Hintergrund: Sowohl im Landtag wie auch in einigen
Kreistagen und Stadträten ist die Zahl der Sitze durch Überhang- und
Ausgleichsmandate zum Teil weit über die vorgesehene Sollstärke
angestiegen. So hat die Lübecker Bürgerschaft derzeit 60 statt der
vorgesehenen 49 Mitglieder, der Ostholsteiner Kreistag gar 65 statt der
vorgeschriebenen 49 Mitglieder. In einigen Kommunen wurden alle
Überhangmandate einer Partei durch Ausgleichssitze für die anderen
Parteien vergolten, in anderen jedoch nicht.
Die Grünen wollen deshalb mehr Kommunalpolitiker über
die Parteilisten wählen lassen. Auch dieser Schritt soll aufgeblähte
Kommunalvertretungen verhindern und damit die „ohnehin knappen
Kommunalfinanzen" entlasten. „Mit unserem Gesetzentwurf wollen
wir Rechtssicherheit schaffen und schlagen deswegen eine landesweit
klare, einheitliche und vor allem verfassungsgemäße Regelung
vor", so Thorsten Fürter (Grüne).
Plädoyer für „ganzheitliche Reform"
des Kommunalwahlrechts
Die anderen Fraktionen mochten sich dieser Einschätzung
nicht anschließen. Wenn sich die Gemeinden künftig zu größeren
Strukturen zusammenschließen, „dann wird die Größe der neuen
Kommunalvertretungen nicht in dem Umfang mitwachsen, wie insgesamt die
Gemeindevertreter wegfallen", gab Petra Nicolaisen von der CDU zu
bedenken. Günther Hildebrand (FDP) wandte sich gegen „punktuelle
Schnellschüsse". Vielmehr sei eine „ganzheitliche Reform"
des Kommunalwahlrechts nötig.
Auch Ulrich Schippels (Linke) forderte eine einheitliche
Lösung für Kommunalparlamente im Land. Dabei könnte sich seine
Fraktion auch ein Panaschieren (das Verteilen mehrerer verfügbarer
Stimmen durch den Wähler auf Kandidaten unterschiedlicher Wahllisten
bei einer Wahl mit Personen-Mehrstimmenwahlsystem) oder ein Kumulieren
(das Abgeben von mehreren Stimmen an einen Kandidaten) vorstellen.
Innenminister Schlie favorisiert„maßvolle
Reduzierung der Kommunalmandate"
Thomas Rother (SPD) forderte eindeutigere Formulierungen
in dem Gesetzentwurf. So ließen die Grünen unter anderem außer Acht,
dass einige Parteien und Wählervereinigungen Schwierigkeiten hätten,
alle Wahlkreise zu besetzen. Auch die Frage, ob angesichts einer
größeren Anzahl von Fraktionen eine neue Untergrenze in größeren
Städten zur Fraktionsbildung eingeführt werden sollte, werde nicht
geregelt, so Rother.
Und Silke Hinrichsen (SSW) mahnte: Unterschiedliche
Auslegungen des Wahlgesetzes dürfe es bei der Kommunalwahl 2013 nicht
wieder geben. „Denn Gesetze wie Gemeindeordnung, Kreisordnung und auch
Gemeinde- und Kreiswahlgesetz sind Gesetze, die auch jedem Laien
verständlich und nachvollziehbar sein müssen", sagte Hinrichsen.
Innenminister Klaus Schlie sprach sich für eine „maßvolle
Reduzierung der Kommunalmandate" aus. Dies trage zu einer besseren
Arbeit bei. Den Entwurf der Grünen nannte er „kein schlüssiges
Konzept".
Der Gesetzentwurf wird nun im Innen- und Rechtsausschuss
weiter beraten.