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Auf dieser Seite: SGB II 

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Top 27:
Auswirkungen des BVerfG-Urteil über die 
Regelleistungen nach dem SGB II

Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und SSW – Drs. 17/257(neu)

Hartz IV: 
Sofortige Erhöhung der Regelsätze oder Gutscheine für Kinder?

Kiel (SHL/24.02.) Nach dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) streiten die Landtagsabgeordneten darum, ob die Regelsätze nun angehoben werden müssen. Für die Opposition aus Roten, Grünen, Linken und SSW ist die Sache klar: Der Karlsruher Richterspruch müsse eine Erhöhung nach sich ziehen, um insbesondere die soziale Teilhabe von Kindern sicherzustellen. Christdemokraten und Liberale verstehen das Urteil hingegen so, dass eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zunächst gründlich den tatsächlichen Bedarf der Betroffenen ermitteln muss. Falls eine bessere Ausstattung der Kinder nötig sei, könne dies dann auch durch Sachleistungen oder Bildungs-Gutscheine, beispielsweise für Schulutensilien, geschehen.

„Leistungen für Kinder müssen auch bei Kindern ankommen", stellte Arbeits- und Sozialminister Heiner Garg (FDP) klar. Dies sei keineswegs eine „pauschale Misstrauensbekundung gegen die Eltern". Auch Werner Kalinka (CDU) sprach sich für eine „nichtbare Auszahlung" der Leistungen aus, „damit die Kinder etwas davon haben". Und die FDP-Abgeordnete Anita Klahn (FDP) will sich „energisch dafür einsetzen", dass eine mögliche Anhebung der Hartz-IV-Leistungen „nicht dem Konsum der Eltern dient".

Für die Opposition steht hingegen fest, dass nun ein eigener Kinderregelsatz festegelegt werden muss. Hierin müssten nicht nur Ernährung und Kleidung, sondern auch die Kosten für Schule sowie gesellschaftliches und kulturelles Leben enthalten sein. „Das ALG 2 muss eine gesellschaftliche Teilnahme ermöglichen", merkte Wolfgang Baasch (SPD) an. Nur dies sichere insgesamt ein „menschenwürdiges Existenzminimum", ergänzte Marret Bohn (Grüne).

  Ausschuss wird weiter beraten

„Die Verhinderung der sozialen Teilhabe erzeugt die Verlierer von morgen", warnte Flemming Meyer (SSW). Er wehrte sich auch gegen „pauschale Gutscheinregelungen". Sie führten lediglich „zur weiteren Ausgrenzung der Betroffenen". Antje Jansen (Linke) stellte heraus, das BVerfG habe das Sozialstaatsprinzip „eindeutig verteidigt". Nun müsse das Urteil „umgesetzt und nicht umgedeutet werden", und die Regelsätze müssten „jetzt schnell erhöht werden".

Nach dem Urteil von Anfang Februar müssen die Regelsätze für alle gut 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher, darunter 1,7 Millionen Kinder, neu berechnet werden. Die bisherige Berechnungsmethode ist nach Ansicht der Karlsruher Richter nicht transparent. Das Gericht forderte den Gesetzgeber bis zum 31. Dezember zu einer Neuregelung auf.

Unterdessen haben sich das Bundesarbeitsministerium und die Bundesagentur für Arbeit auf einen Härtefall-Katalog für Hartz-IV-Empfänger verständigt. Demnach greift der Leistungsanspruch ab sofort, wenn Hilfebedürftige einen „unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf haben" geltend machen. Dies umfasst etwa verschreibungspflichtige Medikamente, Haushaltshilfen für Menschen mit Behinderung oder Fahrt- und Übernachtungskosten, wenn geschiedene Ehepartner ihre getrennt lebenden Kinder besuchen. Minister Garg rechnet damit, dass diese Sofortmaßnahmen im Lande mit 3,5 Millionen Euro zu Buche schlagen – die Kosten trägt der Bund.

Der Sozialausschuss berät das Thema weiter.

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Hintergrund:
Die Landesregierung soll auf Antrag der Grünen darlegen, wie sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Neufestsetzung der Hartz-IV-Sätze in Schleswig-Holstein auswirkt. Zudem fordert die Oppositionsfraktion die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine Erhöhung der Hartz-IV-Sätze einzusetzen.

Nach dem Urteil von Anfang Februar müssen die Regelsätze für alle gut 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher neu berechnet werden. Die bisherige Berechnungsmethode ist nach Ansicht der Karlsruher Richter intransparent. Das Gericht forderte den Gesetzgeber bis zum 31. Dezember zu einer Neuregelung auf. Bis zur Änderung bleibt die bisherige Regelung gültig. Hartz-IV-Empfänger können aber von sofort an einen besonderen Bedarf geltend machen, wenn dieser durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt ist. Ein Beispiel dafür wäre der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung.

  Verfassungsrichter: „Kinder sind 
  keine kleinen Erwachsenen"

Das Gericht hat die Höhe der Regelsätze nicht beanstandet. Die Berechnung muss laut Urteil nun aber in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf neu erfolgen. Geschätzte Abschläge „ins Blaue hinein" seien nicht angemessen. Da die Grundlage bei den Regelsätzen für Erwachsene nicht stimme, schleppe sich der Fehler bis zur Berechnung der Kinder-Sätze durch. Rund 1,7 Millionen Kinder in Deutschland beziehen Hartz IV.

„Kinder sind keine kleinen Erwachsenen", monieren die Richter. Sie rügen auch, dass die Ausgaben für Bildung und das gesellschaftliche Leben ausgeklammert sind – etwa für Internetnutzung, Kino und Theater oder die Mitgliedschaft im Sportverein. Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene beträgt derzeit 359 Euro. Kinder und Jugendliche erhalten nach Alter gestaffelte Leistungen, und zwar ausgehend vom Regelsatz: Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent (215 Euro), unter 14 Jahren 70 Prozent (251 Euro), darüber 80 Prozent (287 Euro).

Damit muss eine der größten Sozialreformen in der deutschen Nachkriegsgeschichte erheblich nachgebessert werden. Erfolgreich geklagt hatten drei Familien aus Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Die Hartz-IV-Reform der ehemaligen rot-grünen Bundesregierung war Anfang 2005 in Kraft getreten.

  Aktuell: 
  Härtefall-Katalog aufgestellt

Eine Woche nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes haben sich das Bundesarbeitsministerium und die Bundesagentur für Arbeit auf einen Härtefall-Katalog für Hartz-IV-Empfänger verständigt. Demnach greift der Leistungsanspruch ab sofort, wenn Hilfebedürftige einen „unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf haben". Hierzu können nicht verschreibungspflichtige Medikamente zählen, etwa Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis oder Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion. Rollstuhlfahrer, die gewisse Tätigkeiten im Haushalt nicht ohne fremde Hilfe erledigen können und keine Hilfe von anderen erhalten, sollen Putz- oder Haushaltshilfen bezahlen können. In den Katalog der Hartz-IV-Zusatzleistungen sollen auch Fahrt- und Übernachtungskosten aufgenommen werden, wenn geschiedene Ehepartner ihre getrennt lebenden Kinder besuchen.

Kosten für Nachhilfeunterricht können nur im Einzelfall gewährt werden: Voraussetzung hierfür ist, dass es einen besonderen Anlass gibt - etwa eine langfristige Erkrankung oder einen Todesfall in der Familie. Auf der vom Ministerium veröffentlichten Liste werden mehrere Leistungen ausdrücklich von der Härtefall-Regelung ausgeschlossen. Dazu gehören unter anderem die Praxisgebühr, Brillen, Waschmaschinen, Kleidung für Übergrößen, Zahnersatz und auch –bis auf bestimmte Ausnahme- die Kosten für Nachhilfelehrer.

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Themen-Übersicht

A k t u e l l e s

Aktuelle Stunde:  
Hartz IV-Diskussion

Dringlichkeit: - - -

Außerdem notiert: 
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I n n e n  / R e c h t

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1. Lesungen:
Sparkassengesetz
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Ärztl. Versorgung Inhaftierter
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Anträge:

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Rechtsextremismus

Staatsangehörigkeitsrecht

Gewalt gegen Polizisten
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Rundfunkgebühren / Staatsvertrag
(ohne Aussprache)
Berichte:

Innenministerkonferenz
(ohne Aussprache)

Petitionsausschuss
(ohne Aussprache)

Wahlprüfungsbeschwerde
(ohne Aussprache)

F i n a n z e n

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IT-Planungsrat / Staatsvertrag
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Dienstleistungsrichtlinie
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S o z i a l e s  / A r b e i t  / G e s u n d h e i t

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(ohne Aussprache)
Wohnformen für behinderte Frauen
(ohne Aussprache)

W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  T e c h n i k

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Röntgenlaser-Anlage / Staatsvertrag
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Europäische Beschäftigungsinitiative
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 A g r a r  /  U m w e l t  / 
E n e r g i e  / F o r s t e n

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1. Lesungen:
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Fischereigesetz
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Nachhaltigkeit

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Hochbegabtenförderung
(ohne Aussprache)
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Politische Bildung

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k o o p e r a t i o n

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