Hintergrund:
Der seit Jahren schwelende Streit um die mögliche
unterirdische Speicherung von Kohlendioxid (CO2)
aus Kohlekraftwerken hat in den letzten Tagen wieder an
Schärfe gewonnen. Gerungen wird um eine verbindliche
"Länderklausel", die den Ländern das volle
Recht für die Genehmigung von Lagerstätten einräumt.
Berlin ziert sich, dies den Ländern uneingeschränkt zu
gewähren. Insbesondere Schleswig Holstein stellt sich
quer gegen das geplante Gesetz zur unterirdischen CO2-Speicherung.
Es müsse sichergestellt werden, dass Länder auch Nein
sagen könnten zu Kohlendioxid-Lagern auf ihrem Gebiet,
sagte Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) am
Montag in Berlin nach einem Treffen mit
Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU). „Wir wollen
eine Formulierung, die für uns sicher ist."
Hintergrund: Im Zuge der
abschließenden Beratungen über das sogenannte
CCS-Gesetz, sind konkrete Pläne für Lagerstätten
bekannt geworden. Einige davon liegen in
Schleswig-Holstein und im Wattenmeer. Der Landtag
diskutiert das Thema nun in einer Aktuellen Stunde. Die
SPD, die sich gegen die „gefährliche CO2-Speicherung"
und für eine „Energiewende" ausspricht, hat die
Debatte auf die Tagesordnung gesetzt.
Bürgerproteste
in den Kreisen Nordfriesland
und Schleswig-Flensburg
Die CCS-Technik (Carbon
Dioxide Capture and Storage) ist seit langer Zeit ein
Zankapfel der Politik, der Industrie und der
Umweltschützer. Energiekonzerne wollen das Treibhausgas
CO2, das beim
Betrieb von Kohlekraftwerken entsteht, aus den Abgasen
abtrennen, verflüssigen und in tiefe, Salzwasser
führende Gesteinsschichten verpressen. Die schwarz-gelbe
Koalition in Berlin sieht in der Technologie einen Beitrag
zum Klimaschutz.
Probebohrungen
für CCS-Anlagen haben jedoch zu massiven Bürgerprotesten
geführt – auch in Schleswig-Holstein, etwa in den
Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg. Die
Anwohner fürchten, das Gas könne entweichen und das
Grundwasser versauern, die Landwirtschaft schädigen und
Touristen vergraulen. Kritiker monieren zudem, dass das
Verfahren noch nicht ausreichend erprobt sei, so dass die
Risiken für Mensch und Umwelt nicht abgeschätzt werden
könnten.
Bundesregierung
will keine
generelle Klausel einräumen
Nach den Protesten im
Norden des Landes haben CDU und FDP in Schleswig-Holstein
vom Bund eine "Länderklausel" im geplanten
CCS-Gesetz gefordert: Jedes Bundesland soll selbst
entscheiden können, ob es CCS-Anlagen auf seinem Gebiet
zulassen will. Der von der Bundesregierung vorgelegte
Entwurf wird diesem Anspruch nach Auffassung der
Landesregierung aber nur teilweise gerecht. Berlin will
den Ländern dem Vernehmen nach weitgehende Befugnisse
dafür geben, CO2-Lagerstätten
mit Hilfe ihrer eigenen Rechtsetzung weitgehend zu
verhindern oder nur in geringem Maße zuzulassen. Über
das Raumordnungsverfahren könnten demnach
Ausschlussgebiete für CCS festgelegt werden. Dies reicht
der Koalition in Schleswig-Holstein aber nicht aus, weil
die Bundesregierung keine generelle Klausel haben will,
mit der einzelne Länder die Anwendung des Bundesgesetzes
komplett blockieren könnten.
Der Entwurf
könnte bereits im März im Bundeskabinett beschlossen
werden. Geplant ist demnach zunächst die Erprobung des
CCS-Verfahrens in zwei bis drei Lagern bis 2017. Dies
könnte dem vernehmen nach weitgehend auf Brandenburg
beschränkt bleiben, wo der Energiekonzern Vattenfall in
Jänschwalde eine 1,2 Milliarden Euro teure
Demonstrationsanlage plant. Dem Vernehmen nach geht Berlin
davon aus, dass das CCS-Gesetz auch ohne die Stimmen aus
Schleswig-Holstein durch den Bundesrat gebracht werden
kann. Die SPD-geführten Regierungen in den Kohleregionen
Brandenburg und NRW haben ihre Zustimmung signalisiert.
Unterdessen
hat die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
(BGR) nach Informationen des Magazins "Der
Spiegel" und der Umweltschutzorganisation "Greenpeace"
408 mögliche CCS-Standorte in Deutschland ermittelt. Sie
liegen vor allem im norddeutschen Raum, unter den
Nordseeinseln und in der Region Berlin/Brandenburg.
Dringlichkeitsantrag
In einem
Dringlichkeitsantrag bekräftigen alle Fraktionen den
Landtagsbeschluss vom 09. September 2010, "der die
Landesregierung auffordert, sich bei der Bundesregierung
dafür einzusetzen, dass in das neue CCS-Gesetz eine Norm
aufgenommen wird, die es jedem Bundesland ermöglicht,
eine Speicherung von CO2 auf seinem Gebiet auszuschließen".