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Top 27: Auswirkungen des BVerfG-Urteil über die Regelleistungen nach dem SGB II Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und SSW – Drs. 17/257(neu) |
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Hartz IV: Kiel (SHL/24.02.) Nach dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) streiten die Landtagsabgeordneten darum, ob die Regelsätze nun angehoben werden müssen. Für die Opposition aus Roten, Grünen, Linken und SSW ist die Sache klar: Der Karlsruher Richterspruch müsse eine Erhöhung nach sich ziehen, um insbesondere die soziale Teilhabe von Kindern sicherzustellen. Christdemokraten und Liberale verstehen das Urteil hingegen so, dass eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zunächst gründlich den tatsächlichen Bedarf der Betroffenen ermitteln muss. Falls eine bessere Ausstattung der Kinder nötig sei, könne dies dann auch durch Sachleistungen oder Bildungs-Gutscheine, beispielsweise für Schulutensilien, geschehen. „Leistungen für Kinder müssen auch bei Kindern ankommen", stellte Arbeits- und Sozialminister Heiner Garg (FDP) klar. Dies sei keineswegs eine „pauschale Misstrauensbekundung gegen die Eltern". Auch Werner Kalinka (CDU) sprach sich für eine „nichtbare Auszahlung" der Leistungen aus, „damit die Kinder etwas davon haben". Und die FDP-Abgeordnete Anita Klahn (FDP) will sich „energisch dafür einsetzen", dass eine mögliche Anhebung der Hartz-IV-Leistungen „nicht dem Konsum der Eltern dient". Für die Opposition steht hingegen fest, dass nun ein eigener Kinderregelsatz festegelegt werden muss. Hierin müssten nicht nur Ernährung und Kleidung, sondern auch die Kosten für Schule sowie gesellschaftliches und kulturelles Leben enthalten sein. „Das ALG 2 muss eine gesellschaftliche Teilnahme ermöglichen", merkte Wolfgang Baasch (SPD) an. Nur dies sichere insgesamt ein „menschenwürdiges Existenzminimum", ergänzte Marret Bohn (Grüne). Ausschuss wird weiter beraten „Die Verhinderung der sozialen Teilhabe erzeugt die Verlierer von morgen", warnte Flemming Meyer (SSW). Er wehrte sich auch gegen „pauschale Gutscheinregelungen". Sie führten lediglich „zur weiteren Ausgrenzung der Betroffenen". Antje Jansen (Linke) stellte heraus, das BVerfG habe das Sozialstaatsprinzip „eindeutig verteidigt". Nun müsse das Urteil „umgesetzt und nicht umgedeutet werden", und die Regelsätze müssten „jetzt schnell erhöht werden". Nach dem Urteil von Anfang Februar müssen die Regelsätze für alle gut 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher, darunter 1,7 Millionen Kinder, neu berechnet werden. Die bisherige Berechnungsmethode ist nach Ansicht der Karlsruher Richter nicht transparent. Das Gericht forderte den Gesetzgeber bis zum 31. Dezember zu einer Neuregelung auf. Unterdessen haben sich das Bundesarbeitsministerium und die Bundesagentur für Arbeit auf einen Härtefall-Katalog für Hartz-IV-Empfänger verständigt. Demnach greift der Leistungsanspruch ab sofort, wenn Hilfebedürftige einen „unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf haben" geltend machen. Dies umfasst etwa verschreibungspflichtige Medikamente, Haushaltshilfen für Menschen mit Behinderung oder Fahrt- und Übernachtungskosten, wenn geschiedene Ehepartner ihre getrennt lebenden Kinder besuchen. Minister Garg rechnet damit, dass diese Sofortmaßnahmen im Lande mit 3,5 Millionen Euro zu Buche schlagen – die Kosten trägt der Bund. Der Sozialausschuss berät das Thema weiter. |
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