12.
Rundfunk-Änderungstaatsvertrag:
Mehrheit im Landtag
steht Auflagen für ARD und ZDF kritisch gegenüber
Kiel (SHL/26.02.) Der von
den Ländern vorgelegte Entwurf zum 12. Rundfunk-Änderungsstaatsvertrag
ist im Landtag auf breite Kritik gestoßen. Abgeordnete von SPD,
FDP, Grünen und des SSW warnten vor einer Benachteiligung der
Internetauftritte der öffentlich-rechtlichen Sender. Durch die
geplante Beschränkung drohten ARD und ZDF von der modernen
Medienentwicklung abgekoppelt zu werden, könnten vor allem für
junge Leute an Attraktivität einbüßen, hieß es. Kernpunkt der
Kritik ist dabei insbesondere die Regelung, dass die
Internetbeiträge der Öffentlich-Rechtlichen künftig nach sieben
Tagen gelöscht werden sollen. Einzig die CDU zeigte sich mit
Ministerpräsident Peter Harry Carstensen grundsätzlich zufrieden
mit dem Vertragswerk, das zur Beratung an den Innen- und
Rechtsausschuss überwiesen wurde.
Hintergrund: Printmedien und kommerzielle
Rundfunksender mit werbefinanzierten Online-Angeboten sehen sich
durch die Konkurrenz der gebührenfinanzierten Angebote bedroht.
Deshalb sollen Online-Auftritte der öffentlich-rechtlichen Sender
künftig „sendungsbezogen" sein. Das heißt: „Presseähnliche"
Angebote oder Service-Angebote wie Kleinanzeigen, Stellenbörsen,
Routenplaner und Veranstaltungskalender dürfen ARD und ZDF
künftig nicht mehr ins Netz stellen, ebenso wenig wie eine
flächendeckende lokale Berichterstattung. Das gleiche gilt für
Spielfilme und Fernsehserien, die nicht selbst produziert wurden.
Ministerpräsident Carstensen (CDU) bezeichnete
den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der Debatte als „medienpolitischen
Meilenstein" für einen fairen Wettbewerb. Die Tatsache, dass
beide Seiten – sowohl die privaten Medien als auch die der
öffentlich-rechtlichen Sender – „darüber Wehklagen",
bewertete er als Zeichen, dass der Kompromiss einigermaßen
gelungen sei.
SPD teilt positive Einschätzung der CDU nicht
In dieselbe Richtung argumentierte
CDU-Fraktionschef Johann Wadephul (CDU): Mit dem abgestimmten
Kompromiss könnten „alle Beteiligten gut und vernünftig
leben". Das Vertragswerk sei verfassungsgemäß und schaffe
eine Medienordnung, die bereits auf die Zukunft verweise, weil
auch audiovisuelle Medien berücksichtigt würden.
Der medienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion,
Peter Eichstädt, bekannte dagegen, „nicht ganz so
euphorisch" zu sein. Es gebe keine vernünftige Begründung
dafür, dass die öffentlich-rechtlichen Sender nur noch
sendungsbezogene und zeitbeschränkte Angebote im Netz anbieten
dürften. Dies sei insbesondere für Regionalprogramme eine „unverständliche
Regelung". Leider hätten sich die Länderparlamente zu spät
in die Diskussion eingelassen und Veränderungen den
Europabürokraten überlassen.
„Kaum liegt der Vertrag vor, können wir uns
darüber Gedanken machen, wie er wieder geändert werden
könnte", konstatierte Wolfgang Kubicki (FDP). Der
Rundfunkauftrag müsse präziser und klarer definiert werden. Der
Liberale schlug vor, die Beschränkungen für ARD und ZDF
aufzuheben, gleichzeitig aber für sie ein grundsätzliches
Werbeverbot im Online-Bereich einzuführen.
Internetauftritt als „dritte Säule"
etablieren
„Wir wollen das Internet fest als dritte Säule
für die öffentlich-rechtlichen Sender neben Radio und Fernsehen
etablieren", stellte Karl-Martin Hentschel (Grüne) klar. Nur
so könne der öffentlich-rechtliche Anspruch, alle Menschen zu
erreichen, verwirklicht werden.
„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in
Deutschland wird durch die eingeleiteten Beschneidungen hinter der
Praxis anderer Länder zurückfallen", befand Anke
Spoorendonk (SSW): Dabei sei der Status der Telemedien-Angebote,
um die es überwiegend gehe, noch völlig offen. Obwohl die
Staatskanzleien sich nicht hätten einig werden können, ob
Internet-Angebote eine dritte Säule neben Hörfunk und Fernsehen
sind oder nur ein Anhängsel, werde munter drauf los geregelt.