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Auf dieser Seite: Sparkassengesetz 

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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung 
des Sparkassengesetzes

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP – Drs. 17/250

Koalition legt Sparkassengesetz vor: Rettungsanker oder „Dammbruch" 
für Privatinteressen?

Kiel (SHL/25.02.) Die Opposition im Landtag warnt eindringlich vor dem schwarz-gelben Plan, die Sparkassen im Lande für Beteiligungen von außen zu öffnen. Ein 25,1-prozentiger Einstieg anderer öffentlich-rechtlicher Institute, wie im CDU/FDP-Entwurf eines neuen Sparkassengesetzes vorgesehen, könnte ein „Dammbruch" sein und den Gemeinwohl-Charakter der Kassen zugunsten der Rendite-Interessen von Privatbanken verdrängen, so die Befürchtung von SPD, Grünen, Linken und SSW. Die Koalition hielt ebenso vehement dagegen: Es gehe darum, die Kapitalausstattung der teilweise angeschlagenen Sparkassen zu verbessern. Dadurch würden auch die Kreditversorgung des Mittelstands und die flächendeckende Versorgung mit Bankdienstleistungen abgesichert.

Knackpunkt der Diskussion ist die Hamburger Sparkasse (Haspa), die zum Beispiel Interesse an der Sparkasse Südholstein haben soll. Es bleibt im Landtag umstritten, ob die Haspa aufgrund ihres besonderen rechtlichen Status ein öffentlich-rechtliches Institut ist. Falls nicht, könnte ihr Einstieg zur Folge haben, dass sich auch andere, private Geldhäuser bei den Sparkassen einklagen, so Monika Heinold (Grüne). Sie hielt es vor diesem Hintergrund für „fahrlässig, ein Gesetz zu verabschieden, dessen Folgen nicht absehbar sind", und sie appellierte an die Koalition: „Spielen Sie nicht mit den Sparkassen russisches Roulette."

  Innenminister Schlie: Öffentlich-rechtlicher 
  Charakter der Kassen bleibt bestehen

Diesen Befürchtungen trat Innenminister Klaus Schlie (CDU) entgegen. Er habe „keinen Zweifel", dass der öffentlich-rechtliche Charakter der Kassen auch nach Verabschiedung des Gesetzes bestehen bleibt. Und der Unions-Abgeordnete Tobias Koch (CDU) wies darauf hin, dass auch nach der Reform eine Mehrheit von 74,9 Prozent bei den Träger-Kommunen bleibe. Zudem seien bereits vier andere Bundesländer diesen Weg gegangen, ohne dass dies ein „Einfallstor für eine Privatisierung" gewesen wäre.

Thomas Rother (SPD) nahm insbesondere die FDP ins Visier, die er als treibende Kraft hinter den Beteiligungsplänen vermutet. „Stoppen Sie das Zerstörungswerk der Hyper-Liberalen", forderte Rother die CDU zu einer stärkeren Einflussnahme auf ihren Koalitionspartner auf. Ansonsten würde bundesweit die „Erosion des gesamten öffentlich-rechtlichen Bankensektors eingeläutet". Und Heinz-Werner Jezewski (Linke) merkte an, die Koalition sei dabei, mit einer hauchdünnen Mehrheit im Landtag ein „unumkehrbares" Regelwerk zu beschließen.

  FDP-Abgeordnete Loedige: „Es gibt kein 
  ‚Du musst’, aber ein ‚Du darfst’"

Katharina Loedige (FDP) ging auf Gegenkurs. Die Koalition strebe lediglich eine „moderate Weiterentwicklung des bestehenden Systems" an, die für den Erhalt des Sparkassensektors „unabdingbar" sei. „Wir schaffen ein faires Gesetz", so Loedige: „Es gibt kein ‚Du musst’, aber ein ‚Du darfst’, wenn es nötig ist."

Ein zweiter Streitpunkt war die Absicht der Koalition, bei den Sparkassen Stammkapital einzuführen und den Trägern – etwa den Kreisen – die Möglichkeit zu geben, Anteile davon zu veräußern. „Hier droht die Verscherbelung der Sparkassen, bei der sich kurzfristig ein Bürgermeister ins Fäustchen lacht und langfristig die regionale Wirtschaft leiden wird", mahnte Lars Harms (SSW). Auch in diesem Punkt war die Liberale Loedige anderer Auffassung: „Trauen wir doch unseren Kollegen in den Kreistagen zu, dass sie verantwortungsbewusst genug sind, nicht einfach nur Cash zu machen, sondern ihre Häuser zur Stärkung ihres Standortes zu fördern."

Der Entwurf wird nun federführend im Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend im Wirtschafts- und im Finanzausschuss weiter beraten.

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Hintergrund:
CDU und FDP streben eine Reform des schleswig-holsteinischen Sparkassengesetzes an. Nach den Plänen der Regierungsfraktionen sollen sich künftig öffentlich-rechtliche Institute aus ganz Deutschland mit bis zu 25,1 Prozent an Sparkassen in Schleswig-Holstein beteiligen dürfen. Auf diesem Wege wollen die Koalitionspartner die Kapitalbasis der Sparkassen im Land stärken. Die Beteiligung von Privaten und Landesbanken wird allerdings ausgeschlossen.

Damit könnte sich möglicherweise auch die Hamburger Sparkasse (Haspa) nach Schleswig-Holstein ausdehnen, die in der Vergangenheit bereits Interesse an einigen Nord-Kassen bekundet haben soll. Hieran entzündet sich die Hauptkritik bei der Opposition im Landtag wie auch beim Sparkassen- und Giroverband. Denn: Es sei unklar, ob die Haspa aufgrund ihres besonderen rechtlichen Status ein öffentlich-rechtliches Institut sei. Falls nicht, könnte ein Einstieg der Haspa zur Folge haben, dass auch andere, private, Geldhäuser bei den Sparkassen Zugang finden. Hierdurch könnten Rendite-Interessen den Gemeinwohlanspruch der Sparkassen verdrängen, so die Befürchtung.

Die Koalition teilt diese Bedenken nicht. Insbesondere für Institute, die durch die Finanzkrise in Bedrängnis geraten seien – laut Medienberichten sollen die Sparkasse Südholstein und die Nospa in Flensburg hierzu zählen – biete die Neuregelung die Chance, frisches Kapital aufzunehmen, ohne ihren öffentlich-rechtlichen Status, ihre Eigenständigkeit und ihre regionale Verbundenheit zu gefährden.

  Diskussion auch um Einführung von Stammkapital

Die Reform stellt einen Kompromiss zwischen den Positionen der beiden Koalitionspartner da. Laut Presseberichten verfolgt die FDP noch weiterreichende Ziele: So wollen die Liberalen Beteiligungen bis 49,9 Prozent ermöglichen.

Als zweiter Problempunkt gilt die Absicht der Koalition, bei den Sparkassen Stammkapital einzuführen und den Trägern – etwa den Kreisen – die Möglichkeit zu geben, Anteile davon zu veräußern. Dies könne für Trägerkommunen den Anreiz schaffen, sich bei eigenen finanziellen Schwierigkeiten durch Verkauf von Sparkassenanteilen zu entlasten, und damit ebenfall Private mit ins Boot holen, so die Befürchtung.

Nach den Plänen von CDU und FDP soll der Landtag die Änderung noch vor der Sommerpause beschließen.

Vorherige Debatte zur Situation der Sparkassen im Lande:
plenum-online
Mai 2009

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