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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig- Holsteinischen Abgeordnetengesetzes und des Landeswahlgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, 
B´90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW  – Drs. 17/269   
ohne Aussprache

Wegen Haushaltslage keine Diätenerhöhung 2010

Kiel (SHL/24.02.) Die Diäten der schleswig-holsteinischen Landtagsabgeordneten sollen im Jahr 2010 nicht erhöht werden. Mit Blick auf die angeschlagene Landeskasse sei es fraktionsübergreifend zu dieser Verabredung gekommen, betonte Landtagspräsident Torsten Geerdts bei seiner Vorstellung eines entsprechenden Entwurfs zur Änderung des Abgeordnetengesetzes im Plenum.

Eine Erhöhung, die sich laut Gesetz an die allgemeine Lohnentwicklung anlehnen muss, soll es demnach frühestens zum 1. Juli 2011 geben. Der Landtagspräsident stellte im Plenum dazu klar: „Eine darüber hinausgehende Erhöhung ist im Anpassungsverfahren nicht möglich. Die schleswig-holsteinischen Abgeordneten verzichten also angesichts der angespannten Haushaltslage des Landes für mehr als ein Jahr auf eine Anpassung ihrer Entschädigungen." Geerdts bedankte sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich bei den Fraktionsvorsitzenden für die interfraktionelle Einigung.

Die Grundentschädigung war zuletzt im vergangenen Jahr um 3,2 Prozent oder 216 Euro auf 6.971 Euro angehoben worden. Eine ähnliche Erhöhung in diesem Jahr wäre für die jetzt 95 Abgeordneten des Landtages mit rund 390.000 Euro zu Buche geschlagen. Auch die Aufwendungen für die Wahlkreismitarbeiter der Abgeordneten, maximal 900 Euro im Monat, werden in diesem Jahr nicht erhöht.

Der Gesetzentwurf enthält zudem eine Reihe von Detailregelungen zum Kündigungsschutz, zum Übergangsgeld und zur Altersversorgung sowie eine wahlrechtliche Klarstellung zur Mandatsannahme.

Der Gesetzentwurf wird nun im Innen- und Rechtsausschuss weiter beraten.


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