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Mel1
Kommunaler
Finanzausgleich (Antrag der
Fraktion der FDP) –
Drucksache 16/1200
Auf Initiative der
Liberalen hat der Landtag einen Regierungsbericht zum kommunalen
Finanzausgleich angefordert. Die Liberalen wollen insbesondere Auskunft
darüber, wie die für die Kommunen im Doppelhaushalt für 2007 und 2008
beschlossene 120 Millionen-Euro- Kürzung kompensiert werden kann. Der
Bericht soll zur März-Tagung vorliegen.
Der kommunale Finanzausgleich regelt die Verteilung
der Steuereinnahmen des Landes an Städte, Gemeinden und Kreise. Er soll
steuerschwache Gemeinden im Vergleich zu reicheren Kommunen
wirtschaftlich gleichstellen. Der Ausgleich beruht auf dem Grundsatz,
dass jeder Träger öffentlicher Aufgaben auch mit den zur Deckung der
Ausgaben erforderlichen Mitteln ausgestattet sein muss.
Schleswig-Holsteins Kommunen haben laut
einer neuen Studie die bundesweit niedrigste Pro-Kopf-Verschuldung. Wie
die Bertelsmann-Stiftung vergangenen Dienstag (20.02.) in Berlin
mitteilte, beträgt die kommunale Schuldenlast im nördlichsten
deutschen Bundesland 2.031 Euro je Einwohner, gefolgt von Bayern (2.566
Euro). Schlusslicht ist Mecklenburg-Vorpommern mit 4.645 Euro.
mehr Infos: plenum-online,
Juni
2006
Mel2
Politischer Extremismus
(Antrag der Fraktionen von CDU und SPD)
–
Drucksache 16/1208
neu
Mit Blick auf die
jüngsten Wahlerfolge der NPD fordert der Landtag von der
Landesregierung zur März-Tagung einen schriftlichen Bericht über
den politischen Extremismus in Schleswig-Holstein. Ferner möchte das
Plenum über die Aktivitäten des Landes zur Bekämpfung radikaler
Gruppierungen und Parteien informiert werden. Der Berichtsantrag stammt
von CDU und SPD.
In Schleswig-Holstein haben die Straf- und Gewalttaten mit
rechtsextremen Hintergrund im vergangenen Jahr stark zugenommen. Laut
Kriminalamt Kiel sind insgesamt 444 rechte Straftaten registriert
worden. 2005 waren es noch 326. Das bedeutet ein Zuwachs von fast einem
Drittel.
mehr Infos: plenum-online,
Mai 2006
September 2006
Mel3
Renten-Eintrittsalter (Antrag
der Abgeordneten des SSW)
–
Drucksache 16/1216
Was bedeutet die
"Rente mit 67" für die Arbeitnehmer? Wie wirkt sich die
Anhebung des Rentenalters auf das Rentenniveau aus? Auf diese und
weitere Fragen erwartet der Landtag von der Landesregierung in der
Mai-Tagung eine Antwort. Den entsprechenden Berichtsantrag hat der SSW
eingebracht.
Der SSW befürchtet durch die Anhebung des
Renteneintrittsalters einen Anstieg der Altersarmut und verweist in
diesem Zusammenhang auf zur Zeit rund 1,2 Millionen Menschen im Alter
über 50 Jahren ohne Arbeit.
Dagegen sieht die Bundesregierung angesichts leerer
Rentenkassen keine Alternative zur beschlossenen Regelung. Das
Bundesarbeitsministerium hat vor diesem Hintergrund deshalb die
Initiative "50+" auf den Weg gebracht. Danach erstattet der
Staat arbeitslosen, über 50 Jahre alten Menschen 30 bis 50 Prozent
(maximal 800 Euro) der Differenz zwischen neuem und alten Lohn, wenn sie
einen niedriger bezahlten Job annehmen, als in der vorherigen
Anstellung. Auf diese Weise sollen bis zu 30.000 Stellen geschaffen
werden.
Mel4
Ehrenamtlichen Verwaltungsrichter
(interfraktioneller Antrag) –
Drucksache 16/1240
Einstimmig hat das Parlament am Mittwoch, 21.Februar,
die Mitglieder des Innen- und Rechtsausschusses mit der Wahl von
Vertrauensleuten für die Wahl von ehrenamtlichen Verwaltungsrichtern
beauftragt. Die Abgeordneten folgten mit ihrem Votum einem
fraktionsübergreifenden Antrag.
Die Mitglieder des Ausschusses haben nun die Aufgabe,
sieben Vertrauensleute aus sieben Regionen des Landes zu bestimmen.
Diese bilden dann einen Ausschuss, der die jeweils zwei ehrenamtlichen
Richter in den Senaten des Schleswiger Oberverwaltungsgerichts bestimmt.
Die Vertrauensleute sind auch nach dem gleichen Muster für die
ehrenamtlichen Richter des Verwaltungsgerichts zuständig, das ebenfalls
in Schleswig sitzt.
Die Vertrauensleute werden für vier Jahre gewählt. Ein
für diesen Posten vorgeschlagener Bürger muss die Wahl annehmen, es
sei denn er ist Arzt oder in einem anderen medizinischen Beruf tätig,
Geistlicher oder Apotheker. Auch über 65-Jährige sowie Bürger, die
sich schon seit acht Jahren ehrenamtlich engagieren, sind nicht
verpflichtet die Wahl zur Vertrauensperson anzunehmen.
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