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Integrationspolitik:
„Doppelpass" auf dem Prüfstand
Kiel (SHL/25.02.) Die
schwarz-gelbe Koalition stellt das sogenannte Optionsmodell im
Staatsbürgerschaftsrecht auf den Prüfstand. „Wo liegt
eigentlich die Bedrohung für unseren Staat, wenn ein Mensch in
Deutschland zwei Staatsangehörigkeiten hat?", fragte der
parteilose Justizminister Emil Schmalfuß, der auch für den
Bereich Integration zuständig ist. Er wurde nicht nur von der
FDP-Fraktion unterstützt, auch bei der Opposition lief der
Minister offene Türen ein. SPD, Grüne, Linke und SSW verwiesen
darauf, dass die Entscheidung für einen einzigen Pass für viele
Betroffene ein „Zwang" sei. Sie forderten deshalb die
sofortige Abschaffung. Demgegenüber zeigte sich die CDU
skeptischer und will sich zunächst „Zeit nehmen, um offene
Fragen zu klären", so die Abgeordnete Astrid Damerow.
Eine Staatsbürgerschaft sei
„kein Hut, den man mal eben wechselt", so die Abgeordnete
der Union weiter. Es müsse deshalb untersucht werden, ob eine
automatische Einbürgerung oder aber die bewusste Entscheidung
für eine Nationalität der Integration mehr diene. Konkrete
Erkenntnisse erwartet Damerow erst im nächsten Jahr. Ihr
FDP-Koalitionspartner Gerrit Koch machte sich wie der Minister
für den „Doppelpass" stark: Das Leben sei bunt, und
Identität lasse „sich nicht auf Schwarz und Weiß
reduzieren".
„Ich verstehe nicht warum man in Deutschland
für jeden einzelnen Millimeter der Gleichbehandlung dermaßen
kämpfen muss", beklagte die SPD-Abgeordnete Serpil Midyatli,
und Luise Amtsberg (Grüne) stellte die inneren Konflikte der
Betroffenen heraus: „Wozu diese Menschen quälen, wo sie doch
ihr ganzes Leben lang mit der doppelten Staatlichkeit gelebt
haben?" Rot und Grün hatten das Thema auf die Tagesordnung
gesetzt. Ellen Streitbörger (Linke) warf der CDU vor, „krampfhaft
an einem noch aus der Kaiserzeit stammenden Rechtsprinzip
festzuhalten", während Silke Hinrichsen (SSW) herausstellte:
„Eine doppelte Staatsbürgerschaft oder länderübergreifende
Gesinnung ist kein Problem, sondern eine Bereicherung."
Integrationsminister-Konferenz tagt im März
Das Optionsmodell sieht vor, dass Kinder
ausländischer Eltern, die ab 1990 in Deutschland geboren wurden,
nur bis zum 18. Geburtstag die doppelte Staatsangehörigkeit haben
dürfen. Spätestens bis zum 23. Lebensjahr müssen sie sich dann
für die deutsche oder die Nationalität des Herkunftslandes ihrer
Eltern entscheiden. Im Jahr 2008 erreichte der erste Jahrgang, auf
den sich diese Regelung auswirkt, die Volljährigkeit. Es wird
geschätzt, dass ab 2018 jährlich 40.000 junge Menschen vor
dieser Wahl stehen.
Erste konkrete Schritte zur Überprüfung des
Staatsbürgerschaftsrechts soll eine Integrationsministerkonferenz
am 19. März in Düsseldorf erarbeiten. Hierüber wird die
Landesregierung im Mai berichten. Parallel befasst sich auch der
Innen- und Rechtsausschuss mit dem Thema.
Hintergrund:
Grüne und SPD wollen das so genannte Optionsmodell im
Staatsbürgerschaftsrecht abschaffen. Es sieht vor, dass
Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren
sind, nur bis zum 18. Geburtstag die doppelte
Staatsangehörigkeit haben dürfen. Mit der
Volljährigkeit müssen sie sich dann für die deutsche
oder die Nationalität des Herkunftslandes ihrer Eltern
entscheiden. Hiergegen soll die Landesregierung per
Bundesratsinitiative vorgehen. Die Sozialdemokraten legen
bereits einen entsprechenden Gesetzestext vor.
Die
Regelung aus dem Jahr 2000, so die Grünen, gehe an der
„Lebenswirklichkeit" der Betroffenen vorbei. Denn:
„Viele Menschen mit Migrationshintergrund fühlen sich
als Bürgerinnen und Bürger des Staates, in dem sie
leben, sehen sich aber auch als Teil der
Herkunftsgesellschaft ihrer Eltern und Großeltern."
Nach Auffassung der Sozialdemokraten „tickt eine
integrationspolitische Zeitbombe". Bald stünden
jedes Jahr 40.000 Menschen vor der Alternative: deutscher
oder ausländischer Pass. Dies werde in ihnen
möglicherweise Zweifel an ihrer Zugehörigkeit zur
deutschen Gesellschaft wecken. Zudem, so die SPD,
verstoße der Optionszwang gegen den Gleichheitsgrundsatz
des Grundgesetzes: Er werde seit 2007 für Kinder aus
EU-Familien nicht mehr angewendet, gelte aber für
Jugendliche zum Beispiel aus türkischen Familien immer
noch.
Letzter Vorstoß scheiterte an Koalitionsräson
Die beiden
Oppositionsfraktionen stellen sich mit ihren Anträgen
auch hinter eine Forderung des parteilosen Justizministers
Emil Schmalfuß, der im Lande auch für den Bereich
Integration zuständig ist. Er hatte im Januar ebenfalls
gegen das Optionsmodell Stellung bezogen und erklärt: „Jugendliche,
die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt oder
als Kind nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz erworben
haben, sollen diese unabhängig von einer anderen
Staatsangehörigkeit auch nach Vollendung des 18.
Lebensjahres behalten können."
Die Grünen
greifen mit ihrem Antrag eine Initiative aus der letzten
Wahlperiode beinahe wortgleich wieder auf. Damals hatten
sie die Abschaffung des Optionsmodells im Verbund mit FDP
und SSW gefordert, waren aber am Veto von CDU und SPD
gescheitert. Die Sozialdemokraten hatten zuvor bekundet,
den Vorstoß lediglich mit Blick auf ihren damaligen
Koalitionspartner abzulehnen.
Vorherige Debatten zum Thema:
plenum-online
Oktober
2007
plenum-online Februar
2008
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