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Auf dieser
Seite: Abgeordnetengesetz
(Diäten) / Wahlgesetz
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Top 14:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Schleswig- Holsteinischen Abgeordnetengesetzes und des
Landeswahlgesetzes
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, FDP,
B´90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW – Drs. 17/269
ohne Aussprache
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Wegen Haushaltslage
keine Diätenerhöhung 2010
Kiel (SHL/24.02.)
Die Diäten der schleswig-holsteinischen Landtagsabgeordneten sollen
im Jahr 2010 nicht erhöht werden. Mit Blick auf die angeschlagene
Landeskasse sei es fraktionsübergreifend zu dieser Verabredung
gekommen, betonte Landtagspräsident Torsten Geerdts (Foto)
bei seiner
Vorstellung eines entsprechenden Entwurfs zur Änderung des
Abgeordnetengesetzes im Plenum.
Eine Erhöhung, die sich laut Gesetz an die
allgemeine Lohnentwicklung anlehnen muss, soll es demnach
frühestens zum 1. Juli 2011 geben. Der Landtagspräsident stellte
im Plenum dazu klar: „Eine darüber hinausgehende Erhöhung ist im
Anpassungsverfahren nicht möglich. Die schleswig-holsteinischen
Abgeordneten verzichten also angesichts der angespannten
Haushaltslage des Landes für mehr als ein Jahr auf eine Anpassung
ihrer Entschädigungen." Geerdts bedankte sich in diesem
Zusammenhang ausdrücklich bei den Fraktionsvorsitzenden für die
interfraktionelle Einigung.
Die Grundentschädigung war zuletzt im vergangenen
Jahr um 3,2 Prozent oder 216 Euro auf 6.971 Euro angehoben worden.
Eine ähnliche Erhöhung in diesem Jahr wäre für die jetzt 95
Abgeordneten des Landtages mit rund 390.000 Euro zu Buche
geschlagen. Auch die Aufwendungen für die Wahlkreismitarbeiter der
Abgeordneten, maximal 900 Euro im Monat, werden in diesem Jahr nicht
erhöht.
Der Gesetzentwurf enthält zudem eine Reihe von
Detailregelungen zum Kündigungsschutz, zum Übergangsgeld und zur
Altersversorgung sowie eine wahlrechtliche Klarstellung zur
Mandatsannahme.
Der Gesetzentwurf wird nun im
Innen- und Rechtsausschuss weiter beraten.
Hintergrund:
Die Diäten der Landtagsabgeordneten werden im
laufenden Jahr nicht steigen. Das sieht ein gemeinsamer
Gesetzentwurf aller Fraktionen vor. Die
Grundentschädigung war zuletzt im vergangenen Jahr um 3,2
Prozent oder 216 Euro auf 6.971 Euro angehoben worden.
Eine ähnliche Erhöhung in diesem Jahr wäre für die
jetzt 95 Abgeordneten des Landtages mit rund 390.000 Euro
zu Buche geschlagen. Auch die Aufwendungen für die
Wahlkreismitarbeiter der Abgeordneten, maximal 900 Euro im
Monat, werden in diesem Jahr nicht erhöht.
Landtagspräsident: Mit gutem
Beispiel vorangehen
Mit Blick
auf die Kassenlage des Landes begrüßte
Landtagspräsident Torsten Geerdts die interfraktionelle
Einigung. „Wir wollen mit gutem Beispiel vorangehen und
leisten damit unseren Sparbeitrag, um die öffentlichen
Finanzen zu sanieren", sagte er nach der
Verständigung im Ältestenrat und betonte: „Als
Haushaltsgesetzgeber ist den Parlamentariern in besonderer
Weise bewusst, dass wir vor einer Herkulesaufgabe stehen,
die wir nur gemeinsam schultern können." Eine
Erhöhung kommt nun frühestens zum 1. Juni 2011 in
Betracht. Sie orientiert sich im Regelfall an der
Jahresdurchschnittlichen Einkommensentwicklung der
Bevölkerung in Schleswig-Holstein.
Der Entwurf
zur Änderung des Abgeordnetengesetzes enthält zudem eine
Reihe von Detailregelungen zur Mandatsannahme, zum
Kündigungsschutz, zum Übergangsgeld und zur
Altersversorgung.
Bericht zum Thema
Angemessenheit der Entschädigung für Abgeordnete: plenum-online Dezember
2005
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