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Auf dieser Seite: Rundfunk / Änderungs-Staatsvertrag

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Entwurf eines Gesetzes zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Gesetzentwurf der Landesregierung / Federführend ist der Ministerpräsident

12. Rundfunk-Änderungstaatsvertrag:

Mehrheit im Landtag steht Auflagen für ARD und ZDF kritisch gegenüber

Kiel (SHL/26.02.) Der von den Ländern vorgelegte Entwurf zum 12. Rundfunk-Änderungsstaatsvertrag ist im Landtag auf breite Kritik gestoßen. Abgeordnete von SPD, FDP, Grünen und des SSW warnten vor einer Benachteiligung der Internetauftritte der öffentlich-rechtlichen Sender. Durch die geplante Beschränkung drohten ARD und ZDF von der modernen Medienentwicklung abgekoppelt zu werden, könnten vor allem für junge Leute an Attraktivität einbüßen, hieß es. Kernpunkt der Kritik ist dabei insbesondere die Regelung, dass die Internetbeiträge der Öffentlich-Rechtlichen künftig nach sieben Tagen gelöscht werden sollen. Einzig die CDU zeigte sich mit Ministerpräsident Peter Harry Carstensen grundsätzlich zufrieden mit dem Vertragswerk, das zur Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen wurde.

Hintergrund: Printmedien und kommerzielle Rundfunksender mit werbefinanzierten Online-Angeboten sehen sich durch die Konkurrenz der gebührenfinanzierten Angebote bedroht. Deshalb sollen Online-Auftritte der öffentlich-rechtlichen Sender künftig „sendungsbezogen" sein. Das heißt: „Presseähnliche" Angebote oder Service-Angebote wie Kleinanzeigen, Stellenbörsen, Routenplaner und Veranstaltungskalender dürfen ARD und ZDF künftig nicht mehr ins Netz stellen, ebenso wenig wie eine flächendeckende lokale Berichterstattung. Das gleiche gilt für Spielfilme und Fernsehserien, die nicht selbst produziert wurden.

Ministerpräsident Carstensen (CDU) bezeichnete den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der Debatte als „medienpolitischen Meilenstein" für einen fairen Wettbewerb. Die Tatsache, dass beide Seiten – sowohl die privaten Medien als auch die der öffentlich-rechtlichen Sender – „darüber Wehklagen", bewertete er als Zeichen, dass der Kompromiss einigermaßen gelungen sei.

SPD teilt positive Einschätzung der CDU nicht

In dieselbe Richtung argumentierte CDU-Fraktionschef Johann Wadephul (CDU): Mit dem abgestimmten Kompromiss könnten „alle Beteiligten gut und vernünftig leben". Das Vertragswerk sei verfassungsgemäß und schaffe eine Medienordnung, die bereits auf die Zukunft verweise, weil auch audiovisuelle Medien berücksichtigt würden.

Der medienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Peter Eichstädt, bekannte dagegen, „nicht ganz so euphorisch" zu sein. Es gebe keine vernünftige Begründung dafür, dass die öffentlich-rechtlichen Sender nur noch sendungsbezogene und zeitbeschränkte Angebote im Netz anbieten dürften. Dies sei insbesondere für Regionalprogramme eine „unverständliche Regelung". Leider hätten sich die Länderparlamente zu spät in die Diskussion eingelassen und Veränderungen den Europabürokraten überlassen.

„Kaum liegt der Vertrag vor, können wir uns darüber Gedanken machen, wie er wieder geändert werden könnte", konstatierte Wolfgang Kubicki (FDP). Der Rundfunkauftrag müsse präziser und klarer definiert werden. Der Liberale schlug vor, die Beschränkungen für ARD und ZDF aufzuheben, gleichzeitig aber für sie ein grundsätzliches Werbeverbot im Online-Bereich einzuführen.

Internetauftritt als „dritte Säule" etablieren

„Wir wollen das Internet fest als dritte Säule für die öffentlich-rechtlichen Sender neben Radio und Fernsehen etablieren", stellte Karl-Martin Hentschel (Grüne) klar. Nur so könne der öffentlich-rechtliche Anspruch, alle Menschen zu erreichen, verwirklicht werden.

 „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland wird durch die eingeleiteten Beschneidungen hinter der Praxis anderer Länder zurückfallen", befand Anke Spoorendonk (SSW): Dabei sei der Status der Telemedien-Angebote, um die es überwiegend gehe, noch völlig offen. Obwohl die Staatskanzleien sich nicht hätten einig werden können, ob Internet-Angebote eine dritte Säule neben Hörfunk und Fernsehen sind oder nur ein Anhängsel, werde munter drauf los geregelt.

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Hintergrund:
Der Landtag befasst sich in Erster Lesung mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der im vergangenen Dezember von den Regierungschef der 16 Bundesländer unterzeichnet wurde. Nach Ratifizierung in den Landesparlamenten soll er am 1. Juni in Kraft treten.

Ein Kernpunkt des Vertragswerks betrifft die Web-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender. Zeitungen und Zeitschriften wie auch kommerzielle Rundfunksender mit werbefinanzierten Online-Angeboten sehen sich durch die Konkurrenz der gebührenfinanzierten Angebote von ARD und ZDF bedroht. Dieser Punkt wird nun geregelt, und ARD und ZDF erhalten eine Reihe von Auflagen.

   Fristen für aktuelle Berichterstattung

So müssen die Onlineangebote der öffentlich-rechtlichen Sender künftig „sendungsbezogen" sein. Das heißt: „Presseähnliche" Angebote oder Service-Angebote wie Kleinanzeigen, Stellenbörsen, Routenplaner und Veranstaltungskalender dürfen ARD und ZDF künftig nicht mehr ins Netz stellen, ebenso wenig wie eine flächendeckende lokale Berichterstattung. Das gleiche gilt für Spielfilme und Fernsehserien, die nicht selbst produziert wurden. Außerdem wird eine zeitliche Befristung eingeführt: Die Verweildauer der Online-Angebote von ARD und ZDF beträgt sieben Tage, bei Sportangeboten sind es 24 Stunden. Dies gilt jedoch nicht für Archive mit zeit- und kulturgeschichtlichen Inhalten.

Zur Überprüfung des Web-Angebots der öffentlich-rechtlichen Sender ist ein so genannter Dreistufentest vorgesehen. Die Rundfunkräte der Sender müssen festlegen, ob ein Beitrag dem Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen zur Förderung von Demokratie und Kultur entspricht, ob er in den freien Wettbewerb eingreift und wie hoch der finanzielle Aufwand ist. Für die Aufarbeitung ihrer Archive nach den Vorgaben dieses Tests haben ARD und ZDF Zeit bis August 2010.

Mit diesen Auflagen erfüllt der Staatsvertrag auch die Kriterien der EU-Kommission, die den gebührenfinanzierten Rundfunk in Deutschland mehrfach als Behinderung des freien Wettbewerbs eingestuft hatte.

   Barrierefreie Angebote werden erweitert

Weitere Regelungen des Vertrags: Die digitalen Fernsehprogramme von ARD und ZDF, etwa "EinsFestival" oder "ZDFinfokanal", erhalten genaue Programmkonzepte. Zusätzlich zu den 64 bestehenden öffentlich-rechtlichen Radiosendern soll der Digitalsender "DRadio Wissen" des Deutschlandradios ins Leben gerufen werden. Und: Öffentlich-Rechtliche wie private Sender werden aufgefordert, ihre Programme durch barrierefreie Angebote, etwa für Hör- und Sehbehinderte, zu erweitern. Dieser Punkt geht auf eine Initiative des Schleswig-Holsteinischen Landtages aus dem September 2007 zurück.

Debatte zum Thema Barrierefreiheit: plenum-online, Juni 2006
September 2007
(Meldung)

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