vorgaben
benannt werden.
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie schreibt vor, dass
die Lärmbelastung an hochfrequentierten Verkehrswegen und
in Ballungsräumen mit mehr als 250.000 Einwohnern bis
Mitte 2007 in so genannten Strategischen Lärmkarten
erfasst werden muss. Bis Mitte 2008 müssen dafür –
unter Beteiligung der Öffentlichkeit – Aktionspläne
erarbeitet werden, die auch Lärmminderungsmaßnahmen
enthalten sollen. Für Ballungsräume von 100.000 bis
250.000 Einwohner sowie für weniger belastete
Verkehrswege räumt die Richtlinie jeweils fünf Jahre
mehr Zeit für die Erstellung ein. Anders als das
europäische Luftreinhalterecht schreibt die
Umgebungslärmrichtlinie keine EU-weit einheitlichen
Grenzwerte vor. Auch die zu ergreifenden
Lärmminderungsmaßnahmen stellt sie in das Ermessen der
Mitgliedstaaten.
Kritiker der EU-Umgebungslärmrichtlinie warnen vor
einer finanziellen Überforderung der Kommunen bei der
Kartierung.