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Untersuchungshaft:
Schmalfuß will die Rechte der Gefangenen stärken
Opposition meldet
rechtsstaatliche Bedenken an
Kiel (SHL/23.02.) Justizminister
Emil Schmalfuß (parteilos) will eine feste rechtliche Grundlage
für die Untersuchungshaft im Landesrecht verankern und die Rechte
der U-Häftlinge stärken. Er legte dem Landtag einen Gesetzentwurf
vor, der unter anderem eine Verdoppelung der Besuchszeiten sowie
verpflichtende Bildungs-, Arbeits- und Freizeitangebote für junge
Untersuchungsgefangene bis 24 Jahre vorsieht. Grundsätzliche müsse
die U-Haft ein geordnetes Strafverfahren ermöglichen, ohne die
Unschuldsvermutung der Angeklagten in Frage zu stellen, betonte der
Minister. Die Opposition lobte einige Punkte in dem Entwurf, meldete
aber auch rechtsstaatliche Bedenken an.
Kritisch wurde angemerkt, dass bei
U-Häftlingen, für die die Unschuldsvermutung gilt, die Anstaltsleitungen Entscheidungen zur Sicherheit und Ordnung treffen
sollen und nicht Richter oder Staatsanwälte. Problematisch sei vor diesem Hintergrund auch die pauschale Einschränkung des
Erziehungsrechts der Eltern von jugendlichen Untersuchungsgefangenen.
Grundsätzlich wäre es ein besserer Weg, die U-Haft
bundeseinheitlich zu regeln, um die Qualität der Bedingungen nicht von der Finanzlage der
Landeshaushalte abhängig zu machen, sagte Thorsten Fürter von den
Grünen. Zugleich präsentierte er weitere Änderungen und forderte
unter anderem, dass U-Häftlinge den gleichen Arbeitslohn von elf
Euro pro Tag erhalten sollen wie normale Strafgefangene. Der
Regierungsentwurf sieht aus Spargründen lediglich sechs Euro vor.
Und: Untersuchungshäftlinge müssten grundsätzlich in Einzelzellen
untergebracht werden. Mehrere Vorfälle in anderen Bundesländern
hätten gezeigt: „Die gemeinschaftliche Unterbringung erwachsener
Strafgefangener ist ein Problem."
Diskussion um JVA Flensburg: Droht
die baldige Schließung?
SPD, Grüne, Linke und SSW rügten zudem, dass die
Landesregierung im Vortext zum Gesetzentwurf ankündige, die kleinen
Justizvollzugsanstalten in Flensburg und Itzehoe aus Kostengründen
zu schließen. Dies stehe im Widerspruch zu Aussagen aus dem letzten
Dezember, wonach im Jahr 2011 keine „finanzwirksamen
Maßnahmen" zur Schließung des Flensburger Gefängnisses
eingeleitet werden sollten. „Eine Aussage über die Schließung
der beiden kleinen Justizvollzugsanstalten hat hier in der
Drucksache nichts zu suchen", monierte Andreas Beran (SPD).
Minister Schmalfuß wies darauf hin, dass es nicht Gegenstand des
Gesetzes sei, in welchen JVA die U-Haft abgeleistet wird.
Der Gesetzentwurf wird nun im Innen- und
Rechtsausschuss weiter beraten. Die Landesregierung hatte sich im
Vorfeld mit elf anderen Bundesländern abgesprochen, wo wortgleiche
Regelungen in der Diskussion sind. Die Zuständigkeit für die
U-Haft ist 2006 im Zuge der Föderalismusreform vom Bund auf die
Länder übergegangen. Die bisherige Bundesregelung läuft Ende des
Jahres aus.
Weitere Redner:
Barbara Ostmeier (CDU), Ingrid Brand-Hückstädt (FDP), Heinz-Werner
Jezewski (Linke), Silke Hinrichsen (SSW)
Hintergrund:
Die Landesregierung legt dem Landtag ihren Entwurf
eines Untersuchungshaftvollzugsgesetzes vor. Damit soll
die sichere Unterbringung der Untersuchungsgefangenen
gewährleistet werden, um für ein geordnetes
Strafverfahren zu sorgen und der Gefahr weiterer
Straftaten zu begegnen. Zugleich will das
Justizministerium aber auch der Unschuldsvermutung
Rechnung tragen, die für Untersuchungsgefangene gilt,
solange sie nicht rechtskräftig verurteilt sind. Daher
seien die Beschränkungen, die den Gefangenen auferlegt
werden, so gering wie zur Erfüllung der Vollzugsaufgabe
möglich gehalten, heißt es aus dem Ministerium. Im
Vorfeld der Landtagsdebatte hat zudem ein Passus aus dem
Regierungspapier für Aufsehen gesorgt, der sich mit der
möglichen Schließung der Justizvollzugsanstalt Flensburg
befasst.
Thema Untersuchungshaft
Die
Zuständigkeit für die U-Haft ist im Zuge der
Föderalismusreform I aus dem Jahr 2006 vom Bund auf die
Länder übergegangen. Das neue Landesgesetz soll die
bislang noch gültigen Regelungen des Bundes ablösen, die
zum 1. Januar 2012 auslaufen. Die damalige schwarz-rote
Landesregierung hatte im Juli 2009 einen ersten Entwurf
für ein neues U-Haft-Gesetz vorgelegt, der aber wegen des
Bruches des Regierungsbündnisses und der vorgezogenen
Neuwahl nicht mehr vom Parlament verabschiedet wurde.
Zentrale
Regelungen des Gesetzentwurfs sind nach Darstellung des
Justizministeriums die Trennung der
Untersuchungsgefangenen von den Strafgefangenen, die
Einzelunterbringung der Untersuchungsgefangenen während
der Ruhezeit, großzügigere Regelungen über den Kontakt
mit der Außenwelt, insbesondere durch eine Verdopplung
der Besuchszeit und die Verbesserung der
Arbeitsmöglichkeiten während der Untersuchungshaft.
Junge Untersuchungsgefangene erhalten zudem Bildungs- und
Arbeitsangebote sowie Freizeitangebote. Hier werden die
Standards des Schleswig-Holsteinischen
Jugendstrafvollzugsgesetzes übernommen.
Thema JVA Flensburg
Im Vortext
zum Gesetzentwurf betont die Landesregierung ihr Ziel, die
kleine JVA in der Fördestadt 2013 „aus Gründen der
Wirtschaftlichkeit" zu schließen. Die Flensburger
Anstalt solle jedoch nach Inkrafttreten des Gesetzes „zunächst
noch für den Vollzug der Untersuchungshaft zur Verfügung
stehen". Diese Formulierungen haben bei der
Opposition im Landtag Widerspruch hervorgerufen. Denn: Die
Landesregierung habe während der Haushaltsberatungen im
letzten Herbst zugesagt, im Jahr 2011 keine
finanzwirksamen Maßnahmen zur Schließung der JVA
einzuleiten. Dieses Zugeständnis hatten mehrere
Unionsabgeordnete erwirkt, die ihre Zustimmung zum
Haushalt an neue Verhandlungen über den Erhalt des
Flensburger Gefängnisses geknüpft hatten.
Vorherige
Debatte zum Thema:
plenum-online Juli
2009
Stichwort: Untersuchungshaft
Anfang dieses Jahres
waren nach Angaben des Ministeriums rund 210 Personen als
Untersuchungsgefangene in Schleswig-Holstein
untergebracht. Untersuchungshaft wird in den
Justizvollzugsanstalten in Neumünster, Lübeck, Kiel
sowie Flensburg und Itzehoe vollzogen. Jugendliche und
Heranwachsende werden in der Jugendanstalt Schleswig sowie
deren Teilanstalt in Neumünster untergebracht. Der
Vollzug der Untersuchungshaft von Frauen erfolgt in der
JVA Lübeck.
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