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Top 24: Optionszwang abschaffen Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN – Drs. 17/253. Änderungsantrag der Fraktion der SPD – Drs. 17/286 |
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Integrationspolitik: Kiel (SHL/25.02.) Die schwarz-gelbe Koalition stellt das sogenannte Optionsmodell im Staatsbürgerschaftsrecht auf den Prüfstand. „Wo liegt eigentlich die Bedrohung für unseren Staat, wenn ein Mensch in Deutschland zwei Staatsangehörigkeiten hat?", fragte der parteilose Justizminister Emil Schmalfuß, der auch für den Bereich Integration zuständig ist. Er wurde nicht nur von der FDP-Fraktion unterstützt, auch bei der Opposition lief der Minister offene Türen ein. SPD, Grüne, Linke und SSW verwiesen darauf, dass die Entscheidung für einen einzigen Pass für viele Betroffene ein „Zwang" sei. Sie forderten deshalb die sofortige Abschaffung. Demgegenüber zeigte sich die CDU skeptischer und will sich zunächst „Zeit nehmen, um offene Fragen zu klären", so die Abgeordnete Astrid Damerow. Eine Staatsbürgerschaft sei „kein Hut, den man mal eben wechselt", so die Abgeordnete der Union weiter. Es müsse deshalb untersucht werden, ob eine automatische Einbürgerung oder aber die bewusste Entscheidung für eine Nationalität der Integration mehr diene. Konkrete Erkenntnisse erwartet Damerow erst im nächsten Jahr. Ihr FDP-Koalitionspartner Gerrit Koch machte sich wie der Minister für den „Doppelpass" stark: Das Leben sei bunt, und Identität lasse „sich nicht auf Schwarz und Weiß reduzieren". „Ich verstehe nicht warum man in Deutschland für jeden einzelnen Millimeter der Gleichbehandlung dermaßen kämpfen muss", beklagte die SPD-Abgeordnete Serpil Midyatli, und Luise Amtsberg (Grüne) stellte die inneren Konflikte der Betroffenen heraus: „Wozu diese Menschen quälen, wo sie doch ihr ganzes Leben lang mit der doppelten Staatlichkeit gelebt haben?" Rot und Grün hatten das Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Ellen Streitbörger (Linke) warf der CDU vor, „krampfhaft an einem noch aus der Kaiserzeit stammenden Rechtsprinzip festzuhalten", während Silke Hinrichsen (SSW) herausstellte: „Eine doppelte Staatsbürgerschaft oder länderübergreifende Gesinnung ist kein Problem, sondern eine Bereicherung." Integrationsminister-Konferenz tagt im März Das Optionsmodell sieht vor, dass Kinder ausländischer Eltern, die ab 1990 in Deutschland geboren wurden, nur bis zum 18. Geburtstag die doppelte Staatsangehörigkeit haben dürfen. Spätestens bis zum 23. Lebensjahr müssen sie sich dann für die deutsche oder die Nationalität des Herkunftslandes ihrer Eltern entscheiden. Im Jahr 2008 erreichte der erste Jahrgang, auf den sich diese Regelung auswirkt, die Volljährigkeit. Es wird geschätzt, dass ab 2018 jährlich 40.000 junge Menschen vor dieser Wahl stehen. Erste konkrete Schritte zur Überprüfung des Staatsbürgerschaftsrechts soll eine Integrationsministerkonferenz am 19. März in Düsseldorf erarbeiten. Hierüber wird die Landesregierung im Mai berichten. Parallel befasst sich auch der Innen- und Rechtsausschuss mit dem Thema. |
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