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Auf dieser Seite: Staatsangehörigkeitsrecht 

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Top 24:
Optionszwang abschaffen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drs.17/253. Änderungsantrag der Fraktion der SPD – Drs. 17/286
Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP – 
Drucksache 17/308

Integrationspolitik: 
„Doppelpass" auf dem Prüfstand

Kiel (SHL/25.02.) Die schwarz-gelbe Koalition stellt das sogenannte Optionsmodell im Staatsbürgerschaftsrecht auf den Prüfstand. „Wo liegt eigentlich die Bedrohung für unseren Staat, wenn ein Mensch in Deutschland zwei Staatsangehörigkeiten hat?", fragte der parteilose Justizminister Emil Schmalfuß, der auch für den Bereich Integration zuständig ist. Er wurde nicht nur von der FDP-Fraktion unterstützt, auch bei der Opposition lief der Minister offene Türen ein. SPD, Grüne, Linke und SSW verwiesen darauf, dass die Entscheidung für einen einzigen Pass für viele Betroffene ein „Zwang" sei. Sie forderten deshalb die sofortige Abschaffung. Demgegenüber zeigte sich die CDU skeptischer und will sich zunächst „Zeit nehmen, um offene Fragen zu klären", so die Abgeordnete Astrid Damerow.

Eine Staatsbürgerschaft sei „kein Hut, den man mal eben wechselt", so die Abgeordnete der Union weiter. Es müsse deshalb untersucht werden, ob eine automatische Einbürgerung oder aber die bewusste Entscheidung für eine Nationalität der Integration mehr diene. Konkrete Erkenntnisse erwartet Damerow erst im nächsten Jahr. Ihr FDP-Koalitionspartner Gerrit Koch machte sich wie der Minister für den „Doppelpass" stark: Das Leben sei bunt, und Identität lasse „sich nicht auf Schwarz und Weiß reduzieren".

„Ich verstehe nicht warum man in Deutschland für jeden einzelnen Millimeter der Gleichbehandlung dermaßen kämpfen muss", beklagte die SPD-Abgeordnete Serpil Midyatli, und Luise Amtsberg (Grüne) stellte die inneren Konflikte der Betroffenen heraus: „Wozu diese Menschen quälen, wo sie doch ihr ganzes Leben lang mit der doppelten Staatlichkeit gelebt haben?" Rot und Grün hatten das Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Ellen Streitbörger (Linke) warf der CDU vor, „krampfhaft an einem noch aus der Kaiserzeit stammenden Rechtsprinzip festzuhalten", während Silke Hinrichsen (SSW) herausstellte: „Eine doppelte Staatsbürgerschaft oder länderübergreifende Gesinnung ist kein Problem, sondern eine Bereicherung."

Integrationsminister-Konferenz tagt im März

Das Optionsmodell sieht vor, dass Kinder ausländischer Eltern, die ab 1990 in Deutschland geboren wurden, nur bis zum 18. Geburtstag die doppelte Staatsangehörigkeit haben dürfen. Spätestens bis zum 23. Lebensjahr müssen sie sich dann für die deutsche oder die Nationalität des Herkunftslandes ihrer Eltern entscheiden. Im Jahr 2008 erreichte der erste Jahrgang, auf den sich diese Regelung auswirkt, die Volljährigkeit. Es wird geschätzt, dass ab 2018 jährlich 40.000 junge Menschen vor dieser Wahl stehen.

Erste konkrete Schritte zur Überprüfung des Staatsbürgerschaftsrechts soll eine Integrationsministerkonferenz am 19. März in Düsseldorf erarbeiten. Hierüber wird die Landesregierung im Mai berichten. Parallel befasst sich auch der Innen- und Rechtsausschuss mit dem Thema.

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Hintergrund:
Grüne und SPD wollen das so genannte Optionsmodell im Staatsbürgerschaftsrecht abschaffen. Es sieht vor, dass Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren sind, nur bis zum 18. Geburtstag die doppelte Staatsangehörigkeit haben dürfen. Mit der Volljährigkeit müssen sie sich dann für die deutsche oder die Nationalität des Herkunftslandes ihrer Eltern entscheiden. Hiergegen soll die Landesregierung per Bundesratsinitiative vorgehen. Die Sozialdemokraten legen bereits einen entsprechenden Gesetzestext vor.

Die Regelung aus dem Jahr 2000, so die Grünen, gehe an der „Lebenswirklichkeit" der Betroffenen vorbei. Denn: „Viele Menschen mit Migrationshintergrund fühlen sich als Bürgerinnen und Bürger des Staates, in dem sie leben, sehen sich aber auch als Teil der Herkunftsgesellschaft ihrer Eltern und Großeltern." Nach Auffassung der Sozialdemokraten „tickt eine integrationspolitische Zeitbombe". Bald stünden jedes Jahr 40.000 Menschen vor der Alternative: deutscher oder ausländischer Pass. Dies werde in ihnen möglicherweise Zweifel an ihrer Zugehörigkeit zur deutschen Gesellschaft wecken. Zudem, so die SPD, verstoße der Optionszwang gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes: Er werde seit 2007 für Kinder aus EU-Familien nicht mehr angewendet, gelte aber für Jugendliche zum Beispiel aus türkischen Familien immer noch.

  Letzter Vorstoß scheiterte an Koalitionsräson

Die beiden Oppositionsfraktionen stellen sich mit ihren Anträgen auch hinter eine Forderung des parteilosen Justizministers Emil Schmalfuß, der im Lande auch für den Bereich Integration zuständig ist. Er hatte im Januar ebenfalls gegen das Optionsmodell Stellung bezogen und erklärt: „Jugendliche, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt oder als Kind nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz erworben haben, sollen diese unabhängig von einer anderen Staatsangehörigkeit auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres behalten können."

Die Grünen greifen mit ihrem Antrag eine Initiative aus der letzten Wahlperiode beinahe wortgleich wieder auf. Damals hatten sie die Abschaffung des Optionsmodells im Verbund mit FDP und SSW gefordert, waren aber am Veto von CDU und SPD gescheitert. Die Sozialdemokraten hatten zuvor bekundet, den Vorstoß lediglich mit Blick auf ihren damaligen Koalitionspartner abzulehnen.

Vorherige Debatten zum Thema:
plenum-online
Oktober 2007
plenum-online
Februar 2008

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