„Dass wir jetzt die Anpassung geschafft haben, ist
sehr erfreulich, weil es Rechtssicherheit schafft", betonte der
Umweltexperte der CDU-Fraktion, Michael von Abercron. Das Gesetz
spare unnötige Bürokratie und setze auf Kooperation und möglichst
viel Freiwilligkeit, so von Abercron. Es sei ein „Schritt in die
richtige Richtung", pflichtete Günther Hildebrand (FDP) bei.
Die CDU/FDP-Koalition werde dafür sorgen, „dass Natur und
Landschaft im Sinne der Nachhaltigkeit ihren Stellenwert in unserem
Land erhalten." Auch Umweltministerin Juliane Rumpf (CDU)
begrüßte die Neuregelung, die für „ein Maximum an
Rechtssicherheit" sorge. Die Kernstandards im Umweltschutz
blieben erhalten und würden optimiert.
Opposition beklagt Abbau von Standards
Grüne, SPD und Linke, deren Änderungsantrag von
CDU und FDP bei Enthaltung des SSW abgelehnt wurde, warfen der
Regierungskoalition hingegen Klientelpolitik vor. Das Gesetz „trägt
die Handschrift des Bauernverbandes" meinte die
umweltpolitische Sprecherin der Grünen, Marlies Fritzen. Es sei
rückwärtsgewandt und zudem rechtlich unhaltbar, weil das Land die
Frist für den Knickschutz eigenmächtig vom 1. März auf den 15.
März verlängert habe. Fritzen kündigte eine rechtliche Prüfung
dieses Vorgehens an. Mit juristischen Klimmzügen solle nun von den
verbindlichen Bundesvorgaben abgewichen werden, beklagte auch Sandra
Redmann von der SPD. „Sie verschärfen den negativen Trend beim
Naturschutz", warf sie der Regierungskoalition vor.
Ranka Prante (Linke) befürchtete zudem, dass
Schleswig-Holstein nun „zum bevorzugten Gebiet für den Anbau von
gentechnisch verändertem Saatgut" werde. Und Flemming Meyer
(SSW) monierte ein „bürgerunfreundliches, weil unverständliches
Gesetz".