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Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Untersuchungshaft in Schleswig-Holstein

Gesetzentwurf der Landesregierung / Federführend ist das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration – Drucksache 17/1255 
Änderungsantrag der Fraktion B´90/GRÜNE – Drs. 17/1322 

Untersuchungshaft: 
Schmalfuß will die Rechte der Gefangenen stärken

Opposition meldet rechtsstaatliche Bedenken an

Kiel (SHL/23.02.) Justizminister Emil Schmalfuß (parteilos) will eine feste rechtliche Grundlage für die Untersuchungshaft im Landesrecht verankern und die Rechte der U-Häftlinge stärken. Er legte dem Landtag einen Gesetzentwurf vor, der unter anderem eine Verdoppelung der Besuchszeiten sowie verpflichtende Bildungs-, Arbeits- und Freizeitangebote für junge Untersuchungsgefangene bis 24 Jahre vorsieht. Grundsätzliche müsse die U-Haft ein geordnetes Strafverfahren ermöglichen, ohne die Unschuldsvermutung der Angeklagten in Frage zu stellen, betonte der Minister. Die Opposition lobte einige Punkte in dem Entwurf, meldete aber auch rechtsstaatliche Bedenken an.

Kritisch wurde angemerkt, dass bei U-Häftlingen, für die die Unschuldsvermutung gilt, die Anstaltsleitungen Entscheidungen zur Sicherheit und Ordnung treffen sollen und nicht Richter oder Staatsanwälte. Problematisch sei vor diesem Hintergrund auch die pauschale Einschränkung des Erziehungsrechts der Eltern von jugendlichen Untersuchungsgefangenen. 

Grundsätzlich wäre es ein besserer Weg, die U-Haft bundeseinheitlich zu regeln, um die Qualität der Bedingungen nicht von der Finanzlage der Landeshaushalte abhängig zu machen, sagte Thorsten Fürter von den Grünen. Zugleich präsentierte er weitere Änderungen und forderte unter anderem, dass U-Häftlinge den gleichen Arbeitslohn von elf Euro pro Tag erhalten sollen wie normale Strafgefangene. Der Regierungsentwurf sieht aus Spargründen lediglich sechs Euro vor. Und: Untersuchungshäftlinge müssten grundsätzlich in Einzelzellen untergebracht werden. Mehrere Vorfälle in anderen Bundesländern hätten gezeigt: „Die gemeinschaftliche Unterbringung erwachsener Strafgefangener ist ein Problem."

Diskussion um JVA Flensburg: Droht 
die baldige Schließung?

SPD, Grüne, Linke und SSW rügten zudem, dass die Landesregierung im Vortext zum Gesetzentwurf ankündige, die kleinen Justizvollzugsanstalten in Flensburg und Itzehoe aus Kostengründen zu schließen. Dies stehe im Widerspruch zu Aussagen aus dem letzten Dezember, wonach im Jahr 2011 keine „finanzwirksamen Maßnahmen" zur Schließung des Flensburger Gefängnisses eingeleitet werden sollten. „Eine Aussage über die Schließung der beiden kleinen Justizvollzugsanstalten hat hier in der Drucksache nichts zu suchen", monierte Andreas Beran (SPD). Minister Schmalfuß wies darauf hin, dass es nicht Gegenstand des Gesetzes sei, in welchen JVA die U-Haft abgeleistet wird.

Der Gesetzentwurf wird nun im Innen- und Rechtsausschuss weiter beraten. Die Landesregierung hatte sich im Vorfeld mit elf anderen Bundesländern abgesprochen, wo wortgleiche Regelungen in der Diskussion sind. Die Zuständigkeit für die U-Haft ist 2006 im Zuge der Föderalismusreform vom Bund auf die Länder übergegangen. Die bisherige Bundesregelung läuft Ende des Jahres aus.

Weitere Redner: Barbara Ostmeier (CDU), Ingrid Brand-Hückstädt (FDP), Heinz-Werner Jezewski (Linke), Silke Hinrichsen (SSW)

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Hintergrund:
Die Landesregierung legt dem Landtag ihren Entwurf eines Untersuchungshaftvollzugsgesetzes vor. Damit soll die sichere Unterbringung der Untersuchungsgefangenen gewährleistet werden, um für ein geordnetes Strafverfahren zu sorgen und der Gefahr weiterer Straftaten zu begegnen. Zugleich will das Justizministerium aber auch der Unschuldsvermutung Rechnung tragen, die für Untersuchungsgefangene gilt, solange sie nicht rechtskräftig verurteilt sind. Daher seien die Beschränkungen, die den Gefangenen auferlegt werden, so gering wie zur Erfüllung der Vollzugsaufgabe möglich gehalten, heißt es aus dem Ministerium. Im Vorfeld der Landtagsdebatte hat zudem ein Passus aus dem Regierungspapier für Aufsehen gesorgt, der sich mit der möglichen Schließung der Justizvollzugsanstalt Flensburg befasst.

   Thema Untersuchungshaft

Die Zuständigkeit für die U-Haft ist im Zuge der Föderalismusreform I aus dem Jahr 2006 vom Bund auf die Länder übergegangen. Das neue Landesgesetz soll die bislang noch gültigen Regelungen des Bundes ablösen, die zum 1. Januar 2012 auslaufen. Die damalige schwarz-rote Landesregierung hatte im Juli 2009 einen ersten Entwurf für ein neues U-Haft-Gesetz vorgelegt, der aber wegen des Bruches des Regierungsbündnisses und der vorgezogenen Neuwahl nicht mehr vom Parlament verabschiedet wurde.

Zentrale Regelungen des Gesetzentwurfs sind nach Darstellung des Justizministeriums die Trennung der Untersuchungsgefangenen von den Strafgefangenen, die Einzelunterbringung der Untersuchungsgefangenen während der Ruhezeit, großzügigere Regelungen über den Kontakt mit der Außenwelt, insbesondere durch eine Verdopplung der Besuchszeit und die Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten während der Untersuchungshaft. Junge Untersuchungsgefangene erhalten zudem Bildungs- und Arbeitsangebote sowie Freizeitangebote. Hier werden die Standards des Schleswig-Holsteinischen Jugendstrafvollzugsgesetzes übernommen.

   Thema JVA Flensburg

Im Vortext zum Gesetzentwurf betont die Landesregierung ihr Ziel, die kleine JVA in der Fördestadt 2013 „aus Gründen der Wirtschaftlichkeit" zu schließen. Die Flensburger Anstalt solle jedoch nach Inkrafttreten des Gesetzes „zunächst noch für den Vollzug der Untersuchungshaft zur Verfügung stehen". Diese Formulierungen haben bei der Opposition im Landtag Widerspruch hervorgerufen. Denn: Die Landesregierung habe während der Haushaltsberatungen im letzten Herbst zugesagt, im Jahr 2011 keine finanzwirksamen Maßnahmen zur Schließung der JVA einzuleiten. Dieses Zugeständnis hatten mehrere Unionsabgeordnete erwirkt, die ihre Zustimmung zum Haushalt an neue Verhandlungen über den Erhalt des Flensburger Gefängnisses geknüpft hatten.

Vorherige Debatte zum Thema:
plenum-online
Juli 2009

Stichwort: Untersuchungshaft
Anfang dieses Jahres waren nach Angaben des Ministeriums rund 210 Personen als Untersuchungsgefangene in Schleswig-Holstein untergebracht. Untersuchungshaft wird in den Justizvollzugsanstalten in Neumünster, Lübeck, Kiel sowie Flensburg und Itzehoe vollzogen. Jugendliche und Heranwachsende werden in der Jugendanstalt Schleswig sowie deren Teilanstalt in Neumünster untergebracht. Der Vollzug der Untersuchungshaft von Frauen erfolgt in der JVA Lübeck.

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