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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG)
Gesetzentwurf der Fraktionen von B´90/GRÜNE und DIE LINKE – Drucksache 17/251

Große Mehrheit im Plenum
lehnt Kennzeichnungspflicht
für Polizisten ab

Kiel (SHL/24.02.) Eine breite Mehrheit im Landtag lehnt die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizisten ab. CDU, SPD, FDP und SSW warnten davor, die Beamten und ihre Familien zur Zielscheibe von Schwerkriminellen zu machen. Grüne und Linke hielten dagegen: Wenn es zu Übergriffen und Verfehlungen von Polizisten komme, müssten diese auch identifiziert werden können.

Bei Demonstrationen stünden Demonstranten stets einer „anonymen Polizei" gegenüber, begründete Thorsten Fürter den von seiner Grünen-Fraktion und den Linken vorgelegten Gesetzentwurf. Anzeigen im Falle von Übergriffen der Polizei liefen so ins Leere, da die Beamten einen der ihren „niemals verraten" würden.

Der Abgeordnete der Linken, Heinz-Werner Jezewski, betonte, dass mit einer Gesetzesänderung das Gewaltmonopol der Polizei nicht in Frage gestellt werde. Es gehe um Kontrolle – um die kleine, aber durchaus relevante Zahl der Fälle, in denen sich die Polizei gesetzeswidrig verhalte. „Ich erwarte aber", so Jezewski, dass jedes „gesetzeswidriges Polizeiverhalten geahndet werden muss".

Innenminister betont Fürsorgepflicht

Aufgrund der „Fürsorgepflicht gegenüber den Beamten" sei eine Kennzeichnungspflicht bei Einsätzen im Gruppenverband abzulehnen, sah Innenminister Klaus Schlie (CDU) „Null-Handlungsbedarf". Vielmehr müsse der Schutz der Einsatzkräfte samt deren Familien im Mittelpunkt stehen. Denn: Das Problem sei „nicht die Gewalt von Polizisten, sondern die Gewalt gegen Polizisten", hob der Innenminister hervor.

Laut der derzeitigen Rechtslage ist Polizisten das Tragen eines Namensschildes freigestellt. Der Gesetzentwurf der Grünen und der Linken sieht vor, die Kennzeichnung zur Pflicht zu machen. Allerdings muss dies nicht namentlich geschehen. Die Beamten sollen per Antrag von dieser Pflicht entbunden werden können und stattdessen eine andere "individuelle Kennzeichnung" verlangen können.

Weitere Stimmen aus dem Plenum:

Werner Kalinka (CDU):
Die Grünen und die Linken offenbaren mit ihrem Vorstoß ihr Misstrauen gegenüber unserer Polizei. Man kann nicht von den Beamten verlangen, dass sie sich immer mehr Gefahren aussetzen und dabei noch Angst um ihre Familie haben müssen, weil ihre Namen bekannt sind. Datenschutz gilt auch für Polizeibeamte.

Kai Dolgner (SPD):
In Berlin ist die Einführung der Kennzeichnungspflicht gescheitert. Dort wurde sie abgelehnt, da eine solche Gesetzesänderung der Mitbestimmung durch die Polizei bedarf. Bei uns haben Grüne und Linke noch nicht einmal mit der Gewerkschaft der Polizei gesprochen.

Gerrit Koch (FDP):
Im Zusammenhang mit den gewalttätigen Auseinandersetzungen anlässlich der alljährlichen Neonazi-Demonstrationen in Lübeck werden häufig Behauptungen erhoben, Polizeibeamte hätten sich rechtswidrig gegenüber Gegendemonstranten verhalten. Fragt man nach, wurde merkwürdigerweise jedoch keine einzige Anzeige gegen Polizisten erhoben.

Silke Hinrichsen (SSW):
An den Polizei-Uniformen gibt es den Klettverschluss, an denen die Beamten ihr Namensschild anbringen können. Ich halte es für richtig, dass sie selbst entscheiden können, ob sie dies tun wollen oder nicht. Eine erzwungene Kennzeichnung würde diskriminierend wirken.

Der Gesetzentwurf wurde an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.


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