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Appell an Berlin:
Job-Center
schnell reformieren
Unterschiedliche Vorstellungen zum
"Optionsmodell"
Kiel (SHL/26.02.)
Geschlossen hat der Landtag von der Bundesregierung eine rasche
Lösung beim Streit über die Neuaufstellung der
Arbeitslosenverwaltung gefordert. Dabei müsse die bisherige
Betreuung der Hartz-IV-Empfänger „aus einer Hand" erhalten
bleiben. Hintergrund: Die Job-Center, in denen die
langzeitarbeitslosen Menschen betreut werden, müssen bis Ende
dieses Jahres auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Mischverwaltung von
Arbeitsagenturen und Kommunen beanstandet. Nun ist eine
Grundgesetzänderung im Gespräch.
Unterschiedliche Vorstellungen herrschen im Landtag
allerdings über das so genannte Optionsmodell, bei dem die Kreise
die Betreuung von Langzeitarbeitslosen in Eigenregie übernehmen –
ohne die Bundesagentur für Arbeit. Hiervon gibt es bundesweit 69,
davon zwei im Lande, die Kreise Schleswig-Flensburg und
Nordfriesland. Koalition und SSW wollen dieses Modell ausweiten und
entfristen, SPD und Grüne sprechen sich hingegen nur dafür aus,
die bestehenden Optionskommunen zu erhalten. Die Linken wiederum
lehnen das Optionsmodell grundsätzlich ab, weil es zu einem „Flickenteppich"
führe.
Hauptredner:
Marret Bohn (Grüne), Flemming Meyer (SSW), Wolfgang Baasch (SPD),
Werner Kalinka (CDU), Anita Klahn (FDP), Antje Jansen (Linke),
Sozialminister Heiner Garg (FDP)
Hintergrund:
Im Landtag herrschen unterschiedliche Vorstellungen,
wie die Arbeitsverwaltung künftig aufgestellt werden
soll. Umstritten ist insbesondere das so genannte
Optionsmodell, bei dem die Kreise die Betreuung von
Langzeitarbeitslosen in Eigenregie übernehmen – ohne
die Bundesagentur für Arbeit (BA). Koalition und SSW
wollen dieses Modell ausweiten, SPD und Grüne sprechen
sich hingegen nur dafür aus, die bestehenden
Optionskommunen zu erhalten – im Lande sind dies die
Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg,.
Hintergrund:
Die Job-Center, in denen die Langzeitarbeitslosen betreut
werden, müssen bis Ende des Jahres auf eine neue
rechtliche Grundlage gestellt werden. Das
Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige
Mischverwaltung von Arbeitsagenturen und Kommunen
beanstandet. Dies soll nach Willen der schwarz-gelben
Koalition in Berlin und der Bundes-SPD durch eine
Grundgesetzänderung erreicht werden. Für die
Zwei-Drittel-Mehrheit zur Änderung der Verfassung
benötigt die schwarz-gelbe Koalition die Stimmen der SPD
– hierüber laufen derzeit Gespräche.
Bei den
Optionskommunen wollen Union und Liberale deutlich die
derzeitige Zahl von bundesweit 69 deutlich aufstocken, die
SPD in Berlin ist aber nur zu einer begrenzten Erhöhung
bereit.
Letzte Debatte zum Thema:
plenum-online November 2009
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