|
|
Druckversion |
|
|
|
|
Top 2: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Natur (Landes-Naturschutzgesetz - LNatSchG) Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP – Drs. 17/108 (Ausschussüberweisung am 16. Dezember 2009) Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses – Drucksache 17/235 Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE – Drucksache 17/305 |
|
|
|
|
|
Schleswig-Holstein bekommt ein neues Naturschutzgesetz Kiel (SHL/24.02.) Gegen den erbitterten Widerstand der Opposition hat die schwarz-gelbe Regierungskoalition eine Novellierung des zuletzt 2007 geänderten Landesnaturschutzgesetzes im Plenum durchgesetzt. Das überarbeiteter Gesetz bevorzugt unter anderem den Schutz des Menschen im Küstenraum vor dem Naturschutz, schafft das Vorkaufsrecht für den Naturschutz ab und stellt es den Kreisen künftig frei, einen Naturschutzbeauftragten zu benennen. Die Gesetzesänderung war nötig geworden, weil der Naturschutz im Rahmen der ersten Föderalismusreform am 1. März in die Hoheit des Bundes übergeht, und die Länder nur bis dahin die Möglichkeit haben, eigene Abweichungen zu benennen. „Dass wir jetzt die Anpassung geschafft haben, ist sehr erfreulich, weil es Rechtssicherheit schafft", betonte der Umweltexperte der CDU-Fraktion, Michael von Abercron. Das Gesetz spare unnötige Bürokratie und setze auf Kooperation und möglichst viel Freiwilligkeit, so von Abercron. Es sei ein „Schritt in die richtige Richtung", pflichtete Günther Hildebrand (FDP) bei. Die CDU/FDP-Koalition werde dafür sorgen, „dass Natur und Landschaft im Sinne der Nachhaltigkeit ihren Stellenwert in unserem Land erhalten." Auch Umweltministerin Juliane Rumpf (CDU) begrüßte die Neuregelung, die für „ein Maximum an Rechtssicherheit" sorge. Die Kernstandards im Umweltschutz blieben erhalten und würden optimiert. Opposition beklagt Abbau von Standards Grüne, SPD und Linke, deren Änderungsantrag von CDU und FDP bei Enthaltung des SSW abgelehnt wurde, warfen der Regierungskoalition hingegen Klientelpolitik vor. Das Gesetz „trägt die Handschrift des Bauernverbandes" meinte die umweltpolitische Sprecherin der Grünen, Marlies Fritzen. Es sei rückwärtsgewandt und zudem rechtlich unhaltbar, weil das Land die Frist für den Knickschutz eigenmächtig vom 1. März auf den 15. März verlängert habe. Fritzen kündigte eine rechtliche Prüfung dieses Vorgehens an. Mit juristischen Klimmzügen solle nun von den verbindlichen Bundesvorgaben abgewichen werden, beklagte auch Sandra Redmann von der SPD. „Sie verschärfen den negativen Trend beim Naturschutz", warf sie der Regierungskoalition vor. Ranka Prante (Linke) befürchtete zudem, dass Schleswig-Holstein nun „zum bevorzugten Gebiet für den Anbau von gentechnisch verändertem Saatgut" werde. Und Flemming Meyer (SSW) monierte ein „bürgerunfreundliches, weil unverständliches Gesetz". |
|
|
|
|
|
zurück zur Textseite |
|
* * * * *