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Opposition
kritisiert Flüchtlings-
und Ausländerpolitik der Koalition
Staatsbürgerschaftsrecht:
SPD beugt
sich der Koalitionsraison
Kiel (SHL/27.2.).
Die Flüchtlings- und Ausländerpolitik spaltet Koalition und
Opposition in zwei Lager. CDU und SPD haben zwei Anträge aus den
Reihen der Opposition abgelehnt. So scheiterten die Liberalen mit
ihrer Forderung, abgewiesenen Asylbewerbern die Abschiebehaft ohne
richterliche Anordnung grundsätzlich zu ersparen. Ebenfalls keine
Mehrheit fand der Vorstoß der Opposition zur Änderung des
Staatsbürgerschaftsrechtes. FDP, Grüne und SSW hatten die
doppelte Staatsbürgerschaft auch über das 18. Lebensjahr hinaus
ermöglichen wollen. Auch dieses Ansinnen lehnte die Koalition in
namentlicher Abstimmung geschlossen ab. Den zehn Ja-Stimmen der
kompletten Opposition standen 54 Nein-Stimmen gegenüber.
Zwei weitere Anträge der Opposition wurden trotz
ablehnender Haltung von CDU und SPD an den Innen- und
Rechtsausschuss überwiesen. Darin machen sich Liberale, Grüne
und SSW für eine Verbesserung der Aufenthaltsbedingungen von
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen stark. Diese sollen
zuvorderst bei einer „geeigneten Person" untergebracht
werden (so genannte In-Obhut-Nahme) und nicht in einem Heim oder
Jugendgefängnis. Zudem will die Opposition traumatisierten
Flüchtlingen ein Anrecht auf fachärztliche Behandlung zu
billigen, bevor eine Ausweisung in die Wege geleitet werden kann.
Mit Blick auf die geforderte Änderung des
Staatsbürgerschaftsrechts übte Oppositionsführer Wolfgang
Kubicki (FDP) harsche Kritik an der Union: „Die Identität
lässt sich nicht auf Schwarz und Weiß festlegen", sagte er
und forderte die CDU auf, den gesetzlich verankerten Zwang, sich
mit dem 18. Lebensjahr für eine Staatsangehörigkeit zu
entscheiden, abzuschaffen. Die derzeit praktizierte
Abschiebungshaft brandmarkte er als „gesetzgeberischen
Murks". Kubicki kritisierte zudem das Verhalten der
Behörden. So würde bei beispielsweise Abschiebungen in Pinneberg
„bewusst auf psychologische Gutachten verzichtet".
Koalition: Spielraum in Vorschriften nutzen
Dem widersprachen die Vertreter der Großen
Koalition: „Von den Behörden ist stets verantwortungsvoll
gehandelt worden", so Wilfried Wengler (CDU) klar. Die
bestehenden Vorschriften seien auslegefähig, deshalb habe seine
Partei „kein Interesse an einer Neuregelung". Auch
Klaus-Peter Puls (SPD) sah einen „Spielraum in den
Vorschriften", der zugunsten der Flüchtlinge ausgenutzt
werden müsste. Innenminister Lothar Hay (SPD) merkte an, dass „keine
Lösung gefunden werden kann, die allen gerecht wird".
Uneins waren sich die Regierungsfraktionen
allerdings in der Frage des Staatsbürgerschaftsrechts: Während
der SPD-Politiker Puls eingestand, dass seine Partei aus
Koalitionsraison gegen den Vorstoß der Opposition stimmte, nannte
Wilfried Wengler (CDU) das derzeit gültige Optionsmodell „eine
gründlich abgewogene Entscheidung", zu der seine Partei
stehe.
Plädoyer für humane Ausländer- und
Flüchtlingspolitik
„Der Mensch und seine Bedürfnisse müssen im
Mittelpunkt stehen", mahnte Lars Harms (SSW) eine
grundsätzlich humane Ausländer- und Flüchtlingspolitik an. Er
monierte, dass die Kreise keine Zahlen lieferten, wie viele
unbegleitete jugendliche Flüchtlinge es im Land gebe. Vor diesem
Hintergrund forderte er die Einrichtung einer zentralen
Clearing-Stelle, wie es sie beispielsweise schon in Bayern und
Berlin gebe. „Im Umgang mit Fremden zeigt sich erst, wie human
eine Gesellschaft ist", konstatierte Karl-Martin Hentschel
(Grüne) und kritisierte die gängige Abschiebe-Praxis der
Behörden: Flüchtlinge, die traumatisiert seien, würden zurzeit
nur von normalen Ärzten untersucht werden. Die Forderung der
Opposition: Bei Untersuchungen sollen die Kriegs- oder
Bürgerkriegsflüchtlinge Fachärzten vorgestellt werden und eine
Vertrauensperson mitnehmen können. Dies sei in den Kreisen des
Landes trotz eines entsprechenden Erlasses des
Landes-Innenministeriums nicht sichergestellt.
Hintergrund:
Der Landtag behandelt vier verschiedene
Initiativen der Opposition zum Thema Ausländer- und
Flüchtlingspolitik.
- Der Innen- und
Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum mit
Koalitionsmehrheit und gegen FDP und Grüne, einen
Vorstoß der Liberalen aus dem letzten Juli
abzulehnen, der auf Änderungen bei der Abschiebehaft
drängt. Die FDP hält das jüngst vom Bundestag
beschlossene Gesetz für verfassungsrechtlich
bedenklich. Es ermöglicht beispielsweise den
Ausländerbehörden, abgewiesene Asylbewerber bei
bestimmten Voraussetzungen ohne richterliche Anordnung
in Haft zu nehmen, um sie dann in ihre Heimat
abzuschieben. (Debatte zur Abschiebehaft bei Antragstellung:
plenum-online, Juli 2007)
- Auch ein Antrag der
Grünen zum Staatsbürgerschaftsrecht aus dem
vergangenen Oktober steht vor der Ablehnung. CDU und
SPD votierten im Innen- und Rechtsausschuss dagegen,
während die FDP das Vorhaben unterstützten. Die
Grünen wollen das so genannte Optionsmodell im
Staatsbürgerschaftsrecht abschaffen und die doppelte
Staatsbürgerschaft auch für Über-18-Jährige
ermöglichen. Der Fraktionschef der Grünen,
Karl-Martin Hentschel, hat am Vortag der Tagung
angekündigt, eine namentliche Abstimmung über diese Frage
zu beantragen. Das Optionsmodell sieht vor, dass Kinder
ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren
sind, nur bis zur Volljährigkeit zwei Pässe haben
dürfen. Dann müssen sie sich für die deutsche oder
für die Nationalität des Herkunftslandes entscheiden
(Debatte zum Staatsangehörigkeitsrecht bei
Antragstellung: plenum-online Oktober 2007).
- SSW, Grüne und FDP
bringen erneut das Thema minderjährige Flüchtlinge
auf die Tagesordnung. Sie fordern, diese Jugendlichen
in Obhut zu nehmen, jedoch nicht in einem Heim oder
einem Jugendgefängnis unterzubringen. Den Bedarf zur
Unterbringung (Obhut) bei einer „geeigneten
Person", einer „Einrichtung" oder „einer
sonstigen betreuten Wohnform", wie es den Kreisen
per Bundesgesetz vorgeschrieben ist, soll die
Landesregierung in einem "Clearingverfahren"
ermitteln. Der Landtag hat bereits im letzten Oktober
einen Regierungsbericht zu dem Thema beraten (plenum-online,
Oktober
2007).
- Grüne, SSW und FDP fordern in
einem Antrag zudem, dass traumatisierte Flüchtlinge
ein Anrecht auf eine fachärztliche Behandlung haben
sollen, bevor die Ausweisung in die Wege geleitet
wird. Hierzu sollen die Kriegs- oder
Bürgerkriegsflüchtlinge eine Vertrauensperson
mitnehmen können. Dies sei in den Kreisen des Landes
trotz eines entsprechenden Erlasses des
Landes-Innenministeriums nicht sichergestellt.
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